Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA) 300.000 € 80 % · 1 Fall
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde) 65.000 € 17 % · 1 Fall
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich) 11.000 € 3 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach UnternehmenKeine Fälle für diese Auswahl.
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | 65.000 € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | 300.000 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 1 | 11.000 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
3 Fälle
12.02.2026 Polnisches Bauunternehmen: Unterentlohnung von Eisenbiegern – 11.000 € bestätigt 11.000 €
Der Geschäftsführer eines polnischen Bauunternehmens mit zwölf Arbeitnehmern (in der Entscheidung anonymisiert als „P Sp. z o.o.“), das als Subunternehmer auf einer Autobahnbrücken-Baustelle in Oberösterreich tätig war, hatte fünf Eisenbieger im März 2023 unter dem kollektivvertraglichen Entgelt bezahlt. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte 12.500 €, das Landesverwaltungsgericht setzte auf 11.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0196).
Bei Entsendungen nach Österreich zählt die korrekte kollektivvertragliche Einstufung jeder Tätigkeit – sie ist gerichtlich voll überprüfbar.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung der Strafe durch das Landesverwaltungsgericht.
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen.
- VwGH Ra 2025/11/0196 vom 12.02.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG 300.000 €
Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.
Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.
Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- BVwG W279 2310813-1 vom 09.07.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.10.2024 OGH: 65.000 € Geldbuße gegen Tischlerei wegen Deckangeboten und Marktaufteilung 65.000 €
Eine im Beschluss anonymisierte Bau- und Möbeltischlerei (J*, mit ihrer Komplementär-GmbH) beteiligte sich von Februar 2011 bis Oktober 2016 bei Ausschreibungen in Niederösterreich und Wien an Absprachen über Zuschlagsempfänger, Deckangebote, Marktaufteilung und Informationsaustausch. Das Kartellgericht verhängte 55.000 € nur für 26 Verstöße bis Juni 2016; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte 65.000 € zur ungeteilten Hand für den gesamten Zeitraum fest.
Auch kleine Handwerksbetriebe werden für Deckangebote belangt – ‚Gefälligkeitsangebote‘ unter Kollegen sind Kartellverstöße.
Deckangebote in Handwerksausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs 1 KartG 2005, §§ 28, 29 KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- OGH 16 Ok 6/23b vom 16.10.2024 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink