Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
400.000 €Summe der Geldbeträge
400.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20251400.000 €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

05.06.2025 MAGEBA Gesellschaft m.b.H.; Maurer SE, Maurer Söhne Ges. mbH (nur Feststellung)Brückenbau-Zulieferer: 400.000 € gegen MAGEBA, Kronzeugin Maurer ohne Geldbuße ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die MAGEBA Gesellschaft m.b.H. 400.000 EUR, weil sie von November 2017 bis Dezember 2018 mit einem Mitbewerber Kunden bei Fahrbahnübergängen (Dehnfugen) und Brückenlagern in Österreich aufteilte und Informationen über das Preisverhalten austauschte. Gegen die Maurer SE und die Maurer Söhne Ges. mbH stellte das Gericht wegen ihres Kronzeugenstatus nur die Zuwiderhandlung fest. Mildernd wirkte ein im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System, erschwerend der Vorsatz bei einer Kernbeschränkung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster den Kartellverstoß meldet, kann einer Geldbuße ganz entgehen; wer abwartet, zahlt – das spricht für interne Meldewege und rasche Entscheidungen über einen Kronzeugenantrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG; § 28 Abs. 1 und 1a Z 1 KartG (Feststellung gegenüber Kronzeugin)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Nur fünf Vorhaben über rund 13 Monate, keine feststellbare Bereicherung, niederschwelliger Informationsaustausch, wirtschaftliche Herausforderungen des Konzerns, im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System.
Veröffentlicht
18.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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