Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Umwelt und Nachhaltigkeit 4,2 Mrd. € 83 % · 8 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 783,9 Mio. € 15 % · 15 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 31,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 23,8 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 18,6 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Korruption und Bestechung 3,99 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Datenschutz 722.653 € 0 % · 5 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 69.524 € 0 % · 1 Fall
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 12.866 € 0 % · 1 Fall
- Lieferkette und Menschenrechte – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 1,71 Mrd. € 34 % · 18 Fälle
- Hino Motors, Ltd. 1,48 Mrd. € 29 % · 1 Fall
- Hino Motors, Ltd.; Hino Motors Manufacturing U.S.A., Inc.; Hino Motors Sales U.S.A., Inc. 1,02 Mrd. € 20 % · 1 Fall
- BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge) 457,9 Mio. € 9 % · 1 Fall
- Volvo Group North America, LLC 168,7 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT) 92,9 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge) 72 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Robert Bosch GmbH 31,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Denso Corporation 16,8 Mio. € 0 % · 1 Fall
- ALD Automotive Italia S.r.l. 5 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 15 weitere7,82 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 34.779 € |
| 2023 | 5 | 58,9 Mio. € |
| 2024 | 12 | 1,66 Mrd. € |
| 2025 | 13 | 3,13 Mrd. € |
| 2026 | 10 | 217,1 Mio. € |
42 Fälle
21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) Bußgeld
Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).
Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.
Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis Bußgeld
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.
Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.
Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- NSW Fair Trading: Disciplinary action taken against used car dealer OzCar (Departmental release, 24.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD17025, OzCar Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 22.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.06.2026 Robert Bosch GmbHBosch zahlt 36 Mio. USD für Sensor-Lieferungen an Huawei 31,2 Mio. €
Bosch exportierte zwischen September 2020 und September 2024 aus dem Ausland MEMS-Sensoren und Fahrzeugsoftware im Wert von rund 72,4 Mio. USD ohne Lizenz an Huawei und verbundene Unternehmen auf der Entity List (Foreign Direct Product Rule). Bosch zeigte die Verstöße selbst an; rund 3,6 Mio. USD der BIS-Strafe werden auf eine mit dem DOJ vereinbarte Gewinnabschöpfung angerechnet.
Auch außerhalb der USA gefertigte Produkte können über US-Technologie der US-Exportkontrolle unterliegen – Lieferungen an Entity-List-Kunden brauchen eine eigene Prüfung.
US-Exportrecht für ausländische Produkte (Foreign Direct Product Rule)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Foreign Direct Product Rule, Entity List)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige und Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 36.184.680 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- BIS: Robert Bosch GmbH (Bosch) to Pay $36 Million Penalty for BIS Violations Pertaining to Shipments to Huawei (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Robert Bosch GmbH (16.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.06.2026 Denso CorporationCADE: 100,79 Mio. BRL gegen Denso wegen internationalen Kabelbaum-Kartells 16,8 Mio. €
Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Denso Corporation wegen Beteiligung an einem internationalen Kartell für Kabelbäume sowie elektrische und elektronische Kfz-Komponenten mit Wirkung in Brasilien zu einer Geldbuße von 100.787.523,05 BRL. Nach dem Votum des Berichterstatters beteiligte sich Denso etwa zwischen 2000 und 2008 an Preisabsprachen, der Zuteilung von Projekten, geografischer Marktaufteilung und dem Austausch sensibler Informationen. Gegen andere Beteiligte endete das Verfahren durch Kronzeugenregelung, Vergleiche oder mangels Beweisen; die Embargos von Denso wies der CADE im August 2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Internationale Kartelle werden auch lange nach ihrem Ende in Brasilien geahndet, wenn sie dort die Preise beeinflusst haben.
Internationale Kartelle in der Automobilzulieferkette
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
Originalbetrag 100.787.523,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2026.
- Diário Oficial da União, 17.06.2026 – Ata da 267ª Sessão Ordinária de Julgamento do CADE (10.06.2026), Processo Administrativo nº 08700.009029/2015-66 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE – Cade aplica mais de R$ 100 milhões em multa por cartel internacional no mercado de chicotes elétricos (10.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 18.08.2026 – CADE Ata nº 29 (Circuito Deliberativo Virtual): Embargos de Declaração Denso zurückgewiesen Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.05.2026 Volvo Group North America, LLCVolvo Group North America: Vergleich über rund 197 Mio. USD wegen verdeckter Abgaseinrichtungen 168,7 Mio. €
Rund 10.000 schwere Volvo-Dieselmotoren der Modelljahre 2010 bis 2016 nutzten Hilfseinrichtungen zur Abgassteuerung (AECD), die bei der Zertifizierung nicht offengelegt wurden, und stießen mehr NOx aus als erlaubt. Der Vergleich umfasst 17,5 Mio. USD Strafen und Kosten, 71 Mio. USD für Ausgleichsmaßnahmen und 108 Mio. USD für Emissionsminderungsprojekte in Kalifornien.
Jede emissionsrelevante Steuerfunktion muss im Zulassungsantrag vollständig offengelegt werden, sonst drohen Jahre später hohe Vergleichszahlungen.
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Kalifornische Emissions- und Zertifizierungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeugmotoren
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation während der Untersuchung; Rückruf und verlängerte Garantie für Motoren der Modelljahre 2014 bis 2016.
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 196.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
- California settles certification and emissions violations case with Volvo Group North America, LLC for nearly $197 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro 125.083 €
Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).
Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 25.03.2026 (RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht 180.000 €
Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.
Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.
Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Schaeffler AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs 41.080 €
Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2026-02-12 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro 14.997 €
Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.
Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.01.2026 (Continental Automotive Products SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.01.2026 General Motors LLC, General Motors Holdings LLC und OnStar, LLCGeneral Motors/OnStar: FTC-Anordnung nach Verkauf von Standort- und Fahrdaten Anordnung
Die FTC hat ihre Anordnung gegen General Motors und OnStar endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde führte GM Kunden mit einem irreführenden Anmeldeprozess in den Dienst OnStar und die Funktion Smart Driver, erfasste präzise Standort- und Fahrverhaltensdaten aus Millionen Fahrzeugen und verkaufte sie ohne klare Information und ausdrückliche Einwilligung an Dritte, darunter Verbraucherauskunfteien. GM darf diese Daten fünf Jahre lang nicht an Verbraucherauskunfteien weitergeben und muss während der 20-jährigen Laufzeit vor Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vernetzter Fahrzeugdaten eine ausdrückliche Einwilligung einholen, Auskunft und Löschung ermöglichen und das Abschalten der Standorterfassung anbieten; eine Geldzahlung sieht die Anordnung nicht vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Daten aus vernetzten Produkten dürfen erst nach verständlicher Information und ausdrücklicher Einwilligung an Dritte gehen – ein Häkchen im Anmeldeprozess ersetzt das nicht.
Einwilligung bei vernetzten Produkten; Weitergabe von Standort- und Nutzungsdaten
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- FTC, In the Matter of General Motors LLC et al., Docket No. C-4828, Decision and Order (issued 13.01.2026) Entscheidung einer Behörde
- FTC-Pressemitteilung: FTC Finalizes Order Settling Allegations that GM and OnStar Collected and Sold Geolocation Data Without Consumers' Informed Consent (14.01.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC, In the Matter of General Motors LLC et al., Docket No. C-4828, Complaint Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Linglong International Europe D.O.O. ZrenjaninCBP-Einfuhrstopp für Reifen aus Linglongs Werk in Serbien Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Autoreifen von Linglong International Europe D.O.O. Zrenjanin (Serbien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Täuschung, Schuldknechtschaft, Isolation, Einbehalt von Ausweisen und Lohneinbehalt (insgesamt neun Indikatoren)).
Automobilzulieferer sollten bei Werken mit angeworbenen Wanderarbeitskräften Anwerbung, Unterbringung und Ausweisverwahrung gezielt auditieren.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- CBP issues Withhold Release Order on Linglong International Europe D.O.O. Zrenjanin Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT 72 Mio. €
Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.
Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.
Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung 4,06 Mio. €
Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.
Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.
Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.
- Kukásautó-kartellt tárt fel a GVH Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten Sonstiges
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.
Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.
Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- NSW Fair Trading: Disziplinarmaßnahme gegen Atom Motorss Pty Ltd (Mitteilung vom 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD095631, Atom Motorss Pty Ltd – Lizenzentzug und Sperre vom 17.11.2025 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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14.11.2025 Valvoline Inc. und Greenbriar Equity Fund V, L.P.Valvoline/Greenbriar: FTC verlangt Verkauf von 45 Schnell-Ölwechsel-Werkstätten Anordnung
Valvoline wollte rund 200 Oil-Changers-Werkstätten von Greenbriar für 625 Mio. USD übernehmen. Weil sich beide in 25 lokalen Märkten direkt Konkurrenz machten, darf der Erwerb nach der vorgeschlagenen Einvernehmensanordnung nur vollzogen werden, wenn 45 Werkstätten an Main Street Auto verkauft werden.
Auch bei Filialnetzen prüft die Kartellbehörde jeden lokalen Markt einzeln – Überschneidungen sollten vor dem Deal kartiert werden.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- FTC Requires Divestiture of Oil Change Shops in Valvoline-Greenbriar Deal (14.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete 5 Mio. €
ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.
Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.
Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- AGCM, Provvedimento PS12954 (Adunanza 23.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 09.10.2025: PS12954 – Sanzione di 5 milioni di euro alla società ALD Automotive Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand 2.427 €
Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.
Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Wiederholungsfall
- nein
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.
- National Consumer Tribunal, NCT/396874/2025/73(2)(b), National Consumer Commission v Kia East Rand (Pty) Ltd and Another, Judgment and Reasons, dated 08.09.2025 (veröffentlicht von der National Consumer Commission) Gerichtsentscheidung
- National Consumer Commission: Summary of Judgements (Liste der NCT-Entscheidungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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09.04.2025 Renauto Veículos e Peças Ltda., Navesa Veículos Ltda.CADE: 5,36 Mio. BRL gegen Renault-Händler wegen vollzogener, nicht angemeldeter Übernahme 801.579 €
Das Tribunal des CADE verurteilte zwei Autohändler wegen Gun Jumping: Navesa hatte im März 2015 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von Renauto für den Betrieb von Renault-Vertragshäusern in Goiânia übernommen, ohne den anmeldepflichtigen Vorgang freigeben zu lassen. Obwohl das Tribunal im August 2023 die Anmeldung angeordnet hatte, reichten die Parteien das Formular erst im November 2024 ein; verhängt wurde eine Geldbuße von insgesamt 5.360.560,00 BRL, zahlbar binnen 30 Tagen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Anmeldepflichtige Übernahmen dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden; eine von der Behörde angeordnete Anmeldung sollte ohne Verzögerung nachgeholt werden.
Vollzugsverbot bei anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011; Art. 12 II a Resolução CADE nº 24/2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
Originalbetrag 5.360.560 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.
- Diário Oficial da União, 16.04.2025, Seção 1, S. 78: Ata da 245ª Sessão Ordinária de Julgamento (09.04.2025), APAC nº 08700.000974/2020-60 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 09.04.2025: Cade condena empresas do setor automotivo por prática de gun jumping Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell 457,9 Mio. €
Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).
Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.
Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki
- Commission fines car manufacturers and association €458 million over end-of-life vehicles recycling cartel (IP/25/881) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2025 Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT)CMA: 77,7 Mio. GBP gegen Autohersteller wegen Absprachen zu Recycling und Werbung 92,9 Mio. €
Die CMA stellte zwei Kartellverstöße fest: Die Hersteller hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, in der Werbung keine Recyclingquoten über dem gesetzlichen Mindestwert von 85 % zu nennen, und acht von ihnen sowie später weitere Beteiligte hatten von 2004 bis 2018 als Einkaufskartell abgesprochen, Dienstleistern für die Verwertung von Altfahrzeugen nichts zu zahlen. Im Vergleichsverfahren wurden Geldbußen von insgesamt 77.688.917 GBP verhängt: Ford 18.541.929, Volkswagen 14.755.900, BMW 11.060.925, Nissan/Renault 9.979.826 gesamtschuldnerisch plus 2.800.646 allein für Nissan, Peugeot Citroën/Stellantis 5.189.948, Vauxhall/Opel (mit General Motors und Stellantis als früheren bzw. heutigen Eigentümern) zusammen 5.171.248, Jaguar Land Rover 4.626.404, Toyota 4.502.760, Mitsubishi 898.531, ACEA 114.000 und SMMT 46.800 GBP. Mercedes-Benz hatte das Kartell angezeigt und blieb bußgeldfrei; die EU-Kommission erließ am selben Tag eine eigene Entscheidung für die EU.
Auch Absprachen über Umweltwerbung oder Einkaufskonditionen in Verbandsgremien sind Kartelle – Nachhaltigkeitsziele rechtfertigen keine Abstimmung unter Wettbewerbern.
Nachhaltigkeitsabsprachen und Einkaufskartelle in Verbandsgremien
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 20 % Vergleichsnachlass für alle Adressaten; zusätzliche Kronzeugenabschläge für Peugeot Citroën und Vauxhall/Opel samt ihrer heutigen und früheren Eigentümerinnen Stellantis und General Motors (45 %), die SMMT (35 %) und Mitsubishi (25 %); vollständiger Bußgelderlass für Mercedes-Benz als Erstanzeiger.
- Veröffentlicht
- 01.04.2025
Originalbetrag 77.688.917 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.04.2025.
- CMA case page: Anti-competitive conduct in relation to vehicle recycling and advertising of recycling-related information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA press release: Car industry settles competition law case (1 April 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.03.2025 Hino Motors, Ltd.Hino Motors: über 1,6 Mrd. USD Strafe und Einziehung wegen Abgasbetrugs 1,48 Mrd. €
Die Toyota-Tochter reichte 2010 bis 2019 falsche Zertifizierungsanträge ein, änderte Emissionsdaten und erfand Testergebnisse; über 105.000 nicht konforme Dieselmotoren wurden in die USA eingeführt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 521,76 Mio. USD und eine Einziehung von 1,087 Mrd. USD, dazu fünf Jahre Bewährung mit Importverbot für Hino-Dieselmotoren.
Manipulierte Prüfdaten in Zulassungsverfahren führen zu existenzbedrohenden Strafen und Marktverboten; Prüfprozesse brauchen unabhängige Kontrollen.
Datenintegrität bei Prüf- und Zulassungsverfahren
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Eastern District of Michigan (Ermittlungen: EPA Criminal Investigation Division, FBI)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act; Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten und Schmuggel (Schuldbekenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 19.03.2025
Originalbetrag 1.608.760.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2025.
- Court Sentences Hino Motors Ltd., a Toyota Subsidiary, and Imposes Over $1.6B in Penalties for Emissions Fraud Scheme Pressemitteilung einer Behörde
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07.03.2025 American Honda Motor Co., Inc.CPPA: 632.500 $ gegen Honda wegen erschwerter Datenschutzanträge 582.573 €
Honda verlangte für Opt-out-Anträge übermäßig viele Angaben, nutzte ein Cookie-Tool ohne gleichwertige Wahlmöglichkeiten, erschwerte die Beauftragung von Bevollmächtigten und gab Daten ohne vorgeschriebene Verträge an Ad-Tech-Firmen weiter. Die Anordnung verlangt u. a. ein vereinfachtes Verfahren und Schulung der Beschäftigten.
Betroffenenrechte dürfen nicht durch Formularhürden oder asymmetrische Einwilligungsdialoge ausgehebelt werden.
- Behörde / Gericht
- California Privacy Protection Agency (CPPA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- California Consumer Privacy Act (CCPA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
Originalbetrag 632.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.03.2025.
- CPPA: Enforcement action against American Honda Motor Co. Pressemitteilung einer Behörde
- CPPA Order of Decision: American Honda Motor Co., Inc. (ENF23-V-HO-2) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.01.2025 Hino Motors, Ltd.; Hino Motors Manufacturing U.S.A., Inc.; Hino Motors Sales U.S.A., Inc.Hino Motors: über 1 Mrd. USD Strafen wegen gefälschter Abgastestdaten 1,02 Mrd. €
Die Toyota-Tochter hat von 2010 bis 2019 für über 50 Motorfamilien (rund 105.000 Straßen- und 5.700 Offroad-Dieselmotoren) Testdaten verändert, Prüfungen fehlerhaft durchgeführt oder ganz erfunden. Die Einigung umfasst 525 Mio. USD Zivilstrafe und 521,76 Mio. USD Strafe im Strafverfahren (zusammen 1,047 Mrd. USD), fünf Jahre Bewährung und ein Importverbot für Dieselmotoren; mit Rückruf und Ausgleichsmaßnahmen summiert sich die Gesamtlösung auf über 1,6 Mrd. USD.
Zertifizierungsdaten sind Beweismittel – wer Testergebnisse schönt, riskiert Existenz, Marktzugang und Strafverfolgung.
Integrität von Prüf- und Zertifizierungsdaten
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency / U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
Originalbetrag 1.046.760.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2025.
- Hino Motors Clean Air Act Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2024 FCA US LLCFCA US: 4,19 Mio. USD Vergleich mit CARB wegen Abgassteuerung im Ram ProMaster 2,01 Mio. €
CARB hat mit FCA US einen Vergleich über 4.185.820 USD geschlossen, weil Ram-ProMaster-Fahrzeuge der Modelljahre 2014 bis 2016 mit 3,0-Liter-Dieselmotor eine nicht genehmigte Einrichtung hatten, die die Abgasreinigung im Realbetrieb anders steuerte als in der Zertifizierungsprüfung; nach CARB-Angaben entstanden knapp 55 Tonnen zusätzliche Stickoxide. Die Zivilstrafe beträgt 2.092.910 USD. Ein Umweltprojekt in derselben Höhe zur Geschwindigkeitsreduzierung von Frachtschiffen bleibt außerhalb des Betrags; die Fahrzeuge werden zurückgerufen. CARB hatte FCA bereits 2019 und 2022 wegen ähnlicher Vorwürfe belangt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Unterschiede zwischen Prüfstand- und Straßenverhalten der Abgasreinigung müssen vor der Zertifizierung offengelegt werden.
Offenlegung emissionsrelevanter Software und Hardware
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Luftqualitäts- und Fahrzeugemissionsvorschriften des California Air Resources Board
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.12.2024
Originalbetrag 2.092.910 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2024.
- CARB News Release 24-30, 23.12.2024: CARB announces over $4 million settlement with FCA US LLC Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.10.2024 zwei italienische Anbieter von Elektro-KleinstwagenAGCM: Anbieter von Elektro-Kleinstwagen entfernen „100 % grün“-Werbung Sonstiges
Auf den Websites für zwei Elektro-Kleinstwagen warben die Anbieter mit „100 % nachhaltig“, „100 % Green“, „Null Emissionen“ und „Null Umweltauswirkung“, ohne Lebenszyklusphasen oder die Emissionen der Stromerzeugung zu berücksichtigen. Nach Intervention der AGCM (moral suasion) wurden die Aussagen entfernt.
Auch bei Elektrofahrzeugen sind absolute Aussagen wie „null Emissionen“ irreführend, wenn Herstellung und Stromerzeugung ausgeblendet werden.
Pauschale Umweltversprechen bei Elektroprodukten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Entfernung der Aussagen nach Intervention der Behörde.
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink
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24.09.2024 ein slowenischer FahrzeugimporteurFahrzeugimporteur: 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen 650.000 €
Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass ein slowenischer Importeur einer Automarke und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Fahrzeugen dieser Marke für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog der Importeur seine Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.
Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen, auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.
Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
- Veröffentlicht
- 30.09.2024
- AVK, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink
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16.09.2024 ein US-amerikanischer Hersteller von Tuning-ProduktenUS-Tuning-Hersteller: 2,914 Mio. USD für über 81.000 Tuner, die Abgasreinigung abschalten 2,62 Mio. €
Der Hersteller aus Texas verkaufte seit 2015 mehr als 81.000 Tuner, die Emissionskontrollen deaktivieren, sowie 8.400 Abgasrohre mit weniger oder schwächeren Katalysatoren. Der vorgeschlagene Vergleich (vorbehaltlich gerichtlicher Genehmigung) sieht eine Zivilstrafe von 2.914.000 USD in vier Raten vor, dazu ein Verbot von Defeat Devices, die Entfernung der „Delete“-Funktionen, Händler- und Kundeninformation, Rückkauf und Vernichtung solcher Geräte bei Beschäftigten sowie Clean-Air-Act-Schulungen für die Belegschaft.
Tuning-Produkte, die Emissionskontrollen umgehen, sind auch als 'Rennsport-Teile' verboten – Produktfreigaben brauchen eine Emissionsprüfung.
Emissionsrecht bei Aftermarket-Produkten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Western District of Texas)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act § 203(a)(3)(B), 42 U.S.C. § 7522(a)(3)(B)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Strafhöhe wegen nachgewiesener begrenzter Zahlungsfähigkeit; Ratenzahlung.
Originalbetrag 2.914.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2024.
- EPA, Durchsetzungsfälle und Vergleiche (Liste) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2026 · Direktlink
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10.09.2024 ein US-amerikanischer Hersteller von Kfz-TuningteilenUS-Tuningteile-Hersteller: Geldstrafe und Zivilvergleich wegen Abschalteinrichtungen Bußgeld
Ein US-amerikanischer Hersteller von Kfz-Tuningteilen stellte laut EPA über mehrere Jahre in großer Zahl Teile für Diesel-Pickups her, verkaufte oder baute sie ein, mit denen Abgasreinigungssysteme entfernt oder außer Kraft gesetzt werden konnten; laut EPA entsprachen die zusätzlichen Emissionen denen mehrerer Millionen weiterer Fahrzeuge. Im Strafverfahren wurde gegen das Unternehmen eine Geldstrafe in Millionenhöhe samt Bewährungszeit verhängt; ein zivilrechtlicher Vergleich über eine Zivilstrafe in Millionenhöhe, zahlbar in Raten, stand unter dem Vorbehalt gerichtlicher Genehmigung.
Emissionsmanipulation als Geschäftsmodell führt zu straf- und zivilrechtlichen Sanktionen gegen das Unternehmen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency / U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act § 203(a)(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Ratenzahlung wegen nachgewiesener begrenzter Zahlungsfähigkeit.
- EPA, Durchsetzungsfälle und Vergleiche (Liste) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 7 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
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09.09.2024 ein polnischer Pkw-Importeur und sechs Gesellschaften aus seinem HändlernetzPkw-Importeur und Händlernetz: 395,3 Mio. PLN für Marktaufteilung und Preisabsprachen 92,4 Mio. €
Das UOKiK stellte eine Absprache zwischen einem Pkw-Importeur und seinem Händlernetz fest, mit der der Markt für Pkw der vom Importeur vertriebenen Marke in Polen aufgeteilt und Preise festgelegt wurden. Die Geldbußen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 395.280.209,80 PLN: der Importeur 331.021.284,64 PLN und sechs Händlergesellschaften 27.263.871,67 PLN, 11.617.847,67 PLN, 8.148.931,36 PLN, 6.880.036,14 PLN, 6.687.061,81 PLN und 3.661.176,51 PLN. Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Hersteller und Händler dürfen weder Kundengebiete untereinander zuteilen noch Verkaufspreise abstimmen; Vertriebsvorgaben gehören vorab kartellrechtlich geprüft.
Gebietsschutz und Preisabsprachen im Vertriebsnetz
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 395.280.209,8 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- UOKiK, Entscheidungen des Präsidenten (Datenbank) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein australischer AnhängerbauerNSW: Anhängerbauer verurteilt, weil bezahlte Anhänger nicht geliefert wurden 4.817 €
Nach einer Strafverfolgung durch NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) verurteilte das Kempsey Local Court am 9. August 2024 den Anhängerbauer, der zwischen 2020 und 2023 von Kunden 70.000 AUD für Maßanhänger angenommen, diese aber nicht in angemessener Zeit oder teils gar nicht geliefert hatte, zu 8.000 AUD Geldstrafe. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer Anzahlungen annimmt, muss die Lieferung sicherstellen oder unverzüglich erstatten – sonst haftet das Unternehmen auch strafrechtlich.
Vorkasse nur bei gesicherter Lieferfähigkeit, sonst unverzüglich erstatten
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Nichtlieferung bezahlter Waren (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt); Tätigkeit in der Kfz-Händlerbranche trotz Sperre
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
Originalbetrag 8.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.08.2024.
- NSW Fair Trading, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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11.06.2024 ein italienischer Automobilhersteller und seine Service- und ErsatzteilgesellschaftAGCM: 6 Mio. Euro gegen Automobilhersteller wegen Herkunftsangabe und Ersatzteilmängeln 6 Mio. €
Der Hersteller stellte in seiner Werbung Italien als Produktionsort seiner Fahrzeuge zweier Marken dar, obwohl diese bei chinesischen Herstellern gebaut und in Italien nur nachbearbeitet werden (Fahrzeuge der Stammmarke wurden nur bis 2010 in Italien montiert); zudem stellten der Hersteller und seine Service- und Ersatzteilgesellschaft Ersatzteile nicht ausreichend bereit und leisteten keinen angemessenen Kundendienst. Die AGCM verhängte 3.000.000 Euro gegen den Hersteller und weitere 3.000.000 Euro gesamtschuldnerisch gegen den Hersteller und die Service- und Ersatzteilgesellschaft, zusammen 6.000.000 Euro.
Herkunftsaussagen in der Werbung müssen dem tatsächlichen Produktionsort entsprechen, und wer Fahrzeuge verkauft, muss Ersatzteile und Kundendienst tatsächlich organisieren.
Herkunftsangaben („Made in Italy“) und Kundendienstpflichten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22 (Praxis A) sowie Art. 20, 24, 25 (Praxis B) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.06.2026 · Direktlink
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05.06.2024 ein deutscher AutohändlerAutohändler: 12.866 Euro Bußgeld wegen GwG-Sorgfaltspflichtverstoß 12.866 €
Gegen den Kfz-Händler wurde ein seit 05.06.2024 rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 12.866 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes erlassen und namentlich bekannt gemacht.
Autohäuser müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000 Euro identifizieren und dokumentieren – Verkaufspersonal muss die Schwelle kennen.
Kundenidentifizierung beim Fahrzeugverkauf gegen Bargeld
- Behörde / Gericht
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Bezirksregierung Arnsberg, Bekanntmachungen nach § 57 GwG (Liste) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink
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04.06.2024 ein österreichischer Generalimporteur einer AutomarkeÖsterreich: 15 Mio. € Geldbuße gegen einen Autoimporteur für Missbrauch von Marktmacht gegenüber einem Händler 15 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen den österreichischen Generalimporteur einer Automarke 15 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung (relative Marktmacht) gegenüber einem Vertragshändler von 2017 bzw. 2018 bis 22.03.2021. Beanstandet wurden an Kundenzufriedenheitsumfragen gekoppelte Prämien, bewusst überhöhte Verkaufsziele, Niedrigpreise konzerneigener Händler bei gleichzeitig ungünstigen Konditionen für den Händler, nicht kostendeckende Garantie- und Gewährleistungsvergütungen sowie überwälzte Kosten für Mystery Shopping und Audits. Vorausgegangen war ein vom Händler erwirkter, rechtskräftiger Abstellungsauftrag.
Hersteller und Importeure müssen prüfen, ob Vertragshändler von ihnen abhängig sind, und Prämien-, Ziel- und Vergütungssysteme dann besonders sorgfältig auf Missbrauch prüfen.
Faire Konditionen in Händler- und Werkstattverträgen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 5 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink
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12.03.2024 ein japanischer AutomobilimporteurJapanischer Automobilimporteur: Surcharge wegen falscher Angaben zur Serienausstattung 7,63 Mio. €
Der Importeur gab 2020 und 2021 in gedruckten und online gestellten Datenblättern und Katalogen für drei Modellvarianten zweier Baureihen sowie für ein Ausstattungspaket Merkmale als serienmäßig an, die fehlten oder – wie bestimmte Fahrassistenzfunktionen – nur mit einem zusätzlich zu bestellenden Navigationspaket funktionierten. Zwei Surcharge-Bescheide vom selben Tag (599.120.000 JPY für die Modelle der einen Baureihe, 631.850.000 JPY für die Modelle der anderen Baureihe) ergeben zusammen 1.230.970.000 JPY.
Ausstattungsangaben in Katalogen und Datenblättern sind Werbeaussagen und müssen vor der Veröffentlichung gegen die tatsächliche Serienausstattung geprüft werden; eine rechtzeitige Selbstmeldung kann den Betrag halbieren.
Richtige Produktangaben in Katalogen und Datenblättern
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1, Art. 9 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Für das Ausstattungspaket zu einem Modell der zweiten Baureihe wurde der Betrag nach Art. 9 halbiert, weil das Unternehmen den Sachverhalt selbst gemeldet hatte; ein Bericht zu einem Modell der ersten Baureihe wurde nicht als solche Meldung anerkannt.
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
Originalbetrag 1.230.970.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink
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10.01.2024 ein US-amerikanischer MotorenkonzernUS-Motorenkonzern: 1,675 Mrd. USD Zivilstrafe für Abschalteinrichtungen in Pick-ups 1,53 Mrd. €
Der Motorenhersteller programmierte die Motorsoftware so, dass Abgaskontrollen im normalen Fahrbetrieb reduziert oder abgeschaltet wurden (rund 630.000 schwere Pick-ups eines Fahrzeugherstellers der Modelljahre 2013–2019), und legte bei weiteren rund 330.000 Fahrzeugen Hilfsemissionseinrichtungen nicht offen. Zivilstrafe 1,675 Mrd. USD – die höchste je nach dem Clean Air Act – plus Rückruf- und Ausgleichsmaßnahmen, zusammen rund 2 Mrd. USD.
Softwarefunktionen, die Emissionsverhalten beeinflussen, müssen in der Typgenehmigung vollständig offengelegt werden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, District of Columbia)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 1.675.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.01.2024.
- EPA, Durchsetzungsfälle und Vergleiche (Liste) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.01.2026 · Direktlink
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27.09.2023 eine australische Kfz-WerkstattAustralische Kfz-Werkstatt: 115.000 AUD nach tödlichem Unfall nach 89 Stunden Rufbereitschaft 69.524 €
Die Werkstatt, die im Unterauftrag eines Automobilclubs einen Pannendienst betrieb, wurde vom County Court in Melbourne nach Schuldeingeständnis zu 115.000 AUD verurteilt, weil sie kein sicheres Arbeitssystem und keine Information oder Schulung zum Schutz vor Übermüdung bereitgestellt hatte. Ihre beiden Pannenhelfer leisteten routinemäßig 96-stündige Rufbereitschaften über vier Tage und Nächte; einer kam im März 2018 nach 89 Stunden Bereitschaft und 17 Stunden Einsatz von der Straße ab und starb, Spuren am Unfallort deuteten auf Einschlafen am Steuer hin.
Rufbereitschaften müssen durch Höchstschichten und Mindestpausen so begrenzt werden, dass Beschäftigte zwischen Einsätzen ausreichend ruhen können.
Übermüdung durch lange Rufbereitschaften und Einsatzzeiten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- WorkSafe Victoria
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsschutzrecht Victoria: Pflicht zu sicheren Arbeitssystemen sowie zu Information, Unterweisung und Schulung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 27.09.2023
Originalbetrag 115.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2023.
- WorkSafe Victoria, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2025 · Direktlink
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26.09.2023 ein US-amerikanischer Hersteller von Wasserstoff-NutzfahrzeugenNutzfahrzeughersteller: erfundene Fahrzeugverkäufe nach SPAC-Fusion – 25 Mio. USD 23,6 Mio. €
Der Hersteller von Wasserstoff-Nutzfahrzeugen täuschte Anleger über Kundenbeziehungen und Verkäufe, meldete 87 verkaufte Fahrzeuge für 2021 bei tatsächlich null und zeigte ein irreführendes Video eines angeblich wasserstoffbetriebenen Fahrzeugs. Das Unternehmen zahlt 25 Mio. USD.
Nach einer SPAC-Fusion gelten dieselben Wahrheitspflichten wie bei jedem Emittenten – Absichtserklärungen dürfen nicht als Umsatz verkauft werden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Antifraud- und weitere Vorschriften der US-Wertpapiergesetze
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2023.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2023) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2025 · Direktlink
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12.07.2023 ein japanischer AutomobilherstellerAutohersteller: Anleitung der Datenschutzbehörde nach zehn Jahren offener Fahrzeugdaten Verwarnung
Wegen einer falsch konfigurierten Cloud-Umgebung beim verbundenen Auftragnehmer, einer Konzerngesellschaft, waren Server zweier vernetzter Fahrzeugdienste des Herstellers rund zehn Jahre lang von außen einsehbar; betroffen waren Daten von etwa 2,3 Millionen Personen, darunter Fahrzeuggeräte-IDs, Fahrgestellnummern und Standortdaten. Der Hersteller hatte diese Daten mangels ausreichender Schulung der zuständigen Beschäftigten nicht als personenbezogen erkannt und den Auftragnehmer nicht auf Zugriffskontrollen geprüft. Die Behörde erteilte dem Unternehmen eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, Schulung, Zugriffskontrolle und Aufsicht über den Auftragnehmer zu verbessern und die eigenen Abhilfemaßnahmen umzusetzen.
Auch Fahrgestellnummer und Standort sind personenbezogene Daten: Wer Cloud-Speicher konfiguriert, muss das wissen, und Auftragnehmer sind auf ihre Zugriffseinstellungen zu prüfen.
Sichere Cloud-Konfiguration und Erkennen personenbezogener Daten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147 i. V. m. Art. 23 und Art. 25
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 12.07.2023
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.07.2025 · Direktlink
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09.02.2023 vier deutsche AutomobilherstellerAbsprache zur AdBlue-Dosierung: Bußgeld gegen drei deutsche Automobilhersteller in Korea 31,3 Mio. €
Die KFTC ahndete eine Absprache der vier deutschen Hersteller aus dem Jahr 2006, in der Software ihrer SCR-Abgasnachbehandlung eine Dosierstrategie mit geringerem AdBlue-Verbrauch einzusetzen; damit hätten sie die Entwicklung einer wirksameren Stickoxidminderung blockiert und Käufern in Korea die Wahl sauberer Diesel-Pkw genommen. Neben Unterlassungsanordnungen setzte sie vorläufig Geldbußen von insgesamt 42.372 Mio. KRW fest (erster Hersteller 20.743 Mio., zweiter Hersteller 15.656 Mio., dritter Hersteller 5.973 Mio. KRW; für den vierten Hersteller weist die Aufstellung keinen Betrag aus). Nach Angaben der KFTC war es ihr erstes Vorgehen gegen eine Absprache im Bereich Forschung und Entwicklung.
Auch technische Abstimmungen in gemeinsamen Entwicklungsgremien sind ein Kartell, wenn Wettbewerber damit Produkteigenschaften wie die Umweltleistung festlegen.
Kartellrisiken in gemeinsamen Entwicklungs- und Normungsgremien
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 19 Abs. 1 Nr. 6 MRFTA a. F. (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 09.02.2023
Originalbetrag 42.372.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2023.
- Korea Fair Trade Commission (KFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.02.2025 · Direktlink
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09.02.2023 ein brasilianischer AutomobilherstellerBrasilianischer Autohersteller: 22,4 Mio. BRL wegen zweckentfremdeter Kulturförderung 3,99 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) setzte gegen einen Automobilhersteller im vorgezogenen Verfahren (julgamento antecipado) eine Geldbuße von 22.423.482,15 BRL nach dem Kulturförderungsgesetz (Lei nº 8.313/1991) und dem Antikorruptionsgesetz fest. Der Hersteller hatte ein über das nationale Kulturförderprogramm (Pronac) gefördertes Konzertprojekt mit 1.000.000 BRL gesponsert, das ohne Zustimmung des Kulturministeriums in eine nicht öffentliche Firmenfeier zum 60-jährigen Bestehen umgewandelt wurde; in der Abrechnung wurden laut Abschlussbericht falsche Angaben gemacht. Gegen die Projektträgerin erging am selben Tag eine gesonderte Entscheidung mit einer Geldbuße von 2.940.317,28 BRL.
Sponsoring mit staatlicher Steuerförderung muss exakt dem genehmigten Projektzweck dienen; eine Umwidmung zu eigenen Firmenveranstaltungen kann als eigener Rechtsverstoß des Sponsors geahndet werden.
Sponsoring und staatlich geförderte Kulturprojekte
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 8.313/1991, Art. 38; Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und Art. 6; Portaria Normativa CGU nº 19/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die CGU berücksichtigte die Kooperation und die Zusagen des Unternehmens und entschied im vorgezogenen Verfahren nach der Portaria Normativa CGU nº 19/2022.
- Veröffentlicht
- 10.02.2023
Originalbetrag 22.423.482,15 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2023.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.02.2025 · Direktlink
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08.12.2022 ein deutscher AutomobilkonzernCMA: Zwangsgeld gegen Automobilkonzern wegen unvollständiger Antwort auf Auskunftsverlangen 34.779 €
Im Kartellverfahren zum Altfahrzeug-Recycling beantwortete der Konzern ein förmliches Auskunftsverlangen der CMA nicht vollständig und bestritt deren Zuständigkeit. Die CMA verhängte eine feste Geldbuße von £30.000 und ein tägliches Zwangsgeld von £15.000 bis zur Erfüllung.
Auskunftsverlangen von Wettbewerbsbehörden müssen konzernweit fristgerecht und vollständig beantwortet werden – Zuständigkeitsstreit schützt nicht vor Zwangsgeldern.
Umgang mit behördlichen Auskunftsverlangen im Konzern
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 1998 (Pflicht zur Beantwortung förmlicher Auskunftsverlangen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 08.12.2022
Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2022.
- CMA, Fallübersicht (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2024 · Direktlink
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10.10.2022 sieben Hongkonger Kfz-GeneralvertreterHongkong: Sieben Kfz-Generalvertreter streichen Werkstattbindung aus Garantien Anordnung
Die Competition Commission nahm am 10.10.2022 Verpflichtungszusagen von sieben Alleinvertriebshändlern für 17 Pkw-Marken an. Ihre Garantiebedingungen verlangten Wartung und Reparatur – auch nicht von der Garantie erfasste – in autorisierten Werkstätten, sonst drohte der Verlust der Garantie; die Behörde sah darin eine mögliche Verletzung der First Conduct Rule (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen) zulasten freier Werkstätten. Die Händler setzen diese Klauseln nicht mehr durch, streichen sie binnen 90 Tagen aus den Garantieunterlagen, informieren Bestandskunden und sind fünf Jahre gebunden; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.
Garantie- und Vertriebsklauseln, die Kunden faktisch an Vertragswerkstätten binden, gehören vor der Verwendung auf den kartellrechtlichen Prüfstand.
Kartellrecht in Vertriebs- und Garantiebedingungen: Werkstattbindung
- Behörde / Gericht
- Competition Commission (Hongkong)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6(1) (First Conduct Rule); Annahme von Verpflichtungszusagen nach s. 60
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 10.10.2022
- Competition Commission (Hongkong), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.10.2024 · Direktlink