Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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15Fälle aus 9 Jurisdiktionen
653,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (13 Fälle mit Betrag)
4,06 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. EU-Ebene 530 Mio. € 81 % · 2 Fälle
  2. Polen 92,4 Mio. € 14 % · 1 Fall
  3. Österreich 15 Mio. € 2 % · 1 Fall
  4. Italien 11 Mio. € 2 % · 3 Fälle
  5. Ungarn 4,06 Mio. € 1 % · 1 Fall
  6. Slowenien 650.000 € 0 % · 1 Fall
  7. Deutschland 192.866 € 0 % · 3 Fälle
  8. Rumänien 140.080 € 0 % · 2 Fälle
  9. Litauen 41.080 € 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 642,1 Mio. € 98 % · 8 Fälle
  2. Verbraucherschutz und Onlinehandel 11 Mio. € 2 % · 2 Fälle
  3. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 180.000 € 0 % · 1 Fall
  4. Datenschutz 140.080 € 0 % · 2 Fälle
  5. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 12.866 € 0 % · 1 Fall
  6. Umwelt und Nachhaltigkeit – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge) 457,9 Mio. € 70 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 114,1 Mio. € 17 % · 6 Fälle
  3. Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge) 72 Mio. € 11 % · 1 Fall
  4. ALD Automotive Italia S.r.l. 5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  5. Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung) 4,06 Mio. € 1 % · 1 Fall
  6. Schaeffler AG 180.000 € 0 % · 1 Fall
  7. RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L. 125.083 € 0 % · 1 Fall
  8. UAB „Manado“, MB „Parts ready“ 41.080 € 0 % · 1 Fall
  9. Continental Automotive Products SRL 14.997 € 0 % · 1 Fall
  10. Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KG – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20246114,1 Mio. €
20254539 Mio. €
20265361.160 €

15 Fälle

21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Veröffentlicht
21.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro RumänienAuftragsverarbeitung 125.083 €

Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
25.03.2026

Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 180.000 €

Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
26.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs LitauenKartelle und Absprachen 41.080 €

Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro RumänienBeschäftigtendaten 14.997 €

Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
19.01.2026

Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT EU-EbeneKartelle und Absprachen 72 Mio. €

Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung UngarnKartelle und Absprachen 4,06 Mio. €

Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
Veröffentlicht
05.12.2025

Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 5 Mio. €

ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
Veröffentlicht
09.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell EU-EbeneKartelle und Absprachen 457,9 Mio. €

Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.10.2024 zwei italienische Anbieter von Elektro-KleinstwagenAGCM: Anbieter von Elektro-Kleinstwagen entfernen „100 % grün“-Werbung ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Auf den Websites für zwei Elektro-Kleinstwagen warben die Anbieter mit „100 % nachhaltig“, „100 % Green“, „Null Emissionen“ und „Null Umweltauswirkung“, ohne Lebenszyklusphasen oder die Emissionen der Stromerzeugung zu berücksichtigen. Nach Intervention der AGCM (moral suasion) wurden die Aussagen entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Elektrofahrzeugen sind absolute Aussagen wie „null Emissionen“ irreführend, wenn Herstellung und Stromerzeugung ausgeblendet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pauschale Umweltversprechen bei Elektroprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Freiwillige Entfernung der Aussagen nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
09.10.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink

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24.09.2024 ein slowenischer FahrzeugimporteurFahrzeugimporteur: 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen SlowenienKartelle und Absprachenanonymisiert 650.000 €

Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass ein slowenischer Importeur einer Automarke und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Fahrzeugen dieser Marke für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog der Importeur seine Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen, auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
Veröffentlicht
30.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein polnischer Pkw-Importeur und sechs Gesellschaften aus seinem HändlernetzPkw-Importeur und Händlernetz: 395,3 Mio. PLN für Marktaufteilung und Preisabsprachen PolenKartelle und Absprachenanonymisiert 92,4 Mio. €

Das UOKiK stellte eine Absprache zwischen einem Pkw-Importeur und seinem Händlernetz fest, mit der der Markt für Pkw der vom Importeur vertriebenen Marke in Polen aufgeteilt und Preise festgelegt wurden. Die Geldbußen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 395.280.209,80 PLN: der Importeur 331.021.284,64 PLN und sechs Händlergesellschaften 27.263.871,67 PLN, 11.617.847,67 PLN, 8.148.931,36 PLN, 6.880.036,14 PLN, 6.687.061,81 PLN und 3.661.176,51 PLN. Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Händler dürfen weder Kundengebiete untereinander zuteilen noch Verkaufspreise abstimmen; Vertriebsvorgaben gehören vorab kartellrechtlich geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsschutz und Preisabsprachen im Vertriebsnetz

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 395.280.209,8 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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11.06.2024 ein italienischer Automobilhersteller und seine Service- und ErsatzteilgesellschaftAGCM: 6 Mio. Euro gegen Automobilhersteller wegen Herkunftsangabe und Ersatzteilmängeln ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 6 Mio. €

Der Hersteller stellte in seiner Werbung Italien als Produktionsort seiner Fahrzeuge zweier Marken dar, obwohl diese bei chinesischen Herstellern gebaut und in Italien nur nachbearbeitet werden (Fahrzeuge der Stammmarke wurden nur bis 2010 in Italien montiert); zudem stellten der Hersteller und seine Service- und Ersatzteilgesellschaft Ersatzteile nicht ausreichend bereit und leisteten keinen angemessenen Kundendienst. Die AGCM verhängte 3.000.000 Euro gegen den Hersteller und weitere 3.000.000 Euro gesamtschuldnerisch gegen den Hersteller und die Service- und Ersatzteilgesellschaft, zusammen 6.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Herkunftsaussagen in der Werbung müssen dem tatsächlichen Produktionsort entsprechen, und wer Fahrzeuge verkauft, muss Ersatzteile und Kundendienst tatsächlich organisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsangaben („Made in Italy“) und Kundendienstpflichten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis A) sowie Art. 20, 24, 25 (Praxis B) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
20.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.06.2026 · Direktlink

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05.06.2024 ein deutscher AutohändlerAutohändler: 12.866 Euro Bußgeld wegen GwG-Sorgfaltspflichtverstoß DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert 12.866 €

Gegen den Kfz-Händler wurde ein seit 05.06.2024 rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 12.866 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes erlassen und namentlich bekannt gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autohäuser müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000 Euro identifizieren und dokumentieren – Verkaufspersonal muss die Schwelle kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung beim Fahrzeugverkauf gegen Bargeld

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink

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04.06.2024 ein österreichischer Generalimporteur einer AutomarkeÖsterreich: 15 Mio. € Geldbuße gegen einen Autoimporteur für Missbrauch von Marktmacht gegenüber einem Händler ÖsterreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 15 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen den österreichischen Generalimporteur einer Automarke 15 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung (relative Marktmacht) gegenüber einem Vertragshändler von 2017 bzw. 2018 bis 22.03.2021. Beanstandet wurden an Kundenzufriedenheitsumfragen gekoppelte Prämien, bewusst überhöhte Verkaufsziele, Niedrigpreise konzerneigener Händler bei gleichzeitig ungünstigen Konditionen für den Händler, nicht kostendeckende Garantie- und Gewährleistungsvergütungen sowie überwälzte Kosten für Mystery Shopping und Audits. Vorausgegangen war ein vom Händler erwirkter, rechtskräftiger Abstellungsauftrag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Importeure müssen prüfen, ob Vertragshändler von ihnen abhängig sind, und Prämien-, Ziel- und Vergütungssysteme dann besonders sorgfältig auf Missbrauch prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen in Händler- und Werkstattverträgen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 5 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
20.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink

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