Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 15 Fälle 36 % · 783,9 Mio. €
- Umwelt und Nachhaltigkeit 8 Fälle 19 % · 4,2 Mrd. €
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 7 Fälle 17 % · 18,6 Mio. €
- Datenschutz 5 Fälle 12 % · 722.653 €
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 2 Fälle 5 % · 23,8 Mio. €
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 1 Fall 2 % · 69.524 €
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1 Fall 2 % · 12.866 €
- Korruption und Bestechung 1 Fall 2 % · 3,99 Mio. €
- Lieferkette und Menschenrechte 1 Fall 2 % ·
- Sanktionen und Exportkontrolle 1 Fall 2 % · 31,2 Mio. €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 18 Fälle 43 % · 1,71 Mrd. €
- ALD Automotive Italia S.r.l. 1 Fall 2 % · 5 Mio. €
- American Honda Motor Co., Inc. 1 Fall 2 % · 582.573 €
- Atom Motorss Pty Ltd 1 Fall 2 % ·
- BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge) 1 Fall 2 % · 457,9 Mio. €
- Continental Automotive Products SRL 1 Fall 2 % · 14.997 €
- Denso Corporation 1 Fall 2 % · 16,8 Mio. €
- Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge) 1 Fall 2 % · 72 Mio. €
- FCA US LLC 1 Fall 2 % · 2,01 Mio. €
- Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT) 1 Fall 2 % · 92,9 Mio. €
- 15 weitere15 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 34.779 € |
| 2023 | 5 | 58,9 Mio. € |
| 2024 | 12 | 1,66 Mrd. € |
| 2025 | 13 | 3,13 Mrd. € |
| 2026 | 10 | 217,1 Mio. € |
42 Fälle
21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) Bußgeld
Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).
Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.
Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis Bußgeld
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.
Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.
Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- NSW Fair Trading: Disciplinary action taken against used car dealer OzCar (Departmental release, 24.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD17025, OzCar Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 22.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.06.2026 Robert Bosch GmbHBosch zahlt 36 Mio. USD für Sensor-Lieferungen an Huawei 31,2 Mio. €
Bosch exportierte zwischen September 2020 und September 2024 aus dem Ausland MEMS-Sensoren und Fahrzeugsoftware im Wert von rund 72,4 Mio. USD ohne Lizenz an Huawei und verbundene Unternehmen auf der Entity List (Foreign Direct Product Rule). Bosch zeigte die Verstöße selbst an; rund 3,6 Mio. USD der BIS-Strafe werden auf eine mit dem DOJ vereinbarte Gewinnabschöpfung angerechnet.
Auch außerhalb der USA gefertigte Produkte können über US-Technologie der US-Exportkontrolle unterliegen – Lieferungen an Entity-List-Kunden brauchen eine eigene Prüfung.
US-Exportrecht für ausländische Produkte (Foreign Direct Product Rule)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Foreign Direct Product Rule, Entity List)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige und Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 36.184.680 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- BIS: Robert Bosch GmbH (Bosch) to Pay $36 Million Penalty for BIS Violations Pertaining to Shipments to Huawei (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Robert Bosch GmbH (16.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.06.2026 Denso CorporationCADE: 100,79 Mio. BRL gegen Denso wegen internationalen Kabelbaum-Kartells 16,8 Mio. €
Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Denso Corporation wegen Beteiligung an einem internationalen Kartell für Kabelbäume sowie elektrische und elektronische Kfz-Komponenten mit Wirkung in Brasilien zu einer Geldbuße von 100.787.523,05 BRL. Nach dem Votum des Berichterstatters beteiligte sich Denso etwa zwischen 2000 und 2008 an Preisabsprachen, der Zuteilung von Projekten, geografischer Marktaufteilung und dem Austausch sensibler Informationen. Gegen andere Beteiligte endete das Verfahren durch Kronzeugenregelung, Vergleiche oder mangels Beweisen; die Embargos von Denso wies der CADE im August 2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Internationale Kartelle werden auch lange nach ihrem Ende in Brasilien geahndet, wenn sie dort die Preise beeinflusst haben.
Internationale Kartelle in der Automobilzulieferkette
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
Originalbetrag 100.787.523,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2026.
- Diário Oficial da União, 17.06.2026 – Ata da 267ª Sessão Ordinária de Julgamento do CADE (10.06.2026), Processo Administrativo nº 08700.009029/2015-66 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE – Cade aplica mais de R$ 100 milhões em multa por cartel internacional no mercado de chicotes elétricos (10.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 18.08.2026 – CADE Ata nº 29 (Circuito Deliberativo Virtual): Embargos de Declaração Denso zurückgewiesen Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.05.2026 Volvo Group North America, LLCVolvo Group North America: Vergleich über rund 197 Mio. USD wegen verdeckter Abgaseinrichtungen 168,7 Mio. €
Rund 10.000 schwere Volvo-Dieselmotoren der Modelljahre 2010 bis 2016 nutzten Hilfseinrichtungen zur Abgassteuerung (AECD), die bei der Zertifizierung nicht offengelegt wurden, und stießen mehr NOx aus als erlaubt. Der Vergleich umfasst 17,5 Mio. USD Strafen und Kosten, 71 Mio. USD für Ausgleichsmaßnahmen und 108 Mio. USD für Emissionsminderungsprojekte in Kalifornien.
Jede emissionsrelevante Steuerfunktion muss im Zulassungsantrag vollständig offengelegt werden, sonst drohen Jahre später hohe Vergleichszahlungen.
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Kalifornische Emissions- und Zertifizierungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeugmotoren
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation während der Untersuchung; Rückruf und verlängerte Garantie für Motoren der Modelljahre 2014 bis 2016.
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 196.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
- California settles certification and emissions violations case with Volvo Group North America, LLC for nearly $197 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro 125.083 €
Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).
Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 25.03.2026 (RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht 180.000 €
Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.
Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.
Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Schaeffler AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs 41.080 €
Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2026-02-12 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro 14.997 €
Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.
Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.01.2026 (Continental Automotive Products SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.01.2026 General Motors LLC, General Motors Holdings LLC und OnStar, LLCGeneral Motors/OnStar: FTC-Anordnung nach Verkauf von Standort- und Fahrdaten Anordnung
Die FTC hat ihre Anordnung gegen General Motors und OnStar endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde führte GM Kunden mit einem irreführenden Anmeldeprozess in den Dienst OnStar und die Funktion Smart Driver, erfasste präzise Standort- und Fahrverhaltensdaten aus Millionen Fahrzeugen und verkaufte sie ohne klare Information und ausdrückliche Einwilligung an Dritte, darunter Verbraucherauskunfteien. GM darf diese Daten fünf Jahre lang nicht an Verbraucherauskunfteien weitergeben und muss während der 20-jährigen Laufzeit vor Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vernetzter Fahrzeugdaten eine ausdrückliche Einwilligung einholen, Auskunft und Löschung ermöglichen und das Abschalten der Standorterfassung anbieten; eine Geldzahlung sieht die Anordnung nicht vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Daten aus vernetzten Produkten dürfen erst nach verständlicher Information und ausdrücklicher Einwilligung an Dritte gehen – ein Häkchen im Anmeldeprozess ersetzt das nicht.
Einwilligung bei vernetzten Produkten; Weitergabe von Standort- und Nutzungsdaten
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- FTC, In the Matter of General Motors LLC et al., Docket No. C-4828, Decision and Order (issued 13.01.2026) Entscheidung einer Behörde
- FTC-Pressemitteilung: FTC Finalizes Order Settling Allegations that GM and OnStar Collected and Sold Geolocation Data Without Consumers' Informed Consent (14.01.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC, In the Matter of General Motors LLC et al., Docket No. C-4828, Complaint Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Linglong International Europe D.O.O. ZrenjaninCBP-Einfuhrstopp für Reifen aus Linglongs Werk in Serbien Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Autoreifen von Linglong International Europe D.O.O. Zrenjanin (Serbien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Täuschung, Schuldknechtschaft, Isolation, Einbehalt von Ausweisen und Lohneinbehalt (insgesamt neun Indikatoren)).
Automobilzulieferer sollten bei Werken mit angeworbenen Wanderarbeitskräften Anwerbung, Unterbringung und Ausweisverwahrung gezielt auditieren.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- CBP issues Withhold Release Order on Linglong International Europe D.O.O. Zrenjanin Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT 72 Mio. €
Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.
Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.
Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung 4,06 Mio. €
Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.
Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.
Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.
- Kukásautó-kartellt tárt fel a GVH Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten Sonstiges
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.
Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.
Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- NSW Fair Trading: Disziplinarmaßnahme gegen Atom Motorss Pty Ltd (Mitteilung vom 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD095631, Atom Motorss Pty Ltd – Lizenzentzug und Sperre vom 17.11.2025 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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14.11.2025 Valvoline Inc. und Greenbriar Equity Fund V, L.P.Valvoline/Greenbriar: FTC verlangt Verkauf von 45 Schnell-Ölwechsel-Werkstätten Anordnung
Valvoline wollte rund 200 Oil-Changers-Werkstätten von Greenbriar für 625 Mio. USD übernehmen. Weil sich beide in 25 lokalen Märkten direkt Konkurrenz machten, darf der Erwerb nach der vorgeschlagenen Einvernehmensanordnung nur vollzogen werden, wenn 45 Werkstätten an Main Street Auto verkauft werden.
Auch bei Filialnetzen prüft die Kartellbehörde jeden lokalen Markt einzeln – Überschneidungen sollten vor dem Deal kartiert werden.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- FTC Requires Divestiture of Oil Change Shops in Valvoline-Greenbriar Deal (14.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete 5 Mio. €
ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.
Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.
Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- AGCM, Provvedimento PS12954 (Adunanza 23.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 09.10.2025: PS12954 – Sanzione di 5 milioni di euro alla società ALD Automotive Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand 2.427 €
Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.
Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Wiederholungsfall
- nein
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.
- National Consumer Tribunal, NCT/396874/2025/73(2)(b), National Consumer Commission v Kia East Rand (Pty) Ltd and Another, Judgment and Reasons, dated 08.09.2025 (veröffentlicht von der National Consumer Commission) Gerichtsentscheidung
- National Consumer Commission: Summary of Judgements (Liste der NCT-Entscheidungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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09.04.2025 Renauto Veículos e Peças Ltda., Navesa Veículos Ltda.CADE: 5,36 Mio. BRL gegen Renault-Händler wegen vollzogener, nicht angemeldeter Übernahme 801.579 €
Das Tribunal des CADE verurteilte zwei Autohändler wegen Gun Jumping: Navesa hatte im März 2015 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von Renauto für den Betrieb von Renault-Vertragshäusern in Goiânia übernommen, ohne den anmeldepflichtigen Vorgang freigeben zu lassen. Obwohl das Tribunal im August 2023 die Anmeldung angeordnet hatte, reichten die Parteien das Formular erst im November 2024 ein; verhängt wurde eine Geldbuße von insgesamt 5.360.560,00 BRL, zahlbar binnen 30 Tagen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Anmeldepflichtige Übernahmen dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden; eine von der Behörde angeordnete Anmeldung sollte ohne Verzögerung nachgeholt werden.
Vollzugsverbot bei anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011; Art. 12 II a Resolução CADE nº 24/2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
Originalbetrag 5.360.560 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.
- Diário Oficial da União, 16.04.2025, Seção 1, S. 78: Ata da 245ª Sessão Ordinária de Julgamento (09.04.2025), APAC nº 08700.000974/2020-60 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 09.04.2025: Cade condena empresas do setor automotivo por prática de gun jumping Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell 457,9 Mio. €
Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).
Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.
Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki
- Commission fines car manufacturers and association €458 million over end-of-life vehicles recycling cartel (IP/25/881) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2025 Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT)CMA: 77,7 Mio. GBP gegen Autohersteller wegen Absprachen zu Recycling und Werbung 92,9 Mio. €
Die CMA stellte zwei Kartellverstöße fest: Die Hersteller hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, in der Werbung keine Recyclingquoten über dem gesetzlichen Mindestwert von 85 % zu nennen, und acht von ihnen sowie später weitere Beteiligte hatten von 2004 bis 2018 als Einkaufskartell abgesprochen, Dienstleistern für die Verwertung von Altfahrzeugen nichts zu zahlen. Im Vergleichsverfahren wurden Geldbußen von insgesamt 77.688.917 GBP verhängt: Ford 18.541.929, Volkswagen 14.755.900, BMW 11.060.925, Nissan/Renault 9.979.826 gesamtschuldnerisch plus 2.800.646 allein für Nissan, Peugeot Citroën/Stellantis 5.189.948, Vauxhall/Opel (mit General Motors und Stellantis als früheren bzw. heutigen Eigentümern) zusammen 5.171.248, Jaguar Land Rover 4.626.404, Toyota 4.502.760, Mitsubishi 898.531, ACEA 114.000 und SMMT 46.800 GBP. Mercedes-Benz hatte das Kartell angezeigt und blieb bußgeldfrei; die EU-Kommission erließ am selben Tag eine eigene Entscheidung für die EU.
Auch Absprachen über Umweltwerbung oder Einkaufskonditionen in Verbandsgremien sind Kartelle – Nachhaltigkeitsziele rechtfertigen keine Abstimmung unter Wettbewerbern.
Nachhaltigkeitsabsprachen und Einkaufskartelle in Verbandsgremien
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 20 % Vergleichsnachlass für alle Adressaten; zusätzliche Kronzeugenabschläge für Peugeot Citroën und Vauxhall/Opel samt ihrer heutigen und früheren Eigentümerinnen Stellantis und General Motors (45 %), die SMMT (35 %) und Mitsubishi (25 %); vollständiger Bußgelderlass für Mercedes-Benz als Erstanzeiger.
- Veröffentlicht
- 01.04.2025
Originalbetrag 77.688.917 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.04.2025.
- CMA case page: Anti-competitive conduct in relation to vehicle recycling and advertising of recycling-related information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA press release: Car industry settles competition law case (1 April 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink