Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Competition and Markets Authority (CMA) 92,9 Mio. € 100 % · 2 Fälle
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT) 92,9 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 34.779 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 34.779 € |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 92,9 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
2 Fälle
01.04.2025 Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT)CMA: 77,7 Mio. GBP gegen Autohersteller wegen Absprachen zu Recycling und Werbung 92,9 Mio. €
Die CMA stellte zwei Kartellverstöße fest: Die Hersteller hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, in der Werbung keine Recyclingquoten über dem gesetzlichen Mindestwert von 85 % zu nennen, und acht von ihnen sowie später weitere Beteiligte hatten von 2004 bis 2018 als Einkaufskartell abgesprochen, Dienstleistern für die Verwertung von Altfahrzeugen nichts zu zahlen. Im Vergleichsverfahren wurden Geldbußen von insgesamt 77.688.917 GBP verhängt: Ford 18.541.929, Volkswagen 14.755.900, BMW 11.060.925, Nissan/Renault 9.979.826 gesamtschuldnerisch plus 2.800.646 allein für Nissan, Peugeot Citroën/Stellantis 5.189.948, Vauxhall/Opel (mit General Motors und Stellantis als früheren bzw. heutigen Eigentümern) zusammen 5.171.248, Jaguar Land Rover 4.626.404, Toyota 4.502.760, Mitsubishi 898.531, ACEA 114.000 und SMMT 46.800 GBP. Mercedes-Benz hatte das Kartell angezeigt und blieb bußgeldfrei; die EU-Kommission erließ am selben Tag eine eigene Entscheidung für die EU.
Auch Absprachen über Umweltwerbung oder Einkaufskonditionen in Verbandsgremien sind Kartelle – Nachhaltigkeitsziele rechtfertigen keine Abstimmung unter Wettbewerbern.
Nachhaltigkeitsabsprachen und Einkaufskartelle in Verbandsgremien
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 20 % Vergleichsnachlass für alle Adressaten; zusätzliche Kronzeugenabschläge für Peugeot Citroën und Vauxhall/Opel samt ihrer heutigen und früheren Eigentümerinnen Stellantis und General Motors (45 %), die SMMT (35 %) und Mitsubishi (25 %); vollständiger Bußgelderlass für Mercedes-Benz als Erstanzeiger.
- Veröffentlicht
- 01.04.2025
Originalbetrag 77.688.917 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.04.2025.
- CMA case page: Anti-competitive conduct in relation to vehicle recycling and advertising of recycling-related information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA press release: Car industry settles competition law case (1 April 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.12.2022 ein deutscher AutomobilkonzernCMA: Zwangsgeld gegen Automobilkonzern wegen unvollständiger Antwort auf Auskunftsverlangen 34.779 €
Im Kartellverfahren zum Altfahrzeug-Recycling beantwortete der Konzern ein förmliches Auskunftsverlangen der CMA nicht vollständig und bestritt deren Zuständigkeit. Die CMA verhängte eine feste Geldbuße von £30.000 und ein tägliches Zwangsgeld von £15.000 bis zur Erfüllung.
Auskunftsverlangen von Wettbewerbsbehörden müssen konzernweit fristgerecht und vollständig beantwortet werden – Zuständigkeitsstreit schützt nicht vor Zwangsgeldern.
Umgang mit behördlichen Auskunftsverlangen im Konzern
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 1998 (Pflicht zur Beantwortung förmlicher Auskunftsverlangen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 08.12.2022
Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2022.
- CMA, Fallübersicht (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2024 · Direktlink