Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- A AG / V-Konzern (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert) 1 Fall 17 % ·
- Autohandel aus dem Landkreis Miltenberg (Inhaber Andreas M.) 1 Fall 17 % · 20 Mio. €
- CarXclusive GmbH 1 Fall 17 % · 12.866 €
- Freies Autohaus aus Lohra (Inhaber nicht genannt) 1 Fall 17 % · 5 Mio. €
- Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KG 1 Fall 17 % · 11,9 Mio. €
- Schaeffler AG 1 Fall 17 % · 180.000 €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 1 | 12.866 € |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | 5 Mio. € |
| Q4 2025 | 1 | — |
| Q1 2026 | 2 | 20,2 Mio. € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | 11,9 Mio. € |
6 Fälle
21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: 11,9 Mio. € wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) 11,9 Mio. €
Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte insgesamt 11,9 Mio. € gegen drei Unternehmen und eine verantwortliche Person.
Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.
Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
- Haftung von Führungskräften
- Geldbuße gegen eine verantwortliche natürliche Person (nicht namentlich genannt)
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht 180.000 €
Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.
Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.
Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Schaeffler AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Autohandel aus dem Landkreis Miltenberg (Inhaber Andreas M.)Sechs Jahre Haft für Autohändler: 111 Luxusfahrzeuge trotz Embargo nach Russland 20 Mio. €
Ein auf gepanzerte und Luxusfahrzeuge spezialisierter Autohändler vom bayerischen Untermain brachte 111 Fahrzeuge im Wert von fast 20 Mio. Euro nach Russland, weitere rund 400 Fahrzeuge waren geplant. Das Landgericht Würzburg verurteilte den Inhaber zu sechs Jahren Haft, die frühere Prokuristin zu zwei Jahren auf Bewährung, und ordnete die Einziehung von rund 20 Mio. Euro an; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Luxusgüter-Verbote gegen Russland werden mit langen Haftstrafen und Vermögenseinziehung durchgesetzt; auch Prokuristen haften persönlich.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Würzburg (Wirtschaftsstrafkammer); Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen und Staatsanwaltschaft Würzburg
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Russland-Embargoverordnung (EU) Nr. 833/2014 (gewerbsmäßig)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Inhaber (Andreas M.) sechs Jahre Freiheitsstrafe; ehemalige Prokuristin (Inna W.) zwei Jahre auf Bewährung.
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- Zollfahndungsamt Essen: Sechs Jahre Haft für Embargoverstoß mit Luxusautos (02.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.12.2025 A AG / V-Konzern (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)BGH: Betrugsurteile gegen Ex-Manager im Diesel-Skandal rechtskräftig Freiheitsstrafe
Das LG München II hatte einen Abteilungsleiter der Dieselmotorenentwicklung und einen früheren Leiter der Antriebsentwicklung wegen Betrugs in 94.924 Fällen zu einem Jahr neun Monaten bzw. zwei Jahren und den früheren Vorstandsvorsitzenden der A AG in 17.177 Fällen zu einem Jahr neun Monaten verurteilt, jeweils zur Bewährung. Sie waren für unzulässige Abschalteinrichtungen verantwortlich bzw. schritten trotz Kenntnis nicht ein; der Schaden der Käufer betrug rund 2,32 Mrd. EUR. Der BGH verwarf die Revisionen (1 StR 270/24).
Wer als Vorstand von Abschalteinrichtungen erfährt und nicht handelt, macht sich selbst strafbar – Hinweise auf Regelverstöße müssen sofort zu Aufklärung und Kundeninformation führen.
Umgang mit regelwidrigen Vorgaben in der Entwicklung und Pflicht zum Einschreiten
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (1. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht München II (Urteil vom 27.06.2023)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- § 263 StGB (Betrug); unzulässige Abschalteinrichtungen nach US- und EU-Zulassungsrecht
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiheitsstrafen jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
- Haftung von Führungskräften
- Verurteilt wurden ein Abteilungsleiter (P.), ein früherer Leiter der Antriebsentwicklung und späterer Vorstand (H.) sowie der frühere Vorstandsvorsitzende der A AG (S.), der trotz ernsthafter Möglichkeit weiterer Abschalteinrichtungen keine Maßnahmen ergriff.
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- Verurteilungen wegen Betruges im Zusammenhang mit dem sogenannten "Diesel-Skandal" rechtskräftig (Nr. 234/2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.07.2025 Freies Autohaus aus Lohra (Inhaber nicht genannt)Fünf Jahre Haft für Schmuggel von 71 Luxusautos nach Russland 5 Mio. €
Der Verantwortliche eines freien Autohauses verkaufte 71 Luxusfahrzeuge mit einem Warenwert von rund 5 Mio. Euro nach Russland und täuschte dabei rechtmäßige Ausfuhren in Drittländer vor. Das Landgericht Marburg verhängte fünf Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung von rund 5 Mio. Euro; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vorgetäuschte Ausfuhren in Drittländer fliegen über Zolldaten und Zahlungsflüsse auf – die Einziehung trifft den gesamten Warenwert.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Marburg; Ermittlungen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Zollfahndungsamt Essen
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Luxusgüterverbot)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Verantwortlicher des Autohauses persönlich zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 11.07.2025
- Zollfahndungsamt Essen: Fünf Jahre Haft für Embargoverstöße mit Luxusautos (11.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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05.06.2024 CarXclusive GmbHAutohändler CarXclusive: 12.866 Euro Bußgeld wegen GwG-Sorgfaltspflichtverstoß 12.866 €
Gegen den Kfz-Händler wurde ein seit 05.06.2024 rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 12.866 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes erlassen und namentlich bekannt gemacht.
Autohäuser müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000 Euro identifizieren und dokumentieren – Verkaufspersonal muss die Schwelle kennen.
Kundenidentifizierung beim Fahrzeugverkauf gegen Bargeld
- Behörde / Gericht
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Bekanntmachung nach § 57 GwG – Bezirksregierung Arnsberg Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink