Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 2,17 Mrd. € 90 % · 18 Fälle
- Gewinnabschöpfung 238,7 Mio. € 10 % · 3 Fälle
- Anordnung – 0 % · 4 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Handel und E-Commerce 2,15 Mrd. € 89 % · 9 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 233,1 Mio. € 10 % · 4 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 9 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 7,4 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Automobil 5 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Transport, Logistik und Schifffahrt 3,68 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Sonstige – 0 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 4,5 Mio. € |
| 2023 | 4 | 231,8 Mio. € |
| 2024 | 2 | 10,9 Mio. € |
| 2025 | 8 | 2,15 Mrd. € |
| 2026 | 9 | 15,9 Mio. € |
25 Fälle
04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 1-800-Flowers.com, Inc.New York: 1-800-Flowers zahlt 375.000 USD wegen verdeckter Abo-Verlängerung 328.429 €
Das Unternehmen verkaufte laut Generalstaatsanwaltschaft ein jährliches Versand-Abo („Celebrations Passport“), dessen Bedingungen zwischen Februar 2021 und Juni 2022 nur im Kleingedruckten, in verlinkten Bedingungen oder in aufklappbaren Fenstern standen; eine Bestätigung nach dem Kauf und ein Hinweis vor der automatischen Verlängerung fehlten. In der Assurance of Discontinuance verpflichtet es sich zu 375.000 USD für Strafen, Gebühren und Kosten, zu Rückerstattungen an Abonnenten und zu geänderten Abo-Abläufen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Automatisch verlängerte Abos brauchen klare Bedingungen vor dem Kauf, eine Kaufbestätigung und eine Erinnerung vor der Verlängerung.
Transparente Abo-Modelle mit automatischer Verlängerung
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- New York General Business Law §§ 349, 527-a; Executive Law § 63(12); Restore Online Shoppers' Confidence Act (15 U.S.C. § 8403)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 375.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.
- NY Attorney General press release: $375,000 from 1-800-Flowers for Deceiving Consumers About Automatic Subscription Renewals Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, 1-800-Flowers.com, Inc. (2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren 1,39 Mio. €
Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.
Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.
- Behörde / Gericht
- Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.
- KMCC, 심의·의결 제2026-22-464호 (아고다 컴퍼니 유한회사, Agoda Company Pte. Ltd.), 06.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- KMCC, Entscheidungsdatenbank 심결정보 (Eintrag Nr. 776) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026: ‘환불 조건·수수료 불명확’ 아고다에 과징금 Pressemitteilung einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026 (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro 709.854 €
Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.
Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
- Empty promises from Neonet – decision by the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.06.2026 Marks Electrical LimitedCMA: 720.000 GBP gegen Marks Electrical wegen vorausgewählter Zusatzleistungen 832.534 €
Die CMA stellte nach ihren neuen Befugnissen aus dem DMCCA 2024 fest, dass der Elektrohändler Kunden auf seiner Website im untersuchten Zeitraum April bis November 2025 kostenpflichtige Zusatzleistungen (Mitnahme des Altgeräts, Entsorgung der Verpackung) ohne ausdrückliche Zustimmung vorausgewählt und berechnet hatte. Sie verhängte eine Geldbuße von 720.000 GBP (1.200.000 GBP vor 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, den betroffenen Kunden die so berechneten Beträge zu erstatten (laut CMA rund 600.000 GBP).
Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im Onlineshop nie vorausgewählt sein – seit dem DMCCA verhängt die CMA dafür selbst Bußgelder und ordnet Erstattungen an.
Vorausgewählte Zusatzkosten im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Regulation 40 Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013; Chapter 4 Part 3 Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 40 % Nachlass für Eingeständnis und Vergleich (einschließlich Rechtsmittelverzicht); die Praxis wurde am Tag der Verfahrenseröffnung eingestellt.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 720.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- CMA case page: Marks Electrical: consumer protection enforcement case Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Final Infringement Notice, Marks Electrical Limited, Case 51652 (15 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- CMA press release: CMA orders Marks Electrical to refund customers over pre-selected extra charges (18 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.01.2026 Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L., eDreams S.r.l.AGCM: 9 Mio. Euro gegen eDreams wegen manipulativer Gestaltung beim Prime-Abo 9 Mio. €
Nach Feststellung der AGCM führte eDreams Verbraucher mit täuschenden Gestaltungselementen und manipulativen Techniken über angebliche Vorteile ihres Abonnements „Prime“ in die Irre und drängte ihnen die Mitgliedschaft auf (Praxis A); zudem erschwerte sie den Ausstieg aus dem Abo (Praxis B). Gegen Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L. und eDreams S.r.l. wurden gesamtschuldnerisch 6.000.000 und 3.000.000 Euro verhängt, zusammen 9.000.000 Euro.
Ein Abo im Buchungsprozess muss klar als freiwillige Option erkennbar sein und sich so einfach beenden lassen, wie es abgeschlossen wird.
Dark Patterns bei Abonnements im Onlinebuchungsprozess
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 23 Abs. 1 lit. g, 24, 25, 26 lit. f Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- AGCM, Provvedimento PS12853 (Adunanza 27.01.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 04.02.2026: PS12853 – Sanzione di 9 milioni di euro a eDreams Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen 130.311 €
Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.
Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.
Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen
- Behörde / Gericht
- Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.
- OPC: Fido Solutions inc. plaide coupable, 06.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- OPC: Poursuites et condamnations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.11.2025 Westpac New Zealand LimitedWestpac NZ: 3,64 Mio. NZD wegen Verstößen gegen verantwortliche Kreditvergabe 1,8 Mio. €
Die Bank hatte keine ausreichenden Systeme, um Kreditnehmern und teils Bürgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Darlehen zu geben, und gewährte vereinbarte Zinsnachlässe auf Hypothekenkredite teilweise nicht; betroffen waren bis zu 11.398 Kreditnehmer und bis zu 3.012 Bürgen. Nach einem Vergleich mit der Commerce Commission stellte der High Court Verstöße gegen die Grundsätze verantwortlicher Kreditvergabe (s 9C CCCFA) fest und verhängte eine mutmaßliche zivilrechtliche Geldstrafe von 3,64 Mio. NZD, laut Kommission die bisher höchste nach dem CCCFA. Westpac hatte den Sachverhalt selbst gemeldet und Betroffenen 2,67 Mio. NZD erstattet.
Kreditgeber müssen in Systeme und Kontrollen investieren, die Pflichtinformationen und zugesagte Konditionen verlässlich umsetzen; eine Selbstmeldung schützt nicht vor einer hohen Strafe.
Pflichtinformationen bei Krediten und Umsetzung zugesagter Konditionen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- High Court (Klage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Credit Contracts and Consumer Finance Act 2003, ss 9C(1), 9C(2)(a)(ii), 9C(2)(a)(iii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Selbstmeldung, Eingeständnis der Verstöße schon vor Klageerhebung und Erstattung von 2,67 Mio. NZD an Betroffene.
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
Originalbetrag 3.640.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2025.
- Commerce Commission: Westpac NZ penalised $3.64 million for not being a responsible lender (28.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Westpac New Zealand Limited (PRJ0048364) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.10.2025 TFG Holding, Inc.JustFab, ShoeDazzle, FabKids: 4,8-Mio.-USD-Vergleich mit 33 Generalstaatsanwaltschaften zum VIP-Abo 4,14 Mio. €
Nach den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaften schrieb der Online-Modehändler Käuferinnen und Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung in ein kostenpflichtiges VIP-Mitgliedschaftsprogramm ein, stellte Preise irreführend dar und erschwerte die Kündigung. Im Vergleich mit 32 Bundesstaaten und D.C. leistet TFG rund 3,8 Mio. USD automatische Rückerstattungen und zahlt 1 Mio. USD an die Staaten; der Vergleich gilt nicht als Schuldeingeständnis.
Ein Kauf darf nicht stillschweigend eine Mitgliedschaft mit monatlicher Belastung auslösen.
Abo-Modelle und ausdrückliche Zustimmung im Checkout
- Behörde / Gericht
- Attorney General of Pennsylvania (verhandelt mit Maryland, Texas und D.C.; Vergleich mit 33 Attorneys General)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzgesetze der beteiligten Bundesstaaten
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
Originalbetrag 4.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.
- AG Sunday Secures Settlement Valued at $4.8 Million with Online Clothing Retailer Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 Amazon.com, Inc.Amazon zahlt 2,5 Mrd. USD im FTC-Vergleich zu Prime-Anmeldung und Kündigungshürden 2,13 Mrd. €
Laut FTC schob Amazon Millionen Kundinnen und Kunden über verwirrende Bestellmasken ohne Zustimmung in Prime-Abos und machte die Kündigung bewusst schwer. Der Vergleich umfasst 1 Mrd. USD zivilrechtliche Strafe und 1,5 Mrd. USD Rückerstattungen sowie klare Ablehnen-Schaltfläche und einfache Kündigung.
Abo-Abschlüsse brauchen eine gleichwertige Ablehnen-Option und eine Kündigung, die so einfach ist wie der Abschluss.
Dark Patterns und Abo-Gestaltung im Produktdesign
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- In der Pressemitteilung werden ein Senior Vice President und ein Vice President genannt.
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
Originalbetrag 2.500.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.
- FTC Secures Historic $2.5 Billion Settlement Against Amazon Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Amazon.com, Inc. (ROSCA), FTC v. – Stipulated Order entered by the Court 25.09.2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete 5 Mio. €
ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.
Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.
Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- AGCM, Provvedimento PS12954 (Adunanza 23.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 09.10.2025: PS12954 – Sanzione di 5 milioni di euro alla società ALD Automotive Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung 6,35 Mio. €
Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.
Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.
Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.05.2025 GT Ecom B.V.ACM: 90.000 Euro gegen Dropshipper GT Ecom wegen verschwiegenen Versands aus China 90.000 €
GT Ecom B.V. informierte Käufer auf der Website wolffashion.de vor dem Kauf nicht klar darüber, dass die Ware direkt vom Hersteller aus China geliefert wird und Rücksendungen nach China gehen müssen. Die ACM hielt 100.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren auf 90.000 EUR.
Onlinehändler müssen Lieferweg, Lieferzeit und Rücksendeadresse vor dem Kauf klar angeben, gerade beim Direktversand aus Drittstaaten.
Informationspflichten im Dropshipping
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.2a Abs. 1 Whc i. V. m. Art. 6:230m Abs. 1 lit. g und h BW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 10 % Nachlass für Anerkenntnis, Beendigung der Verstöße und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren.
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
- ACM – Boetebesluit GT Ecom vanwege onduidelijke informatie op website (Beslisdatum 02-05-2025) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit GT Ecom Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen Anordnung
Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.
Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- OGH 4 Ob 51/25s vom 11.04.2025 (RIS Justiz) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.05.2024 ein US-amerikanischer Social-Media-Konzern und seine irische TochtergesellschaftAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern wegen Datennutzung und Kontosperren 3,5 Mio. €
Der Konzern informierte Nutzer, die sich über die Website bei seinem Foto- und Videonetzwerk registrierten, nicht ausreichend und nicht sofort darüber, dass ihre Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben und genutzt werden (Praxis 1). Bei Kontosperrungen fehlten bei seinem zweiten sozialen Netzwerk Angaben, ob automatisiert oder manuell entschieden wurde, und bei beiden Diensten Hinweise auf außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; zudem war die interne Beschwerdefrist mit 30 Tagen relativ kurz (Praxis 2). Die AGCM verhängte gegen den Konzern und seine irische Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch 3.000.000 und 500.000 Euro, zusammen 3.500.000 Euro.
Wer Nutzerdaten kommerziell verwertet, muss das schon bei der Registrierung deutlich sagen, und Kontosperren brauchen transparente Verfahren und Rechtsbehelfe.
Transparenz über Datennutzung und Rechtsbehelfe bei Kontosperrungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22 (Praxis 1) sowie Art. 20 (Praxis 2) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink
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26.03.2024 ein internationaler Onlinehändler mit Sitz in LuxemburgOnlinehändler: 31,9 Mio. PLN wegen irreführender Angaben zu Kaufabschluss und Lieferung 7,39 Mio. €
Das UOKiK beanstandete drei irreführende Praktiken im Eigenverkauf auf der polnischen Plattform des Händlers: Die Schaltfläche „Kup teraz“ erweckte den Eindruck eines Kaufabschlusses, obwohl der Vertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kam; Verfügbarkeit und Liefertermine wurden unzutreffend angegeben; und die Bedingungen der „Gwarancja Dostawy“ wurden nicht klar mitgeteilt. Die Geldbußen betragen 9.651.558, 17.372.804 und 4.825.779 PLN, zusammen 31.850.141 PLN; zudem muss der Händler eine Erklärung zur Entscheidung auf der Plattform und per E-Mail veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Beschriftungen im Checkout, Verfügbarkeitsangaben und Lieferversprechen müssen dem tatsächlichen Vertragsablauf entsprechen.
Transparenz im Bestellprozess und bei Lieferzusagen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 26 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4, 5 und 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 31.850.141 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2024.
- UOKiK, Entscheidungen des Präsidenten (Datenbank) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.03.2026 · Direktlink
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21.12.2023 eine spanische VerbraucherkreditbankBanco de España: 2,7 Mio. Euro gegen Verbraucherkreditbank wegen Revolving-Kreditkarten 2,7 Mio. €
Der Banco de España verhängte gegen die Bank zwei Geldbußen von zusammen 2.700.000 Euro (1.800.000 und 900.000 Euro nach Ermäßigung um 40 %). Die Bank hatte zwischen Juni 2018 und Juni 2019 Informationspflichten beim Vertrieb von Kreditkarten, bei der Zinsberechnung im Revolving-Modus sowie bei Zins- und Gebührenabrechnungen verletzt und vorvertragliche und vertragliche Unterlagen für Verbraucherkredite nicht ordnungsgemäß übergeben bzw. gestaltet.
Bei Revolving-Kreditkarten müssen Zinsmechanik, Kosten und Vertragsunterlagen vor Vertragsschluss verständlich und vollständig bereitgestellt werden.
Transparenz bei Revolving-Krediten
- Behörde / Gericht
- Banco de España
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 93.f) und 98.1.b) Ley 10/2014 de ordenación, supervisión y solvencia de entidades de crédito i. V. m. Orden 2899/2011 und Circular 5/2012 del Banco de España; Art. 34.2 Ley 16/2011 de contratos de crédito al consumo; Art. 85 Ley 39/2015
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Beide Geldbußen wurden nach Art. 85 Ley 39/2015 um 40 % ermäßigt.
- Veröffentlicht
- 12.08.2024
- Banco de España, verhängte Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- BOE, Tagesausgaben (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink