Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Land- Spanien 252 Mio. € 50 % · 8 Fälle
- Irland 100,5 Mio. € 20 % · 2 Fälle
- Italien 89,6 Mio. € 18 % · 21 Fälle
- Polen 54,1 Mio. € 11 % · 7 Fälle
- Ungarn 3,6 Mio. € 1 % · 5 Fälle
- Niederlande 3,48 Mio. € 1 % · 9 Fälle
- Schweden 1,82 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Tschechien 1,08 Mio. € 0 % · 4 Fälle
- Portugal 923.920 € 0 % · 8 Fälle
- Bulgarien 501.883 € 0 % · 4 Fälle
- 8 weitere1,4 Mio. €
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Transport, Logistik und Schifffahrt 179,8 Mio. € 35 % · 6 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 127,7 Mio. € 25 % · 20 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 100,4 Mio. € 20 % · 14 Fälle
- Handel und E-Commerce 59,9 Mio. € 12 % · 23 Fälle
- Sonstige 14 Mio. € 3 % · 5 Fälle
- Automobil 11 Mio. € 2 % · 2 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 5,88 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Verteidigung und Sicherheit 4,25 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Bau und Immobilien 3,6 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Energie und Versorgung 2,42 Mio. € 0 % · 12 Fälle
- 1 weitere4.722 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 6 | 105,6 Mio. € |
| 2023 | 9 | 12,9 Mio. € |
| 2024 | 25 | 216,8 Mio. € |
| 2025 | 27 | 116,5 Mio. € |
| 2026 | 21 | 57,3 Mio. € |
88 Fälle
13.08.2026 Dante International S.A.; Extreme Digital-eMAG Kft. (Betreiber des eMAG-Webshops)eMAG: weitere 225 Mio. HUF für nicht erfüllte Zusagen 620.091 €
Die Betreiber des Onlinehändlers eMAG hatten 2021 ein Förderprogramm für ungarische Unternehmen zugesagt, setzten es aber erneut nur teilweise und nicht im vorgeschriebenen Inhalt um. Die Wettbewerbsbehörde verhängte in der Nachprüfung 225 Mio. HUF; insgesamt erhielten die Betreiber bereits 710 Mio. HUF Bußgelder.
Behördlich verbindliche Zusagen brauchen ein eigenes Umsetzungs- und Nachweiscontrolling – sonst folgt das nächste Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Nachprüfungsverfahren zu verbindlichen Zusagen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Unternehmen erkannten die Versäumnisse an und verzichteten auf Rechtsmittel.
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
Originalbetrag 225.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2026.
- Újabb 225 milliós GVH-bírságot kapott az eMAG, mert megint hiányosan teljesítette a saját vállalásait Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest Anordnung
In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.
Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.
Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung
- Behörde / Gericht
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- KommAustria, Entscheidung 2025-0.606.040-3-A (ORF, Sport aktuell) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven 107.920 €
Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.
Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.
Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 23/2025 – Enforcesco, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro 709.854 €
Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.
Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
- Empty promises from Neonet – decision by the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Deghi S.p.A.Deghi: 2 Mio. Euro wegen sich endlos erneuernder Countdown-Rabatte 2 Mio. €
Der Onlinehändler bewarb von Januar 2024 bis Dezember 2025 zeitlich befristete Rabatte mit Countdown-Timern, die nach Ablauf zu identischen Bedingungen mit neuem Timer neu starteten. Die AGCM wertete die künstliche Verknappung als besonders hinterhältiges Dark Pattern und verhängte 2 Mio. Euro.
Ein Countdown muss echt ablaufen – ein automatisch neu startender Timer ist eine irreführende Verknappung.
Falsche Dringlichkeit und Countdown-Timer im Onlinemarketing
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- PS13027 - E-commerce, sanzione di 2 milioni di euro a Deghi S.p.A. per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13027 (Deghi S.p.A.), adunanza del 23 giugno 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ 7 Mio. €
Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.
Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- AGCM, Provvedimento PS12940 (Adunanza 09.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 10.06.2026: PS12940 – Sanzione di 7 milioni a Philip Morris Italia S.r.l. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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22.05.2026 House of Tickets B.V.ACM: 270.000 Euro gegen Ticketveiling-Betreiber wegen Preistreiberei durch Biet-Bots 270.000 €
House of Tickets B.V. ließ auf der Auktionsseite Ticketveiling.nl die Preise versteigerter Lose mit automatischen Geboten eines Algorithmus hochtreiben und täuschte Verbraucher darüber, wie der Endpreis zustande kam. Die ACM hielt 300.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren um 10 % auf 270.000 EUR; gegen die Ticketveiling B.V. sah sie von einem Bußgeld ab.
Automatisierte Gebote des Anbieters in eigenen Auktionen sind eine Täuschung der Bietenden und müssen unterbleiben.
Algorithmische Preisbildung und Transparenz bei Online-Auktionen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. d und Art. 6:193g lit. v BW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 10 % Nachlass für Anerkenntnis und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren; die Verstöße waren kurz und vor Beginn der Untersuchung aus eigenem Antrieb beendet.
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- ACM – Boete House of Tickets voor misleiding bij online veilingen (Beslisdatum 22-05-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit House of Tickets Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter 3,6 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.
Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.
Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Consumo multa con 3,6 millones de euros a Alquiler Seguro por prácticas abusivas contra sus inquilinos (08.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Revolut Group Holdings Ltd, Revolut Bank UAB, Revolut Securities Europe UABAGCM: 11,5 Mio. Euro gegen Revolut wegen irreführender Anlage-, Konto- und IBAN-Angaben 11,5 Mio. €
Die AGCM beanstandete drei unlautere Geschäftspraktiken von Revolut: unklare Hinweise, dass Anleger teils nur Aktienbruchteile erwerben, sowie irreführende Werbung mit „0 % Provision“; unklare Informationen über Kontosperrungen und deren aggressive Durchführung ohne angemessene Vorwarnung und Unterstützung; fehlende Angaben zu Voraussetzungen und Dauer für den Erhalt einer italienischen IBAN. Verhängt wurden 5.000.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Securities Europe UAB sowie 5.000.000 und 1.500.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Bank UAB, jeweils gesamtschuldnerisch, zusammen 11.500.000 Euro.
Kontosperrungen brauchen transparente Kriterien, rechtzeitige Information und einen erreichbaren Klärungsweg, und „0 % Provision“ darf nicht beworben werden, wenn andere Kosten anfallen.
Transparenz bei Anlageprodukten, Gebührenwerbung und Kontosperrungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bei der IBAN-Praxis berücksichtigte die AGCM Maßnahmen, die Revolut während des Verfahrens aus eigenem Antrieb ergriffen hatte.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- AGCM, Provvedimento PS12974 (Adunanza 23.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 02.04.2026: PS12974 – Sanzione di oltre 11 milioni di euro a Revolut Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.03.2026 Brown Thomas Arnotts LimitedCCPC: Brown Thomas Arnotts gesteht falsche Streichpreise im Onlineverkauf – Spendenauflage 1.000 €
Die CCPC stellte fest, dass der Händler bei Preisermäßigungen auf brownthomas.com und arnotts.ie im Winterschlussverkauf 2024/2025 nicht den korrekten vorherigen Preis angab. Das Unternehmen bekannte sich im Januar 2026 schuldig; im März 2026 ordnete das Gericht eine Spende von 1.000 Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation an und stellte das Verfahren ohne Verurteilung ein.
Bei Rabattaktionen muss der angegebene Vorpreis der niedrigste Preis des vorgeschriebenen Referenzzeitraums sein – auch im Onlineshop.
- Behörde / Gericht
- Dublin District Court (Anklage: Competition and Consumer Protection Commission, CCPC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Regulation 5A European Communities (Requirements to Indicate Product Prices) Regulations 2002 (S.I. No. 639/2002), geändert durch S.I. No. 597/2022
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.07.2026
- CCPC Consumer Protection Enforcement: Prosecution – Brown Thomas Arnotts Limited Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen 4 Mio. €
Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.
Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- PS12962 - Sanzione di 4 milioni di euro a Trustpilot per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12962 (Trustpilot), adunanza del 17 marzo 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr 5,88 Mio. €
Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.
Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOZIK-3/2026 (Orange Polska S.A.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOZIK 3/2026 vom 30.01.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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27.01.2026 Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L., eDreams S.r.l.AGCM: 9 Mio. Euro gegen eDreams wegen manipulativer Gestaltung beim Prime-Abo 9 Mio. €
Nach Feststellung der AGCM führte eDreams Verbraucher mit täuschenden Gestaltungselementen und manipulativen Techniken über angebliche Vorteile ihres Abonnements „Prime“ in die Irre und drängte ihnen die Mitgliedschaft auf (Praxis A); zudem erschwerte sie den Ausstieg aus dem Abo (Praxis B). Gegen Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L. und eDreams S.r.l. wurden gesamtschuldnerisch 6.000.000 und 3.000.000 Euro verhängt, zusammen 9.000.000 Euro.
Ein Abo im Buchungsprozess muss klar als freiwillige Option erkennbar sein und sich so einfach beenden lassen, wie es abgeschlossen wird.
Dark Patterns bei Abonnements im Onlinebuchungsprozess
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 23 Abs. 1 lit. g, 24, 25, 26 lit. f Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- AGCM, Provvedimento PS12853 (Adunanza 27.01.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 04.02.2026: PS12853 – Sanzione di 9 milioni di euro a eDreams Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel 130.000 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.
Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.
AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 01/2023 – EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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14.01.2026 Zalando SEZalando: rund 31 Mio. Zloty wegen fehlender 30-Tage-Tiefstpreise bei Rabatten 7,34 Mio. €
Zalando zeigte bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht an, manipulierte Referenzpreise, um Nachlässe größer erscheinen zu lassen, und machte die Pflichtangaben nicht in allen Schritten des Kaufprozesses einheitlich. UOKiK verhängte 30.945.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Rabattangaben müssen auf allen Seiten eines Shops – Liste, Produktseite, Warenkorb – gleich und korrekt sein.
Rabattdarstellung im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
Originalbetrag 30.945.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.01.2026 Whaleco Technology Limited (Temu)Temu: knapp 6 Mio. Zloty wegen wechselnder Referenzpreise und Rabattkennzeichnung 1,4 Mio. €
Der Betreiber der Temu-Oberfläche ließ den 30-Tage-Tiefstpreis weg oder gab ihn falsch an, kennzeichnete Aktionen uneinheitlich und änderte Referenzpreise von Tag zu Tag, ohne dass sich der tatsächliche Preis änderte. UOKiK verhängte 5.910.900 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Referenzpreise, die sich täglich ohne echte Preisänderung verschieben, sind eine irreführende Rabattinszenierung.
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
Originalbetrag 5.910.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink