Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 4 Fälle 44 % · 2,13 Mrd. €
- Anordnung 3 Fälle 33 % ·
- Gewinnabschöpfung 2 Fälle 22 % · 10,5 Mio. €
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 1 | — |
| Q3 2025 | 2 | 2,14 Mrd. € |
| Q4 2025 | 1 | 4,14 Mio. € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 1 | 709.854 € |
| Q3 2026 | 4 | 3,68 Mio. € |
9 Fälle
04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro 709.854 €
Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.
Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
- Empty promises from Neonet – decision by the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.10.2025 TFG Holding, Inc.JustFab, ShoeDazzle, FabKids: 4,8-Mio.-USD-Vergleich mit 33 Generalstaatsanwaltschaften zum VIP-Abo 4,14 Mio. €
Nach den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaften schrieb der Online-Modehändler Käuferinnen und Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung in ein kostenpflichtiges VIP-Mitgliedschaftsprogramm ein, stellte Preise irreführend dar und erschwerte die Kündigung. Im Vergleich mit 32 Bundesstaaten und D.C. leistet TFG rund 3,8 Mio. USD automatische Rückerstattungen und zahlt 1 Mio. USD an die Staaten; der Vergleich gilt nicht als Schuldeingeständnis.
Ein Kauf darf nicht stillschweigend eine Mitgliedschaft mit monatlicher Belastung auslösen.
Abo-Modelle und ausdrückliche Zustimmung im Checkout
- Behörde / Gericht
- Attorney General of Pennsylvania (verhandelt mit Maryland, Texas und D.C.; Vergleich mit 33 Attorneys General)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzgesetze der beteiligten Bundesstaaten
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
Originalbetrag 4.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.
- AG Sunday Secures Settlement Valued at $4.8 Million with Online Clothing Retailer Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 Amazon.com, Inc.Amazon zahlt 2,5 Mrd. USD im FTC-Vergleich zu Prime-Anmeldung und Kündigungshürden 2,13 Mrd. €
Laut FTC schob Amazon Millionen Kundinnen und Kunden über verwirrende Bestellmasken ohne Zustimmung in Prime-Abos und machte die Kündigung bewusst schwer. Der Vergleich umfasst 1 Mrd. USD zivilrechtliche Strafe und 1,5 Mrd. USD Rückerstattungen sowie klare Ablehnen-Schaltfläche und einfache Kündigung.
Abo-Abschlüsse brauchen eine gleichwertige Ablehnen-Option und eine Kündigung, die so einfach ist wie der Abschluss.
Dark Patterns und Abo-Gestaltung im Produktdesign
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- In der Pressemitteilung werden Senior Vice President Neil Lindsay und Vice President Jamil Ghani genannt.
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
Originalbetrag 2.500.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.
- FTC Secures Historic $2.5 Billion Settlement Against Amazon Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Amazon.com, Inc. (ROSCA), FTC v. – Stipulated Order entered by the Court 25.09.2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung 6,35 Mio. €
Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.
Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.
Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen Anordnung
Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.
Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- OGH 4 Ob 51/25s vom 11.04.2025 (RIS Justiz) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink