Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
85.276 €Summe der Geldbeträge
50.096 €Größter Einzelfall: ein südafrikanischer Mobilfunkanbieter
32.753 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission) 52.523 € 62 % · 2 Fälle
  2. Financial Sector Conduct Authority (FSCA) 32.753 € 38 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. ohne Unterthema 52.523 € 62 % · 2 Fälle
  2. Irreführende Werbung und Preisangaben 32.753 € 38 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Telekommunikation, IT und Software 50.096 € 59 % · 1 Fall
  2. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 32.753 € 38 % · 1 Fall
  3. Automobil 2.427 € 3 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2023150.096 €
20240–
2025235.180 €
20260–

3 Fälle

08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand SüdafrikaVerbraucherschutz und Onlinehandel 2.427 €

Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf

Behörde / Gericht
National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Wiederholungsfall
nein

Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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22.04.2025 African Bank LimitedAfrican Bank: 700.000 ZAR für Kreditwerbung als „Investment“ in sozialen Medien SüdafrikaIrreführende Werbung und Preisangaben 32.753 €

Eine Social-Media-Kampagne der Bank vom Dezember 2023 (#KeFestive) mit einer bekannten Persönlichkeit stellte Privatkredite als Investition dar; die Behörde wertete das als sachlich falsch und irreführend und stellte zudem Mängel im Freigabeprozess für Werbung fest. Von der Geldbuße über 700.000 ZAR wurden 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt; 500.000 ZAR hat die Bank gezahlt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für Kreditprodukte – auch mit bekannten Persönlichkeiten – braucht eine fachkundige, dokumentierte Freigabe, die den Produktcharakter korrekt darstellt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbefreigabe und Influencer-Marketing bei Finanzprodukten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Sections 6(1), 6(3)(a), 6(3)(b) und 6(9) Conduct Standard 3 of 2020 (Banks)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation während der Untersuchung und zügige Abhilfemaßnahmen; 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Bank den Conduct Standard einhält.
Veröffentlicht
22.04.2025

Originalbetrag 700.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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13.10.2023 ein südafrikanischer MobilfunkanbieterLaufzeitverträge: Verbrauchertribunal verhängt 1 Mio. ZAR gegen Mobilfunkanbieter SüdafrikaVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 50.096 €

Das National Consumer Tribunal stellte am 13.10.2023 auf Antrag der National Consumer Commission in einem auf elf Verbraucherbeschwerden beschränkten Verfahren fest, dass ein Mobilfunkanbieter gegen den Consumer Protection Act verstoßen hatte, unter anderem durch unangemessene Gebühren bei vorzeitiger Kündigung von Laufzeitverträgen, durch die Bedingung, vor einer Kündigung alle offenen Beträge samt Gebühr zu begleichen, durch verspätet umgesetzte Kündigungen und durch einen fehlenden Hinweis auf das nahende Vertragsende; zudem war ein nicht verfügbares Datenpaket beworben und verkauft worden. Das Tribunal wertete Teile des Verhaltens – etwa die weitere Abrechnung nach erklärter Kündigung samt Einschaltung von Inkassodiensten und Meldung an Auskunfteien – als unconscionable conduct (sittenwidriges Verhalten) nach Section 40 und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 1.000.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kündigungsgebühren und -abläufe bei Laufzeitverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand – Verbraucherbehörden verfolgen auch gebündelte Einzelbeschwerden bis zur Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kündigung von Laufzeitverträgen und Stornogebühren

Behörde / Gericht
National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Consumer Protection Act 68 of 2008: Section 14(3)(b)(i) i. V. m. Regulation 5(2) und (3), Section 14(2)(b)(i)(bb), Section 14(2)(b) und (3), Section 14(2)(c), Section 40(1)(b) und (d), Section 41(3) (in den Gründen i. V. m. Section 29(b)); Verwaltungsstrafe nach Section 112
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Gutschriften an betroffene Verbraucher, Verzicht auf Kündigungsgebühren bei SIM-only-Verträgen sowie Kooperation mit National Consumer Commission und Tribunal.

Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2025 · Direktlink

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