Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) 37,9 Mio. € 48 % · 3 Fälle
- Financial Conduct Authority (FCA) 31 Mio. € 39 % · 11 Fälle
- Competition and Markets Authority (CMA) 7,24 Mio. € 9 % · 8 Fälle
- Gambling Commission 3,32 Mio. € 4 % · 2 Fälle
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority 251.766 € 0 % · 1 Fall
- High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority) – 0 % · 1 Fall
- UK Civil Aviation Authority (CAA) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach Unterthema- ohne Unterthema 73 Mio. € 92 % · 16 Fälle
- Irreführende Werbung und Preisangaben 5,86 Mio. € 7 % · 8 Fälle
- Informationspflichten im Onlinehandel 832.534 € 1 % · 1 Fall
- Gefälschte Bewertungen – 0 % · 2 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Energie und Versorgung 38,2 Mio. € 48 % · 4 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 31 Mio. € 39 % · 11 Fälle
- Sonstige 8,15 Mio. € 10 % · 3 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 1,03 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Handel und E-Commerce 832.534 € 1 % · 4 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 541.128 € 1 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 2,75 Mio. € |
| 2023 | 4 | – |
| 2024 | 8 | 54,1 Mio. € |
| 2025 | 6 | 3,07 Mio. € |
| 2026 | 8 | 19,8 Mio. € |
27 Fälle
27.07.2026 Equity for Growth (Securities) Limited (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Equity for Growth (Securities) wegen irreführender Minibond-Werbung Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber der Corporate-Finance-Firma Equity for Growth (Securities) Limited eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Firma zwischen Januar 2018 und August 2019 sieben Informationsmemoranden für vier nicht regulierte Minibond-Emittenten als Finanzwerbung freigegeben. Diese Unterlagen verschwiegen nach Auffassung der FCA wesentliche Angaben, etwa zu Höhe und Spanne der Provisionen, so dass Anleger das Risiko nicht zutreffend einschätzen konnten. Weil die Firma auf Antrag der FCA im März 2026 gerichtlich abgewickelt wurde, verzichtete die FCA auf eine Geldbuße; ohne die Abwicklung hätte sie nach eigener Angabe 386.467 Pfund betragen (inklusive Gewinnabschöpfung).
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- COBS 4.2.1(1)R; section 205 FSMA 2000 (Public Censure)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA Final Notice: Equity for Growth (Securities) Limited (27 July 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel 1,04 Mio. €
Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.
Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.
Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Petfre (Gibraltar) Limited (Settlement 30.06.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited to pay £900,000 for regulatory failures (30.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren 1,03 Mio. €
Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.
Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.
- StubHub UK: consumer protection enforcement case Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.06.2026 Marks Electrical LimitedCMA: 720.000 GBP gegen Marks Electrical wegen vorausgewählter Zusatzleistungen 832.534 €
Die CMA stellte nach ihren neuen Befugnissen aus dem DMCCA 2024 fest, dass der Elektrohändler Kunden auf seiner Website im untersuchten Zeitraum April bis November 2025 kostenpflichtige Zusatzleistungen (Mitnahme des Altgeräts, Entsorgung der Verpackung) ohne ausdrückliche Zustimmung vorausgewählt und berechnet hatte. Sie verhängte eine Geldbuße von 720.000 GBP (1.200.000 GBP vor 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, den betroffenen Kunden die so berechneten Beträge zu erstatten (laut CMA rund 600.000 GBP).
Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im Onlineshop nie vorausgewählt sein – seit dem DMCCA verhängt die CMA dafür selbst Bußgelder und ordnet Erstattungen an.
Vorausgewählte Zusatzkosten im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Regulation 40 Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013; Chapter 4 Part 3 Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 40 % Nachlass für Eingeständnis und Vergleich (einschließlich Rechtsmittelverzicht); die Praxis wurde am Tag der Verfahrenseröffnung eingestellt.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 720.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- CMA case page: Marks Electrical: consumer protection enforcement case Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Final Infringement Notice, Marks Electrical Limited, Case 51652 (15 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- CMA press release: CMA orders Marks Electrical to refund customers over pre-selected extra charges (18 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden 12 Mio. €
Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.
Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.
Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- Ofgem: Decision to close investigation into OVO Energy Limited prepayment meter practices (3 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: OVO agrees settlement in relation to Ofgem's investigation of its monitoring of prepayment meter customers (3 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem enforcement case: OVO Energy: prepayment meter practices Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Emma Matratzen GmbH, Emma Sleep UK Limited, Emma Sleep GmbHHigh Court: Emma Sleep sagt auf Klage der CMA das Ende von Drucktaktiken zu Anordnung
Auf Klage der CMA erließ der High Court einen Vergleichsbeschluss (consent order), in dem die Emma-Gesellschaften einräumten, irreführende Countdown-Timer, unzutreffende Hinweise auf hohe Nachfrage und irreführende Rabattangaben verwendet zu haben. Sie gaben gegenüber dem Gericht durchsetzbare Unterlassungszusagen ab und müssen Compliance-Maßnahmen mit Berichten an die CMA umsetzen; die Streitfrage der Streich- und Referenzpreise wurde gesondert verhandelt, und im Urteil vom 30. Juli 2026 stellte das Gericht nur die eingeräumten Verstöße fest.
Künstlicher Zeitdruck und scheinbare Knappheit im Onlineshop sind auch für Anbieter aus dem Ausland mit britischen Kunden ein Durchsetzungsrisiko bis hin zum Ordnungsgeld.
Irreführende Dringlichkeits- und Rabattwerbung im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- section 217 Enterprise Act 2002 (Enforcement order wegen Schedule 13 Infringements)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- High Court of Justice, Claim No FS-2024-000004, CMA v Emma Matratzen GmbH and others: Consent Order (22 May 2026) Gerichtsentscheidung
- CMA case page: Emma Group: consumer protection case Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA press release: Court endorses CMA action as Emma Sleep agrees to change sales practices (28 May 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA 4,83 Mio. €
Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.
Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.
Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- CMA orders the AA and BSM driving schools to refund learner drivers over drip pricing Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Automobile Association Developments Limited (01878835) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.03.2026 Conclusive Financial Limited (auch „PCP Refunds“)FCA ordnet Löschung irreführender Werbung für Kfz-Finanzierungsansprüche bei Conclusive an Anordnung
Die FCA wies das Schadensregulierungsunternehmen Conclusive Financial Limited, das auch als „PCP Refunds“ auftritt, mit sofortiger Wirkung an, Werbung für Entschädigungsansprüche aus Kfz-Finanzierungen zu entfernen und gleichartige Werbung künftig zu unterlassen. Die Anzeigen nutzten ohne Erlaubnis bearbeitete Videoausschnitte des Gründers eines bekannten Verbraucherfinanzportals sowie das FCA-Logo, stellten den Zulassungsstatus als Qualitätsmerkmal heraus, nannten ohne Beleg eine durchschnittliche Erstattung von 1.846 GBP und erklärten beim Angebot „No Win, No Fee“ die anfallenden Gebühren nicht ausreichend.
Finanzwerbung darf weder mit Prominenten oder Behördenlogos Vertrauen erzeugen noch unbelegte Durchschnittsbeträge versprechen.
Rechtskonforme Werbung in sozialen Medien; keine Nutzung von Prominenten oder Behördenlogos
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- s. 137S FSMA 2000; CMCOB 3.2.1R, 3.2.7R und 3.2.9R
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- FCA First Supervisory Notice to Conclusive Financial Limited, 20 March 2026 Entscheidung einer Behörde
- FCA press release on misleading claims management adverts (14 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.12.2025 PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited u. a. (4 Lizenznehmer, Paddy Power Betfair)Paddy Power Betfair: 2 Mio. £ wegen zu später Erkennung gefährdeter Spieler 2,28 Mio. €
Vier Online-Lizenznehmer der Marken Paddy Power und Betfair (PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited, TSE Malta LP) zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 2.000.000 GBP anstelle einer Geldbuße und leisten einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Eine Prüfung im April und Mai 2024 ergab, dass die Systeme zur Kundeninteraktion Schadensanzeichen wie schnell steigende Einzahlungen oder sehr lange Spielsitzungen zu spät erkannten; ein Kunde setzte etwa binnen 16 Tagen 86.000 GBP ohne manuelle Kontoprüfung ein. Bereits 2023 war gegen das Unternehmen eine Strafe wegen Marketing an gefährdete Kunden ergangen.
Automatische Auslöser allein genügen nicht: Bei klaren Schadensanzeichen muss zeitnah ein Mensch eingreifen.
Manuelle Prüfung bei klaren Schadensanzeichen statt reiner Automatisierung
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 4, 7, 8 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, frühe Anerkennung der Mängel und zügige Umsetzung eines Maßnahmenplans.
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.
- Gambling Commission: Paddy Power Betfair to pay £2m for regulatory failures (17.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Gambling Commission: Paddy Power Betfair Public Statement (17.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Register of regulatory actions (All regulatory actions) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.12.2025 Euro Car Parks LimitedCMA: 473.000 GBP gegen Euro Car Parks wegen Missachtung eines Auskunftsverlangens 541.128 €
Euro Car Parks ließ ein im Juli 2025 zugestelltes förmliches Auskunftsverlangen der CMA trotz mehrfacher Kontaktversuche rund drei Monate unbeantwortet und erklärte später, die E-Mails der Behörde als vermeintlichen Betrug blockiert zu haben. Die CMA sah darin keine berechtigte Entschuldigung und setzte in ihrem ersten Bußgeld nach den neuen DMCCA-Befugnissen eine feste Geldbuße von 473.000 GBP fest; das Unternehmen hat dagegen Rechtsmittel beim High Court eingelegt, ein Verstoß gegen Verbraucherrecht wurde nicht festgestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Behördliche Auskunftsverlangen müssen intern sicher ankommen und fristgerecht beantwortet werden – ein Spam- oder Betrugsverdacht ist keine Entschuldigung.
Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Schedule 5 paragraph 16C(2) Consumer Rights Act 2015 (geändert durch den Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 13.02.2026
Originalbetrag 473.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- CMA decision page: Euro Car Parks Ltd fixed penalty Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Final enforcement notice to Euro Car Parks Limited (10 December 2025) Entscheidung einer Behörde
- CMA press release: CMA fines Euro Car Parks £473k for failure to comply with legal information notice (13 February 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Anordnung
Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.
Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
- CMA secures changes from Ticketmaster following Oasis tickets investigation Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.06.2025 Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy)Ofgem: 214.580 GBP gegen Farringdon Energy wegen Abbuchungen ohne Belieferung 251.766 €
Ofgem stellte fest, dass der Gewerbestromanbieter keine robusten, dokumentierten Prozesse hatte – sie beruhten auf dem Wissen eines einzigen Beschäftigten – und deshalb Lastschriften von Kunden einzog, die er nicht oder nicht mehr belieferte; 25 Kunden entstand ein Schaden von rund 175.000 GBP. Nach einer vorläufigen Anordnung vom Mai 2024 bestätigte die Behörde eine Geldbuße von 223.676 GBP, von der sie 9.096 GBP bereits geleistete Kulanzzahlungen abzog, sodass 214.580 GBP zu zahlen sind.
Auch Kleinstunternehmen brauchen dokumentierte Prozesse – Wissen, das nur ein Beschäftigter hat, ist keine Compliance.
Dokumentierte Prozesse statt Wissen in einem Kopf
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 4A.1 der Stromversorgungslizenz; section 27A Electricity Act 1989
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen nach der vorläufigen Anordnung; Anrechnung bereits geleisteter Kulanzzahlungen von 9.096 GBP.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
Originalbetrag 214.580 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.
- Ofgem enforcement case: Notice of penalty: Farringdon Energy Limited (19 June 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Ofgem/GEMA: Notice of decision to impose a financial penalty on Farringdon Energy Limited (16 June 2025) Entscheidung einer Behörde
- Companies House: Farringdon Energy Limited, accounts for the period ended 31 October 2024 Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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06.06.2025 AmazonAmazon sagt der CMA schärferes Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Anordnung
Nach einer Untersuchung zu gefälschten Bewertungen und „Katalogmissbrauch“ (Übertragung guter Bewertungen auf fremde Produkte) verpflichtete sich Amazon gegenüber der CMA, solche Bewertungen schnell zu erkennen und zu entfernen, verstoßende Händler bis hin zum Verkaufsverbot zu sanktionieren und einfache Meldewege einzurichten.
Wer Bewertungen veröffentlicht, muss aktive Prozesse gegen Fälschungen und Bewertungsübertragung vorhalten.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, Part 8 (Verpflichtungszusagen nach altem Durchsetzungsregime)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Amazon gives undertakings to CMA to curb fake reviews Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Anordnung
Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.
Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
- CMA secures important changes from Google to tackle fake reviews Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.11.2024 E.ON NextOfgem: E.ON Next zahlt 14,5 Mio. GBP wegen fehlender Schlussrechnungen für Prepaid-Kunden 17,4 Mio. €
Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem erhielten ehemalige Prepayment-Kunden von E.ON Next zwischen Februar 2021 und September 2023 keine fristgerechten Schlussrechnungen; betroffen waren über 248.000 Kundenkonten, Guthaben wurden nicht erstattet und vorgeschriebene Entschädigungen nicht gezahlt. Nach Selbstanzeige zahlte das Unternehmen insgesamt 14,5 Mio. GBP (4,7 Mio. Guthabenerstattungen, 6,6 Mio. Entschädigungen nach den Guaranteed Standards of Performance und 3,2 Mio. zusätzliche Ausgleichszahlungen) und erließ außerdem Schulden von fast 150.000 ehemaligen Kunden.
Abrechnungsfehler bei ausscheidenden Kunden summieren sich schnell zu Millionenbeträgen – Schlussrechnung und Guthabenerstattung gehören unter automatisierte Kontrolle.
Abrechnungs- und Erstattungspflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 27.17 der Gas- und Stromversorgungslizenzen; Guaranteed Standards of Performance Regulations
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sehr gute Mitwirkung im Compliance-Verfahren und das bisherige Verhalten des Unternehmens wurden bei der Höhe des Ausgleichs berücksichtigt; die Abrechnungssysteme wurden korrigiert.
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
Originalbetrag 14.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- Ofgem decision: E.ON Next pay a total of £14.5m to former prepayment meter customers due to a failure to issue final bills (20 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: E.ON Next pay £14.5m for prepayment billing failures (20 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Opus Energy LimitedOfgem: Opus Energy zahlt 7,08 Mio. GBP nach Überberechnung von Geschäftskunden 8,48 Mio. €
Opus Energy zeigte selbst an, dass zwei Fehler im Abrechnungssystem zwischen 2003 und 2023 bei 87.825 Geschäftskundenkonten zu Überberechnungen geführt hatten, etwa durch falsche Tarife oder doppelt abgerechnete Zeiträume. Ofgem stellte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen zur fairen Behandlung, zur operativen Leistungsfähigkeit und zur Abrechnung nach Zählerstand fest; Opus zahlt ein Paket von insgesamt 7.077.077 GBP, bestehend aus 3.914.531 GBP Rückerstattungen, 1.597.058 GBP Inflationsausgleich, 1.304.555 GBP Kulanzzahlungen und 260.933 GBP für den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft.
Abrechnungssysteme brauchen regelmäßige Audits – kleine Einzelfehler wachsen über Jahre zu Millionenbeträgen.
Abrechnungsqualität und Kontrolle von IT-Systemen
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 0A, 4A und 21B der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, volle Kooperation und rasche Behebung; laut Ofgem wäre das Paket sonst höher ausgefallen.
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
Originalbetrag 7.077.077 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.
- Ofgem decision: Ofgem closes compliance engagement with Opus Energy in relation to overcharging of customers (13 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: Opus Energy to pay £7 million for overcharging business customers (13 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.10.2024 Volkswagen Financial Services (UK) LimitedFCA: 5,4 Mio. Pfund gegen Volkswagen Financial Services (UK) wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsschwierigkeiten 6,48 Mio. €
Die FCA verhängte gegen den Autofinanzierer Volkswagen Financial Services (UK) Limited eine Geldbuße von 5.397.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte das Unternehmen zwischen Januar 2017 und Juli 2023 Kunden in finanziellen Schwierigkeiten nicht fair, berücksichtigte ihre individuelle Lage unzureichend und nahm teils Fahrzeuge zurück, auf die Kunden für ihre Arbeit angewiesen waren; auch Beschwerden wurden nicht angemessen erkannt. Mindestens 109.589 Kunden waren betroffen oder gefährdet. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 3, 6 und 7; CONC 7.2.1R, 7.3.4R, 7.3.9R, 7.3.14R(1); DISP 1.3.1R; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 5.397.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.
- FCA Final Notice: Volkswagen Financial Services (UK) Limited (21 October 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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09.10.2024 eine britische PrivatkundenbankFCA: 10,9 Mio. Pfund gegen britische Privatkundenbank wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsrückstand 13 Mio. €
Die FCA verhängte gegen eine britische Privatkundenbank eine Geldbuße von 10.910.500 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte die Bank zwischen Juni 2014 und März 2020 Privatkunden, die mit Hypotheken, Krediten, Kreditkarten oder Überziehungen in Rückstand gerieten oder in finanzielle Schwierigkeiten kamen, teils unfair, auch potenziell schutzbedürftige Kunden. 232.849 Kunden erlitten einen Schaden oder waren gefährdet; das Unternehmen zahlte rund 99,9 Mio. Pfund Entschädigung. Dieses Verfahren ist unabhängig von der Buße gegen das Unternehmen wegen der IT-Migration 2018. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 3 und 6; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 10.910.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.10.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein zyprischer CFD-AnbieterFCA: 276.100 Pfund gegen zyprischen CFD-Anbieter wegen unfairer Behandlung von CFD-Kunden 322.140 €
Die FCA verhängte gegen einen zyprischen CFD-Anbieter eine Geldbuße von 276.100 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA drängten Kundenbetreuer der Firma zwischen Januar und April 2021 oft unerfahrene britische Privatkunden zum Handel mit riskanten, gehebelten Differenzkontrakten und gaben Anlageempfehlungen, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Nach Angaben der FCA verloren britische Kunden in diesem Zeitraum insgesamt rund 4,4 Mio. Pfund. Die Buße wurde wegen nachgewiesener finanzieller Notlage deutlich reduziert; ursprünglich waren 1.736.000 Pfund vorgesehen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 6; section 20(1) FSMA 2000; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 276.100 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.08.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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15.07.2024 ein britisches Online-GutscheinportalCMA: Gutscheinportal ändert Countdown-Werbung und erstattet über 4 Mio. GBP Sonstiges
Nach Bedenken der CMA zu Countdown-Timern, Knappheits- und Beliebtheitsangaben sowie zur Anmeldung zu einer kostenpflichtigen VIP-Mitgliedschaft über vorausgewählte Kästchen gaben die Gesellschaften des Portals förmliche Verpflichtungszusagen ab. Sie verwenden nur noch zutreffende Dringlichkeits- und Knappheitsangaben, verzichten auf vorausgewählte Kästchen für die VIP-Mitgliedschaft und erstatten die Beiträge – laut CMA insgesamt mehr als 4 Mio. GBP an mehr als 870.000 Kunden als Guthaben mit der Möglichkeit der Auszahlung.
Countdown-Timer und Knappheitsangaben müssen der Wirklichkeit entsprechen, und kostenpflichtige Mitgliedschaften brauchen eine aktive Zustimmung.
Künstliche Dringlichkeit und vorausgewählte Kästchen im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings gegenüber der CMA); Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008; Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 19.07.2024
- CMA, Fälle (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink