Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

9Fälle aus 4 Jurisdiktionen
181,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (7 Fälle mit Betrag)
107,8 Mio. €Größter Einzelfall: Ryanair
2,68 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20231–
20243176,1 Mio. €
202521,67 Mio. €
202633,68 Mio. €

9 Fälle

04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 2,68 Mio. €

Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln SpanienInformationspflichten im Onlinehandel 1 Mio. €

Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen ItalienInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
Veröffentlicht
30.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Euro Car Parks LimitedCMA: 473.000 GBP gegen Euro Car Parks wegen Missachtung eines Auskunftsverlangens Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 541.128 €

Euro Car Parks ließ ein im Juli 2025 zugestelltes förmliches Auskunftsverlangen der CMA trotz mehrfacher Kontaktversuche rund drei Monate unbeantwortet und erklärte später, die E-Mails der Behörde als vermeintlichen Betrug blockiert zu haben. Die CMA sah darin keine berechtigte Entschuldigung und setzte in ihrem ersten Bußgeld nach den neuen DMCCA-Befugnissen eine feste Geldbuße von 473.000 GBP fest; das Unternehmen hat dagegen Rechtsmittel beim High Court eingelegt, ein Verstoß gegen Verbraucherrecht wurde nicht festgestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Auskunftsverlangen müssen intern sicher ankommen und fristgerecht beantwortet werden – ein Spam- oder Betrugsverdacht ist keine Entschuldigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Schedule 5 paragraph 16C(2) Consumer Rights Act 2015 (geändert durch den Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
13.02.2026

Originalbetrag 473.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Jetstar Airways Pty LimitedJetstar: 2.250.000 NZD für falsche Angaben zu Entschädigungsrechten NeuseelandVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,13 Mio. €

Die Fluggesellschaft machte zwischen 1. Januar 2022 und 22. März 2024 gegenüber Fluggästen in Einzelantworten, automatischen E-Mails und auf ihrer Website falsche Angaben zu deren Entschädigungsrechten nach dem Civil Aviation Act bei Verspätungen und Ausfällen, die sie selbst zu vertreten hatte, sodass berechtigte Ansprüche abgelehnt wurden. Nach Schuldbekenntnis in 20 Sammelanklagepunkten wurde sie zu 2.250.000 NZD verurteilt. Die Commerce Commission hatte Jetstar schon vor dem Tatzeitraum wegen ähnlicher Angaben einen Compliance-Hinweis erteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Standardantworten und Website-Texte zu Kundenrechten müssen die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben, sonst werden sie selbst zum Rechtsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Auskunft über gesetzliche Kundenrechte im Beschwerdeprozess

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, s 13(i)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Nach dem Einschreiten der Commerce Commission entschädigte Jetstar 2.692 Betroffene mit insgesamt 1.039.390 NZD.
Veröffentlicht
01.09.2025

Originalbetrag 2.250.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Geldbuße für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien (angefochten) SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 107,8 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen Ryanair eine Geldbuße von 107.775.777 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, der Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, einer nach Auffassung des Ministeriums überhöhten Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Die Geldbuße war Teil eines Sanktionspakets von insgesamt 179 Mio. Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften. Ryanair hat dagegen Klage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid erhoben, das die Vollstreckung im Juni 2025 gegen Sicherheitsleistung aussetzte; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Geldbuße wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 39,3 Mio. €

Im selben Sanktionspaket gegen Billigfluggesellschaften erhielt Vueling eine Geldbuße von 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und nach Auffassung des Ministeriums irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Entscheidung war gerichtlich anfechtbar; ob sie rechtskräftig ist, ist nicht bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.05.2024 eine britische BilligfluggesellschaftSpanien: 29,1 Mio. Euro gegen eine Billigfluggesellschaft wegen Zuschlägen für Handgepäck SpanienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 29,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen eine britische Billigfluggesellschaft eine Geldbuße von 29.094.441 Euro wegen zweier sehr schwerer und zweier schwerer Verstöße: Zuschläge für Handgepäck in der Kabine und für nebeneinanderliegende Sitzplätze von Minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen und ihren Begleitpersonen, keine Barzahlungsmöglichkeit an spanischen Flughäfen sowie irreführend unklare Preisangaben. Der Minister wies die Verwaltungsbeschwerde Ende 2024 zurück; zusätzlich wurde untersagt, die Praktiken fortzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungen, die nach der Rechtsprechung unverzichtbarer Teil der Beförderung sind, dürfen nicht als Zusatzgebühr aus dem beworbenen Preis herausgerechnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Endpreise und Zusatzgebühren

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 (Secretaría General de Consumo y Juego)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. j), m) und ñ) sowie Art. 50.4 Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.05.2026 · Direktlink

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26.07.2023 eine europäische BilligfluggesellschaftCAA: Billigflieger sagt Einhaltung der Fluggastrechte zu und zahlt 1,24 Mio. GBP nach Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert Sonstiges

Nach vielen Beschwerden, dass die Fluggesellschaft bei annullierten und verspäteten Flügen ihre Pflichten zu Umbuchung und Betreuung nicht erfüllte, leitete die Luftfahrtbehörde CAA Durchsetzungsmaßnahmen ein; die Fluggesellschaft gab am 26. Juli 2023 förmliche Verpflichtungszusagen ab, ihre Verfahren anzupassen und abgelehnte Erstattungsanträge für Flüge seit März 2022 erneut zu prüfen. Laut CAA wurden danach mehr als 25.000 Anträge neu bewertet und in rund 6.000 Fällen insgesamt 1,24 Mio. GBP an Fluggäste nachgezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer berechtigte Erstattungsansprüche systematisch zu eng prüft, riskiert, auf Druck der Aufsicht alle Altfälle erneut aufrollen zu müssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fluggastrechte und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen

Behörde / Gericht
UK Civil Aviation Authority (CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings); Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der im Vereinigten Königreich fortgeltenden Fassung
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
27.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2025 · Direktlink

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