Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 2 Jurisdiktionen
150,7 Mio. €Summe der Geldbeträge (4 Fälle mit Betrag)
107,8 Mio. €Größter Einzelfall: Ryanair
21 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20242147 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 202633,68 Mio. €

5 Fälle

04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 2,68 Mio. €

Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln SpanienInformationspflichten im Onlinehandel 1 Mio. €

Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen ItalienInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
Veröffentlicht
30.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Strafe für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 107,8 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium sanktionierte Ryanair wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, überhöhter Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Mit 107.775.777 Euro war Ryanair der größte Posten der Gesamtstrafe von 179 Mio. Euro gegen fünf Billigflieger.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Strafe wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 39,3 Mio. €

Im selben Sanktionspaket gegen Billigflieger erhielt Vueling 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Anordnung beendet das Verwaltungsverfahren; Klage vor der Audiencia Nacional war binnen zwei Monaten möglich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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