Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

14Fälle aus 7 Jurisdiktionen
49,1 Mio. €Summe der Geldbeträge (13 Fälle mit Betrag)
23,2 Mio. €Größter Einzelfall: Apple Inc.
923.086 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202212,39 Mio. €
20232973.182 €
2024632,1 Mio. €
202526,48 Mio. €
202637,19 Mio. €

14 Fälle

08.05.2026 KT CorporationKT: 640 Mio. KRW für stornierte Galaxy-S25-Vorbestellungen und falsche Hinweise SüdkoreaIrreführende Werbung und Preisangaben 370.997 €

KT Corporation hatte im eigenen Onlineshop für die Vorbestellung des Galaxy S25 erklärt, Vorteile gälten, sofern kein Ende der Aktion angezeigt werde, beschränkte sie dann aber auf die ersten 1.000 Bestellungen und stornierte einseitig 7.127 Vorbestellungen, die über einen YouTube-Kanal und Genie TV eingegangen und bereits vollständig abgeschlossen waren. Die Behörde wertete dies als falsche Angabe über wesentliche Bedingungen und als ungerechtfertigte Verweigerung des Vertragsschlusses nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법), verhängte ein Bußgeld von 640.000.000 KRW und ordnete an, Zusatzvorteile bei Vorbestellungen künftig klar erkennbar anzugeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aktionsbedingungen wie Kontingente müssen vor dem Vertragsschluss sichtbar sein – nachträgliche Stornierungen abgeschlossener Bestellungen sind keine Lösung.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
08.05.2026

Originalbetrag 640.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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12.03.2026 Excom Global Co., Ltd. (エクスコムグローバル株式会社)Excom Global („Imoto no WiFi“): Surcharge wegen unbelegter „Nr. 1“-Werbung JapanIrreführende Werbung und Preisangaben 941.067 €

Excom Global warb von Februar 2020 bis Mai 2024 für seinen Verleih mobiler WLAN-Router für Auslandsreisen („Imoto no WiFi“) in Anzeigen in Reiseführern und auf eigenen Websites mit Platz 1 bei Kundenzufriedenheit, bei der Wahl durch Auslandsreisende und beim Kundenservice. Die beauftragte Umfrage fragte, ohne eine tatsächliche Nutzung zu prüfen, nur nach dem Eindruck der Websites des Unternehmens und neun willkürlich ausgewählter Wettbewerber und wurde zudem nicht korrekt wiedergegeben; festgesetzt wurde ein Surcharge von 172.620.000 JPY.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Umfrage-Siegen wirbt, muss die Methode kennen und prüfen – die Verantwortung bleibt beim werbenden Unternehmen, nicht beim Umfrageanbieter.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Nr. 1“-Werbung und Rankings

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
12.03.2026

Originalbetrag 172.620.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 5,88 Mio. €

Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen Kanada, QuébecInformationspflichten im Onlinehandel 130.311 €

Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen

Behörde / Gericht
Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung USAInformationspflichten im Onlinehandel 6,35 Mio. €

Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.09.2025

Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2024 Rytr LLCFTC verbietet KI-Bewertungsgenerator von Rytr – Anordnung ein Jahr später aufgehoben USAGefälschte Bewertungen aufgehoben

Laut FTC-Beschwerde bot der KI-Schreibdienst eine Funktion „Testimonial & Review“, die aus knappen, allgemeinen Angaben detaillierte Kundenbewertungen mit frei erfundenen Einzelheiten erzeugte; einzelne Nutzer erstellten damit hunderte bis zehntausende Bewertungen. Mit der endgültigen Vergleichsanordnung (3:2 Stimmen) untersagte die FTC Rytr jeden Dienst zur Erzeugung von Bewertungen. Am 22.12.2025 hob die FTC die Anordnung mit Zustimmung von Rytr wieder auf (2:0 Stimmen): Die in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen trügen keinen Verstoß gegen Section 5 FTC Act, und die Anordnung belaste die KI-Innovation unangemessen, entgegen der KI-Verfügung und dem KI-Aktionsplan der Trump-Regierung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Im Fall Rytr sah die FTC im bloßen Anbieten eines KI-Schreibwerkzeugs letztlich keinen Verstoß – wer mit KI erzeugte Bewertungen veröffentlicht, bleibt aber für deren Echtheit verantwortlich.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (Mittel zur Täuschung bereitgestellt)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
18.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.10.2024 Apple Inc.CFPB: Apple zahlt 25 Mio. USD Geldbuße wegen Apple-Card-Reklamationen und Ratenkauf USAIrreführende Werbung und Preisangaben 23,2 Mio. €

Apple leitete nach Feststellung der CFPB Reklamationen von Apple-Card-Nutzern teils nicht an die kartenausgebende Bank Goldman Sachs weiter und gestaltete Werbung und Bestellablauf so, dass Kunden irrig annahmen, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Raten (Apple Card Monthly Installments) aufgeteilt. Die Anordnung verhängte 25 Mio. USD Geldbuße; im September 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem die Geldbuße gezahlt war. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Technologiepartner Kundenoberflächen für ein Finanzprodukt gestaltet, haftet selbst für irreführende Abläufe und liegen gebliebene Reklamationen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Technologiepartnern für Kundenprozesse bei Finanzprodukten

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536) – unlautere, irreführende und missbräuchliche Praktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.08.2024 ein japanischer ComputerherstellerJapanischer Computerhersteller: Surcharge für fiktive Vergleichspreise im Onlineshop JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 261.697 €

Der Hersteller stellte im eigenen Onlineshop bei sieben Notebook-Modellen einem reduzierten „Kampagnenpreis“ einen „WEB-Preis“ gegenüber, zu dem die Geräte dort nie verkauft worden waren, und kündigte Fristen an, nach deren Ablauf die Nachlässe weiter galten (Beispiel Oktober 2022: 187.880 JPY auf 148.425 JPY, 21 % Rabatt). Dafür wurde ein Surcharge von 42.230.000 JPY festgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise müssen tatsächlich verlangte Preise sein, und Aktionsfristen müssen eingehalten werden – sonst sind beide irreführende Preisangaben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und Countdown-Rabatte

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
02.08.2024

Originalbetrag 42.230.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink

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23.07.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon büßt Mobilfunkanbieter mit 2 Mio. BRL wegen irreführender 5G-Werbung BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 330.066 €

Die Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 2.000.000 BRL wegen irreführender Werbung für 5G. Nach der Entscheidung legten die Werbebotschaften die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technologie nicht klar und angemessen offen und führten Verbraucher dadurch in die Irre. Wegen derselben Werbepraxis ergingen gesonderte Bußgeldentscheidungen gegen drei weitere Telekommunikationsanbieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technische Einschränkungen eines beworbenen Dienstes gehören klar und deutlich in die Werbung selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für Telekommunikationsdienste

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III und IV, Art. 30, Art. 31 und Art. 37 § 1 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 13 I und VI und Art. 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
23.07.2024

Originalbetrag 2.000.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink

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20.05.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon: Mobilfunkanbieter wegen irreführender 5G-Werbung zu 922.869 BRL verurteilt BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 166.013 €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 922.869,00 BRL, weil seine Werbung für „5G“ Verbraucher in die Irre führte: Sie wies nicht klar und angemessen auf die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technik hin. Den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im Dezember 2024 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für neue Technologien muss deren technische Einschränkungen klar benennen, sonst gilt sie als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für neue Technologien

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III, IV, 30, 31, 37 § 1 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 13 I, VI und 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.05.2024

Originalbetrag 922.869 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink

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03.01.2024 ein koreanischer SpieleanbieterKoreanischer Spieleanbieter änderte Gewinnchancen von Lootboxen verdeckt: 11,6 Mrd. KRW SüdkoreaIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 8,13 Mio. €

Die KFTC stellte fest, dass der Spieleanbieter die Wahrscheinlichkeiten kostenpflichtiger Zufallsgegenstände (Lootboxen) in zwei seiner Onlinespiele zum Nachteil der Spieler änderte und dies nicht oder falsch mitteilte. Sie wertete das als Täuschung von Verbrauchern nach dem E-Commerce-Gesetz und setzte neben einer Unterlassungsanordnung vorläufig Geldbußen von insgesamt 11.642 Mio. KRW fest (11.593 Mio. KRW für das eine, 49 Mio. KRW für das andere Spiel), nach Angaben der KFTC den bis dahin höchsten Betrag nach diesem Gesetz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zufallsgegenstände verkauft, muss jede Änderung der Gewinnwahrscheinlichkeiten korrekt und rechtzeitig offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Lootboxen und Wahrscheinlichkeitsangaben

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce (E-Commerce-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
03.01.2024

Originalbetrag 11.642.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.01.2024.

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29.11.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-SoftwarekonzernsSoftwareanbieter: 1,309 Mrd. KRW wegen hoher Kündigungsgebühren und versteckter Hinweise SüdkoreaInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 923.086 €

Die Gesellschaft verlangte bei Kündigung eines Jahresabos mit monatlicher Zahlung nach Ablauf von 14 Tagen 50 % der Entgelte für die Restlaufzeit und erstattete im Voraus bezahlte Jahresentgelte nicht; die Hinweise darauf waren im Bestellvorgang nur über ein Info-Symbol erreichbar. Die Behörde wertete dies als Beschränkung des Kündigungsrechts und als Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Vertragsbedingungen klar zu erläutern, verhängte nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Bußgelder von 876.000.000 KRW und 433.000.000 KRW (zusammen 1.309.000.000 KRW) und ordnete an, Kündigungsfolgen klar anzuzeigen und die Vertragsstrafen- und Erstattungsregeln zu verbessern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kündigungsgebühren und Erstattungsregeln gehören gut sichtbar auf den ersten Bestellbildschirm, nicht hinter ein Info-Symbol.

Behörde / Gericht
Korea Communications Commission (KCC, 방송통신위원회; seit Oktober 2025 Korea Media and Communications Commission, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
29.11.2023

Originalbetrag 1.309.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.11.2023.

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13.10.2023 ein südafrikanischer MobilfunkanbieterLaufzeitverträge: Verbrauchertribunal verhängt 1 Mio. ZAR gegen Mobilfunkanbieter SüdafrikaVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 50.096 €

Das National Consumer Tribunal stellte am 13.10.2023 auf Antrag der National Consumer Commission in einem auf elf Verbraucherbeschwerden beschränkten Verfahren fest, dass ein Mobilfunkanbieter gegen den Consumer Protection Act verstoßen hatte, unter anderem durch unangemessene Gebühren bei vorzeitiger Kündigung von Laufzeitverträgen, durch die Bedingung, vor einer Kündigung alle offenen Beträge samt Gebühr zu begleichen, durch verspätet umgesetzte Kündigungen und durch einen fehlenden Hinweis auf das nahende Vertragsende; zudem war ein nicht verfügbares Datenpaket beworben und verkauft worden. Das Tribunal wertete Teile des Verhaltens – etwa die weitere Abrechnung nach erklärter Kündigung samt Einschaltung von Inkassodiensten und Meldung an Auskunfteien – als unconscionable conduct (sittenwidriges Verhalten) nach Section 40 und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 1.000.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kündigungsgebühren und -abläufe bei Laufzeitverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand – Verbraucherbehörden verfolgen auch gebündelte Einzelbeschwerden bis zur Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kündigung von Laufzeitverträgen und Stornogebühren

Behörde / Gericht
National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Consumer Protection Act 68 of 2008: Section 14(3)(b)(i) i. V. m. Regulation 5(2) und (3), Section 14(2)(b)(i)(bb), Section 14(2)(b) und (3), Section 14(2)(c), Section 40(1)(b) und (d), Section 41(3) (in den Gründen i. V. m. Section 29(b)); Verwaltungsstrafe nach Section 112
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Gutschriften an betroffene Verbraucher, Verzicht auf Kündigungsgebühren bei SIM-only-Verträgen sowie Kooperation mit National Consumer Commission und Tribunal.

Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2025 · Direktlink

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06.09.2022 die brasilianische Tochter eines internationalen TechnologiekonzernsSenacon: 12,27 Mio. BRL und Verkaufsstopp für Smartphones ohne Ladegerät BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,39 Mio. €

Das Verbraucherschutzdepartement DPDC der Senacon verhängte gegen die brasilianische Tochter des Technologiekonzerns eine Geldbuße von 12.274.500 BRL, weil Smartphones des Konzerns ab einer bestimmten Modellgeneration ohne Ladegerät verkauft wurden. Die Behörde wertete dies u. a. als unzulässiges Koppelungsgeschäft, Verkauf eines unvollständigen Produkts und Diskriminierung von Verbrauchern, ließ den Umweltschutz als Rechtfertigung nicht gelten und ordnete zusätzlich die Löschung der Registrierung dieser Modelle sowie die sofortige Einstellung des Verkaufs der Smartphones ohne Ladegerät an. Später setzte die Senacon das Verfahren aus, um mit dem Unternehmen über eine Verhaltensvereinbarung (Termo de Ajustamento de Conduta) zu verhandeln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer den Lieferumfang eines Produkts mit Umweltgründen reduziert, muss Nutzen und Folgen für Verbraucher belegen können, sonst droht der Vorwurf des Koppelungsgeschäfts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferumfang, Koppelung und Umweltargumente im Verbraucherrecht

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 I und IX, Art. 13 XXIII und Art. 22 III Decreto nº 2.181/1997; Art. 57 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 18 IV und VI Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.09.2022

Originalbetrag 12.274.500 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.09.2022.

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