Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 257,6 Mio. € 62 % · 13 Fälle
- Airbnb 64,1 Mio. € 16 % · 1 Fall
- Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc. 30 Mio. € 7 % · 1 Fall
- Grubhub Inc. und Grubhub Holdings Inc. 24,1 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Cineplex 24 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Grupa OLX sp. z o.o. 6,66 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l. 4 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Agoda Company Pte. Ltd. 1,39 Mio. € 0 % · 1 Fall
- TICKETBIS S.L. (StubHub UK) 1,03 Mio. € 0 % · 1 Fall
- GGL Projects, Inc. (Sitejabber) – 0 % · 1 Fall
- 5 weitere0 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 7 | 239,3 Mio. € |
| 2024 | 7 | 42,3 Mio. € |
| 2025 | 5 | 70,7 Mio. € |
| 2026 | 8 | 60,4 Mio. € |
27 Fälle
20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren 30 Mio. €
Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.
Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- FTC Cases and Proceedings: FTC v. Hopper (USA), Inc. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), D. Mass. 1:26-cv-13058 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge Anordnung
Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.
Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.
Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- 「SNOW」と称するアプリケーションの利用サービスの提供事業者2社に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 06.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 06.08.2026 mit Maßnahmenanordnungen 消表対第681号 und 第682号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest Anordnung
In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.
Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.
Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung
- Behörde / Gericht
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- KommAustria, Entscheidung 2025-0.606.040-3-A (ORF, Sport aktuell) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren 1,39 Mio. €
Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.
Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.
- Behörde / Gericht
- Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.
- KMCC, 심의·의결 제2026-22-464호 (아고다 컴퍼니 유한회사, Agoda Company Pte. Ltd.), 06.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- KMCC, Entscheidungsdatenbank 심결정보 (Eintrag Nr. 776) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026: ‘환불 조건·수수료 불명확’ 아고다에 과징금 Pressemitteilung einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026 (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren 1,03 Mio. €
Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.
Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.
- StubHub UK: consumer protection enforcement case Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren Gewinnabschöpfung
StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.
Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- FTC Cases and Proceedings: StubHub Holdings, FTC v. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), S.D.N.Y. 1:26-cv-02924 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen 4 Mio. €
Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.
Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- PS12962 - Sanzione di 4 milioni di euro a Trustpilot per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12962 (Trustpilot), adunanza del 17 marzo 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr 24 Mio. €
Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.
Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.
- Statement from the Acting Commissioner of Competition on appeal court's ruling in Cineplex deceptive marketing case Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau wins deceptive marketing case against Cineplex Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz 64,1 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.
Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
- Consumo sanciona con 64 millones de euros a Airbnb por anunciar viviendas sin licencia (15.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- La justicia obliga a Airbnb a pagar los 64 millones de euros previstos en la multa que le impuso Consumo (23.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Anordnung
Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.
Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
- CMA secures changes from Ticketmaster following Oasis tickets investigation Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.06.2025 Grupa OLX sp. z o.o.UOKiK: 28,4 Mio. Złoty gegen OLX wegen irreführendem Bewertungssystem 6,66 Mio. €
Auf OLX.pl konnten von November 2020 bis Juli 2024 auch Nutzer ohne Kauf Verkäufer bewerten, Käufer mit mehreren Käufen konnten nicht alle Verkäufer bewerten, und ein gewichteter Algorithmus hob positive Bewertungen an und stufte unterdurchschnittliche Werte als positiv ein; Einzelbewertungen waren nicht einsehbar. UOKiK verhängte mit Entscheidung DOZIK-2/2025 rund 28,4 Mio. PLN; OLX hat das System inzwischen auf Durchschnittswerte verifizierter Käufer umgestellt. Die Entscheidung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig; OLX kann Rechtsmittel beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz einlegen.
Ein Bewertungsschnitt muss zeigen, was er verspricht – wer gewichtet, umstuft oder Nicht-Käufer zulässt, muss das offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz; Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Bewertungssystem zum 31.07.2024 umgestellt.
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
Originalbetrag 28.420.869 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.
- Mylący system ocen na OLX.pl – decyzja Prezesa UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
- Confusing rating system at OLX.pl – decision of the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Anordnung
Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.
Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
- CMA secures important changes from Google to tackle fake reviews Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.01.2025 GGL Projects, Inc. (Sitejabber)Sitejabber: Bewertungsplattform zählte Bewertungen vor Erhalt der Ware Anordnung
Laut FTC sammelte die KI-gestützte Bewertungsplattform für ihre Geschäftskunden Sternebewertungen schon beim Kauf, bevor Kundinnen und Kunden Produkt oder Leistung erhalten hatten, und blähte damit Durchschnittswerte und Bewertungszahlen auch in Suchmaschinen-Ergebnissen auf. Die FTC erließ eine endgültige Vergleichsanordnung, die solche Falschdarstellungen untersagt.
Bewertungen, die vor der Nutzung abgegeben wurden, dürfen nicht als Erfahrungsbewertungen in Durchschnittswerte einfließen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 03.01.2025
- FTC Approves Final Order against Sitejabber Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Sitejabber (In the Matter of GGL Projects, Inc.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
31.12.2024 Grubhub Inc. und Grubhub Holdings Inc.FTC und Illinois: Grubhub zahlt 25 Mio. USD wegen versteckter Liefergebühren 24,1 Mio. €
FTC und Generalstaatsanwaltschaft Illinois warfen dem Lieferdienst vor, Kunden über die Lieferkosten getäuscht und ihnen Konten und Guthaben gesperrt, Fahrern überhöhte Verdienstmöglichkeiten versprochen und Restaurants ohne deren Zustimmung gelistet zu haben. Die gerichtliche Anordnung setzt 140 Mio. USD fest, die bis auf eine Zahlung von 24,8 Mio. USD an die FTC ausgesetzt sind; hinzu kommen 200.000 USD an Illinois (zusammen 25 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Plattformen müssen Endpreise von Anfang an vollständig zeigen und dürfen Partner nur mit deren Zustimmung listen.
Gesamtpreisangaben und Verdienstversprechen auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC) und Attorney General of Illinois
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act; Impersonation Rule (16 C.F.R. Part 461); Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act (815 ILCS 505); Illinois Uniform Deceptive Trade Practices Act (815 ILCS 510)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.
- FTC Cases and Proceedings: Grubhub Inc., FTC and Illinois v. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), N.D. Ill. 1:24-cv-12923 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.07.2024 ein italienisches öffentlich-rechtliches RundfunkunternehmenAGCOM: 206.580 EUR gegen Rundfunkanstalt wegen Schleichwerbung bei Musikfestival 2024 206.580 €
Bei der 74. Ausgabe eines landesweit übertragenen Musikfestivals im Hauptprogramm des Senders wurden während des Auftritts eines international bekannten Gastes Schuhe einer bekannten Marke wiederholt ins Bild gesetzt, ohne dass die Produktplatzierung gekennzeichnet war. AGCOM wertete dies als verdeckte kommerzielle Kommunikation und verhängte das Zwanzigfache des Mindestbetrags, 206.580 EUR; erschwerend wirkten die große Reichweite der Sendung und eine Sanktion wegen desselben Verstoßes beim Festival des Vorjahres.
Produktplatzierungen in Live-Sendungen müssen vorab geklärt und für das Publikum erkennbar gekennzeichnet werden.
Kennzeichnung von Produktplatzierungen
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 43 Abs. 1 lit. a und Art. 48 Abs. 3 lit. d D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi) i. V. m. Ziff. 6.2 des RAI-Selbstregulierungskodex zur Produktplatzierung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.07.2024
- AGCOM, Beschlüsse und Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.07.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.07.2024 eine internationale Buchungsplattform mit Sitz in den NiederlandenBuchungsplattform: 382,5 Mio. HUF wegen Nichtbefolgung einer GVH-Untersagung 977.061 €
Im Nachprüfungsverfahren zu einem Beschluss aus dem Jahr 2020 stellte der Wettbewerbsrat der GVH fest, dass die Buchungsplattform die damals untersagten Praktiken nicht vollständig eingestellt hatte: bis Februar 2024 Druck erzeugende Dringlichkeitshinweise und bis April 2024 Aussagen zur kostenlosen Stornierung. Die GVH verhängte dafür 382.500.000 HUF, nach eigener Angabe die höchste je in einem Nachprüfungsverfahren festgesetzte Geldbuße.
Auflagen einer Behörde müssen vollständig und nachweisbar umgesetzt werden, sonst folgt im Nachprüfungsverfahren eine neue Geldbuße.
Dringlichkeitshinweise und Stornierungsversprechen auf Buchungsplattformen
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 77 Abs. 6 lit. e Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz, Gesetz LVII/1996) i. V. m. einem früheren Beschluss der Wettbewerbsbehörde
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.07.2024
Originalbetrag 382.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2024.
- GVH, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink
Fehler melden
05.06.2024 ein kanadischer Satellitenradio-AnbieterSatellitenradio: 3,3 Mio. CAD wegen nicht eingerechneter Pflichtgebühren im Abo-Preis 2,22 Mio. €
Der Satellitenradio-Anbieter bewarb Abopreise ohne verpflichtende Musiklizenz- und Verwaltungsgebühren, die den Preis um 10 bis 20 % erhöhten. Im registrierten Vergleich zahlt der Anbieter 3,3 Mio. CAD Strafe und 30.000 CAD Ermittlungskosten und muss sein Compliance-Programm verbessern.
Auch als „Gebühr“ bezeichnete Pflichtbestandteile gehören in den beworbenen Abopreis.
Preiswerbung und Pflichtgebühren
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Beilegung (Consent Agreement).
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
Originalbetrag 3.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2024.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink
Fehler melden
21.05.2024 ein US-amerikanischer Social-Media-Konzern und seine irische TochtergesellschaftAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern wegen Datennutzung und Kontosperren 3,5 Mio. €
Der Konzern informierte Nutzer, die sich über die Website bei seinem Foto- und Videonetzwerk registrierten, nicht ausreichend und nicht sofort darüber, dass ihre Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben und genutzt werden (Praxis 1). Bei Kontosperrungen fehlten bei seinem zweiten sozialen Netzwerk Angaben, ob automatisiert oder manuell entschieden wurde, und bei beiden Diensten Hinweise auf außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; zudem war die interne Beschwerdefrist mit 30 Tagen relativ kurz (Praxis 2). Die AGCM verhängte gegen den Konzern und seine irische Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch 3.000.000 und 500.000 Euro, zusammen 3.500.000 Euro.
Wer Nutzerdaten kommerziell verwertet, muss das schon bei der Registrierung deutlich sagen, und Kontosperren brauchen transparente Verfahren und Rechtsbehelfe.
Transparenz über Datennutzung und Rechtsbehelfe bei Kontosperrungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22 (Praxis 1) sowie Art. 20 (Praxis 2) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.03.2024 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-UnternehmensAGCOM: 1,35 Mio. EUR gegen Social-Media-Plattform wegen Glücksspielwerbung 1,35 Mio. €
AGCOM stellte bei neun mit blauem Verifizierungshaken versehenen Konten auf der Plattform Inhalte fest, die für Glücksspiel- und Wettseiten mit Geldgewinnen warben, und wertete jedes Konto als einen Verstoß gegen das Werbeverbot des „Decreto Dignità“: insgesamt 1.350.000 EUR. Weil die Plattform nur sieben der neun Konten selbst gesperrt hatte, ordnete die Behörde die Sperrung der übrigen zwei sowie die Unterbindung weiterer rechtswidriger Inhalte dieser Konten an.
Bezahlte Verifizierungsprogramme erhöhen die Verantwortung einer Plattform für die Inhalte der verifizierten Konten.
Werbeverbote für Glücksspiel auf sozialen Netzwerken
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
- AGCOM, Beschlüsse und Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink
Fehler melden
05.03.2024 drei Gesellschaften eines internationalen Social-Media-KonzernsAGCM: 10 Mio. Euro gegen Videoplattform wegen mangelnder Kontrolle gefährlicher Inhalte 10 Mio. €
Die AGCM warf der Plattform vor, Inhalte, die die körperliche und seelische Sicherheit von Nutzern gefährden können, wie Videos zur „French scar“-Challenge, nicht ausreichend überwacht und über profilbasierte Empfehlungssysteme wiederholt ausgespielt zu haben, gerade an Minderjährige und schutzbedürftige Nutzer. Gegen die irische, die italienische und die britische Gesellschaft des Konzerns wurde gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.000.000 Euro verhängt und die Fortsetzung untersagt.
Plattformen müssen die Einhaltung ihrer eigenen Inhaltsregeln wirksam überwachen und ihre Empfehlungssysteme auf Risiken für junge Nutzer prüfen.
Schutz Minderjähriger, Inhaltsmoderation und Empfehlungsalgorithmen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, 25 Abs. 1 lit. c Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink