Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

27Fälle aus 12 Jurisdiktionen
412,8 Mio. €Summe der Geldbeträge (20 Fälle mit Betrag)
228,2 Mio. €Größter Einzelfall: ein US-amerikanischer Spieleentwickler
2,88 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20237239,3 Mio. €
2024742,3 Mio. €
2025570,7 Mio. €
2026860,4 Mio. €

27 Fälle

20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 30 Mio. €

Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren SüdkoreaInformationspflichten im Onlinehandel 1,39 Mio. €

Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
Veröffentlicht
06.07.2026

Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben Gewinnabschöpfung

StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr KanadaIrreführende Werbung und Preisangaben 24 Mio. €

Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.

Behörde / Gericht
Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 64,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
15.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
Veröffentlicht
25.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.06.2025 Grupa OLX sp. z o.o.UOKiK: 28,4 Mio. Złoty gegen OLX wegen irreführendem Bewertungssystem PolenGefälschte Bewertungen 6,66 Mio. €

Auf OLX.pl konnten von November 2020 bis Juli 2024 auch Nutzer ohne Kauf Verkäufer bewerten, Käufer mit mehreren Käufen konnten nicht alle Verkäufer bewerten, und ein gewichteter Algorithmus hob positive Bewertungen an und stufte unterdurchschnittliche Werte als positiv ein; Einzelbewertungen waren nicht einsehbar. UOKiK verhängte mit Entscheidung DOZIK-2/2025 rund 28,4 Mio. PLN; OLX hat das System inzwischen auf Durchschnittswerte verifizierter Käufer umgestellt. Die Entscheidung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig; OLX kann Rechtsmittel beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz einlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Bewertungsschnitt muss zeigen, was er verspricht – wer gewichtet, umstuft oder Nicht-Käufer zulässt, muss das offenlegen.

Behörde / Gericht
Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz; Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Bewertungssystem zum 31.07.2024 umgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 28.420.869 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

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24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
24.01.2025

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03.01.2025 GGL Projects, Inc. (Sitejabber)Sitejabber: Bewertungsplattform zählte Bewertungen vor Erhalt der Ware USAGefälschte Bewertungen Anordnung

Laut FTC sammelte die KI-gestützte Bewertungsplattform für ihre Geschäftskunden Sternebewertungen schon beim Kauf, bevor Kundinnen und Kunden Produkt oder Leistung erhalten hatten, und blähte damit Durchschnittswerte und Bewertungszahlen auch in Suchmaschinen-Ergebnissen auf. Die FTC erließ eine endgültige Vergleichsanordnung, die solche Falschdarstellungen untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen, die vor der Nutzung abgegeben wurden, dürfen nicht als Erfahrungsbewertungen in Durchschnittswerte einfließen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.01.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.12.2024 Grubhub Inc. und Grubhub Holdings Inc.FTC und Illinois: Grubhub zahlt 25 Mio. USD wegen versteckter Liefergebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 24,1 Mio. €

FTC und Generalstaatsanwaltschaft Illinois warfen dem Lieferdienst vor, Kunden über die Lieferkosten getäuscht und ihnen Konten und Guthaben gesperrt, Fahrern überhöhte Verdienstmöglichkeiten versprochen und Restaurants ohne deren Zustimmung gelistet zu haben. Die gerichtliche Anordnung setzt 140 Mio. USD fest, die bis auf eine Zahlung von 24,8 Mio. USD an die FTC ausgesetzt sind; hinzu kommen 200.000 USD an Illinois (zusammen 25 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen Endpreise von Anfang an vollständig zeigen und dürfen Partner nur mit deren Zustimmung listen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangaben und Verdienstversprechen auf Plattformen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) und Attorney General of Illinois
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act; Impersonation Rule (16 C.F.R. Part 461); Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act (815 ILCS 505); Illinois Uniform Deceptive Trade Practices Act (815 ILCS 510)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.

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24.07.2024 ein italienisches öffentlich-rechtliches RundfunkunternehmenAGCOM: 206.580 EUR gegen Rundfunkanstalt wegen Schleichwerbung bei Musikfestival 2024 ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 206.580 €

Bei der 74. Ausgabe eines landesweit übertragenen Musikfestivals im Hauptprogramm des Senders wurden während des Auftritts eines international bekannten Gastes Schuhe einer bekannten Marke wiederholt ins Bild gesetzt, ohne dass die Produktplatzierung gekennzeichnet war. AGCOM wertete dies als verdeckte kommerzielle Kommunikation und verhängte das Zwanzigfache des Mindestbetrags, 206.580 EUR; erschwerend wirkten die große Reichweite der Sendung und eine Sanktion wegen desselben Verstoßes beim Festival des Vorjahres.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen in Live-Sendungen müssen vorab geklärt und für das Publikum erkennbar gekennzeichnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Produktplatzierungen

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 43 Abs. 1 lit. a und Art. 48 Abs. 3 lit. d D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi) i. V. m. Ziff. 6.2 des RAI-Selbstregulierungskodex zur Produktplatzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.07.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.07.2024 eine internationale Buchungsplattform mit Sitz in den NiederlandenBuchungsplattform: 382,5 Mio. HUF wegen Nichtbefolgung einer GVH-Untersagung UngarnIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 977.061 €

Im Nachprüfungsverfahren zu einem Beschluss aus dem Jahr 2020 stellte der Wettbewerbsrat der GVH fest, dass die Buchungsplattform die damals untersagten Praktiken nicht vollständig eingestellt hatte: bis Februar 2024 Druck erzeugende Dringlichkeitshinweise und bis April 2024 Aussagen zur kostenlosen Stornierung. Die GVH verhängte dafür 382.500.000 HUF, nach eigener Angabe die höchste je in einem Nachprüfungsverfahren festgesetzte Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auflagen einer Behörde müssen vollständig und nachweisbar umgesetzt werden, sonst folgt im Nachprüfungsverfahren eine neue Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dringlichkeitshinweise und Stornierungsversprechen auf Buchungsplattformen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 77 Abs. 6 lit. e Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz, Gesetz LVII/1996) i. V. m. einem früheren Beschluss der Wettbewerbsbehörde
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.07.2024

Originalbetrag 382.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.06.2024 ein kanadischer Satellitenradio-AnbieterSatellitenradio: 3,3 Mio. CAD wegen nicht eingerechneter Pflichtgebühren im Abo-Preis KanadaIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 2,22 Mio. €

Der Satellitenradio-Anbieter bewarb Abopreise ohne verpflichtende Musiklizenz- und Verwaltungsgebühren, die den Preis um 10 bis 20 % erhöhten. Im registrierten Vergleich zahlt der Anbieter 3,3 Mio. CAD Strafe und 30.000 CAD Ermittlungskosten und muss sein Compliance-Programm verbessern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch als „Gebühr“ bezeichnete Pflichtbestandteile gehören in den beworbenen Abopreis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preiswerbung und Pflichtgebühren

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Beilegung (Consent Agreement).
Veröffentlicht
05.06.2024

Originalbetrag 3.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.05.2024 ein US-amerikanischer Social-Media-Konzern und seine irische TochtergesellschaftAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern wegen Datennutzung und Kontosperren ItalienInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 3,5 Mio. €

Der Konzern informierte Nutzer, die sich über die Website bei seinem Foto- und Videonetzwerk registrierten, nicht ausreichend und nicht sofort darüber, dass ihre Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben und genutzt werden (Praxis 1). Bei Kontosperrungen fehlten bei seinem zweiten sozialen Netzwerk Angaben, ob automatisiert oder manuell entschieden wurde, und bei beiden Diensten Hinweise auf außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; zudem war die interne Beschwerdefrist mit 30 Tagen relativ kurz (Praxis 2). Die AGCM verhängte gegen den Konzern und seine irische Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch 3.000.000 und 500.000 Euro, zusammen 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Nutzerdaten kommerziell verwertet, muss das schon bei der Registrierung deutlich sagen, und Kontosperren brauchen transparente Verfahren und Rechtsbehelfe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz über Datennutzung und Rechtsbehelfe bei Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis 1) sowie Art. 20 (Praxis 2) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink

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06.03.2024 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-UnternehmensAGCOM: 1,35 Mio. EUR gegen Social-Media-Plattform wegen Glücksspielwerbung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 1,35 Mio. €

AGCOM stellte bei neun mit blauem Verifizierungshaken versehenen Konten auf der Plattform Inhalte fest, die für Glücksspiel- und Wettseiten mit Geldgewinnen warben, und wertete jedes Konto als einen Verstoß gegen das Werbeverbot des „Decreto Dignità“: insgesamt 1.350.000 EUR. Weil die Plattform nur sieben der neun Konten selbst gesperrt hatte, ordnete die Behörde die Sperrung der übrigen zwei sowie die Unterbindung weiterer rechtswidriger Inhalte dieser Konten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Verifizierungsprogramme erhöhen die Verantwortung einer Plattform für die Inhalte der verifizierten Konten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel auf sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
12.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink

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05.03.2024 drei Gesellschaften eines internationalen Social-Media-KonzernsAGCM: 10 Mio. Euro gegen Videoplattform wegen mangelnder Kontrolle gefährlicher Inhalte ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 10 Mio. €

Die AGCM warf der Plattform vor, Inhalte, die die körperliche und seelische Sicherheit von Nutzern gefährden können, wie Videos zur „French scar“-Challenge, nicht ausreichend überwacht und über profilbasierte Empfehlungssysteme wiederholt ausgespielt zu haben, gerade an Minderjährige und schutzbedürftige Nutzer. Gegen die irische, die italienische und die britische Gesellschaft des Konzerns wurde gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.000.000 Euro verhängt und die Fortsetzung untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen die Einhaltung ihrer eigenen Inhaltsregeln wirksam überwachen und ihre Empfehlungssysteme auf Risiken für junge Nutzer prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Minderjähriger, Inhaltsmoderation und Empfehlungsalgorithmen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, 25 Abs. 1 lit. c Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
14.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

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