Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
1,03 Mio. €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
1,03 Mio. €Größter Einzelfall: TICKETBIS S.L. (StubHub UK)
1,03 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Competition and Markets Authority (CMA) 1,03 Mio. € 100 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Irreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. € 100 % · 2 Fälle
  2. Gefälschte Bewertungen — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. TICKETBIS S.L. (StubHub UK) 1,03 Mio. € 100 % · 1 Fall
  2. Google — 0 % · 1 Fall
  3. Ticketmaster — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251—
Q2 20250—
Q3 20251—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 202611,03 Mio. €
Q3 20260—

3 Fälle

23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
Veröffentlicht
25.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
24.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die hängen bleiben?

14 Tage kostenlos testen — ab 1 Nutzer, ohne Kreditkarte, endet automatisch.

Kostenlos testen