Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 4 Jurisdiktionen
133.279 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
66.640 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20241–
20253133.279 €
20260–

4 Fälle

03.12.2025 Southern Health Solutions, Inc. (Next Medical / NextMed)NextMed: FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu versteckten Kosten und Bewertungsmanipulation USAGefälschte Bewertungen 128.557 €

Laut FTC bewarb die Telemedizin-Firma GLP-1-Abnehmprogramme mit Monatspreisen, die Medikament, Laborkosten und ärztliche Beratung nicht enthielten, verschwieg Mindestlaufzeit und Kündigungsgebühren, veröffentlichte gefälschte Testimonials von Beschäftigten und Angehörigen und bewegte Kundinnen und Kunden mit Gutscheinen oder Erstattungen dazu, negative Bewertungen zu löschen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt das Unternehmen gemeinsam mit weiteren Verpflichteten 150.000 USD (gemeinsame Zahlung), die für Rückerstattungen vorgesehen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Bewertungen gegen Gutscheine „wegzukaufen“ ist ebenso irreführend wie positive zu erfinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bewertungsmanipulation und Preisangaben

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.12.2025

Originalbetrag 150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
31.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 4.722 €

Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.06.2024 eine japanische medizinische KörperschaftKlinikträgerin: Anordnung wegen Rabatt gegen Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google Maps JapanGefälschte Bewertungenanonymisiert Anordnung

Die medizinische Körperschaft versprach Personen, die zur Grippeimpfung in eine von ihr betriebene internistische Klinik kamen, einen Nachlass auf die Impfkosten, wenn sie die Klinik auf Google Maps mit fünf oder vier Sternen bewerteten. Die so entstandenen Bewertungen waren für Verbraucher nicht als vom Anbieter veranlasste Werbung erkennbar; die Anordnung verpflichtete dazu, ihre Anzeige zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen zu treffen, die auch das medizinische Personal einbeziehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen gegen Rabatt oder andere Vorteile sind Werbung des Anbieters und dürfen nicht als unabhängige Kundenmeinung erscheinen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stealth-Marketing und gekaufte Bewertungen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
07.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink

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