Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Southern Health Solutions, Inc. (Next Medical / NextMed) 128.557 € 96 % · 1 Fall
- Медицински център „Люлин Мед“ ООД 4.722 € 4 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 1 | – |
| 2025 | 3 | 133.279 € |
| 2026 | 0 | – |
4 Fälle
03.12.2025 Southern Health Solutions, Inc. (Next Medical / NextMed)NextMed: FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu versteckten Kosten und Bewertungsmanipulation 128.557 €
Laut FTC bewarb die Telemedizin-Firma GLP-1-Abnehmprogramme mit Monatspreisen, die Medikament, Laborkosten und ärztliche Beratung nicht enthielten, verschwieg Mindestlaufzeit und Kündigungsgebühren, veröffentlichte gefälschte Testimonials von Beschäftigten und Angehörigen und bewegte Kundinnen und Kunden mit Gutscheinen oder Erstattungen dazu, negative Bewertungen zu löschen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt das Unternehmen gemeinsam mit weiteren Verpflichteten 150.000 USD (gemeinsame Zahlung), die für Rückerstattungen vorgesehen sind.
Negative Bewertungen gegen Gutscheine „wegzukaufen“ ist ebenso irreführend wie positive zu erfinden.
Bewertungsmanipulation und Preisangaben
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.12.2025
Originalbetrag 150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.12.2025.
- FTC Takes Action Against Telemedicine Firm NextMed Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Approves Final Order against Telehealth Provider NextMed (03.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron Anordnung
Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.
Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.
Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa 4.722 €
Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 131 от 06.02.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.06.2024 eine japanische medizinische KörperschaftKlinikträgerin: Anordnung wegen Rabatt gegen Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google Maps Anordnung
Die medizinische Körperschaft versprach Personen, die zur Grippeimpfung in eine von ihr betriebene internistische Klinik kamen, einen Nachlass auf die Impfkosten, wenn sie die Klinik auf Google Maps mit fünf oder vier Sternen bewerteten. Die so entstandenen Bewertungen waren für Verbraucher nicht als vom Anbieter veranlasste Werbung erkennbar; die Anordnung verpflichtete dazu, ihre Anzeige zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen zu treffen, die auch das medizinische Personal einbeziehen.
Bewertungen gegen Rabatt oder andere Vorteile sind Werbung des Anbieters und dürfen nicht als unabhängige Kundenmeinung erscheinen.
Stealth-Marketing und gekaufte Bewertungen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 07.06.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink