Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

20Fälle aus 6 Jurisdiktionen
57 Mio. €Summe der Geldbeträge (18 Fälle mit Betrag)
17,4 Mio. €Größter Einzelfall: E.ON Next
323.383 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221180.000 €
20232200.000 €
2024843,8 Mio. €
20255541.766 €
2026412,3 Mio. €

20 Fälle

20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 107.920 €

Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 12 Mio. €

Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit schutzbedürftigen Kunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
Veröffentlicht
03.06.2026

Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 130.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 16.000 €

Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.08.2025 Petrogal, S.A.Portugal: 200.000 Euro gegen Petrogal wegen gelöschter Gesprächsaufzeichnungen u. a. PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Strom- und Gasanbieter Petrogal eine Gesamtgeldbuße von 400.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 200.000 EUR. Auslöser war ein Vorfall 2023, bei dem ein externer Dienstleister alle Gesprächsaufzeichnungen mit Kunden löschte, die älter als 30 Tage waren; hinzu kamen unbezahlte Entschädigungen, fehlerhafte Rechnungsangaben, mangelhafte Kundeninformation, verspätete Antworten auf telefonische Anfragen und nicht weitergeleitete Beschwerdebuch-Einträge.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufbewahrungspflichten gelten auch für Daten bei Dienstleistern; Löschroutinen externer Partner müssen vertraglich und technisch kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufbewahrungspflichten und Steuerung externer Dienstleister

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2020, RRC 2023, RQS 2021/2023 und Diretiva ERSE n.º 1/2018; Decreto-Lei n.º 134/2009; Decreto-Lei n.º 156/2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Behebung der Verstöße, Entschädigung des Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.06.2025 Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy)Ofgem: 214.580 GBP gegen Farringdon Energy wegen Abbuchungen ohne Belieferung Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 251.766 €

Ofgem stellte fest, dass der Gewerbestromanbieter keine robusten, dokumentierten Prozesse hatte – sie beruhten auf dem Wissen eines einzigen Beschäftigten – und deshalb Lastschriften von Kunden einzog, die er nicht oder nicht mehr belieferte; 25 Kunden entstand ein Schaden von rund 175.000 GBP. Nach einer vorläufigen Anordnung vom Mai 2024 bestätigte die Behörde eine Geldbuße von 223.676 GBP, von der sie 9.096 GBP bereits geleistete Kulanzzahlungen abzog, sodass 214.580 GBP zu zahlen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen brauchen dokumentierte Prozesse – Wissen, das nur ein Beschäftigter hat, ist keine Compliance.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dokumentierte Prozesse statt Wissen in einem Kopf

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Condition 4A.1 der Stromversorgungslizenz; section 27A Electricity Act 1989
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen nach der vorläufigen Anordnung; Anrechnung bereits geleisteter Kulanzzahlungen von 9.096 GBP.
Veröffentlicht
19.06.2025

Originalbetrag 214.580 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
Veröffentlicht
23.07.2026

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10.03.2025 Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A.Portugal: 90.000 Euro gegen Gold Energy wegen Wechseln ohne Zustimmung PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 90.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 25 Ordnungswidrigkeiten von Gold Energy mit einer Gesamtgeldbuße von 180.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 90.000 EUR. Dazu gehörten 15 Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung, fehlende Hinweise auf den Sozialtarif in Verträgen, unvollständige und falsch berechnete Rechnungen, eine unzulässige Stromabschaltung, Preiserhöhungen ohne 30-tägige Vorankündigung sowie Falschinformationen gegenüber Verbrauchern als unlautere Geschäftspraxis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsziele dürfen nie dazu führen, dass Kunden ohne nachweisbare Zustimmung gewechselt oder falsch informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenwechsel, Rechnungsangaben und unlautere Geschäftspraktiken im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023 und Portaria n.º 348/2017; Art. 7 und 8 Decreto-Lei n.º 57/2008 (unlautere Geschäftspraktiken) i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, Entschädigung der Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.11.2024 E.ON NextOfgem: E.ON Next zahlt 14,5 Mio. GBP wegen fehlender Schlussrechnungen für Prepaid-Kunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 17,4 Mio. €

Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem erhielten ehemalige Prepayment-Kunden von E.ON Next zwischen Februar 2021 und September 2023 keine fristgerechten Schlussrechnungen; betroffen waren über 248.000 Kundenkonten, Guthaben wurden nicht erstattet und vorgeschriebene Entschädigungen nicht gezahlt. Nach Selbstanzeige zahlte das Unternehmen insgesamt 14,5 Mio. GBP (4,7 Mio. Guthabenerstattungen, 6,6 Mio. Entschädigungen nach den Guaranteed Standards of Performance und 3,2 Mio. zusätzliche Ausgleichszahlungen) und erließ außerdem Schulden von fast 150.000 ehemaligen Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abrechnungsfehler bei ausscheidenden Kunden summieren sich schnell zu Millionenbeträgen – Schlussrechnung und Guthabenerstattung gehören unter automatisierte Kontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abrechnungs- und Erstattungspflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Condition 27.17 der Gas- und Stromversorgungslizenzen; Guaranteed Standards of Performance Regulations
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sehr gute Mitwirkung im Compliance-Verfahren und das bisherige Verhalten des Unternehmens wurden bei der Höhe des Ausgleichs berücksichtigt; die Abrechnungssysteme wurden korrigiert.
Veröffentlicht
20.11.2024

Originalbetrag 14.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

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13.11.2024 Opus Energy LimitedOfgem: Opus Energy zahlt 7,08 Mio. GBP nach Überberechnung von Geschäftskunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 8,48 Mio. €

Opus Energy zeigte selbst an, dass zwei Fehler im Abrechnungssystem zwischen 2003 und 2023 bei 87.825 Geschäftskundenkonten zu Überberechnungen geführt hatten, etwa durch falsche Tarife oder doppelt abgerechnete Zeiträume. Ofgem stellte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen zur fairen Behandlung, zur operativen Leistungsfähigkeit und zur Abrechnung nach Zählerstand fest; Opus zahlt ein Paket von insgesamt 7.077.077 GBP, bestehend aus 3.914.531 GBP Rückerstattungen, 1.597.058 GBP Inflationsausgleich, 1.304.555 GBP Kulanzzahlungen und 260.933 GBP für den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abrechnungssysteme brauchen regelmäßige Audits – kleine Einzelfehler wachsen über Jahre zu Millionenbeträgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abrechnungsqualität und Kontrolle von IT-Systemen

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Conditions 0A, 4A und 21B der Gas- und Stromversorgungslizenzen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, volle Kooperation und rasche Behebung; laut Ofgem wäre das Paket sonst höher ausgefallen.
Veröffentlicht
13.11.2024

Originalbetrag 7.077.077 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 12,5 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Versorgungsunterbrechungen BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,12 Mio. €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 12.500.000,00 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung gegen die Vorgaben des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu angemessenen öffentlichen Dienstleistungen verstießen. Die Entscheidung wurde auch dem Energieministerium und dem Regulierer ANEEL mitgeteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Längere Versorgungsunterbrechungen sind nicht nur ein regulatorisches, sondern auch ein verbraucherrechtliches Bußgeldrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
28.06.2024

Originalbetrag 12.500.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2026 · Direktlink

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14.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Stromausfällen BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,28 Mio. €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung einen unzureichenden Dienst bei einer wesentlichen öffentlichen Leistung darstellten. Zugleich regte sie beim Energieministerium und beim Regulierer ANEEL die Prüfung einer Zwangsverwaltung oder des Konzessionsentzugs an; den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im November 2024 zurück. Einen betragsgleichen Bescheid hatte die Behörde kurz zuvor gegen einen anderen Stromverteiler desselben Konzerns erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versorger haften verbraucherrechtlich für lange Ausfälle; neben Bußgeldern droht die Prüfung konzessionsrechtlicher Konsequenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.06.2024

Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.06.2026 · Direktlink

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04.06.2024 ein brasilianischer StromverteilerSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen brasilianischen Stromverteiler wegen langer Stromausfälle BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,28 Mio. €

Die Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL. Sie warf dem Unternehmen vor, die Stromversorgung als wesentliche öffentliche Dienstleistung unterbrochen und nur verzögert wiederhergestellt zu haben, sodass die Leistung weder den berechtigten Erwartungen noch den Vorschriften entsprach. Den Widerspruch des Unternehmens wies der Nationale Verbrauchersekretär im November 2024 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versorger brauchen belastbare Pläne zur schnellen Wiederherstellung nach Großstörungen – lange Ausfälle werden auch verbraucherrechtlich sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungssicherheit und Störungsmanagement bei Energieversorgern

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 4 VII, Art. 6 X, Art. 20 und Art. 22 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
04.06.2024

Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink

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28.05.2024 ein japanischer EnergieversorgerEnergieversorger: Surcharge für irreführende Werbung mit günstigeren Stromtarifen JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 9,71 Mio. €

Der Versorger warb von April 2022 bis Januar 2023 auf seiner Website und in einer Broschüre damit, dass zwei Haushaltstarife eines seiner Tarifpläne für Haushalte mit bis zu bzw. über 400 kWh Monatsverbrauch günstiger seien als sein Standardtarif. Weil die Brennstoffkostenanpassung in diesen Tarifen höher ausfiel, traf das in manchen Fällen nicht zu; nach gemeinsamen Ermittlungen mit einer Regionalstelle der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会) wurde ein Surcharge von 1.655.940.000 JPY festgesetzt (1.086.170.000 JPY für den einen, 569.770.000 JPY für den anderen Tarif).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tarifvergleiche müssen auch variable Preisbestandteile wie Brennstoffkostenanpassungen berücksichtigen, sonst wird aus „günstiger“ eine irreführende Preisangabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Tarifvergleiche in der Werbung

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
28.05.2024

Originalbetrag 1.655.940.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink

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03.04.2024 ein niederländischer EnergieversorgerEnergieversorger: 1,1 Mio. Euro für irreführende Telefonwerbung für Energieverträge NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 1,1 Mio. €

Telefonverkäufer des Energieversorgers gaben nicht zu erkennen, dass sie in dessen Auftrag anriefen, stellten die Anrufe als „Preisschutz“ oder Vertragsprüfung dar und setzten Angerufene unter Druck; die Kundinnen und Kunden landeten in teuren Festpreisverträgen mit hohen Kündigungsgebühren. Die ACM verhängte 1,1 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsanrufe müssen offenlegen, wer anruft und zu welchem Zweck – das Unternehmen haftet für seine Callcenter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Telefonvertrieb und Gesprächsleitfäden (auch bei Vertriebspartnern)

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Niederländisches Verbraucherrecht: Verbot irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
03.04.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2026 · Direktlink

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08.03.2024 ein niederländischer Vermittler von EnergieverträgenACM: Bußgeld gegen einen Vermittler von Energieverträgen, gerichtlich herabgesetzt NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 395.000 €

Telefonverkäufer des Vermittlers verschleierten beim Verkauf von Energieverträgen den Zweck des Anrufs und gaben sich etwa als Netzbetreiber oder bisheriger Versorger aus. Die ACM verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld von 400.000 EUR; die Rechtbank Rotterdam bestätigte am 19. Juni 2025 die Verstöße, setzte das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer aber auf 395.000 EUR herab. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb per Telefon betreibt oder beauftragt, muss Gesprächsleitfäden und Stichproben so gestalten, dass sich Anrufer stets offen als Verkäufer zu erkennen geben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Telefonakquise über Vertriebspartner

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. c, Art. 6:193d und Art. 6:193f lit. b BW; Bußgelder gegen faktische Leiter nach Art. 5:1 Abs. 3 Awb i. V. m. Art. 51 Abs. 2 Sr
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Herabsetzung um 5.000 EUR durch die Rechtbank wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
Veröffentlicht
08.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2026 · Direktlink

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27.12.2023 ein portugiesischer Strom- und GasversorgerPortugal: 139.500 Euro gegen Energieversorger wegen Verträgen und Wechseln ohne Zustimmung PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 139.500 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 49 Ordnungswidrigkeiten eines portugiesischen Strom- und Gasversorgers mit einer Gesamtgeldbuße von 279.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 139.500 EUR. Es ging vor allem um Vertragsabschlüsse und Lieferantenwechsel für Strom und Gas ohne ausdrückliche und informierte Zustimmung, verspätete Wechselanträge und fehlende Pflichtangaben auf der Website; betroffene Kunden erhielten insgesamt 1.600 EUR Entschädigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne belegte, informierte Zustimmung des Kunden darf kein Energieliefervertrag begründet und kein Wechsel beantragt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung beim Vertragsabschluss und Lieferantenwechsel

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j und Art. 29 Abs. 3 lit. j, i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016 und RRC 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geständnis, Zusammenarbeit, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigung der Kunden im Vergleichsverfahren.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.12.2025 · Direktlink

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18.10.2023 ein portugiesischer StromverteilnetzbetreiberPortugal: 60.500 Euro gegen einen Netzbetreiber wegen unzulässiger Stromabschaltungen PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 60.500 €

Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen einen Stromverteilnetzbetreiber eine Geldbuße von 121.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 60.500 EUR, weil er sechs Verbrauchern ohne zulässigen Grund den Strom abstellte, fünf Kunden fällige Entschädigungen verspätet zahlte und auf seiner Website die zuständigen Schlichtungsstellen nicht angab. Die noch nicht entschädigten Kunden erhielten je 50 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Netzbetreiber brauchen verlässliche Prüfschritte, bevor sie einen Anschluss abschalten, und automatische Prozesse für fällige Entschädigungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungsunterbrechungen nur in gesetzlich zulässigen Fällen; Entschädigungen fristgerecht zahlen

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j, i. V. m. Decreto-Lei n.º 29/2006, Regulamento das Relações Comerciais, Regulamento da Qualidade de Serviço und Lei n.º 23/96
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigungen im Vergleichsverfahren.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2025 · Direktlink

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15.12.2022 eine portugiesische Zweigniederlassung eines spanischen EnergieversorgersPortugal: 180.000 Euro gegen Energieversorger wegen Versorgerwechseln ohne Zustimmung PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 180.000 €

Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Energieversorger für 92 Ordnungswidrigkeiten eine Gesamtgeldbuße von 360.000 EUR, die sie im Vergleichsverfahren auf 180.000 EUR halbierte. Vorgeworfen wurden u. a. Strom- und Gaslieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden, verspätet eingereichte Wechselanträge, einseitige Preiserhöhungen ohne Mitteilung und Hinweis auf das Kündigungsrecht sowie nicht aufgezeichnete Vertragsgespräche.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsprozesse im Energiehandel müssen die ausdrückliche Zustimmung zum Wechsel nachweisbar dokumentieren, etwa durch aufgezeichnete Gespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenwechsel nur mit ausdrücklicher Zustimmung; Preisänderungen transparent mitteilen

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (Regime Sancionatório do Setor Energético, RSSE) i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016, RQS 2017 und RRC 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung und Entschädigung betroffener Kunden im Vergleichsverfahren (Halbierung der Geldbuße).
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.12.2024 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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