Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- ohne Unterthema 45,8 Mio. € 80 % · 17 Fälle
- Irreführende Werbung und Preisangaben 11,2 Mio. € 20 % · 3 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 18,3 Mio. € 32 % · 9 Fälle
- E.ON Next 17,4 Mio. € 31 % · 1 Fall
- OVO Energy Limited 12 Mio. € 21 % · 1 Fall
- Opus Energy Limited 8,48 Mio. € 15 % · 1 Fall
- Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy) 251.766 € 0 % · 1 Fall
- Petrogal, S.A. 200.000 € 0 % · 1 Fall
- EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A. 130.000 € 0 % · 1 Fall
- Enforcesco, S.A. 107.920 € 0 % · 1 Fall
- Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A. 90.000 € 0 % · 1 Fall
- Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert) – 0 % · 1 Fall
- 1 weitere0 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 180.000 € |
| 2023 | 2 | 200.000 € |
| 2024 | 8 | 43,8 Mio. € |
| 2025 | 5 | 541.766 € |
| 2026 | 4 | 12,3 Mio. € |
20 Fälle
20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven 107.920 €
Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.
Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.
Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 23/2025 – Enforcesco, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden 12 Mio. €
Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.
Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.
Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- Ofgem: Decision to close investigation into OVO Energy Limited prepayment meter practices (3 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: OVO agrees settlement in relation to Ofgem's investigation of its monitoring of prepayment meter customers (3 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem enforcement case: OVO Energy: prepayment meter practices Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel 130.000 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.
Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.
AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 01/2023 – EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden 16.000 €
Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.
Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.
Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 15/2024 – Postos de abastecimento de combustíveis Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln Anordnung
Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).
Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.
Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- OLG Düsseldorf: 5. Kartellsenat bestätigt: Preiserhöhungen eines Energieversorgungsunternehmens waren unwirksam (14.08.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.08.2025 Petrogal, S.A.Portugal: 200.000 Euro gegen Petrogal wegen gelöschter Gesprächsaufzeichnungen u. a. 200.000 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Strom- und Gasanbieter Petrogal eine Gesamtgeldbuße von 400.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 200.000 EUR. Auslöser war ein Vorfall 2023, bei dem ein externer Dienstleister alle Gesprächsaufzeichnungen mit Kunden löschte, die älter als 30 Tage waren; hinzu kamen unbezahlte Entschädigungen, fehlerhafte Rechnungsangaben, mangelhafte Kundeninformation, verspätete Antworten auf telefonische Anfragen und nicht weitergeleitete Beschwerdebuch-Einträge.
Aufbewahrungspflichten gelten auch für Daten bei Dienstleistern; Löschroutinen externer Partner müssen vertraglich und technisch kontrolliert werden.
Aufbewahrungspflichten und Steuerung externer Dienstleister
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2020, RRC 2023, RQS 2021/2023 und Diretiva ERSE n.º 1/2018; Decreto-Lei n.º 134/2009; Decreto-Lei n.º 156/2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Zusammenarbeit, Behebung der Verstöße, Entschädigung des Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2025: Processo 16/2023 (e 03/2024 e 05/2024) – Petrogal, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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16.06.2025 Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy)Ofgem: 214.580 GBP gegen Farringdon Energy wegen Abbuchungen ohne Belieferung 251.766 €
Ofgem stellte fest, dass der Gewerbestromanbieter keine robusten, dokumentierten Prozesse hatte – sie beruhten auf dem Wissen eines einzigen Beschäftigten – und deshalb Lastschriften von Kunden einzog, die er nicht oder nicht mehr belieferte; 25 Kunden entstand ein Schaden von rund 175.000 GBP. Nach einer vorläufigen Anordnung vom Mai 2024 bestätigte die Behörde eine Geldbuße von 223.676 GBP, von der sie 9.096 GBP bereits geleistete Kulanzzahlungen abzog, sodass 214.580 GBP zu zahlen sind.
Auch Kleinstunternehmen brauchen dokumentierte Prozesse – Wissen, das nur ein Beschäftigter hat, ist keine Compliance.
Dokumentierte Prozesse statt Wissen in einem Kopf
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 4A.1 der Stromversorgungslizenz; section 27A Electricity Act 1989
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen nach der vorläufigen Anordnung; Anrechnung bereits geleisteter Kulanzzahlungen von 9.096 GBP.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
Originalbetrag 214.580 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.
- Ofgem enforcement case: Notice of penalty: Farringdon Energy Limited (19 June 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Ofgem/GEMA: Notice of decision to impose a financial penalty on Farringdon Energy Limited (16 June 2025) Entscheidung einer Behörde
- Companies House: Farringdon Energy Limited, accounts for the period ended 31 October 2024 Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte Anordnung
Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.
Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- OLG Düsseldorf: 5. Kartellsenat bestätigt Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferantin (23.07.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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10.03.2025 Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A.Portugal: 90.000 Euro gegen Gold Energy wegen Wechseln ohne Zustimmung 90.000 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 25 Ordnungswidrigkeiten von Gold Energy mit einer Gesamtgeldbuße von 180.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 90.000 EUR. Dazu gehörten 15 Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung, fehlende Hinweise auf den Sozialtarif in Verträgen, unvollständige und falsch berechnete Rechnungen, eine unzulässige Stromabschaltung, Preiserhöhungen ohne 30-tägige Vorankündigung sowie Falschinformationen gegenüber Verbrauchern als unlautere Geschäftspraxis.
Vertriebsziele dürfen nie dazu führen, dass Kunden ohne nachweisbare Zustimmung gewechselt oder falsch informiert werden.
Lieferantenwechsel, Rechnungsangaben und unlautere Geschäftspraktiken im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023 und Portaria n.º 348/2017; Art. 7 und 8 Decreto-Lei n.º 57/2008 (unlautere Geschäftspraktiken) i. V. m. RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, Entschädigung der Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2025: Processo 23/2022 – Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.11.2024 E.ON NextOfgem: E.ON Next zahlt 14,5 Mio. GBP wegen fehlender Schlussrechnungen für Prepaid-Kunden 17,4 Mio. €
Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem erhielten ehemalige Prepayment-Kunden von E.ON Next zwischen Februar 2021 und September 2023 keine fristgerechten Schlussrechnungen; betroffen waren über 248.000 Kundenkonten, Guthaben wurden nicht erstattet und vorgeschriebene Entschädigungen nicht gezahlt. Nach Selbstanzeige zahlte das Unternehmen insgesamt 14,5 Mio. GBP (4,7 Mio. Guthabenerstattungen, 6,6 Mio. Entschädigungen nach den Guaranteed Standards of Performance und 3,2 Mio. zusätzliche Ausgleichszahlungen) und erließ außerdem Schulden von fast 150.000 ehemaligen Kunden.
Abrechnungsfehler bei ausscheidenden Kunden summieren sich schnell zu Millionenbeträgen – Schlussrechnung und Guthabenerstattung gehören unter automatisierte Kontrolle.
Abrechnungs- und Erstattungspflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 27.17 der Gas- und Stromversorgungslizenzen; Guaranteed Standards of Performance Regulations
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sehr gute Mitwirkung im Compliance-Verfahren und das bisherige Verhalten des Unternehmens wurden bei der Höhe des Ausgleichs berücksichtigt; die Abrechnungssysteme wurden korrigiert.
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
Originalbetrag 14.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- Ofgem decision: E.ON Next pay a total of £14.5m to former prepayment meter customers due to a failure to issue final bills (20 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: E.ON Next pay £14.5m for prepayment billing failures (20 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Opus Energy LimitedOfgem: Opus Energy zahlt 7,08 Mio. GBP nach Überberechnung von Geschäftskunden 8,48 Mio. €
Opus Energy zeigte selbst an, dass zwei Fehler im Abrechnungssystem zwischen 2003 und 2023 bei 87.825 Geschäftskundenkonten zu Überberechnungen geführt hatten, etwa durch falsche Tarife oder doppelt abgerechnete Zeiträume. Ofgem stellte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen zur fairen Behandlung, zur operativen Leistungsfähigkeit und zur Abrechnung nach Zählerstand fest; Opus zahlt ein Paket von insgesamt 7.077.077 GBP, bestehend aus 3.914.531 GBP Rückerstattungen, 1.597.058 GBP Inflationsausgleich, 1.304.555 GBP Kulanzzahlungen und 260.933 GBP für den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft.
Abrechnungssysteme brauchen regelmäßige Audits – kleine Einzelfehler wachsen über Jahre zu Millionenbeträgen.
Abrechnungsqualität und Kontrolle von IT-Systemen
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 0A, 4A und 21B der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, volle Kooperation und rasche Behebung; laut Ofgem wäre das Paket sonst höher ausgefallen.
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
Originalbetrag 7.077.077 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.
- Ofgem decision: Ofgem closes compliance engagement with Opus Energy in relation to overcharging of customers (13 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: Opus Energy to pay £7 million for overcharging business customers (13 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 12,5 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Versorgungsunterbrechungen 2,12 Mio. €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 12.500.000,00 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung gegen die Vorgaben des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu angemessenen öffentlichen Dienstleistungen verstießen. Die Entscheidung wurde auch dem Energieministerium und dem Regulierer ANEEL mitgeteilt.
Längere Versorgungsunterbrechungen sind nicht nur ein regulatorisches, sondern auch ein verbraucherrechtliches Bußgeldrisiko.
Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 28.06.2024
Originalbetrag 12.500.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2026 · Direktlink
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14.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Stromausfällen 2,28 Mio. €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung einen unzureichenden Dienst bei einer wesentlichen öffentlichen Leistung darstellten. Zugleich regte sie beim Energieministerium und beim Regulierer ANEEL die Prüfung einer Zwangsverwaltung oder des Konzessionsentzugs an; den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im November 2024 zurück. Einen betragsgleichen Bescheid hatte die Behörde kurz zuvor gegen einen anderen Stromverteiler desselben Konzerns erlassen.
Versorger haften verbraucherrechtlich für lange Ausfälle; neben Bußgeldern droht die Prüfung konzessionsrechtlicher Konsequenzen.
Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.06.2026 · Direktlink
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04.06.2024 ein brasilianischer StromverteilerSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen brasilianischen Stromverteiler wegen langer Stromausfälle 2,28 Mio. €
Die Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL. Sie warf dem Unternehmen vor, die Stromversorgung als wesentliche öffentliche Dienstleistung unterbrochen und nur verzögert wiederhergestellt zu haben, sodass die Leistung weder den berechtigten Erwartungen noch den Vorschriften entsprach. Den Widerspruch des Unternehmens wies der Nationale Verbrauchersekretär im November 2024 zurück.
Versorger brauchen belastbare Pläne zur schnellen Wiederherstellung nach Großstörungen – lange Ausfälle werden auch verbraucherrechtlich sanktioniert.
Versorgungssicherheit und Störungsmanagement bei Energieversorgern
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, Art. 6 X, Art. 20 und Art. 22 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 04.06.2024
Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2024.
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink
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28.05.2024 ein japanischer EnergieversorgerEnergieversorger: Surcharge für irreführende Werbung mit günstigeren Stromtarifen 9,71 Mio. €
Der Versorger warb von April 2022 bis Januar 2023 auf seiner Website und in einer Broschüre damit, dass zwei Haushaltstarife eines seiner Tarifpläne für Haushalte mit bis zu bzw. über 400 kWh Monatsverbrauch günstiger seien als sein Standardtarif. Weil die Brennstoffkostenanpassung in diesen Tarifen höher ausfiel, traf das in manchen Fällen nicht zu; nach gemeinsamen Ermittlungen mit einer Regionalstelle der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会) wurde ein Surcharge von 1.655.940.000 JPY festgesetzt (1.086.170.000 JPY für den einen, 569.770.000 JPY für den anderen Tarif).
Tarifvergleiche müssen auch variable Preisbestandteile wie Brennstoffkostenanpassungen berücksichtigen, sonst wird aus „günstiger“ eine irreführende Preisangabe.
Preis- und Tarifvergleiche in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
Originalbetrag 1.655.940.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink
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03.04.2024 ein niederländischer EnergieversorgerEnergieversorger: 1,1 Mio. Euro für irreführende Telefonwerbung für Energieverträge 1,1 Mio. €
Telefonverkäufer des Energieversorgers gaben nicht zu erkennen, dass sie in dessen Auftrag anriefen, stellten die Anrufe als „Preisschutz“ oder Vertragsprüfung dar und setzten Angerufene unter Druck; die Kundinnen und Kunden landeten in teuren Festpreisverträgen mit hohen Kündigungsgebühren. Die ACM verhängte 1,1 Mio. Euro.
Vertriebsanrufe müssen offenlegen, wer anruft und zu welchem Zweck – das Unternehmen haftet für seine Callcenter.
Telefonvertrieb und Gesprächsleitfäden (auch bei Vertriebspartnern)
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Niederländisches Verbraucherrecht: Verbot irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 03.04.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2026 · Direktlink
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08.03.2024 ein niederländischer Vermittler von EnergieverträgenACM: Bußgeld gegen einen Vermittler von Energieverträgen, gerichtlich herabgesetzt 395.000 €
Telefonverkäufer des Vermittlers verschleierten beim Verkauf von Energieverträgen den Zweck des Anrufs und gaben sich etwa als Netzbetreiber oder bisheriger Versorger aus. Die ACM verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld von 400.000 EUR; die Rechtbank Rotterdam bestätigte am 19. Juni 2025 die Verstöße, setzte das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer aber auf 395.000 EUR herab. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.
Wer Vertrieb per Telefon betreibt oder beauftragt, muss Gesprächsleitfäden und Stichproben so gestalten, dass sich Anrufer stets offen als Verkäufer zu erkennen geben.
Irreführende Telefonakquise über Vertriebspartner
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. c, Art. 6:193d und Art. 6:193f lit. b BW; Bußgelder gegen faktische Leiter nach Art. 5:1 Abs. 3 Awb i. V. m. Art. 51 Abs. 2 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung um 5.000 EUR durch die Rechtbank wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Veröffentlicht
- 08.04.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2026 · Direktlink
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27.12.2023 ein portugiesischer Strom- und GasversorgerPortugal: 139.500 Euro gegen Energieversorger wegen Verträgen und Wechseln ohne Zustimmung 139.500 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 49 Ordnungswidrigkeiten eines portugiesischen Strom- und Gasversorgers mit einer Gesamtgeldbuße von 279.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 139.500 EUR. Es ging vor allem um Vertragsabschlüsse und Lieferantenwechsel für Strom und Gas ohne ausdrückliche und informierte Zustimmung, verspätete Wechselanträge und fehlende Pflichtangaben auf der Website; betroffene Kunden erhielten insgesamt 1.600 EUR Entschädigung.
Ohne belegte, informierte Zustimmung des Kunden darf kein Energieliefervertrag begründet und kein Wechsel beantragt werden.
Einwilligung beim Vertragsabschluss und Lieferantenwechsel
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j und Art. 29 Abs. 3 lit. j, i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016 und RRC 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geständnis, Zusammenarbeit, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigung der Kunden im Vergleichsverfahren.
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.12.2025 · Direktlink
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18.10.2023 ein portugiesischer StromverteilnetzbetreiberPortugal: 60.500 Euro gegen einen Netzbetreiber wegen unzulässiger Stromabschaltungen 60.500 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen einen Stromverteilnetzbetreiber eine Geldbuße von 121.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 60.500 EUR, weil er sechs Verbrauchern ohne zulässigen Grund den Strom abstellte, fünf Kunden fällige Entschädigungen verspätet zahlte und auf seiner Website die zuständigen Schlichtungsstellen nicht angab. Die noch nicht entschädigten Kunden erhielten je 50 EUR.
Netzbetreiber brauchen verlässliche Prüfschritte, bevor sie einen Anschluss abschalten, und automatische Prozesse für fällige Entschädigungen.
Versorgungsunterbrechungen nur in gesetzlich zulässigen Fällen; Entschädigungen fristgerecht zahlen
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j, i. V. m. Decreto-Lei n.º 29/2006, Regulamento das Relações Comerciais, Regulamento da Qualidade de Serviço und Lei n.º 23/96
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigungen im Vergleichsverfahren.
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2025 · Direktlink
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15.12.2022 eine portugiesische Zweigniederlassung eines spanischen EnergieversorgersPortugal: 180.000 Euro gegen Energieversorger wegen Versorgerwechseln ohne Zustimmung 180.000 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Energieversorger für 92 Ordnungswidrigkeiten eine Gesamtgeldbuße von 360.000 EUR, die sie im Vergleichsverfahren auf 180.000 EUR halbierte. Vorgeworfen wurden u. a. Strom- und Gaslieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden, verspätet eingereichte Wechselanträge, einseitige Preiserhöhungen ohne Mitteilung und Hinweis auf das Kündigungsrecht sowie nicht aufgezeichnete Vertragsgespräche.
Vertriebsprozesse im Energiehandel müssen die ausdrückliche Zustimmung zum Wechsel nachweisbar dokumentieren, etwa durch aufgezeichnete Gespräche.
Lieferantenwechsel nur mit ausdrücklicher Zustimmung; Preisänderungen transparent mitteilen
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (Regime Sancionatório do Setor Energético, RSSE) i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016, RQS 2017 und RRC 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung und Entschädigung betroffener Kunden im Vergleichsverfahren (Halbierung der Geldbuße).
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.12.2024 · Direktlink