Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.869 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- ohne Unterthema – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- E.ON Next 17,4 Mio. € 43 % · 1 Fall
- OVO Energy Limited 12 Mio. € 30 % · 1 Fall
- Opus Energy Limited 8,48 Mio. € 21 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 1,7 Mio. € 4 % · 4 Fälle
- Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy) 251.766 € 1 % · 1 Fall
- Petrogal, S.A. 200.000 € 0 % · 1 Fall
- EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A. 130.000 € 0 % · 1 Fall
- Enforcesco, S.A. 107.920 € 0 % · 1 Fall
- Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A. 90.000 € 0 % · 1 Fall
- Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert) – 0 % · 1 Fall
- 1 weitere0 €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 0 | – |
| Q1 2025 | 1 | – |
| Q2 2025 | 0 | – |
| Q3 2025 | 0 | – |
| Q4 2025 | 0 | – |
| Q1 2026 | 0 | – |
| Q2 2026 | 0 | – |
| Q3 2026 | 0 | – |
| Q4 2026 | 0 | – |
1 Fall
17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte Anordnung
Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.
Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- OLG Düsseldorf: 5. Kartellsenat bestätigt Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferantin (23.07.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink