Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Irreführende Werbung und Preisangaben 43,4 Mio. € 92 % · 3 Fälle
- ohne Unterthema 3,75 Mio. € 8 % · 3 Fälle
- Gefälschte Bewertungen – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | – |
| 2023 | 0 | – |
| 2024 | 2 | 43 Mio. € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 4 | 4,11 Mio. € |
7 Fälle
09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft 13.422 €
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.
Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NSW Fair Trading Name and Shame Register: Leader Properties Investment Pty Ltd, Disciplinary Action, Penalty amount $22,000.00, 09/06/2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Lizenz 1687033, Leader Properties Investment Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 09.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting 366.010 €
Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.
Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.
Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Consumer Affairs Victoria: Company to pay $600,000 for underquoting (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter 3,6 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.
Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.
Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Consumo multa con 3,6 millones de euros a Alquiler Seguro por prácticas abusivas contra sus inquilinos (08.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.01.2026 Jim's Realty Pty Ltd (früher Agape Property Group)WA: Rekordstrafe von 225.000 AUD für Maklerbüro wegen Treuhand- und Kautionsverstößen 132.345 €
Das Perth Magistrates Court verurteilte die Jim's Realty Pty Ltd am 30. Januar 2026 in 35 Anklagepunkten – Kundengelder nicht auf das Treuhandkonto gebucht, unzulässige Abhebungen, mangelhafte Aufzeichnungen sowie verspätet oder gar nicht hinterlegte Mietkautionen – zu 225.000 AUD Geldstrafe zuzüglich 577,50 AUD Kosten. Eine forensische Prüfung im Auftrag von Consumer Protection WA (Verbraucherschutzabteilung Westaustraliens) hatte 57 ungeklärte Abhebungen von zusammen mehr als 334.915 AUD ergeben. Nach Angaben der Behörde ist es die höchste je gegen ein Maklerbüro in Westaustralien verhängte Geldstrafe; das Unternehmen ist seit 2024 in Liquidation.
Treuhandgelder und Mietkautionen brauchen lückenlose Buchführung und fristgerechte Hinterlegung; Auffälligkeiten in der Jahresprüfung sind ein Warnsignal, das sofort aufgeklärt werden muss.
Umgang mit Kundengeldern auf Treuhandkonten und fristgerechte Hinterlegung von Mietkautionen
- Behörde / Gericht
- Consumer Protection WA (Department of Local Government, Industry Regulation and Safety) / Perth Magistrates Court
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Real Estate and Business Agents Act 1978 (WA); Residential Tenancies Act 1987 (WA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Keine; das Gericht sah laut Mitteilung trotz der Liquidation keine mildernden Umstände.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 225.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.09.2024 ein US-amerikanischer Vermieter von EinfamilienhäusernVermieter zahlt 48 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen versteckter Pflichtgebühren 43 Mio. €
Laut FTC bewarb der große US-Vermieter von Einfamilienhäusern Monatsmieten ohne verpflichtende Zusatzgebühren (etwa für Smart-Home-Technik oder Nebenkostenverwaltung), die sich auf über 1.700 USD im Jahr summieren konnten und erst im Mietvertrag auftauchten; weitere Vorwürfe betrafen einbehaltene Kautionen und Räumungen. Im Vergleich zahlt der Vermieter 48 Mio. USD für Rückerstattungen und muss Pflichtgebühren in den beworbenen Preis einrechnen.
Unvermeidbare Gebühren gehören in den ersten beworbenen Preis, nicht in die Vertragsunterlagen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink
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29.02.2024 ein japanischer Hausbaukonzern und vier KonzerngesellschaftenHausbaukonzern und vier Hausbauer: Anordnungen wegen „Nr. 1“-Werbung ohne objektive Umfrage Anordnung
Die Holding eines Hausbaukonzerns und vier Konzerngesellschaften warben 2022 und 2023 für individuell gebaute Häuser auf Websites, in Beiträgen in sozialen Medien und in Flyern mit „Nr. 1“ in drei Kategorien, etwa beim Grundstücksangebot und bei „hoher Qualität zu niedrigen Kosten“. Die zugrunde liegende Umfrage fragte nur nach dem Eindruck von Websites ausgewählter Anbieter und prüfte nicht, ob die Befragten die Leistungen kannten; am 29. Februar 2024 erging gegen jedes der fünf Unternehmen eine Unterlassungsanordnung.
Ranking- und „Nr. 1“-Aussagen brauchen eine objektive Erhebung unter tatsächlichen Kunden; ein Website-Eindruckstest eines Dienstleisters genügt nicht.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink
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16.09.2022 LG Hamburg: Sternebewertung nur mit Anzahl und Zeitraum der Bewertungen bewerben Anordnung
Eine Plattform zur Vermittlung von Immobilienverkäufern an Makler warb mit durchschnittlichen Sternebewertungen ohne Angaben zu Anzahl, Zeitraum und Verteilung der Bewertungen. Auf Klage der Wettbewerbszentrale verurteilte das LG Hamburg sie zur Unterlassung, soweit Gesamtzahl und Zeitraum fehlten; die weitergehende Forderung nach einer Aufschlüsselung nach Sterneklassen wiesen OLG Hamburg und BGH (Urteil vom 25.07.2024) ab.
Wer mit Durchschnittsbewertungen wirbt, muss mindestens Anzahl und Zeitraum der zugrunde liegenden Bewertungen nennen.
Werbung mit Kundenbewertungen
- Behörde / Gericht
- Landgericht Hamburg (Revision der Klägerin zum Umfang beim BGH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- §§ 3, 5a Abs. 1, 8 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 25.07.2024
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2024 · Direktlink