Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Irreführende Werbung und Preisangaben 13,6 Mio. € 73 % · 4 Fälle
- Informationspflichten im Onlinehandel 5 Mio. € 27 % · 1 Fall
- ohne Unterthema 7.244 € 0 % · 2 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 13,6 Mio. € 73 % · 3 Fälle
- ALD Automotive Italia S.r.l. 5 Mio. € 27 % · 1 Fall
- Kia East Rand (Pty) Ltd 2.427 € 0 % · 1 Fall
- Atom Motorss Pty Ltd – 0 % · 1 Fall
- OzCar Pty Ltd – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 3 | 13,6 Mio. € |
| 2025 | 3 | 5 Mio. € |
| 2026 | 1 | – |
7 Fälle
22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis Bußgeld
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.
Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.
Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- NSW Fair Trading: Disciplinary action taken against used car dealer OzCar (Departmental release, 24.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD17025, OzCar Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 22.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten Sonstiges
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.
Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.
Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- NSW Fair Trading: Disziplinarmaßnahme gegen Atom Motorss Pty Ltd (Mitteilung vom 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD095631, Atom Motorss Pty Ltd – Lizenzentzug und Sperre vom 17.11.2025 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete 5 Mio. €
ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.
Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.
Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- AGCM, Provvedimento PS12954 (Adunanza 23.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 09.10.2025: PS12954 – Sanzione di 5 milioni di euro alla società ALD Automotive Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand 2.427 €
Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.
Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Wiederholungsfall
- nein
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.
- National Consumer Tribunal, NCT/396874/2025/73(2)(b), National Consumer Commission v Kia East Rand (Pty) Ltd and Another, Judgment and Reasons, dated 08.09.2025 (veröffentlicht von der National Consumer Commission) Gerichtsentscheidung
- National Consumer Commission: Summary of Judgements (Liste der NCT-Entscheidungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein australischer AnhängerbauerNSW: Anhängerbauer verurteilt, weil bezahlte Anhänger nicht geliefert wurden 4.817 €
Nach einer Strafverfolgung durch NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) verurteilte das Kempsey Local Court am 9. August 2024 den Anhängerbauer, der zwischen 2020 und 2023 von Kunden 70.000 AUD für Maßanhänger angenommen, diese aber nicht in angemessener Zeit oder teils gar nicht geliefert hatte, zu 8.000 AUD Geldstrafe. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer Anzahlungen annimmt, muss die Lieferung sicherstellen oder unverzüglich erstatten – sonst haftet das Unternehmen auch strafrechtlich.
Vorkasse nur bei gesicherter Lieferfähigkeit, sonst unverzüglich erstatten
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Nichtlieferung bezahlter Waren (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt); Tätigkeit in der Kfz-Händlerbranche trotz Sperre
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
Originalbetrag 8.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.08.2024.
- NSW Fair Trading, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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11.06.2024 ein italienischer Automobilhersteller und seine Service- und ErsatzteilgesellschaftAGCM: 6 Mio. Euro gegen Automobilhersteller wegen Herkunftsangabe und Ersatzteilmängeln 6 Mio. €
Der Hersteller stellte in seiner Werbung Italien als Produktionsort seiner Fahrzeuge zweier Marken dar, obwohl diese bei chinesischen Herstellern gebaut und in Italien nur nachbearbeitet werden (Fahrzeuge der Stammmarke wurden nur bis 2010 in Italien montiert); zudem stellten der Hersteller und seine Service- und Ersatzteilgesellschaft Ersatzteile nicht ausreichend bereit und leisteten keinen angemessenen Kundendienst. Die AGCM verhängte 3.000.000 Euro gegen den Hersteller und weitere 3.000.000 Euro gesamtschuldnerisch gegen den Hersteller und die Service- und Ersatzteilgesellschaft, zusammen 6.000.000 Euro.
Herkunftsaussagen in der Werbung müssen dem tatsächlichen Produktionsort entsprechen, und wer Fahrzeuge verkauft, muss Ersatzteile und Kundendienst tatsächlich organisieren.
Herkunftsangaben („Made in Italy“) und Kundendienstpflichten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22 (Praxis A) sowie Art. 20, 24, 25 (Praxis B) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.06.2026 · Direktlink
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12.03.2024 ein japanischer AutomobilimporteurJapanischer Automobilimporteur: Surcharge wegen falscher Angaben zur Serienausstattung 7,63 Mio. €
Der Importeur gab 2020 und 2021 in gedruckten und online gestellten Datenblättern und Katalogen für drei Modellvarianten zweier Baureihen sowie für ein Ausstattungspaket Merkmale als serienmäßig an, die fehlten oder – wie bestimmte Fahrassistenzfunktionen – nur mit einem zusätzlich zu bestellenden Navigationspaket funktionierten. Zwei Surcharge-Bescheide vom selben Tag (599.120.000 JPY für die Modelle der einen Baureihe, 631.850.000 JPY für die Modelle der anderen Baureihe) ergeben zusammen 1.230.970.000 JPY.
Ausstattungsangaben in Katalogen und Datenblättern sind Werbeaussagen und müssen vor der Veröffentlichung gegen die tatsächliche Serienausstattung geprüft werden; eine rechtzeitige Selbstmeldung kann den Betrag halbieren.
Richtige Produktangaben in Katalogen und Datenblättern
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1, Art. 9 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Für das Ausstattungspaket zu einem Modell der zweiten Baureihe wurde der Betrag nach Art. 9 halbiert, weil das Unternehmen den Sachverhalt selbst gemeldet hatte; ein Bericht zu einem Modell der ersten Baureihe wurde nicht als solche Meldung anerkannt.
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
Originalbetrag 1.230.970.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink