Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

EUUmwelt und Nachhaltigkeit Alle Filter entfernen
17Fälle aus 7 Jurisdiktionen
26,9 Mio. €Summe der Geldbeträge (8 Fälle mit Betrag)
13 Mio. €Größter Einzelfall: Braathens International Airways AB
1,16 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20232–
202442 Mio. €
2025822,2 Mio. €
202632,7 Mio. €

17 Fälle

05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.05.2026 NaphtachimieMarseille: Umwelt-CJIP mit Naphtachimie über 1,2 Mio. Euro nach Ölaustritten in Lavéra FrankreichEmissionen und Genehmigungen 1,2 Mio. €

Am Petrochemiestandort Lavéra in Martigues trat Pyrolyseöl zweimal aus: im Juli 2018 rund 50 Tonnen durch eine defekte Dichtung in die Anse d'Auguette, von wo ein Teil ins Meer gelangte, und im April 2022 rund eine Tonne durch eine korrodierte Seewasserleitung, wovon etwa 500 kg die Anse d'Auguette erreichten. Naphtachimie schloss deshalb mit der Staatsanwaltschaft Marseille eine Umwelt-CJIP, zahlt eine Geldauflage von 1.200.000 EUR, entschädigt zwei Umweltverbände und erprobt auf eigene Kosten eine biologische Sanierung der Anse d'Auguette; validiert am 13.05.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dichtungen und Leitungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen vorausschauend geprüft werden; Leckagen führen zu Geldauflage und Sanierungspflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Instandhaltung und Leckageschutz an Industrieanlagen am Wasser

Behörde / Gericht
Parquet de Marseille (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Marseille
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-3 Code de procédure pénale (pollution des eaux)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
26.05.2026

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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs NiederlandeAbfall und Gefahrstoffe 1,13 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
10.03.2026

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04.12.2025 Eurowings GmbHOLG Düsseldorf untersagt Eurowings irreführende CO2-Kompensationswerbung DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagte das OLG Düsseldorf Eurowings, bei Online-Buchungen eine CO2-Kompensation für 9 € so zu bewerben, dass Kunden an eine klimaneutrale Reise glauben; nicht erwähnt wurde, dass weitere klimaschädliche Emissionen nicht ausgeglichen werden. Die Werbung für „Sustainable Aviation Fuel“ hielt der Senat dagegen nicht für irreführend; die Revision ließ er nicht zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer CO2-Ausgleich verkauft, muss darauf hinweisen, dass nur ein Teil der Klimawirkung ausgeglichen wird, auch wenn jede einzelne Angabe richtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Klimaneutralität in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. I-20 U 38/25
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
05.12.2025

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06.11.2025 Braathens International Airways ABBraathens International Airways: 142,8 Mio. SEK für nicht abgegebene Emissionsrechte SchwedenEmissionen und Genehmigungen 13 Mio. €

Naturvårdsverket verhängte gegen die Fluggesellschaft Braathens International Airways eine Sanktionsgebühr von 142.757.565 SEK, weil sie für 99.707 Tonnen CO2-Äquivalente aus dem Jahr 2024 bis zur Frist am 30. September 2025 keine Emissionsrechte abgegeben hatte. Die Gebühr beträgt inflationsbereinigt 129,69 EUR je Tonne (12.930.939 EUR) und befreit nicht von der Abgabepflicht; das Unternehmen war am 30. September 2025 in Konkurs gegangen. Gegen die Schwestergesellschaft Braathens Regional Airways AB erging eine gesonderte Gebühr.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Abgabe von Emissionsrechten ist eine harte Frist ohne Ausnahmen; auch in der Krise muss sie in der Liquiditätsplanung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Abgabe von Emissionsrechten im EU-Emissionshandel

Behörde / Gericht
Naturvårdsverket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
10 kap. 5 § förordningen (2020:1180) om vissa utsläpp av växthusgaser; 16 § 3 lagen om vissa utsläpp av växthusgaser; Art. 12 Abs. 3 Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandel)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Keine: Die EU-Regeln erlauben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage keine Ausnahme von der Abgabepflicht.
Veröffentlicht
10.11.2025

Originalbetrag 142.757.565 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 TotalEnergies; TotalEnergies Electricité et Gaz de FranceTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies-Werbung zur Klimaneutralität irreführend FrankreichIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Klage von Greenpeace France, Les Amis de la Terre und Notre Affaire à Tous stellte das Gericht fest, dass TotalEnergies auf totalenergies.fr mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ und der Rolle als Akteur der Energiewende warb, ohne offenzulegen, dass Öl- und Gasproduktion weiter ausgebaut werden – eine irreführende Geschäftspraxis. Das Gericht ordnete die Einstellung der Kommunikation, Schadensersatz an die Verbände und die Veröffentlichung des Tenors auf der Website an (RG 22/02955); Ansprüche zu Gas und Agrarkraftstoffen wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Netto-Null-Ziele dürfen gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis auf die tatsächliche Geschäftsstrategie beworben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele in der Verbraucherkommunikation

Behörde / Gericht
Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. L121-1 ff. Code de la consommation (Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen auf Verpackungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
26.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.08.2025 Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein)AGCM: 1 Mio. EUR Bußgeld gegen Shein wegen irreführender Umweltaussagen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 1 Mio. €

Die AGCM beanstandete vage und teils falsche Aussagen zu Kreislaufdesign und Recyclingfähigkeit, zur „grünen“ Kollektion evoluSHEIN (nur ein kleiner Sortimentsanteil) und zu Emissionszielen, während die Emissionen 2023/2024 stiegen. Für das Ultra-Fast-Fashion-Modell gelte eine erhöhte Sorgfaltspflicht; die Behörde verhängte 1 Mio. EUR (Verfahren PS12709).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimaziele und Recyclingversprechen dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie konkret, belegt und mit der tatsächlichen Entwicklung vereinbar sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Nachhaltigkeitskommunikation im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12709
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
04.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.03.2025 Aurivo Dairy Ingredients LimitedAurivo Dairy Ingredients: 200.000 Euro Geldstrafen nach Geruchs- und Abwasserverstößen IrlandEmissionen und Genehmigungen 200.000 €

Das Unternehmen bekannte sich schuldig, 2022 am Werk Ballaghaderreen mehrfach Auflagen seiner Industrieemissionsgenehmigung verletzt zu haben: Geruchsbelästigungen, Überschreitung von Grenzwerten bei Abwasser und Kühlwasser, Beeinträchtigung des Flusses Lung sowie verspätete Vorfallmeldungen an die EPA und Inland Fisheries Ireland. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 200.000 Euro für die zwei Meldeverstöße und ordnete zusätzlich 150.000 Euro über zehn Jahre an örtliche Gemeinschaftsgruppen und Inland Fisheries Ireland für den Fluss an , dazu die Ermittlungskosten. Als Betrag sind nur die Geldstrafen von 200.000 Euro erfasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umweltvorfälle sind der Behörde sofort auf dem vorgeschriebenen Weg zu melden; gerade verspätete Meldungen wurden hier am teuersten.

Behörde / Gericht
Sligo Circuit Criminal Court (Anklage: Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der Environmental Protection Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Bedingungen 5.1, 5.3, 11.3 und 11.5 der Industrieemissionsgenehmigung P0802-03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.03.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.03.2025 Adidas (Sportartikelhersteller)LG Nürnberg-Fürth: Adidas darf nicht pauschal „klimaneutral bis 2050“ werben DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Adidas auf Klage eines Verbraucherverbands, die frühere Aussage „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein“ auf der Unternehmenswebseite zu unterlassen und Abmahnkosten zu erstatten. Die Aussage erwecke den Eindruck, das Ziel werde allein durch eigene Emissionsminderung erreicht, obwohl auch Grünstromzertifikate eingesetzt werden sollen; ein Hinweis nur im verlinkten Geschäftsbericht genüge nicht. Das Urteil war laut Pressemitteilung des Gerichts vom 26.03.2025 nicht rechtskräftig; ob Berufung eingelegt wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Klimaziele auf der Unternehmenswebseite gelten als Werbung und müssen dort selbst offenlegen, welche Rolle Kompensation spielt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele auf der Unternehmenswebseite als Werbung

Behörde / Gericht
Landgericht Nürnberg-Fürth
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. 3 HK O 6524/24
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
26.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.01.2025 General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A., General Logistics Systems Enterprise S.r.l. (GLS)GLS: 8 Mio. Euro Bußgeld wegen irreführendem Klimaprogramm „Climate Protect“ ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 8 Mio. €

Die AGCM verhängte gegen General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A. und General Logistics Systems Enterprise S.r.l. gesamtschuldnerisch 8.000.000 Euro, weil das Umweltprogramm „Climate Protect“ mit unklaren, nicht belegten Umweltaussagen und irreführenden Zertifikaten über kompensierte CO2-Emissionen beworben wurde. Abonnementkunden, darunter Kleinstunternehmen, mussten zudem einen nicht angeforderten Klimabeitrag zahlen, der die Kosten des Programms deutlich überstieg, während große Kunden davon befreit waren. Die Behörde stufte dies als unlautere Geschäftspraxis nach Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo ein und untersagte ihre Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimabeiträge und Kompensationsversprechen müssen freiwillig, transparent kalkuliert und belegbar sein; wer die Kosten eines Umweltprogramms auf Kunden abwälzt und damit für sich wirbt, riskiert ein Greenwashing-Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Umweltaussagen korrekt kommunizieren

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo (D.Lgs. 206/2005); Sanktion nach Art. 27 Abs. 9 Codice del consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
04.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.10.2024 zwei italienische Anbieter von Elektro-KleinstwagenAGCM: Anbieter von Elektro-Kleinstwagen entfernen „100 % grün“-Werbung ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Auf den Websites für zwei Elektro-Kleinstwagen warben die Anbieter mit „100 % nachhaltig“, „100 % Green“, „Null Emissionen“ und „Null Umweltauswirkung“, ohne Lebenszyklusphasen oder die Emissionen der Stromerzeugung zu berücksichtigen. Nach Intervention der AGCM (moral suasion) wurden die Aussagen entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Elektrofahrzeugen sind absolute Aussagen wie „null Emissionen“ irreführend, wenn Herstellung und Stromerzeugung ausgeblendet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pauschale Umweltversprechen bei Elektroprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Freiwillige Entfernung der Aussagen nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
09.10.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink

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10.09.2024 ein französischer Mineralwasserabfüller eines LebensmittelkonzernsÉpinal: Umwelt-CJIP mit Mineralwasserabfüller über 2 Mio. Euro FrankreichEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 2 Mio. €

Der Abfüller nutzte an zwei Standorten neun Brunnen, für die keine hinreichend belegte wasserrechtliche Genehmigung vorlag, und setzte bei natürlichem Mineralwasser nicht zugelassene Aufbereitungen (u. a. UV, Aktivkohle, Mikrofilter) ein, was als Täuschung (tromperie) verfolgt wurde. In der am 10.09.2024 validierten Umwelt-CJIP verpflichtete sich das Unternehmen zu einer Geldauflage von 2.000.000 EUR, zu Renaturierungsmaßnahmen bis 1,1 Mio. EUR und zu Entschädigungen an Verbände.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Altgenehmigungen für Wasserentnahmen und Produktionsverfahren müssen regelmäßig gegen das geltende Recht geprüft werden, besonders bei geschützten Produktbezeichnungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungen für Wasserentnahmen und zulässige Aufbereitung von Mineralwasser

Behörde / Gericht
Parquet d'Épinal (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire d'Épinal
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Art. L. 173-1, L. 214-1, L. 214-3 Code de l'environnement; Tromperie (Code de la consommation); Art. 41-1-2, 41-1-3 Code de procédure pénale
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Laut CJIP legte das Unternehmen die unzulässigen Aufbereitungen 2021 selbst den Behörden offen, kooperierte vollständig und stellte die Mängel ab; ein Gesundheitsrisiko wurde nicht festgestellt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Anordnung

Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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20.03.2024 eine niederländische FluggesellschaftRechtbank Amsterdam: Werbung einer Fluggesellschaft zu nachhaltigem Fliegen irreführend NiederlandeIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Auf die Verbandsklage einer Stiftung stellte das Gericht fest, dass 15 Werbeaussagen der Fluggesellschaft irreführend und rechtswidrig waren: Sie suggerierten nachhaltiges Fliegen bzw. dass Kompensationsprodukte die Klimawirkung tatsächlich ausgleichen, obwohl Biokraftstoffe und Aufforstung diese nur marginal mindern. Die Fluggesellschaft trägt die Prozesskosten; weitergehende Anträge wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kompensations- und SAF-Angebote dürfen nicht den Eindruck klimaneutralen Reisens erwecken; Verbände können solche Aussagen gerichtlich angreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen und Kompensationsangebote in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Rechtbank Amsterdam
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Wet oneerlijke handelspraktijken (Art. 6:193a ff. BW)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.03.2026 · Direktlink

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26.07.2023 eine deutsche DrogeriemarktketteLG Karlsruhe untersagt Drogeriemarktkette Werbung mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Anordnung

Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe verurteilte das Landgericht Karlsruhe eine deutsche Drogeriemarktkette, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche auf der Verpackung nicht mehr als „klimaneutral“ und ein Spülmittel nicht als „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben. Bei zwei Produkten fehlten nach Auffassung des Gerichts auf der Verpackung wesentliche Informationen zum Begriff; zudem könne die CO2-Kompensation unter anderem über ein befristetes Waldschutzprojekt die versprochene dauerhafte Klimaneutralität grundsätzlich nicht einlösen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Klimaneutralität durch Kompensation wirbt, muss auf der Verpackung selbst erklären, was kompensiert wird, und darf keine Dauerwirkung versprechen, die befristete Projekte nicht leisten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaneutral-Claims auf Basis von CO2-Kompensation

Behörde / Gericht
Landgericht Karlsruhe, Kammer für Handelssachen
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
§ 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 5a Abs. 1 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
26.07.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2025 · Direktlink

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02.02.2023 ein schwedisches MolkereiunternehmenMolkereiunternehmen: Gericht verbietet Werbeaussage „netto noll klimatavtryck“ SchwedenIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Anordnung

Auf Klage des Konsumentombudsmannen (KO) untersagte das Patent- och marknadsdomstolen dem Molkereiunternehmen, die Aussage „netto noll klimatavtryck“ (Netto-Null-Klimafußabdruck) oder ähnliche Aussagen zu verwenden, die den Eindruck erwecken, ein Produkt verursache gar keinen Klimafußabdruck oder dessen Klimawirkung sei vollständig kompensiert, wenn dies nicht zutrifft. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 1.000.000 SEK bewehrt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimaneutralitäts-Aussagen auf Basis von Kompensation müssen für Verbraucher auf den ersten Blick zutreffend und vollständig belegt sein, sonst drohen gerichtliche Verbote.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimabezogene Werbeaussagen und Kompensations-Claims

Behörde / Gericht
Patent- och marknadsdomstolen (Stockholms tingsrätt), auf Klage des Konsumentombudsmannen (KO)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
02.02.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.02.2025 · Direktlink

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