Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 1 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Sonstiges — 0 % · 3 Fälle
- Anordnung — 0 % · 2 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | — |
| Q2 2024 | 1 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 2 | 1 Mio. € |
| Q4 2025 | 1 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
6 Fälle
23.10.2025 TotalEnergies; TotalEnergies Electricité et Gaz de FranceTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies-Werbung zur Klimaneutralität irreführend Anordnung
Auf Klage von Greenpeace France, Les Amis de la Terre und Notre Affaire à Tous stellte das Gericht fest, dass TotalEnergies auf totalenergies.fr mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ und der Rolle als Akteur der Energiewende warb, ohne offenzulegen, dass Öl- und Gasproduktion weiter ausgebaut werden – eine irreführende Geschäftspraxis. Das Gericht ordnete die Einstellung der Kommunikation, Schadensersatz an die Verbände und die Veröffentlichung des Tenors auf der Website an (RG 22/02955); Ansprüche zu Gas und Agrarkraftstoffen wurden abgewiesen.
Netto-Null-Ziele dürfen gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis auf die tatsächliche Geschäftsstrategie beworben werden.
Klimaziele in der Verbraucherkommunikation
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. L121-1 ff. Code de la consommation (Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- Communiqué – Jugement Greenpeace, Les amis de la Terre et Notre Affaire à Tous c/ TotalEnergies, 23 octobre 2025 Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen Sonstiges
Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.
„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.
Klimaaussagen auf Verpackungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.08.2025 Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein)AGCM: 1 Mio. EUR Bußgeld gegen Shein wegen irreführender Umweltaussagen 1 Mio. €
Die AGCM beanstandete vage und teils falsche Aussagen zu Kreislaufdesign und Recyclingfähigkeit, zur „grünen“ Kollektion evoluSHEIN (nur ein kleiner Sortimentsanteil) und zu Emissionszielen, während die Emissionen 2023/2024 stiegen. Für das Ultra-Fast-Fashion-Modell gelte eine erhöhte Sorgfaltspflicht; die Behörde verhängte 1 Mio. EUR (Verfahren PS12709).
Klimaziele und Recyclingversprechen dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie konkret, belegt und mit der tatsächlichen Entwicklung vereinbar sind.
Belegbare Nachhaltigkeitskommunikation im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12709
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- PS12709 - Italian Competition Authority: 1 million euros fine imposed on Shein for misleading and omissive green claims Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.10.2024 Campello S.p.A.; Microlino Italia S.r.l.AGCM: Anbieter von Elektro-Kleinstwagen entfernen „100 % grün“-Werbung Sonstiges
Auf den Websites für die Elektrofahrzeuge XEV YOYO und Microlino warben die Unternehmen mit „100 % nachhaltig“, „100 % Green“, „Null Emissionen“ und „Null Umweltauswirkung“, ohne Lebenszyklusphasen oder die Emissionen der Stromerzeugung zu berücksichtigen. Nach Intervention der AGCM (moral suasion, PS12794/PS12819) wurden die Aussagen entfernt.
Auch bei Elektrofahrzeugen sind absolute Aussagen wie „null Emissionen“ irreführend, wenn Herstellung und Stromerzeugung ausgeblendet werden.
Pauschale Umweltversprechen bei Elektroprodukten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12794 und PS12819
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Entfernung der Aussagen nach Intervention der Behörde.
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig Anordnung
Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.
Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.
Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG (Az. I ZR 98/23)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.06.2024
- Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" (Nr. 138/2024) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.03.2024 Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (KLM)Rechtbank Amsterdam: KLM-Werbung zu nachhaltigem Fliegen irreführend Sonstiges
Auf die Verbandsklage der Stiftung Fossielvrij stellte das Gericht fest, dass 15 KLM-Werbeaussagen irreführend und rechtswidrig waren: Sie suggerierten nachhaltiges Fliegen bzw. dass Kompensationsprodukte die Klimawirkung tatsächlich ausgleichen, obwohl Biokraftstoffe und Aufforstung diese nur marginal mindern. KLM trägt die Prozesskosten; weitergehende Anträge wurden abgewiesen (ECLI:NL:RBAMS:2024:1512).
Kompensations- und SAF-Angebote dürfen nicht den Eindruck klimaneutralen Reisens erwecken; Verbände können solche Aussagen gerichtlich angreifen.
Klimaaussagen und Kompensationsangebote in der Kundenkommunikation
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Amsterdam
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Wet oneerlijke handelspraktijken (Art. 6:193a ff. BW)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
- Rechtbank Amsterdam, 20-03-2024, ECLI:NL:RBAMS:2024:1512, C/13/719848 / HA ZA 22-524 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink