Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

9Fälle aus 6 Jurisdiktionen
35,1 Mio. €Summe der Geldbeträge (3 Fälle mit Betrag)
17,9 Mio. €Größter Einzelfall: DWS Investment Management Americas Inc.
16,2 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 2023117,9 Mio. €
Q4 20230—
Q1 20242—
Q2 20241—
Q3 20240—
Q4 2024216,2 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 202521 Mio. €
Q4 20251—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

9 Fälle

23.10.2025 TotalEnergies; TotalEnergies Electricité et Gaz de FranceTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies-Werbung zur Klimaneutralität irreführend FrankreichIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Klage von Greenpeace France, Les Amis de la Terre und Notre Affaire à Tous stellte das Gericht fest, dass TotalEnergies auf totalenergies.fr mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ und der Rolle als Akteur der Energiewende warb, ohne offenzulegen, dass Öl- und Gasproduktion weiter ausgebaut werden – eine irreführende Geschäftspraxis. Das Gericht ordnete die Einstellung der Kommunikation, Schadensersatz an die Verbände und die Veröffentlichung des Tenors auf der Website an (RG 22/02955); Ansprüche zu Gas und Agrarkraftstoffen wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Netto-Null-Ziele dürfen gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis auf die tatsächliche Geschäftsstrategie beworben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele in der Verbraucherkommunikation

Behörde / Gericht
Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. L121-1 ff. Code de la consommation (Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen auf Verpackungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
26.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.08.2025 Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein)AGCM: 1 Mio. EUR Bußgeld gegen Shein wegen irreführender Umweltaussagen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 1 Mio. €

Die AGCM beanstandete vage und teils falsche Aussagen zu Kreislaufdesign und Recyclingfähigkeit, zur „grünen“ Kollektion evoluSHEIN (nur ein kleiner Sortimentsanteil) und zu Emissionszielen, während die Emissionen 2023/2024 stiegen. Für das Ultra-Fast-Fashion-Modell gelte eine erhöhte Sorgfaltspflicht; die Behörde verhängte 1 Mio. EUR (Verfahren PS12709).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimaziele und Recyclingversprechen dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie konkret, belegt und mit der tatsächlichen Entwicklung vereinbar sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Nachhaltigkeitskommunikation im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12709
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
04.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.11.2024 Invesco Advisers, Inc.Invesco Advisers: 17,5 Mio. USD wegen überhöhter ESG-Integrationsquoten USAIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 16,2 Mio. €

Invesco gab 2020 bis 2022 gegenüber Kunden an, 70 bis 94 Prozent des verwalteten Vermögens der Konzernmutter seien „ESG-integriert“, zählte dabei aber passive ETFs ohne ESG-Berücksichtigung mit und hatte keine schriftliche Definition von ESG-Integration. Die SEC verhängte 17,5 Mio. USD, Rüge und Unterlassungsanordnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitskennzahlen im Vertrieb brauchen eine schriftliche Definition und eine nachvollziehbare Berechnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Kennzahlen in ESG-Marketing

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Investment Advisers Act of 1940
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 17.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.10.2024 Campello S.p.A.; Microlino Italia S.r.l.AGCM: Anbieter von Elektro-Kleinstwagen entfernen „100 % grün“-Werbung ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Auf den Websites für die Elektrofahrzeuge XEV YOYO und Microlino warben die Unternehmen mit „100 % nachhaltig“, „100 % Green“, „Null Emissionen“ und „Null Umweltauswirkung“, ohne Lebenszyklusphasen oder die Emissionen der Stromerzeugung zu berücksichtigen. Nach Intervention der AGCM (moral suasion, PS12794/PS12819) wurden die Aussagen entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Elektrofahrzeugen sind absolute Aussagen wie „null Emissionen“ irreführend, wenn Herstellung und Stromerzeugung ausgeblendet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pauschale Umweltversprechen bei Elektroprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12794 und PS12819
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Freiwillige Entfernung der Aussagen nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
09.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG (Az. I ZR 98/23)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.03.2024 ASOS; Boohoo; George at AsdaCMA: ASOS, Boohoo und George at Asda verpflichten sich zu klaren Umweltaussagen Vereinigtes KönigreichIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Nach einer Untersuchung ihrer Mode-Umweltaussagen gaben die drei Händler förmliche Zusagen gegenüber der CMA ab: keine vagen Begriffe wie „eco“ oder „responsible“, klare Angaben zu Recycling- und Bio-Anteilen, transparente Kriterien für grüne Sortimente, korrekte Filter und Siegelangaben sowie regelmäßige Berichte an die CMA. Ein Rechtsverstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitslabels im Onlineshop müssen konkret, belegbar und für Kunden leicht verständlich sein; Pauschalbegriffe genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Formulierung von Umweltaussagen in Marketing und Onlineshop

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008 (förmliche Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
27.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.03.2024 Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (KLM)Rechtbank Amsterdam: KLM-Werbung zu nachhaltigem Fliegen irreführend NiederlandeIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Auf die Verbandsklage der Stiftung Fossielvrij stellte das Gericht fest, dass 15 KLM-Werbeaussagen irreführend und rechtswidrig waren: Sie suggerierten nachhaltiges Fliegen bzw. dass Kompensationsprodukte die Klimawirkung tatsächlich ausgleichen, obwohl Biokraftstoffe und Aufforstung diese nur marginal mindern. KLM trägt die Prozesskosten; weitergehende Anträge wurden abgewiesen (ECLI:NL:RBAMS:2024:1512).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kompensations- und SAF-Angebote dürfen nicht den Eindruck klimaneutralen Reisens erwecken; Verbände können solche Aussagen gerichtlich angreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen und Kompensationsangebote in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Rechtbank Amsterdam
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Wet oneerlijke handelspraktijken (Art. 6:193a ff. BW)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.03.2024

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25.09.2023 DWS Investment Management Americas Inc.DWS Investment Management Americas: 19 Mio. USD wegen irreführender ESG-Angaben USAIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 17,9 Mio. €

Die Deutsche-Bank-Tochter präsentierte ESG von 2018 bis Ende 2021 als Teil ihrer „DNA“, setzte die zugesagten ESG-Integrationsrichtlinien aber nicht um. Für die ESG-Falschangaben zahlt sie 19 Mio. USD; in einem getrennten Verfahren wegen Mängeln im Geldwäscheprogramm kamen weitere 6 Mio. USD hinzu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marketingaussagen zu ESG müssen durch gelebte, dokumentierte Prozesse gedeckt sein, sonst werden sie zum Aufsichtsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Nachhaltigkeitskommunikation in Vertrieb und Marketing

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Sections 206(2), 206(4) Investment Advisers Act; Rules 206(4)-7 und 206(4)-8
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.09.2023

Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2023.

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