Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Stericycle, Inc. 9,23 Mio. € 75 % · 1 Fall
- Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert) 1,13 Mio. € 9 % · 1 Fall
- SKM Services Pty Ltd 639.874 € 5 % · 1 Fall
- Imerys Minerals Limited 496.364 € 4 % · 1 Fall
- GmbH (im Urteil anonymisiert) 375.000 € 3 % · 1 Fall
- 11705580 Canada Inc. 311.294 € 3 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 113.203 € 1 % · 1 Fall
- 3R Technology UK Ltd 92.442 € 1 % · 1 Fall
- Liquipak Ltd 3.182 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 113.203 € |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 5 | 10,7 Mio. € |
| 2026 | 3 | 1,59 Mio. € |
9 Fälle
05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen 375.000 €
Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.
Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.
Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- § 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.
- OLG Linz, 9 Bs 153/26b vom 05.08.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot 92.442 €
Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 80.000 GBP Geldstrafe verurteilt; hinzu kamen 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 19 Beschäftigte.
Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung.
Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export
- Behörde / Gericht
- Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.
- Lancashire company and director fined for illegal exports Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag 3R Technology UK Limited (11188539) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink
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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs 1,13 Mio. €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).
In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.
Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- OM: Verzet tegen boetes van 1.125.000 euro voor milieufraude met verontreinigde zandgrond Pressemitteilung einer Behörde
- OM: Boetes van in totaal 1.125.000 euro voor milieufraude met verontreinigde grond na intrekken verzet Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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09.09.2025 Imerys Minerals LimitedImerys Minerals: 430.000 GBP Enforcement Undertaking für Kaolin-Einleitungen 496.364 €
Die Environment Agency nahm von Imerys Minerals ein Enforcement Undertaking an: Das Unternehmen zahlt 430.000 GBP an den Westcountry Rivers Trust und trägt die Behördenkosten. Zwischen September 2021 und Juli 2023 war an sechs Standorten in Cornwall kaolinhaltiges Abwasser (china clay effluent) ohne Genehmigung eingeleitet worden.
Unerlaubte Einleitungen an mehreren Standorten können zusammen eine erhebliche Ausgleichszahlung auslösen.
Genehmigungspflicht für Einleitungen aus dem Rohstoffabbau
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 430.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2025.
- Environment Agency: Enforcement undertakings accepted by the Environment Agency (Eintrag EU867) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.08.2025 11705580 Canada Inc.Illegale Bauschuttablagerung: 500.000 CAD Geldstrafe für 11705580 Canada Inc. 311.294 €
Das Unternehmen pachtete 2020 zwei Acres Land in Essa Township, das den Eigentümern als Annahmestelle für Holz zur Herstellung von Landschaftsbaumaterial dargestellt wurde; von April bis August 2020 wurden dort jedoch Hunderte Lkw-Ladungen Bau- und Abbruchabfälle abgeladen, und bis April 2023 lag keine Bestätigung der angeordneten Räumung vor. Das Gericht verurteilte die Gesellschaft wegen Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Standort nach dem Environmental Protection Act zu 500.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 125.000 CAD Opferzuschlag. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer Flächen für angebliche Verwertungsprojekte anmietet, haftet samt Geschäftsleitung, wenn dort ungenehmigt Abfälle abgelagert werden.
Abfallentsorgung und Genehmigungen für Abfallstandorte
- Behörde / Gericht
- Gericht in Barrie (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Abfallstandort
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin (MECP): Company and Directors Fined $1,025,000 for Environmental Protection Act Violations, 11.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- Ontario Newsroom API: Court Bulletin 1007029 (maschinenlesbare Fassung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.04.2025 SKM Services Pty LtdSKM Services: 1,14 Mio. AUD nach Großbrand im Recyclingwerk Coolaroo 2017 639.874 €
Geschworene am County Court sprachen SKM Services Pty Ltd der schweren Umweltverschmutzung (aggravated pollution) schuldig, weil es fahrlässig eine Umweltgefahr verursacht oder zugelassen hatte, die ein erhebliches Risiko einer ernsten Gefahr für die öffentliche Gesundheit mit sich brachte, sowie in drei Fällen der Luftverschmutzung; es wurde zu 1,14 Mio. AUD verurteilt. Der Brand im Recyclingwerk in Coolaroo 2017 hatte sich über Lager von Karton und anderen Wertstoffen ausgebreitet, über eine Woche gebrannt und Evakuierungen in der Nachbarschaft ausgelöst; nach den Feststellungen des Gerichts trugen Unternehmen und Geschäftsführer zum Ausmaß der Verschmutzung bei, indem sie die Lagermengen erhöhten, obwohl ein früherer Brand die Verarbeitungskapazität verringert hatte. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Lagermengen brennbarer Wertstoffe und Abfälle müssen an die tatsächliche Verarbeitungskapazität angepasst werden, besonders nach Störungen wie einem früheren Brand.
Brandschutz bei der Lagerung von Wertstoffen und Abfällen
- Behörde / Gericht
- Environment Protection Authority Victoria (EPA Victoria)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environment Protection Act 1970 (Vic): schwere Umweltverschmutzung (aggravated pollution), Luftverschmutzung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
Originalbetrag 1.140.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.
- EPA Victoria: Company and Director fined $1.28m for 2017 Coolaroo fire (16.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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17.01.2025 Stericycle, Inc.Stericycle: 9,5 Mio. USD wegen Mängeln bei Transport und Nachweis gefährlicher Abfälle 9,23 Mio. €
Stericycle zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich (Stipulation and Order of Settlement) mit US-Justizministerium und EPA 9.500.000 USD Zivilstrafe wegen RCRA-Verstößen in seinem bis April 2020 betriebenen Geschäft mit Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle. Das Unternehmen verlor Sendungen aus dem Blick, lieferte Abfälle ohne vorgeschriebene Begleitscheine oder an nicht vom Kunden gewählte Anlagen, lagerte sie zu lange in Umschlaganlagen und übermittelte Tausende Begleitscheine nicht rechtzeitig an das e-Manifest-System der EPA. Nach EPA-Angaben ist es das erste gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der e-Manifest-Pflichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Lückenlose Begleitscheine und fristgerechte elektronische Meldungen sind bei gefährlichen Abfällen eigene, sanktionsbewehrte Pflichten und keine bloße Formalie.
Begleitscheine und Nachweispflichten bei gefährlichen Abfällen
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), 42 U.S.C. § 6901 ff., e-Manifest-Vorschriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
Originalbetrag 9.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.
- EPA: Stericycle, Inc. RCRA Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- EPA News Release, 17.01.2025: DOJ and EPA Announce $9.5M Settlement with Stericycle, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Stipulation and Order of Settlement, United States v. Stericycle, Inc., 25 Civ. 498 (S.D.N.Y.), filed 17.01.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2025 Liquipak LtdBleiche in den Regenwasserkanal: über 800 tote Fische – Verpackungsbetrieb verurteilt 3.182 €
Nach dem Einsturz einer Holzpalette lief 2021 Natriumhypochlorit (Bleiche) in einen Schacht, den der Spezialverpacker für einen Schmutzwasserkanal hielt; tatsächlich führte er in die River Holme, über 800 Fische starben. Geldstrafe 2.666,67 £ nach frühem Geständnis, insgesamt 8.973,67 £ mit Kosten und Opferzuschlag. Der Betrieb hatte laut Jahresabschluss durchschnittlich 25 Beschäftigte.
Wer Chemikalien lagert, muss wissen, wohin jeder Schacht entwässert – ein Entwässerungsplan gehört zur Grundausstattung.
Kenntnis der Betriebsentwässerung und Meldung von Leckagen
- Behörde / Gericht
- Kirklees Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Frühes Geständnis, volle Kooperation, Sanierung und neue Lager- und Handhabungsverfahren
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
Originalbetrag 2.666,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.
- Yorkshire company fined for polluting river with bleach (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Liquipak Limited (10691734) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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05.10.2023 ein japanischer Hersteller von AngelködernKöderhersteller: Surcharge für unbelegte „biologisch abbaubar“-Werbung bei Angelködern 113.203 €
Der Köderhersteller bewarb vier Serien künstlicher Angelköder auf Verpackungen, der Website und in Werbematerial – teils von April 2016 bis Februar 2023 – als biologisch abbaubar, auch wenn sie nach dem Gebrauch im Wasser zurückbleiben. Belege für diese Abbaubarkeit legte das Unternehmen nicht vor; nach einer Unterlassungsanordnung vom 19. Dezember 2022 folgte am 5. Oktober 2023 ein Surcharge von 17.740.000 JPY.
Umweltaussagen wie „biologisch abbaubar“ tragen nur mit Nachweisen für die konkrete Umgebung, in der das Produkt tatsächlich landet.
Greenwashing: Umweltaussagen belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
Originalbetrag 17.740.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.10.2023.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2025 · Direktlink