Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 2 Jurisdiktionen
171.066 €Summe der Geldbeträge
164.216 €Größter Einzelfall: 3R Technology UK Ltd
6.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
85.108 €170.216 €Q3 2023: 0 FälleQ3 2023Q4 2023: 0 FälleQ1 2024: 0 FälleQ1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 0 FälleQ3 2024Q4 2024: 0 FälleQ1 2025: 0 FälleQ1 2025Q2 2025: 0 FälleQ3 2025: 1 Fall, 850 €Q3 2025Q4 2025: 0 FälleQ1 2026: 2 Fälle, 170.216 €Q1 2026Q2 2026: 0 FälleQ3 2026: 0 FälleQ3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20251850 €
Q4 20250—
Q1 20262170.216 €
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 164.216 €

Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Firma und Direktor bekannten sich in 16 Punkten schuldig: 80.000 GBP Strafe, 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag für die Firma; 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, 15.000 GBP Kosten und 114 GBP Zuschlag für den Direktor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert auch die persönliche Verurteilung der Geschäftsführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export

Behörde / Gericht
Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Haftung von Führungskräften
Direktor Yulin Wang persönlich zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 15.000 GBP Kosten und 114 GBP Zuschlag verurteilt.
Veröffentlicht
02.04.2026

Originalbetrag 142.114 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.02.2026 B GmbH (in der Entscheidung anonymisiert)LVwG Niederösterreich: Strafe für Überschreitung genehmigter Abfallmengen herabgesetzt ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 6.000 €

Eine Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle war für höchstens 150.000 t Jahresanlieferung und 60.000 t Lager genehmigt, nahm 2021 und 2022 aber rund 188.000 bzw. 224.000 t an und lagerte zeitweise 173.000 t. Das Gericht bestätigte die Bestrafung des verantwortlichen Beauftragten wegen Änderung der Anlage ohne Genehmigung, setzte die Geldstrafe aber von 8.400 auf 6.000 EUR herab (LVwG-S-1039/004-2024).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Genehmigte Durchsatz- und Lagermengen sind verbindlich; wer mehr annimmt, ändert die Anlage genehmigungspflichtig und haftet als verantwortlicher Beauftragter persönlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überwachung genehmigter Mengen und Kapazitäten im Anlagenbetrieb

Behörde / Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 79 Abs. 1 Z 9 i. V. m. § 37 Abs. 3 Z 5 AWG 2002; § 9 Abs. 2 VStG i. V. m. § 26 Abs. 6 AWG 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) als einziger Milderungsgrund; einschlägige Vorstrafen des Beauftragten wirkten erschwerend.
Haftung von Führungskräften
Bestraft wurde der nach § 9 Abs. 2 VStG bestellte verantwortliche Beauftragte der Gesellschaft.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.07.2025 B KG (in der Entscheidung anonymisiert)LVwG Niederösterreich: Strafe für illegale Übernahme von 258 t Abfall aus Ungarn bestätigt ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 850 €

Im September 2022 übernahm die KG 257,78 Tonnen Abwässer aus der Glycerinaufbereitung einer ungarischen Biodieselanlage, die wegen ihres Methanolgehalts (2,2 %) als gefährlicher Abfall notifizierungspflichtig waren, aber ohne Notifizierung und Zustimmung nach Österreich verbracht wurden. Das Gericht bestätigte die Geldstrafe von 850 EUR gegen den vertretungsbefugten Gesellschafter, hob den zweiten Strafpunkt (Sammeln ohne Erlaubnis) auf und stellte das Verfahren insoweit ein (LVwG-S-512/001-2025).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der Empfänger grenzüberschreitender Abfälle muss vor der Übernahme prüfen, ob die Verbringung notifiziert und genehmigt ist – sonst haftet die Geschäftsleitung persönlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Notifizierungspflichten bei grenzüberschreitenden Abfalllieferungen

Behörde / Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 79 Abs. 1 Z 15b i. V. m. § 69 AWG 2002; Art. 2 Nr. 35 Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringung); § 9 Abs. 1 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Bestraft wurde der unbeschränkt haftende Gesellschafter als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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