Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 2,48 Mio. € 84 % · 3 Fälle
- Aurivo Dairy Ingredients Limited 200.000 € 7 % · 1 Fall
- Unathi-Wena Fishing CC 112.512 € 4 % · 1 Fall
- Scottish Sea Farms Limited 80.815 € 3 % · 1 Fall
- Devro (Scotland) Limited 58.610 € 2 % · 1 Fall
- Manor Farm Dairy Ltd 18.635 € 1 % · 1 Fall
- Acqua Minerale San Benedetto S.p.A. – 0 % · 1 Fall
- JBS USA Food Company und JBS USA Food Company Holdings – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | – |
| 2024 | 4 | 2,6 Mio. € |
| 2025 | 5 | 277.245 € |
| 2026 | 1 | 80.815 € |
11 Fälle
27.05.2026 Scottish Sea Farms LimitedScottish Sea Farms: 70.000 GBP Zivilstrafen wegen fehlender F-Gas-Leckerkennung 80.815 €
Die schottische Umweltbehörde SEPA verhängte gegen den Lachsverarbeiter Scottish Sea Farms zwei zivilrechtliche Geldstrafen von je 35.000 GBP (insgesamt 70.000 GBP). Zwei Eisanlagen am Standort Gremista in Lerwick (Shetland) enthielten fluorierte Treibhausgase oberhalb der Schwelle von 500 Tonnen CO2-Äquivalent, hatten aber kein funktionsfähiges Leckerkennungssystem.
Große Kälteanlagen brauchen eine funktionierende Leckerkennung; ihr Fehlen wird auch ohne nachgewiesenen Austritt geahndet.
Pflichten für Kälteanlagen mit fluorierten Gasen
- Behörde / Gericht
- Scottish Environment Protection Agency (SEPA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Fluorinated Greenhouse Gases Regulations 2015; Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen hat die Anlagen inzwischen in einen rechtskonformen Zustand gebracht.
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
Originalbetrag 70.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- SEPA: Salmon processor fined £70,000 over fluorinated greenhouse gas rule breaches (27.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.11.2025 Devro (Scotland) LimitedDevro (Scotland): 48.000 GBP Strafe für Einleitung von Industrieabwasser in Bach 58.610 €
Im Juli 2021 staute sich wegen einer Verstopfung im Schmutzwasserkanal des Werks in Moodiesburn (Kollagendärme für Würste) ungeklärtes Industrieabwasser in das Regenwassersystem und belastete den Bothlin Burn mit Ammoniak und organischer Fracht. Das Unternehmen bekannte sich am 11.11.2025 schuldig; SEPA meldete am 24.03.2026 eine Geldstrafe von 48.000 GBP zuzüglich 3.600 GBP Opferzuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 316 Beschäftigte.
Werksinterne Entwässerung braucht Überwachung und Wartung, damit Störungen im Schmutzwasserkanal nicht über Regenwasserleitungen in Gewässer gelangen.
- Behörde / Gericht
- Airdrie Sheriff Court (Ermittlungen: SEPA, Anklage: Crown Office and Procurator Fiscal Service)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 4 und 44(1)(a) Water Environment (Controlled Activities) (Scotland) Regulations 2011; Section 20(3)(a) Water Environment and Water Services (Scotland) Act 2003
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
Originalbetrag 51.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.
- Sausage casing firm fined £48,000 for polluting North Lanarkshire burn with industrial effluent Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Devro (Scotland) Limited (SC129787) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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31.10.2025 JBS USA Food Company und JBS USA Food Company HoldingsNew York: JBS USA zahlt 1,1 Mio. USD wegen unbelegter „Net Zero 2040“-Werbung Sonstiges
Die Generalstaatsanwaltschaft hielt dem US-Ableger des Fleischkonzerns JBS vor, öffentlich mit dem Ziel „Net Zero bis 2040“ geworben zu haben, ohne einen tragfähigen Plan dafür zu haben. Nachdem eine erste Klage im Januar 2025 ohne Präjudiz abgewiesen worden war, schlossen die Parteien eine Assurance of Discontinuance: JBS USA zahlt 1,1 Mio. USD an ein Programm für klimafreundliche Landwirtschaft (ausdrücklich keine Geldbuße), ändert seine Umweltwerbung und berichtet drei Jahre lang jährlich. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Netto-Null-Versprechen sind Werbeaussagen und brauchen einen belegbaren Umsetzungsplan, sonst gelten sie als irreführend.
Klimaziele nur mit belastbarem Umsetzungsplan kommunizieren
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- New York General Business Law §§ 349, 350; Executive Law § 63(12), § 63(15)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 03.11.2025
- NY Attorney General press release: $1.1 Million for Climate-Smart Agriculture from World's Largest Beef Producer Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, People of the State of New York v. JBS USA Food Company (2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.10.2025 Manor Farm Dairy LtdManor Farm Dairy: Geldstrafe nach Gülleüberlauf in Bach bei Dorchester 18.635 €
Im März 2024 lief Rindergülle aus den Lagunen des Milchbetriebs in einen Bach und schädigte ihn auf über 2 km schwer, mit Auswirkungen bis 4,5 km flussabwärts. Das Gericht verhängte 6.000 GBP Strafe (wegen frühen Geständnisses von 9.000 GBP reduziert) und 10.158,50 GBP Kosten; die Behörde nannte den Vorfall vermeidbar. Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Landwirtschaftliche Betriebe müssen ausreichende Güllelagerkapazität vorhalten und Lagunen überwachen.
- Behörde / Gericht
- Taunton Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Frühes Schuldeingeständnis (Strafminderung von 9.000 auf 6.000 GBP).
- Veröffentlicht
- 13.10.2025
Originalbetrag 16.158,5 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.
- Manor Farm Dairy in Dorset fined for slurry polluting river Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen Sonstiges
Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.
„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.
Klimaaussagen auf Verpackungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.03.2025 Aurivo Dairy Ingredients LimitedAurivo Dairy Ingredients: 200.000 Euro Geldstrafen nach Geruchs- und Abwasserverstößen 200.000 €
Das Unternehmen bekannte sich schuldig, 2022 am Werk Ballaghaderreen mehrfach Auflagen seiner Industrieemissionsgenehmigung verletzt zu haben: Geruchsbelästigungen, Überschreitung von Grenzwerten bei Abwasser und Kühlwasser, Beeinträchtigung des Flusses Lung sowie verspätete Vorfallmeldungen an die EPA und Inland Fisheries Ireland. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 200.000 Euro für die zwei Meldeverstöße und ordnete zusätzlich 150.000 Euro über zehn Jahre an örtliche Gemeinschaftsgruppen und Inland Fisheries Ireland für den Fluss an , dazu die Ermittlungskosten. Als Betrag sind nur die Geldstrafen von 200.000 Euro erfasst.
Umweltvorfälle sind der Behörde sofort auf dem vorgeschriebenen Weg zu melden; gerade verspätete Meldungen wurden hier am teuersten.
- Behörde / Gericht
- Sligo Circuit Criminal Court (Anklage: Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der Environmental Protection Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Bedingungen 5.1, 5.3, 11.3 und 11.5 der Industrieemissionsgenehmigung P0802-03
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- EPA: DPP Prosecutes Aurivo Dairy Ingredients Limited (P0802-03) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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27.11.2024 Unathi-Wena Fishing CCFischfang im Meeresschutzgebiet De Hoop: Geldstrafe gegen Unathi-Wena Fishing 112.512 €
Das Regionalgericht Bredasdorp verhängte am 27.11.2024 Geldstrafen gegen die Unathi-Wena Fishing CC, Betreiberin des Fischereischiffs „The White Rose“, weil das Schiff im Mai 2019 an drei Tagen unerlaubt im Meeresschutzgebiet De Hoop gefischt hatte; ermittelt hatte die Umweltinspektion (Green Scorpions) des Department of Forestry, Fisheries and the Environment. Das Gericht verhängte 150.000 ZAR für drei Verstöße gegen das Fischereirecht (MLRA) und 2.000.000 ZAR für einen Verstoß gegen den National Environmental Management Act, davon 1.000.000 ZAR zur Bewährung ausgesetzt; der Fang war beschlagnahmt worden.
Eine Fischereigenehmigung deckt nicht automatisch den Fang in Meeresschutzgebieten ab – Reedereien sollten Positionen und Fanggebiete ihrer Schiffe laufend überwachen, denn Behörden können Verstöße auch Jahre später mit Überwachungsdaten nachweisen.
Fanggenehmigungen und Meeresschutzgebiete
- Behörde / Gericht
- Regional Court Bredasdorp (Ermittlungen: Department of Forestry, Fisheries and the Environment)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Regulation 75 Marine Living Resources Act (MLRA); Section 49A(1)(f) National Environmental Management Act (NEMA) (Bezeichnungen laut Ministeriumserklärung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
Originalbetrag 2.150.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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10.09.2024 ein französischer Mineralwasserabfüller eines LebensmittelkonzernsÉpinal: Umwelt-CJIP mit Mineralwasserabfüller über 2 Mio. Euro 2 Mio. €
Der Abfüller nutzte an zwei Standorten neun Brunnen, für die keine hinreichend belegte wasserrechtliche Genehmigung vorlag, und setzte bei natürlichem Mineralwasser nicht zugelassene Aufbereitungen (u. a. UV, Aktivkohle, Mikrofilter) ein, was als Täuschung (tromperie) verfolgt wurde. In der am 10.09.2024 validierten Umwelt-CJIP verpflichtete sich das Unternehmen zu einer Geldauflage von 2.000.000 EUR, zu Renaturierungsmaßnahmen bis 1,1 Mio. EUR und zu Entschädigungen an Verbände.
Altgenehmigungen für Wasserentnahmen und Produktionsverfahren müssen regelmäßig gegen das geltende Recht geprüft werden, besonders bei geschützten Produktbezeichnungen.
Genehmigungen für Wasserentnahmen und zulässige Aufbereitung von Mineralwasser
- Behörde / Gericht
- Parquet d'Épinal (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire d'Épinal
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 173-1, L. 214-1, L. 214-3 Code de l'environnement; Tromperie (Code de la consommation); Art. 41-1-2, 41-1-3 Code de procédure pénale
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Laut CJIP legte das Unternehmen die unzulässigen Aufbereitungen 2021 selbst den Behörden offen, kooperierte vollständig und stellte die Mängel ab; ein Gesundheitsrisiko wurde nicht festgestellt.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
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15.08.2024 ein britischer BierimporteurBierimporteur: 414.003,54 GBP nach Verstoß gegen Verpackungsregeln 483.564 €
Der Bierimporteur zahlte im Rahmen eines Enforcement Undertakings 414.003,54 GBP an eine Umweltschutzorganisation und übernahm die Behördenkosten. Das Unternehmen hatte sich seit 2004 nicht als Verpackungshersteller registriert und so nicht zur Verwertung seiner Verpackungsabfälle beigetragen. Der Betrag entspricht den ersparten Kosten zuzüglich eines Aufschlags von 30 Prozent.
Importeure sollten prüfen, ob sie als Verpackungshersteller registrierungspflichtig sind; Unkenntnis schützt nicht vor Nachzahlung plus Aufschlag.
Registrierungspflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Producer Responsibility Obligations (Packaging Waste) Regulations
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen gab an, die Vorschriften nicht gekannt zu haben, bot die Zahlung von sich aus an und ist inzwischen regelkonform.
- Veröffentlicht
- 15.08.2024
Originalbetrag 414.003,54 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.08.2024.
- Environment Agency, Behördenauftritt (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.08.2026 · Direktlink
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27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig Anordnung
Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.
Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.
Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.06.2024
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink
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02.02.2023 ein schwedisches MolkereiunternehmenMolkereiunternehmen: Gericht verbietet Werbeaussage „netto noll klimatavtryck“ Anordnung
Auf Klage des Konsumentombudsmannen (KO) untersagte das Patent- och marknadsdomstolen dem Molkereiunternehmen, die Aussage „netto noll klimatavtryck“ (Netto-Null-Klimafußabdruck) oder ähnliche Aussagen zu verwenden, die den Eindruck erwecken, ein Produkt verursache gar keinen Klimafußabdruck oder dessen Klimawirkung sei vollständig kompensiert, wenn dies nicht zutrifft. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 1.000.000 SEK bewehrt.
Klimaneutralitäts-Aussagen auf Basis von Kompensation müssen für Verbraucher auf den ersten Blick zutreffend und vollständig belegt sein, sonst drohen gerichtliche Verbote.
Klimabezogene Werbeaussagen und Kompensations-Claims
- Behörde / Gericht
- Patent- och marknadsdomstolen (Stockholms tingsrätt), auf Klage des Konsumentombudsmannen (KO)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 02.02.2023
- Konsumentverket, Nachrichten und Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.02.2025 · Direktlink