Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 5,31 Mio. € |
| 2024 | 3 | 55,9 Mio. € |
| 2025 | 1 | 334.587 € |
| 2026 | 1 | 1,62 Mio. € |
6 Fälle
18.06.2026 Siliziumkarbid-Hersteller (anonymisiert)Siliziumkarbid-Hersteller: 18 Mio. NOK wegen nicht repräsentativer Emissionsmessungen 1,62 Mio. €
Økokrim erließ gegen ein Industrieunternehmen, das Siliziumkarbid herstellt, einen Strafbefehl über 18.000.000 NOK wegen Verstößen gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven) und falscher Angaben gegenüber Miljødirektoratet. Nach Auffassung von Økokrim waren die Luftemissionsmessungen im Jahr 2021 nicht repräsentativ, weil während der Messkampagnen u. a. weniger produziert wurde; dadurch bestand die Gefahr, dass deutlich mehr des krebserregenden Benzo[a]pyren ausgestoßen wurde als genehmigt. Das Unternehmen hat den Strafbefehl angenommen.
Eigenüberwachung von Emissionen muss den Normalbetrieb abbilden – wer Messungen durch gedrosselte Produktion beschönigt, riskiert hohe Unternehmensstrafen.
Integrität von Umwelt-Eigenmessungen und Meldungen an Behörden
- Behörde / Gericht
- Økokrim
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz); falsche Angaben gegenüber Miljødirektoratet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Nach Økokrim trafen Führungskräfte die Entscheidungen über die nicht repräsentativen Messungen im Wissen, dass sie die tatsächlichen Emissionen nicht abbilden würden.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 18.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- Økokrim, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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14.03.2025 AV Terrace Bay Inc.Zellstoffwerk AV Terrace Bay: 525.000 CAD Geldstrafe für Abwasser- und Abluftverstöße 334.587 €
Im Mai 2023 starben bei einem Toxizitätstest mit dem Abwasser des Zellstoffwerks, das über einen Bach in den Oberen See eingeleitet wird, alle Test-Regenbogenforellen; zudem überschritt das Werk im selben Monat viermal den Grenzwert für reduzierte Schwefelverbindungen (TRS) in der Abluft. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen zweier Verstöße nach dem Environmental Protection Act zu 525.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 131.250 CAD Opferzuschlag.
Schon kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen bei Abwasser und Abluft können hohe Strafen auslösen; laufende Überwachung und schnelles Gegensteuern gehören zum Pflichtprogramm.
Einhaltung von Abwasser- und Emissionsgrenzwerten
- Behörde / Gericht
- Gericht in Thunder Bay (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Abwasserqualität nach der Umweltgenehmigung (Environmental Compliance Approval) und Industriestandard für TRS-Emissionen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Laut Ministerium meldete das Unternehmen den Testbefund und jede TRS-Überschreitung wie vorgeschrieben, untersuchte die Ursachen der Überschreitungen sofort und legte einen Minderungsplan vor; wöchentliche Nachtests des Abwassers ergaben keine weiteren Ausfälle.
- Veröffentlicht
- 14.07.2025
Originalbetrag 525.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin (MECP): Pulp Mill Fined $525,000 for Environmental Protection Act Violations, 14.07.2025 Pressemitteilung einer Behörde
- Ontario Newsroom API: Court Bulletin 1006183 (maschinenlesbare Fassung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.12.2024 The Manitowoc Company, Inc.; Grove U.S. L.L.C.; Manitowoc Crane Group Germany GmbHManitowoc: 42,6 Mio. USD für Krane mit nicht zertifizierten Dieselmotoren 41 Mio. €
Der Kranhersteller Manitowoc und zwei Tochtergesellschaften zahlen nach einem Consent Decree 42.600.000 USD Zivilstrafe, weil sie 2014 bis 2018 Krane mit mindestens 1.032 Dieselmotoren verkauft haben sollen, die weder von einer gültigen EPA-Konformitätsbescheinigung noch von der Übergangsregelung für Gerätehersteller gedeckt waren; zudem wurden Melde-, Sicherheitsleistungs- und Kennzeichnungspflichten verletzt. Zusätzlich finanzieren die Unternehmen die Umrüstung einer Lokomotive im Raum Sparrows Point (Baltimore) auf einen Motor nach aktuellen Abgasnormen. Das Gericht genehmigte den Vergleich nach EPA-Angaben im März 2025. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer Übergangskontingente für Motoren nutzt, muss jede verbaute Einheit nachweisbar zuordnen – sonst gilt sie als nicht zertifiziert.
Zertifizierung von Motoren in importierten Maschinen
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Eastern District of Wisconsin)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act, Sections 203(a) und 213(d) (Mobile-Source-Vorschriften für Offroad-Dieselmotoren)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
Originalbetrag 42.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- EPA: Manitowoc Company Clean Air Act Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- Proposed Consent Decree, United States v. The Manitowoc Company, Inc. et al., Civil Action 2:24-cv-1635 (E.D. Wis.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein britischer HeizkesselherstellerCMA: Heizkesselhersteller ändert Werbung für wasserstofffähige Heizkessel Sonstiges
Die CMA hatte Bedenken, dass der Hersteller mit der Fähigkeit seiner Gasheizkessel, mit einer Beimischung von bis zu 20 % Wasserstoff zu arbeiten, den Eindruck eines Umweltvorteils oder einer Zukunftssicherheit der Heizung erweckte. Das Unternehmen gab förmliche Verpflichtungszusagen ab, solche Werbeaussagen zu ändern oder zu entfernen, seine Installateure und Händler zu informieren und der CMA über die Einhaltung zu berichten; ein Rechtsverstoß wurde damit nicht eingeräumt.
Umweltaussagen müssen den heutigen tatsächlichen Nutzen für Verbraucher abbilden – eine technische Option ist noch kein Klimavorteil.
Umweltbezogene Werbeaussagen (Greenwashing)
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings nach section 219); Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- CMA, Fälle (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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04.03.2024 ein japanischer MotorenherstellerJapanischer Motorenhersteller: 16,2 Mio. USD Vergleich mit CARB wegen Kühlaggregat-Motoren 14,9 Mio. €
Die kalifornische Luftreinhaltebehörde CARB hat mit einem japanischen Motorenhersteller einen Vergleich über 16.196.120 USD geschlossen. Betroffen waren knapp 20.000 Motoren, überwiegend für Transportkühlaggregate: eine unvollständig gemeldete Zusatzeinrichtung zur Emissionssteuerung (AECD), die Anwendung nicht passender Prüfverfahren sowie die Produktion großer Ottomotoren, die nicht von der CARB-Zertifizierung erfasst waren. Wegen der unvollständigen Meldung nahm das Unternehmen nach CARB-Angaben Änderungen vor, mit denen es die Zertifizierungsanforderungen künftig erfüllt.
Jede Einrichtung, die die Emissionssteuerung beeinflusst, gehört vollständig in den Zertifizierungsantrag – auch bei kleinen Motoren.
Vollständige Angaben im Zertifizierungsverfahren
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- CARB Off-Road Compression-Ignition Engines and Equipment Regulation
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
Originalbetrag 16.196.120 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2024.
- California Air Resources Board (CARB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.03.2026 · Direktlink
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13.09.2023 eine US-Tochter eines japanischen Fahrzeug- und MotorenherstellersUS-Tochter eines Motorenherstellers: knapp 8 Mio. USD CARB-Vergleich wegen Kleinmotoren 5,31 Mio. €
CARB hat mit der US-Tochter eines japanischen Fahrzeug- und Motorenherstellers einen Vergleich über insgesamt 7.968.419 USD wegen Verstößen gegen die Vorschriften für kleine Offroad-Motoren (SORE) und für Verdunstungsemissionen geschlossen: 5.694.452 USD Zivilstrafe und 2.273.967 USD für vier Umweltprojekte. Das Unternehmen hatte für mehrere Motorfamilien, überwiegend Generatoren, deren Aktivkohlebehälter die Kapazitätsvorgaben nicht erfüllten, eine Ausnahmegenehmigung erhalten, deren Bedingungen aber nicht eingehalten; nach dem Widerruf galten alle darunter verkauften Geräte als unzulässig. Es ist die dritte SORE-Maßnahme gegen das Unternehmen binnen vier Jahren. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Wer mit einer an Bedingungen geknüpften Ausnahmegenehmigung verkauft, muss deren Einhaltung laufend überwachen – fällt sie weg, wird jeder Verkauf unzulässig.
Einhaltung von Auflagen aus Ausnahmegenehmigungen
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- CARB Small Off-Road Engine (SORE) Regulation; Evaporative Emissions Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen kooperierte nach Angaben der CARB bei der Klärung der Vorwürfe.
- Veröffentlicht
- 13.09.2023
Originalbetrag 5.694.452 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.
- California Air Resources Board (CARB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink