Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Lowe's Home Centers, LLC 10,8 Mio. € 92 % · 1 Fall
- Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein) 1 Mio. € 8 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen – 0 % · 2 Fälle
- Adidas (Sportartikelhersteller) – 0 % · 1 Fall
- Kmart NZ Holdings Limited – 0 % · 1 Fall
- Musinsa Co., Ltd., Shinsung Tongsang Co., Ltd., E-Land World Co., Ltd., ITX Korea Co., Ltd. – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | – |
| 2024 | 1 | – |
| 2025 | 5 | 11,8 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
7 Fälle
25.11.2025 Lowe's Home Centers, LLCLowe's Home Centers: 12,5 Mio. USD wegen Verstößen gegen Bleifarben-Regeln 10,8 Mio. €
Lowe's Home Centers verpflichtet sich in einem zweiten Consent Decree, mutmaßlich 12.500.000 USD Zivilstrafe zu zahlen und ein konzernweites Programm einzuführen, damit die beauftragten Installationsfirmen in Wohnungen mit Baujahr vor 1978 bleisicher arbeiten. Die EPA hatte bei über 250 Renovierungsaufträgen in 23 Bundesstaaten, überwiegend aus den Jahren 2019 bis 2021, Verstöße gegen die Lead Renovation, Repair and Painting Rule festgestellt, etwa fehlende zertifizierte Renovierer, fehlende Kundeninformation und mangelhafte Staubabschirmung, zugleich Verstöße gegen einen Vergleich von 2014. Der Vergleich wurde am 25. November 2025 bei Gericht eingereicht. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer Handwerksleistungen an Subunternehmer vergibt, bleibt für deren Zertifizierung und Arbeitsweise verantwortlich und muss das nachweisbar steuern.
Steuerung von Subunternehmern bei Renovierungen mit Bleifarbe
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Central District of California)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Toxic Substances Control Act (TSCA), Lead Renovation, Repair and Painting Rule; Consent Decree von 2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
Originalbetrag 12.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2025.
- EPA: Lowe's Home Centers, LLC RRP 2025 Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- EPA News Release, 25.11.2025: Lowe's Home Centers to Pay $12.5M Penalty for Lead Paint Violations Pressemitteilung einer Behörde
- Second Consent Decree, United States v. Lowe's Home Centers, LLC, Case 2:25-cv-09324 (C.D. Cal.), lodged 25.11.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
04.08.2025 Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein)AGCM: 1 Mio. EUR Bußgeld gegen Shein wegen irreführender Umweltaussagen 1 Mio. €
Die AGCM beanstandete vage und teils falsche Aussagen zu Kreislaufdesign und Recyclingfähigkeit, zur „grünen“ Kollektion evoluSHEIN (nur ein kleiner Sortimentsanteil) und zu Emissionszielen, während die Emissionen 2023/2024 stiegen. Für das Ultra-Fast-Fashion-Modell gelte eine erhöhte Sorgfaltspflicht; die Behörde verhängte 1 Mio. EUR (Verfahren PS12709).
Klimaziele und Recyclingversprechen dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie konkret, belegt und mit der tatsächlichen Entwicklung vereinbar sind.
Belegbare Nachhaltigkeitskommunikation im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12709
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- PS12709 - Italian Competition Authority: 1 million euros fine imposed on Shein for misleading and omissive green claims Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
30.07.2025 Kmart NZ Holdings LimitedKmart NZ verwarnt wegen unbelegter Werbung mit „100 % nachhaltig bezogener Baumwolle“ Verwarnung
Die Commerce Commission verwarnte Kmart NZ Holdings Limited, weil das Unternehmen vom 4. August 2023 bis 4. Oktober 2024 Eigenmarken-Kleidung mit der Aussage „100% sustainably sourced cotton“ beworben hatte, ohne sie belegen zu können: Die als „Better Cotton“ bezogene Baumwolle war in der Lieferkette mit konventioneller Baumwolle vermischt. Die Behörde hält einen Verstoß gegen s 12A Fair Trading Act 1986 (unbelegte Aussagen) für wahrscheinlich; feststellen könnte ihn nur ein Gericht.
Absolute Umweltaussagen wie „100 %“ setzen einen lückenlosen Nachweis über die Lieferkette voraus; ein Nachhaltigkeitsprogramm, dessen Rohstoff mit konventioneller Ware vermischt wird, trägt sie nicht.
Absolute Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung nur mit vollständigem Nachweis
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Commerce Commission (ComCom), Neuseeland
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- s 12A Fair Trading Act 1986 (Neuseeland)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Kmart entfernte die Aussage, nachdem die Behörde sie beanstandet hatte, von seiner neuseeländischen Website und erklärte, weiterhin regelmäßig Compliance-Schulungen zum Verbraucher- und Wettbewerbsrecht durchzuführen.
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Commerce Commission: Kmart investigated and warned by ComCom for greenwashing advertising (14.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission Case Register: Kmart NZ Holdings Limited (Kmart), PRJ0047592 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.05.2025 Musinsa Co., Ltd., Shinsung Tongsang Co., Ltd., E-Land World Co., Ltd., ITX Korea Co., Ltd.Greenwashing bei Lederprodukten: KFTC verwarnt vier Modeketten, darunter ZARA-Betreiber Verwarnung
Die KFTC stellte fest, dass Musinsa, Shinsung Tongsang, E-Land World und ITX Korea (Betreiber von ZARA in Korea) Lederprodukte, auch solche aus synthetischen Materialien, mit pauschalen Umweltbegriffen wie „eco“ bewarben, ohne ausreichende Belege zu haben, und wertete dies als falsche, übertriebene und irreführende Werbung nach dem Labeling and Advertising Act. Weil alle vier die Verstöße einräumten und selbst korrigierten, beließ sie es bei Verwarnungen, die zwischen dem 2. April und dem 8. Mai 2025 ergingen (Shinsung Tongsang 2. April, Musinsa 10. April, E-Land World und ITX Korea 8. Mai); nach Angaben der KFTC war es der erste sanktionierte Greenwashing-Fall in der Modebranche.
Umweltaussagen wie „eco“ brauchen einen konkreten, belegten Bezug auf das ganze Produkt, sonst gelten sie als irreführend.
Belegbare Umweltaussagen in Werbung und Produktkennzeichnung
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Act on Fair Labeling and Advertising (Labeling and Advertising Act; falsche oder übertriebene Werbung)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Alle vier Unternehmen räumten die Verstöße ein und korrigierten sie selbst; die KFTC beließ es deshalb bei Verwarnungen.
- Veröffentlicht
- 15.05.2025
- KFTC press release (EN), 15 May 2025: Sanctions Imposed on Four Fashion SPA Business Operators for Violations of the Act on Fair Labeling and Advertising in Relation to Eco-friendliness Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO), 15.05.2025: 4개 패션 SPA브랜드 사업자의 부당한 광고행위 제재 Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO, PDF): Verwarnung (경고) der vier Unternehmen mit Datum je Unternehmen, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 표시광고법 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
25.03.2025 Adidas (Sportartikelhersteller)LG Nürnberg-Fürth: Adidas darf nicht pauschal „klimaneutral bis 2050“ werben Sonstiges
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Adidas auf Klage eines Verbraucherverbands, die frühere Aussage „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein“ auf der Unternehmenswebseite zu unterlassen und Abmahnkosten zu erstatten. Die Aussage erwecke den Eindruck, das Ziel werde allein durch eigene Emissionsminderung erreicht, obwohl auch Grünstromzertifikate eingesetzt werden sollen; ein Hinweis nur im verlinkten Geschäftsbericht genüge nicht. Das Urteil war laut Pressemitteilung des Gerichts vom 26.03.2025 nicht rechtskräftig; ob Berufung eingelegt wurde, ist hier nicht bekannt.
Auch Klimaziele auf der Unternehmenswebseite gelten als Werbung und müssen dort selbst offenlegen, welche Rolle Kompensation spielt.
Klimaziele auf der Unternehmenswebseite als Werbung
- Behörde / Gericht
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- UWG (irreführende Werbung); Az. 3 HK O 6524/24
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.03.2024 drei britische ModehändlerCMA: Drei Modehändler verpflichten sich zu klaren Umweltaussagen Sonstiges
Nach einer Untersuchung ihrer Mode-Umweltaussagen gaben die drei Händler förmliche Zusagen gegenüber der CMA ab: keine vagen Begriffe wie „eco“ oder „responsible“, klare Angaben zu Recycling- und Bio-Anteilen, transparente Kriterien für grüne Sortimente, korrekte Filter und Siegelangaben sowie regelmäßige Berichte an die CMA. Ein Rechtsverstoß wurde nicht festgestellt.
Nachhaltigkeitslabels im Onlineshop müssen konkret, belegbar und für Kunden leicht verständlich sein; Pauschalbegriffe genügen nicht.
Formulierung von Umweltaussagen in Marketing und Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008 (förmliche Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- CMA, Fallübersicht (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.03.2026 · Direktlink
Fehler melden
26.07.2023 eine deutsche DrogeriemarktketteLG Karlsruhe untersagt Drogeriemarktkette Werbung mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ Anordnung
Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe verurteilte das Landgericht Karlsruhe eine deutsche Drogeriemarktkette, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche auf der Verpackung nicht mehr als „klimaneutral“ und ein Spülmittel nicht als „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben. Bei zwei Produkten fehlten nach Auffassung des Gerichts auf der Verpackung wesentliche Informationen zum Begriff; zudem könne die CO2-Kompensation unter anderem über ein befristetes Waldschutzprojekt die versprochene dauerhafte Klimaneutralität grundsätzlich nicht einlösen.
Wer mit Klimaneutralität durch Kompensation wirbt, muss auf der Verpackung selbst erklären, was kompensiert wird, und darf keine Dauerwirkung versprechen, die befristete Projekte nicht leisten.
Klimaneutral-Claims auf Basis von CO2-Kompensation
- Behörde / Gericht
- Landgericht Karlsruhe, Kammer für Handelssachen
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 5a Abs. 1 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.07.2023
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2025 · Direktlink