Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Korea Fair Trade Commission (KFTC) – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Musinsa Co., Ltd., Shinsung Tongsang Co., Ltd., E-Land World Co., Ltd., ITX Korea Co., Ltd. – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20251–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

08.05.2025 Musinsa Co., Ltd., Shinsung Tongsang Co., Ltd., E-Land World Co., Ltd., ITX Korea Co., Ltd.Greenwashing bei Lederprodukten: KFTC verwarnt vier Modeketten, darunter ZARA-Betreiber SüdkoreaIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Verwarnung

Die KFTC stellte fest, dass Musinsa, Shinsung Tongsang, E-Land World und ITX Korea (Betreiber von ZARA in Korea) Lederprodukte, auch solche aus synthetischen Materialien, mit pauschalen Umweltbegriffen wie „eco“ bewarben, ohne ausreichende Belege zu haben, und wertete dies als falsche, übertriebene und irreführende Werbung nach dem Labeling and Advertising Act. Weil alle vier die Verstöße einräumten und selbst korrigierten, beließ sie es bei Verwarnungen, die zwischen dem 2. April und dem 8. Mai 2025 ergingen (Shinsung Tongsang 2. April, Musinsa 10. April, E-Land World und ITX Korea 8. Mai); nach Angaben der KFTC war es der erste sanktionierte Greenwashing-Fall in der Modebranche.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umweltaussagen wie „eco“ brauchen einen konkreten, belegten Bezug auf das ganze Produkt, sonst gelten sie als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Umweltaussagen in Werbung und Produktkennzeichnung

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Act on Fair Labeling and Advertising (Labeling and Advertising Act; falsche oder übertriebene Werbung)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Alle vier Unternehmen räumten die Verstöße ein und korrigierten sie selbst; die KFTC beließ es deshalb bei Verwarnungen.
Veröffentlicht
15.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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