Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 36,5 Mio. € 58 % · 4 Fälle
- Invesco Advisers, Inc. 16,2 Mio. € 26 % · 1 Fall
- LGSS Pty Ltd (Trustee des Active Super Fonds) 6,12 Mio. € 10 % · 1 Fall
- Fiducian Investment Management Services Limited 4,47 Mio. € 7 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 3,89 Mio. € |
| 2023 | 1 | 17,9 Mio. € |
| 2024 | 3 | 31 Mio. € |
| 2025 | 1 | 6,12 Mio. € |
| 2026 | 1 | 4,47 Mio. € |
7 Fälle
11.08.2026 Fiducian Investment Management Services LimitedFiducian: 7,3 Mio. AUD wegen irreführender ESG-Aussagen zu einem Ethikfonds 4,47 Mio. €
Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) Geldbußen von zusammen 7,3 Mio. AUD gegen die Fondsgesellschaft: 2,3 Mio. AUD wegen irreführender Aussagen (s 12DF ASIC Act) und 5 Mio. AUD wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Responsible Entity (s 601FC(1)(b) Corporations Act). Der als sozial verantwortlich beworbene Diversified Social Aspirations Fund hielt zwischen Oktober 2019 und Mai 2024 über Zielfonds u. a. Beteiligungen an Unternehmen mit Einnahmen aus fossilen Brennstoffen, obwohl die Produktunterlagen bestimmte Ausschlüsse und eine laufende Überwachung zusagten; auf Bedenken von Anlegern reagierte die Gesellschaft nicht mit einer Anpassung ihrer Aussagen.
Nachhaltigkeitsversprechen eines Fonds brauchen eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Anlagen; weichen diese ab, sind Anlagen oder Aussagen anzupassen.
Belegbarkeit von ESG- und Ethik-Aussagen in Produktunterlagen und Fondsmarketing
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) s 12DF (Geldbuße nach s 12GBB); Corporations Act 2001 (Cth) s 601FC(1)(b) (Geldbuße nach s 1317G)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis, Kooperation im gesamten Verfahren und Reue; seit Verfahrensbeginn unabhängige Überprüfung der Produktunterlagen; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
- Haftung von Führungskräften
- Nach den vereinbarten Tatsachen war die Leitungsebene beteiligt (damaliger Executive Chair und Head of Investments der Gesellschaft).
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 7.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Supreme Court of NSW – In the matter of Fiducian Investment Management Services Pty Ltd [2026] NSWSC 959 (Decision date 11.08.2026) Gerichtsentscheidung
- ASIC 26-191MR – Court orders Fiducian Investment Management Services to pay $7.3 million penalty over operation of ESG fund (12.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.03.2025 LGSS Pty Ltd (Trustee des Active Super Fonds)ASIC: 10,5 Mio. AUD gegen LGSS (Active Super) wegen Greenwashing bei Ausschlusskriterien 6,12 Mio. €
Auf Klage der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, Finanz- und Unternehmensaufsicht) verurteilte der Federal Court of Australia die LGSS Pty Ltd als Trustee des Pensionsfonds Active Super am 18. März 2025 zu 10,5 Mio. AUD und verpflichtete sie, einen Hinweis auf das Fehlverhalten an die Mitglieder zu senden und auf den Fondswebseiten zu veröffentlichen. Der Fonds hatte damit geworben, Anlagen unter anderem in Glücksspiel, Kohlebergbau und Ölsand sowie nach dem Angriff auf die Ukraine in Russland auszuschließen, hielt aber direkt oder indirekt solche Beteiligungen; die Verstöße gegen das Verbot irreführender Angaben hatte das Gericht im Juni 2024 festgestellt.
Werbeaussagen zu Ausschlusskriterien müssen sich in allen, auch indirekt gehaltenen Beteiligungen wiederfinden; Abweichungen müssen laufend erkannt und korrigiert werden.
Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitsversprechen in der Fondswerbung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC) / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) ss 12DB(1)(a) und 12DF(1); Strafe nach s 12GBB, Veröffentlichungsanordnung nach s 12GLB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Das Gericht erkannte eine gewisse Reue, Kooperation mit der ASIC durch die Teilnahme an freiwilligen Gesprächen und Compliance-Verbesserungen an (u. a. ESG- und Verbraucherrechtsschulungen für Vorstand, Geschäftsleitung und Personal, externe Prüfung der internen Kontrollen), relativierte Reue und Kooperation aber wegen der Verteidigung im Verfahren; die Fusion mit einem anderen Fondsträger verringerte das Gewicht der Spezialprävention.
- Haftung von Führungskräften
- LGSS räumte im Verfahren ein, dass die Geschäftsleitung letztlich für das Fehlen funktionierender Systeme gegen falsche ESG-Angaben verantwortlich war; das Verfahren richtete sich nur gegen die Gesellschaft.
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
Originalbetrag 10.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2025.
- ASIC 25-042MR: Active Super ordered to pay $10.5 million penalty in ASIC's third greenwashing court action (18.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Federal Court of Australia, ASIC v LGSS Pty Ltd (No 3) [2025] FCA 205, Urteil vom 18.03.2025 (von der ASIC bereitgestellte Abschrift) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.11.2024 Invesco Advisers, Inc.Invesco Advisers: 17,5 Mio. USD wegen überhöhter ESG-Integrationsquoten 16,2 Mio. €
Invesco gab 2020 bis 2022 gegenüber Kunden an, 70 bis 94 Prozent des verwalteten Vermögens der Konzernmutter seien „ESG-integriert“, zählte dabei aber passive ETFs ohne ESG-Berücksichtigung mit und hatte keine schriftliche Definition von ESG-Integration. Die SEC verhängte 17,5 Mio. USD, Rüge und Unterlassungsanordnung.
Nachhaltigkeitskennzahlen im Vertrieb brauchen eine schriftliche Definition und eine nachvollziehbare Berechnung.
Belegbare Kennzahlen in ESG-Marketing
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Investment Advisers Act of 1940
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
Originalbetrag 17.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.
- SEC Charges Invesco Advisers for Making Misleading Statements About Supposed Investment Considerations Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.09.2024 eine australische FondsgesellschaftAustralische Fondsgesellschaft: 12,9 Mio. AUD für irreführende ESG-Filter 7,93 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 12,9 Mio. AUD, weil die Fondsgesellschaft für einen ethisch ausgerichteten globalen Anleihen-Indexfonds in Produktunterlagen, auf ihrer Website, in einer Medienmitteilung und in Online-Auftritten behauptet hatte, Emittenten mit wesentlichen Aktivitäten u. a. im Bereich fossiler Brennstoffe würden ausgeschlossen. Tatsächlich waren nach dem Gericht rund 74 % der Wertpapiere des Fonds (nach Marktwert) nicht anhand der ESG-Kriterien geprüft worden; die Haftung hatte das Gericht bereits am 28. März 2024 festgestellt.
ESG-Ausschlüsse dürfen nur beworben werden, wenn sie tatsächlich auf den gesamten Bestand angewendet und überprüft werden.
ESG-Screening und Produktaussagen: Abgleich des Marketings mit der tatsächlichen Indexmethodik
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) ss 12DF(1), 12DB(1)(a) und (e); Geldbuße nach ss 12GBA/12GBB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Gesellschaft hatte den Sachverhalt selbst erkannt und der ASIC gemeldet und kooperierte voll; das Gericht gewährte dafür einen Abschlag von 25 %.
- Veröffentlicht
- 25.09.2024
Originalbetrag 12.900.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink
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02.08.2024 ein australischer PensionsfondsverwalterPensionsfondsverwalter: 11,3 Mio. AUD Strafe wegen irreführender Nachhaltigkeitsaussagen 6,8 Mio. €
Der Pensionsfondsverwalter bewarb auf seiner Website sieben als nachhaltig vermarktete Anlageoptionen seines Pensionsfonds als Optionen, die Unternehmen aus kohlenstoffintensiven fossilen Brennstoffen, Alkoholproduktion und Glücksspiel ausschließen; tatsächlich hielten sechs der sieben Optionen Beteiligungen an solchen Unternehmen. Nach Eingeständnis verhängte das Gericht 11,3 Mio. AUD und ordnete einen gerichtlich vorgegebenen Hinweis auf der Website für sechs Monate an. Es war das erste Greenwashing-Verfahren der ASIC vor dem Federal Court.
Werbeaussagen zu Ausschlusskriterien brauchen einen Kontrollprozess, der die tatsächlichen Portfoliobestände laufend mit den Versprechen abgleicht.
Prüfung und Freigabe von Nachhaltigkeitsaussagen in Marketing und auf Websites
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ss 12DB(1)(a), 12DF(1) ASIC Act 2001 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Frühes Eingeständnis, volle Kooperation mit der ASIC, Entfernung der Aussagen und klarere Offenlegung in einer Informationsbroschüre ab April 2023.
- Haftung von Führungskräften
- Nach den Feststellungen des Gerichts handelten Personen der oberen Managementebene; es fehlten verbindliche Freigabeprozesse für Website-Inhalte.
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
Originalbetrag 11.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink
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25.09.2023 eine US-Tochter eines deutschen VermögensverwaltersUS-Vermögensverwalter: 19 Mio. USD wegen irreführender ESG-Angaben 17,9 Mio. €
Die Tochter einer deutschen Großbank präsentierte ESG von 2018 bis Ende 2021 als Teil ihrer „DNA“, setzte die zugesagten ESG-Integrationsrichtlinien aber nicht um. Für die ESG-Falschangaben zahlt sie 19 Mio. USD; in einem getrennten Verfahren wegen Mängeln im Geldwäscheprogramm kamen weitere 6 Mio. USD hinzu.
Marketingaussagen zu ESG müssen durch gelebte, dokumentierte Prozesse gedeckt sein, sonst werden sie zum Aufsichtsrisiko.
Wahrheitsgemäße Nachhaltigkeitskommunikation in Vertrieb und Marketing
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Sections 206(2), 206(4) Investment Advisers Act; Rules 206(4)-7 und 206(4)-8
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 25.09.2023
Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2023.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2025 · Direktlink
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22.11.2022 ein großer US-amerikanischer VermögensverwalterVermögensverwalter: 4 Mio. USD wegen nicht befolgter ESG-Prozesse 3,89 Mio. €
Von 2017 bis 2020 hielt sich der Vermögensverwalter bei zwei ESG-Fonds und einer Mandatsstrategie nicht an die eigenen ESG-Research-Richtlinien; Fragebögen wurden oft erst nach der Titelauswahl ausgefüllt. Zugleich wurden Dritten Richtlinien beschrieben, die nicht konsequent angewandt wurden. Die SEC verhängte 4 Mio. USD, Rüge und Unterlassungsanordnung.
Wer Produkte als ESG vermarktet, muss die beschriebenen Prüfprozesse tatsächlich und nachweisbar vor der Anlageentscheidung durchlaufen.
Einhaltung interner ESG-Prozesse im Investmentprozess
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Section 206(4) Investment Advisers Act of 1940 und Rule 206(4)-7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.11.2022
Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2022.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2024 · Direktlink