Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

7Fälle aus 2 Jurisdiktionen
63,3 Mio. €Summe der Geldbeträge
17,9 Mio. €Größter Einzelfall: eine US-Tochter eines deutschen Vermögensverwalters
6,8 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202213,89 Mio. €
2023117,9 Mio. €
2024331 Mio. €
202516,12 Mio. €
202614,47 Mio. €

7 Fälle

11.08.2026 Fiducian Investment Management Services LimitedFiducian: 7,3 Mio. AUD wegen irreführender ESG-Aussagen zu einem Ethikfonds AustralienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 4,47 Mio. €

Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) Geldbußen von zusammen 7,3 Mio. AUD gegen die Fondsgesellschaft: 2,3 Mio. AUD wegen irreführender Aussagen (s 12DF ASIC Act) und 5 Mio. AUD wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Responsible Entity (s 601FC(1)(b) Corporations Act). Der als sozial verantwortlich beworbene Diversified Social Aspirations Fund hielt zwischen Oktober 2019 und Mai 2024 über Zielfonds u. a. Beteiligungen an Unternehmen mit Einnahmen aus fossilen Brennstoffen, obwohl die Produktunterlagen bestimmte Ausschlüsse und eine laufende Überwachung zusagten; auf Bedenken von Anlegern reagierte die Gesellschaft nicht mit einer Anpassung ihrer Aussagen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitsversprechen eines Fonds brauchen eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Anlagen; weichen diese ab, sind Anlagen oder Aussagen anzupassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbarkeit von ESG- und Ethik-Aussagen in Produktunterlagen und Fondsmarketing

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth) s 12DF (Geldbuße nach s 12GBB); Corporations Act 2001 (Cth) s 601FC(1)(b) (Geldbuße nach s 1317G)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeständnis, Kooperation im gesamten Verfahren und Reue; seit Verfahrensbeginn unabhängige Überprüfung der Produktunterlagen; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
Haftung von Führungskräften
Nach den vereinbarten Tatsachen war die Leitungsebene beteiligt (damaliger Executive Chair und Head of Investments der Gesellschaft).
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 7.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.03.2025 LGSS Pty Ltd (Trustee des Active Super Fonds)ASIC: 10,5 Mio. AUD gegen LGSS (Active Super) wegen Greenwashing bei Ausschlusskriterien AustralienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 6,12 Mio. €

Auf Klage der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, Finanz- und Unternehmensaufsicht) verurteilte der Federal Court of Australia die LGSS Pty Ltd als Trustee des Pensionsfonds Active Super am 18. März 2025 zu 10,5 Mio. AUD und verpflichtete sie, einen Hinweis auf das Fehlverhalten an die Mitglieder zu senden und auf den Fondswebseiten zu veröffentlichen. Der Fonds hatte damit geworben, Anlagen unter anderem in Glücksspiel, Kohlebergbau und Ölsand sowie nach dem Angriff auf die Ukraine in Russland auszuschließen, hielt aber direkt oder indirekt solche Beteiligungen; die Verstöße gegen das Verbot irreführender Angaben hatte das Gericht im Juni 2024 festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen zu Ausschlusskriterien müssen sich in allen, auch indirekt gehaltenen Beteiligungen wiederfinden; Abweichungen müssen laufend erkannt und korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitsversprechen in der Fondswerbung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC) / Federal Court of Australia
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth) ss 12DB(1)(a) und 12DF(1); Strafe nach s 12GBB, Veröffentlichungsanordnung nach s 12GLB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Das Gericht erkannte eine gewisse Reue, Kooperation mit der ASIC durch die Teilnahme an freiwilligen Gesprächen und Compliance-Verbesserungen an (u. a. ESG- und Verbraucherrechtsschulungen für Vorstand, Geschäftsleitung und Personal, externe Prüfung der internen Kontrollen), relativierte Reue und Kooperation aber wegen der Verteidigung im Verfahren; die Fusion mit einem anderen Fondsträger verringerte das Gewicht der Spezialprävention.
Haftung von Führungskräften
LGSS räumte im Verfahren ein, dass die Geschäftsleitung letztlich für das Fehlen funktionierender Systeme gegen falsche ESG-Angaben verantwortlich war; das Verfahren richtete sich nur gegen die Gesellschaft.
Veröffentlicht
18.03.2025

Originalbetrag 10.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.11.2024 Invesco Advisers, Inc.Invesco Advisers: 17,5 Mio. USD wegen überhöhter ESG-Integrationsquoten USAIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 16,2 Mio. €

Invesco gab 2020 bis 2022 gegenüber Kunden an, 70 bis 94 Prozent des verwalteten Vermögens der Konzernmutter seien „ESG-integriert“, zählte dabei aber passive ETFs ohne ESG-Berücksichtigung mit und hatte keine schriftliche Definition von ESG-Integration. Die SEC verhängte 17,5 Mio. USD, Rüge und Unterlassungsanordnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitskennzahlen im Vertrieb brauchen eine schriftliche Definition und eine nachvollziehbare Berechnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Kennzahlen in ESG-Marketing

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Investment Advisers Act of 1940
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 17.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.09.2024 eine australische FondsgesellschaftAustralische Fondsgesellschaft: 12,9 Mio. AUD für irreführende ESG-Filter AustralienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert 7,93 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 12,9 Mio. AUD, weil die Fondsgesellschaft für einen ethisch ausgerichteten globalen Anleihen-Indexfonds in Produktunterlagen, auf ihrer Website, in einer Medienmitteilung und in Online-Auftritten behauptet hatte, Emittenten mit wesentlichen Aktivitäten u. a. im Bereich fossiler Brennstoffe würden ausgeschlossen. Tatsächlich waren nach dem Gericht rund 74 % der Wertpapiere des Fonds (nach Marktwert) nicht anhand der ESG-Kriterien geprüft worden; die Haftung hatte das Gericht bereits am 28. März 2024 festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

ESG-Ausschlüsse dürfen nur beworben werden, wenn sie tatsächlich auf den gesamten Bestand angewendet und überprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

ESG-Screening und Produktaussagen: Abgleich des Marketings mit der tatsächlichen Indexmethodik

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth) ss 12DF(1), 12DB(1)(a) und (e); Geldbuße nach ss 12GBA/12GBB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Gesellschaft hatte den Sachverhalt selbst erkannt und der ASIC gemeldet und kooperierte voll; das Gericht gewährte dafür einen Abschlag von 25 %.
Veröffentlicht
25.09.2024

Originalbetrag 12.900.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink

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02.08.2024 ein australischer PensionsfondsverwalterPensionsfondsverwalter: 11,3 Mio. AUD Strafe wegen irreführender Nachhaltigkeitsaussagen AustralienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert 6,8 Mio. €

Der Pensionsfondsverwalter bewarb auf seiner Website sieben als nachhaltig vermarktete Anlageoptionen seines Pensionsfonds als Optionen, die Unternehmen aus kohlenstoffintensiven fossilen Brennstoffen, Alkoholproduktion und Glücksspiel ausschließen; tatsächlich hielten sechs der sieben Optionen Beteiligungen an solchen Unternehmen. Nach Eingeständnis verhängte das Gericht 11,3 Mio. AUD und ordnete einen gerichtlich vorgegebenen Hinweis auf der Website für sechs Monate an. Es war das erste Greenwashing-Verfahren der ASIC vor dem Federal Court.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen zu Ausschlusskriterien brauchen einen Kontrollprozess, der die tatsächlichen Portfoliobestände laufend mit den Versprechen abgleicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung und Freigabe von Nachhaltigkeitsaussagen in Marketing und auf Websites

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
ss 12DB(1)(a), 12DF(1) ASIC Act 2001 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Frühes Eingeständnis, volle Kooperation mit der ASIC, Entfernung der Aussagen und klarere Offenlegung in einer Informationsbroschüre ab April 2023.
Haftung von Führungskräften
Nach den Feststellungen des Gerichts handelten Personen der oberen Managementebene; es fehlten verbindliche Freigabeprozesse für Website-Inhalte.
Veröffentlicht
02.08.2024

Originalbetrag 11.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink

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25.09.2023 eine US-Tochter eines deutschen VermögensverwaltersUS-Vermögensverwalter: 19 Mio. USD wegen irreführender ESG-Angaben USAIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert 17,9 Mio. €

Die Tochter einer deutschen Großbank präsentierte ESG von 2018 bis Ende 2021 als Teil ihrer „DNA“, setzte die zugesagten ESG-Integrationsrichtlinien aber nicht um. Für die ESG-Falschangaben zahlt sie 19 Mio. USD; in einem getrennten Verfahren wegen Mängeln im Geldwäscheprogramm kamen weitere 6 Mio. USD hinzu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marketingaussagen zu ESG müssen durch gelebte, dokumentierte Prozesse gedeckt sein, sonst werden sie zum Aufsichtsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Nachhaltigkeitskommunikation in Vertrieb und Marketing

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Sections 206(2), 206(4) Investment Advisers Act; Rules 206(4)-7 und 206(4)-8
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.09.2023

Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.11.2022 ein großer US-amerikanischer VermögensverwalterVermögensverwalter: 4 Mio. USD wegen nicht befolgter ESG-Prozesse USAIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert 3,89 Mio. €

Von 2017 bis 2020 hielt sich der Vermögensverwalter bei zwei ESG-Fonds und einer Mandatsstrategie nicht an die eigenen ESG-Research-Richtlinien; Fragebögen wurden oft erst nach der Titelauswahl ausgefüllt. Zugleich wurden Dritten Richtlinien beschrieben, die nicht konsequent angewandt wurden. Die SEC verhängte 4 Mio. USD, Rüge und Unterlassungsanordnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Produkte als ESG vermarktet, muss die beschriebenen Prüfprozesse tatsächlich und nachweisbar vor der Anlageentscheidung durchlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung interner ESG-Prozesse im Investmentprozess

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Section 206(4) Investment Advisers Act of 1940 und Rule 206(4)-7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2022

Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2022.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2024 · Direktlink

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