Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 2 | 9,5 Mio. € |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 2 | 14,2 Mio. € |
| 2026 | 6 | 274,7 Mio. € |
10 Fälle
22.09.2026 Audax Renovables, S.A. – Sucursal em PortugalPortugal: 22.000 Euro gegen Audax Renovables wegen fehlender Gasreserven und Hotline 22.000 €
Die portugiesische Niederlassung des Energieversorgers hielt an insgesamt 249 Tagen die vorgeschriebenen Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor, wies Netzentgelte auf Rechnungen nicht korrekt aus, veröffentlichte Pflichtinformationen und ihren Qualitätsbericht nicht bzw. verspätet und verfehlte die Standards für Wartezeiten an der Hotline. Im Vergleichsverfahren setzte die ERSE 44.000 Euro fest und reduzierte auf 22.000 Euro.
Versorgungssicherheits- und Servicepflichten im Energiesektor werden einzeln geahndet – ein Compliance-Kalender für Reserven und Berichte hilft.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Regime Sancionatório do Setor Energético (RSSE), Art. 28, 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 96; RRC; RQS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich (transação) mit vollem Geständnis, Behebung aller Verstöße
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processos n.º 47/2024 e 62/2025 – Audax Renovables, S.A. – Sucursal em Portugal Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers 12.350 €
Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.
Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.
Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.
- ÚOHS uložil pokutu 300 tisíc korun resortu životního prostředí kvůli neošetření možného střetu zájmů Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 Capwatt Retail Gás PT, S.A.Portugal: 12.000 Euro gegen Capwatt wegen Gasreserven und Schlichtungshinweis 12.000 €
Der Gasversorger hielt 2023 und 2024 in mehreren Monaten die Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor und nannte in Kundenverträgen die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung nicht. Die ERSE nahm den Vergleichsvorschlag an, setzte 24.000 Euro fest und reduzierte auf 12.000 Euro.
Pflichtangaben in Verbraucherverträgen – etwa zur Streitschlichtung – gehören in eine regelmäßig geprüfte Vertragsvorlage.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- RSSE, Art. 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 57, 96; Portaria n.º 59/2022; RRC Art. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit Geständnis und Behebung
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 50/2024 – Capwatt Retail Gás PT, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen 200.000 €
Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.
Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.
Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen
- Behörde / Gericht
- Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 6,92 Mio. €
PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.
Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- ACM – Boete PostNL voor niet tijdige postbezorging in 2023 (Besluit, Beslisdatum 10-04-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit UPD 2023 PostNL Entscheidung einer Behörde
- ACM – ACM legt PostNL boete van bijna 7 miljoen euro op (12-05-2026) Pressemitteilung einer Behörde
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08.01.2026 HSBC Bank plcPNF: HSBC Bank plc zahlt 267,53 Mio. Euro wegen Dividendenarbitrage (Steuerbetrug) 267,5 Mio. €
HSBC Bank plc schloss mit dem Parquet national financier eine CJIP zu gruppeninternen Handelsstrukturen zur Dividendenarbitrage über ihre Pariser Niederlassung in den Jahren 2014 bis 2019, mit denen die Quellensteuer auf Dividenden vermieden wurde und die als schwere Steuerhinterziehung gewertet werden können. Die Bank zahlt eine Geldauflage von 267.531.000 EUR; für 2019 hatte sie bereits 34.464.424 EUR an Steuern, Zinsen und Zuschlägen entrichtet. Validiert am 08.01.2026.
Konzerninterne Handelsgeschäfte rund um Dividendenstichtage müssen steuerlich und strafrechtlich geprüft werden, bevor sie freigegeben werden.
Steuergetriebene Dividendengeschäfte als Strafbarkeitsrisiko
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (fraude fiscale aggravée)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 8 janvier 2026 (CJIP HSBC Bank plc) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
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28.05.2025 ABN AMRO Bank N.V.OM: 14 Mio. Euro gegen ABN AMRO wegen Beihilfe zur Dividendensteuerhinterziehung 14 Mio. €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die ABN AMRO Bank N.V. zur außergerichtlichen Erledigung einen Strafbefehl (strafbeschikking) mit einer Geldstrafe von 14 Mio. Euro. Nach FIOD-Ermittlungen hatte die niederländische Tochter einer ausländischen Bank in Körperschaftsteuererklärungen für 2009 bis 2013 insgesamt 124 Mio. Euro Dividendensteuer verrechnet, obwohl die Aktien nur kurz um den Dividendenstichtag in den Niederlanden geparkt wurden; weil Aktien- und Derivategeschäfte mit ABN AMRO bzw. ihren Rechtsvorgängern Teil dieser Struktur waren, wirft das OM der Bank Beihilfe von Mitte 2010 bis Mitte 2013 vor. Bei der Bemessung berücksichtigte das OM die Bruttoerträge aus den Geschäften, die Kooperation der Bank und das Alter der Taten.
Banken sollten Wertpapier- und Derivategeschäfte rund um Dividendenstichtage darauf prüfen, ob sie Gegenparteien eine unberechtigte Steuerverrechnung ermöglichen.
Steuerliche Risiken von Wertpapier- und Derivategeschäften um Dividendenstichtage
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Beihilfe (medeplichtigheid) zur vorsätzlich unrichtigen Abgabe von Steuererklärungen; Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit den Ermittlungen; lange zurückliegende Taten.
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
- OM: Boete van 14 miljoen euro voor ABN AMRO voor medeplichtigheid aan dividendbelastingontduiking door een andere bank Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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16.04.2025 Il Sole 24 Ore S.p.A. (Radio 24)AGCOM: 150.000 EUR gegen Il Sole 24 Ore wegen Hassrede in einer Radio-24-Sendung 150.000 €
In der Radiosendung „La Zanzara“ vom 28. November 2024 äußerte ein Gast Sätze über Muslime, die AGCOM als geeignet ansah, Hass und Diskriminierung gegen eine Personengruppe zu verbreiten; die Moderation habe die Wirkung nicht wirksam verhindert. Die Behörde verhängte gegen die Senderbetreiberin das Fünffache des Mindestbetrags, 150.000 EUR; die spätere Distanzierung in einer Folgesendung und die ab dem 13. Dezember 2024 erfolgte Löschung der Passagen schwächten den Verstoß nach ihrer Auffassung nur teilweise ab und minderten die Sanktion nicht.
Sender müssen Live-Formate so moderieren, dass hetzerische Aussagen von Gästen sofort eingeordnet und nicht weiterverbreitet werden.
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi); Art. 4 Abs. 2 lit. a und c des AGCOM-Reglements zum Schutz der Grundrechte der Person (Delibera 37/23/CONS)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- nein
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
- AGCOM, Delibera n. 104/25/CONS del 16 aprile 2025, Ordinanza-ingiunzione nei confronti della Società Il Sole 24 Ore S.p.a. (Radio24) Entscheidung einer Behörde
- AGCOM, Delibera 104/25/CONS (Registerseite) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- AGCOM, Comunicato stampa 16 aprile 2025: Hate speech, sanzionata Radio24 per il programma “La Zanzara” Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.07.2023 ein spanischer StromerzeugerCNMC: 6 Mio. Euro Geldbuße gegen einen Stromerzeuger wegen Preismanipulation am Regelmarkt 6 Mio. €
Die CNMC verhängte gegen den Stromerzeuger eine Geldbuße von 6.000.000 Euro, weil eines seiner Gaskraftwerke zwischen März 2019 und Dezember 2020 auf dem Markt für technische Beschränkungen ungerechtfertigt überhöhte Preise bot, die deutlich von den eigenen Geboten im Day-Ahead-Markt abwichen. Zusätzlich muss das Unternehmen 35.500.000 Euro als Schadensausgleich über 22 Monate an den Systembetreiber (Operador del Sistema) zugunsten der Nachfrageseite leisten; dieser Ausgleich ist keine Geldbuße und im Betrag nicht enthalten.
Gebote in Regel- und Ausgleichsmärkten dürfen nicht ohne sachlichen Grund deutlich von den eigenen Geboten in anderen Marktsegmenten abweichen; das Ausnutzen geringen Wettbewerbs kann als Preismanipulation mit Schadensausgleich geahndet werden.
Gebotsverhalten und Manipulationsverbot in Energiemärkten
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 65.33 und Art. 69.1.b) Ley 24/2013 del Sector Eléctrico
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 27.07.2023
- CNMC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.07.2025 · Direktlink
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09.02.2023 ein französischer FernsehsenderArcom: 3,5 Mio. EUR gegen einen TV-Sender wegen einer Live-Sendung 3,5 Mio. €
Die Arcom verhängte gegen einen französischen Fernsehsender eine Geldbuße von 3.500.000 EUR (3,65 % des Umsatzes 2021), Anlass waren Äußerungen gegenüber einem Studiogast in einer Live-Sendung im November 2022, die die Arcom als Verstoß gegen die Pflichten des Senders wertete. Das verletzte die Pflichten aus der Vereinbarung mit der Regulierungsbehörde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Kontrolle des Programms; der Sender war wegen gleichartiger Verstöße bereits 2017 und 2019 sanktioniert worden. Der Conseil d'État wies die Klage am 10. Juli 2024 ab.
Sender haften für Live-Äußerungen ihrer Moderatoren; wirksame Eingriffsmöglichkeiten im laufenden Programm gehören zur Compliance.
Programmkontrolle bei Live-Sendungen
- Behörde / Gericht
- Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-4 der Vereinbarung vom 29. Mai 2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 09.02.2023
- Arcom, Décisions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.02.2025 · Direktlink