Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 2 Jurisdiktionen
3,85 Mio. €Summe der Geldbeträge
3,5 Mio. €Größter Einzelfall: ein französischer Fernsehsender
200.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 3,85 Mio. € 100 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet
  1. Sonstiges 3,85 Mio. € 100 % · 3 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 3,5 Mio. € 91 % · 1 Fall
  2. Société d'exploitation d'un service d'information (SESI) 200.000 € 5 % · 1 Fall
  3. Il Sole 24 Ore S.p.A. (Radio 24) 150.000 € 4 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202313,5 Mio. €
20240–
20251150.000 €
20261200.000 €

3 Fälle

24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen FrankreichSonstiges 200.000 €

Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.

Bezug zu Schulung und Awareness

Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.04.2025 Il Sole 24 Ore S.p.A. (Radio 24)AGCOM: 150.000 EUR gegen Il Sole 24 Ore wegen Hassrede in einer Radio-24-Sendung ItalienSonstiges 150.000 €

In der Radiosendung „La Zanzara“ vom 28. November 2024 äußerte ein Gast Sätze über Muslime, die AGCOM als geeignet ansah, Hass und Diskriminierung gegen eine Personengruppe zu verbreiten; die Moderation habe die Wirkung nicht wirksam verhindert. Die Behörde verhängte gegen die Senderbetreiberin das Fünffache des Mindestbetrags, 150.000 EUR; die spätere Distanzierung in einer Folgesendung und die ab dem 13. Dezember 2024 erfolgte Löschung der Passagen schwächten den Verstoß nach ihrer Auffassung nur teilweise ab und minderten die Sanktion nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sender müssen Live-Formate so moderieren, dass hetzerische Aussagen von Gästen sofort eingeordnet und nicht weiterverbreitet werden.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 30 D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi); Art. 4 Abs. 2 lit. a und c des AGCOM-Reglements zum Schutz der Grundrechte der Person (Delibera 37/23/CONS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
16.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.02.2023 ein französischer FernsehsenderArcom: 3,5 Mio. EUR gegen einen TV-Sender wegen einer Live-Sendung FrankreichSonstigesanonymisiert 3,5 Mio. €

Die Arcom verhängte gegen einen französischen Fernsehsender eine Geldbuße von 3.500.000 EUR (3,65 % des Umsatzes 2021), Anlass waren Äußerungen gegenüber einem Studiogast in einer Live-Sendung im November 2022, die die Arcom als Verstoß gegen die Pflichten des Senders wertete. Das verletzte die Pflichten aus der Vereinbarung mit der Regulierungsbehörde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Kontrolle des Programms; der Sender war wegen gleichartiger Verstöße bereits 2017 und 2019 sanktioniert worden. Der Conseil d'État wies die Klage am 10. Juli 2024 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sender haften für Live-Äußerungen ihrer Moderatoren; wirksame Eingriffsmöglichkeiten im laufenden Programm gehören zur Compliance.

Bezug zu Schulung und Awareness

Programmkontrolle bei Live-Sendungen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-4 der Vereinbarung vom 29. Mai 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
09.02.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.02.2025 · Direktlink

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