Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Sonstiges 570,1 Mio. € 100 % · 8 Fälle
- Bußgeld 24.218 € 0 % · 1 Fall
- Anordnung – 0 % · 1 Fall
- Vorfall ohne Maßnahme – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2025 | 7 | 74,7 Mio. € |
| 2026 | 4 | 495,4 Mio. € |
11 Fälle
05.08.2026 Everlight Electronics Co., Ltd. und Everlight Americas, Inc.Everlight: 5,15 Mio. USD – chinesische LEDs über Taiwan als taiwanisch deklariert 4,46 Mio. €
Der taiwanische LED-Hersteller und seine texanische Tochter sollen von 2018 bis 2022 in China gefertigte LEDs über Taiwan umgeschlagen und gegenüber dem Zoll als taiwanischen Ursprungs angegeben haben, um Section-301-Zölle zu vermeiden; bis 2025 wurden zudem chinesische und taiwanische Chips in der Fertigung nicht getrennt. Der Vergleich über 5,15 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage eines früheren Mitarbeiters, der rund 876.000 USD erhält.
Bei Umschlag über Drittländer muss der Warenursprung nach Fertigungsschritt belegt sein – ein Umpacken in Taiwan macht aus chinesischer Ware keine taiwanische.
Ursprungsregeln und Warenursprung bei Umschlag über Drittländer
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney’s Office District of Maryland (Department of Justice) mit U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Tariff Act of 1930 (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
Originalbetrag 5.150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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15.07.2026 New York Packaging II LLC (Redi-Bag USA)Redi-Bag USA: 7,3 Mio. USD – „Made in China“-Kennzeichnung auf Tragetaschen verdeckt 6,4 Mio. €
Der Verpackungslieferant soll in China hergestellte Kunststofftragetaschen über Hongkong eingeführt und als Ware aus Hongkong deklariert haben, um Antidumpingzölle von bis zu 77,57 % zu umgehen. Laut DOJ ließ die Firma Beschäftigte „Made in China“-Aufdrucke abdecken, verschwieg dem Zollmakler den Ursprung und stornierte Aufträge, die kontrolliert werden sollten; der Vergleich über 7,3 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.
Wer Beschäftigte anweist, Ursprungskennzeichnungen zu verdecken, macht aus einem Tarifproblem vorsätzlichen Zollbetrug – Mitarbeitende brauchen einen Meldeweg für solche Anweisungen.
Ursprungsangaben und Umgang mit Ursprungskennzeichnung im Wareneingang
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office District of New Jersey
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
Originalbetrag 7.300.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Redi-Bag USA (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.05.2026 Farjess Inc. und Royal Canadian Steel Inc.Kanadische Stahlunternehmen zahlen 19 Mio. USD – Stahl aus Asien und Europa als kanadisch gemeldet 16,4 Mio. €
Zwei kanadische Stahlunternehmen sollen von Mai 2019 bis Januar 2025 Flachstahl aus China, Indonesien, Italien, der Türkei und Vietnam gegenüber dem US-Zoll als kanadischen oder US-Ursprungs angegeben haben. Der Vergleich über 19 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt die Klage eines Zollmaklers, der rund 3,61 Mio. USD erhält.
Ursprungsangaben im grenznahen Handel müssen auf Werksnachweise gestützt sein; der eigene Zollmakler ist oft der erste, der Unstimmigkeiten bemerkt.
Ursprungsnachweise im Stahlhandel
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.05.2026 Perfectus Aluminum Inc., Perfectus Aluminum Acquisitions LLC und vier verbundene LagergesellschaftenPerfectus Aluminum: 549,5 Mio. USD – Aluminiumprofile als Scheinpaletten eingeführt 468,1 Mio. €
Die Unternehmen führten von Juli 2011 bis Juni 2014 über 2,2 Millionen chinesische Aluminiumstrangpressprofile ein, die nur punktuell zu „Paletten“ verschweißt waren, und meldeten sie als Fertigware, die nicht unter die Antidumping- und Ausgleichszölle falle – Käufer für die Paletten gab es nie. Eine Jury hatte die Gesellschaften bereits 2021 u. a. wegen Verschwörung zum Betrug an den USA strafrechtlich verurteilt; der zivilrechtliche Vergleich über 549,5 Mio. USD erledigt mehrere Whistleblower-Klagen.
Wer Ware durch minimale Bearbeitung als Fertigware aus dem Anwendungsbereich von Antidumpingzöllen herausdeklariert, umgeht Zölle – die Einreihung muss dem tatsächlichen Erzeugnis folgen.
Tarifierung und Umgehung von Antidumpingzöllen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (zivilrechtlicher Vergleich)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
Originalbetrag 549.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Ceratizit USA LLCCeratizit USA: 54,4 Mio. USD für umdeklarierte Hartmetallprodukte aus China 46,4 Mio. €
Der Vertrieb für Wolframkarbid-Produkte soll chinesische Ware über Taiwan umgeschlagen und als taiwanisch deklariert (2020–2024), Produkte falsch tarifiert (2015–2024) und Ware ohne Ursprungskennzeichnung vertrieben haben. Der Vergleich über 54,4 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage; der Hinweisgeber erhält rund 9,75 Mio. USD.
Ursprung, Zolltarifnummer und Kennzeichnung sind drei getrennte Pflichten – eine Zoll-Compliance, die nur eine davon prüft, lässt die anderen Risiken offen.
Tarifierung, Ursprungsangaben und Ursprungskennzeichnung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 54.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- Ceratizit USA LLC Agrees to Pay $54.4M to Settle False Claims Act Allegations Relating to Evaded Customs Duties Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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26.11.2025 Harman International Industries, Inc.Harman zahlt 11,8 Mio. USD – Antidumpingzoll auf Aluminium-Kühlkörper nicht bezahlt 10,2 Mio. €
Der Audioelektronik-Konzern (Marken u. a. Harman Kardon, JBL) soll von 2011 bis 2023 Kühlkörper aus chinesischem Aluminium-Strangpressprofil eingeführt haben, ohne die fälligen Antidumping- und Ausgleichszölle zu zahlen; nach Hinweisen auf das Versäumnis soll das Unternehmen es nicht offengelegt haben. Der Vergleich über 11.809.628 USD erledigt eine Whistleblower-Klage (Anteil rund 2,3 Mio. USD).
Wer einen Zollfehler erkennt und nicht freiwillig offenlegt, verwandelt ein Versehen in eine bewusste Täuschung – Korrekturmeldungen gehören in den Prozess.
Antidumpingzölle auf Vorprodukte und Offenlegung erkannter Fehler
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan (Department of Justice) mit CBP und Department of Commerce
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
Originalbetrag 11.809.628 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.08.2025 Allied Stone Inc.Allied Stone: 12,4 Mio. USD – chinesischer Quarz als Marmor oder Glas deklariert 10,6 Mio. €
Der Lieferant für Arbeitsplatten aus Dallas soll zwischen 2018 und 2023 chinesische Quarzoberflächen als geringer verzollte Waren wie Marmor oder kristallisiertes Glas deklariert und Antidumping- und Ausgleichszölle umgangen haben, auch über Dritte als formelle Importeure. Der Vergleich über 12,4 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.
Auch wer Dritte als Importeur vorschiebt, haftet für die richtige Warenbeschreibung – die Zollverantwortung lässt sich nicht auslagern.
Warenbeschreibung und Tarifierung bei antidumpingbelasteter Ware
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Northern District of Texas
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
Originalbetrag 12.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2025.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Allied Stone Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.07.2025 Ayzo Pte LtdAyzo: 36.000 SGD Strafe für Spediteur wegen Missbrauchs fremder Unternehmenskennungen 24.218 €
Der Spediteur Ayzo Pte Ltd verwendete 2024 bei Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen für Zigarettensendungen nach Australien, die in den Frachtpapieren als andere Waren beschrieben waren, missbräuchlich die Unique Entity Numbers zweier anderer Firmen und bewahrte die Konnossemente nicht auf. Ayzo hatte sich allein auf Angaben eines unbekannten Auftraggebers aus Indien verlassen, ohne sie bei den genannten Im- und Exporteuren zu überprüfen. Nachdem sich das Unternehmen in zehn Anklagepunkten nach dem Customs Act wegen falscher UEN-Angaben und in drei Anklagepunkten wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten schuldig bekannt hatte, verhängten die State Courts am 30. Juli 2025 eine Geldstrafe von 36.000 SGD.
Spediteure müssen Auftraggeber- und Warenangaben vor der Zollanmeldung überprüfen und Handelsdokumente aufbewahren, sonst werden sie zum Werkzeug von Schmugglern.
Sorgfalt bei Zollanmeldungen: Auftraggeber und Warenangaben prüfen
- Behörde / Gericht
- Singapore Customs; Verurteilung durch die State Courts
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Customs Act (unrichtige Angabe der Unique Entity Number); drei weitere Anklagepunkte wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten (Vorschrift in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
Originalbetrag 36.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Singapore Customs Media Release 19.08.2025: Freight Forwarder Fined $36,000 for Misusing Companies' Unique Entity Identifiers (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
- Singapore Customs – News (Verzeichnis, Eintrag 19.08.2025 mit Link auf die Mitteilung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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25.03.2025 Evolutions Flooring Inc.Evolutions Flooring: 8,1 Mio. USD für falsche Hersteller- und Ursprungsangaben bei Parkett 7,48 Mio. €
Der kalifornische Importeur von Mehrschichtparkett soll von 2019 bis 2022 falsche Angaben zu Hersteller und Ursprungsland gemacht und so Antidumping-, Ausgleichs- und Section-301-Zölle auf chinesische Ware umgangen haben. Der Vergleich über 8,1 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien und richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit.
Zollanmeldungen müssen den tatsächlichen Hersteller und das tatsächliche Ursprungsland nennen; falsche Angaben zur Umgehung von Antidumping-, Ausgleichs- oder Section-301-Zöllen können als Zollbetrug verfolgt werden.
Hersteller- und Ursprungsangaben in Zollanmeldungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Vergleichsbetrag nach der Zahlungsfähigkeit der Vergleichsparteien bemessen.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.03.2025
Originalbetrag 8.100.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Evolutions Flooring Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert Anordnung
Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.
Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.
Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung
- Behörde / Gericht
- Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- EPPO: Italy – EPPO seizes €950 000 in probe into import of stainless steel coils (10.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben Vorfall
Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.
Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.
Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler
- Behörde / Gericht
- Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
- Maßnahme
- Vorfall ohne bekannte Maßnahme
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 03.02.2025
- Zollfahndungsamt Stuttgart: Verdacht der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Stahl (03.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink