Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

73Fälle aus 7 Jurisdiktionen
2,02 Mrd. €Summe der Geldbeträge (65 Fälle mit Betrag)
884,2 Mio. €Größter Einzelfall: eine internationale Kryptobörse
1,01 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022834,1 Mio. €
2023181,47 Mrd. €
20241445,1 Mio. €
202522226,5 Mio. €
202611247,5 Mio. €

73 Fälle

12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 52.632 €

Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5,54 Mio. €

Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
Veröffentlicht
02.09.2026

Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste KanadaVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening

Behörde / Gericht
Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.06.2026 Petrofac Facilities Management LimitedPetrofac Facilities Management: 569.157 £ Vergleich wegen Russland-Sanktionsverstößen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 660.160 €

Das Unternehmen zahlte HMRC eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 569.157,07 GBP für mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC machte es beim Rückzug aus Russland 2022/2023 in zwei Fällen sanktionierte Industriegüter einer mit Russland verbundenen Person bzw. zur Verwendung in Russland verfügbar und leistete dazu technische Hilfe. Laut HMRC nennt die Behörde damit erstmals öffentlich das Unternehmen hinter einem solchen Vergleich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch beim Rückzug aus einem Sanktionsmarkt gelten die Verbote für Warenüberlassung und technische Hilfe uneingeschränkt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsprüfung von Warenabgaben und technischer Hilfe beim Marktaustritt

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Reg. 46Y(2)(c) und Reg. 46Z(1)(b) Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige und volle Kooperation mit HMRC.
Veröffentlicht
29.06.2026

Originalbetrag 569.157,07 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 901.597 €

Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
01.06.2026

Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,16 Mio. €

Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.05.2026 Adani Enterprises LimitedAdani Enterprises zahlt 275 Mio. USD wegen iranischem Flüssiggas USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 236,1 Mio. €

Der indische Mischkonzern kaufte von November 2023 bis Juni 2025 über einen Händler in Dubai angeblich omanisches und irakisches Flüssiggas (LPG), das tatsächlich aus Iran stammte; 32 Zahlungen über rund 192 Mio. USD liefen über US-Banken. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt; Adani habe leichtfertig zahlreiche Warnsignale ignoriert (AIS-Manipulation der Tanker, unplausible Ladehäfen, auffällige Preisabschläge, Auffälligkeiten in den Ursprungszeugnissen).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Rohstoffe unter Marktpreis über Zwischenhändler bezieht, muss Herkunft, Schiffsbewegungen und Dokumente aktiv prüfen – eine bloße Namensprüfung gegen Sanktionslisten reicht nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei Rohstoff- und Schiffsgeschäften (Ursprung, AIS-Lücken, Preisabschläge)

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung und Kooperation mit OFAC
Veröffentlicht
18.05.2026

Originalbetrag 275.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.04.2026 Deutsche Bank AG London BranchOFSI: 165.000 Pfund gegen Deutsche Bank AG London Branch im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 190.476 €

OFSI verhängte am 30. April 2026 gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank AG im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 165.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI führte die Niederlassung im Juni und Juli 2022 für einen Kunden zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler aus, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand. Laut OFSI enthielt die Liste des Screening-Anbieters keine Eigentumsangaben zu der gelisteten Einheit, sodass der Empfänger nicht erkannt wurde. Die Bank hatte die Zahlungen am 20. September 2022 selbst offengelegt. Nach einer Absichtsmitteilung vom 12. September 2025, die OFSI am 2. Dezember 2025 bestätigte, beantragte die Bank am 23. Januar 2026 eine ministerielle Überprüfung; das Verfahren endete mit dem Vergleich. Den ursprünglich angekündigten Betrag nennt die Veröffentlichung nicht. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (“DBLB”)“, 19.05.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-deutsche-bank-ag-london-branch-dblb. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.05.2026

Originalbetrag 165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 451.452 €

OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

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17.03.2026 TradeStation Securities, Inc.OFAC: 1,11 Mio. US-Dollar Vergleich mit TradeStation wegen Wertpapierhandel für Kunden in Iran, Syrien und auf der Krim USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 963.196 €

Der Online-Broker TradeStation Securities, Inc. aus Florida zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.110.661 US-Dollar für 481 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Kunden im Iran, in Syrien und auf der Krim zwischen Juni 2021 und Juni 2022 nach mehreren Fehlern in den Compliance-Kontrollen über die mobile App 481 Wertpapiergeschäfte im Wert von zusammen 4.442.645 US-Dollar ausführen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 2.221.322 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 17.03.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935351/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (481 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.03.2026

Originalbetrag 1.110.661 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

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12.02.2026 IMG Academy, LLCOFAC: 1,72 Mio. US-Dollar Vergleich mit IMG Academy wegen Schulverträgen mit zwei sanktionierten Personen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,45 Mio. €

Die Schule und Sportakademie IMG Academy, LLC aus Bradenton (Florida) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.720.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Sanktionen zur Drogenbekämpfung. Nach den Feststellungen von OFAC schloss IMG Academy zwischen 2019 und 2025 mit zwei Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu einem sanktionierten mexikanischen Drogenkartell auf der SDN-Liste standen, Schulverträge für deren Kinder und wickelte die zugehörigen Zahlungen ab; insgesamt handelte es sich um 89 Vorgänge. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, da bereits Ermittlungen liefen, als die Akademie sie meldete; der Vergleichsbetrag entspricht der Basisbuße. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million Related to Apparent Violations of Counternarcotics Sanctions“ vom 12.02.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935006/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202 (89 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 1.720.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.12.2025 Gracetown, Inc.OFAC: Geldbuße von 7,14 Mio. US-Dollar gegen Gracetown wegen Zahlungen für ein gesperrtes Unternehmen und fehlender Sperrmeldung USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 6,12 Mio. €

OFAC hat gegen den New Yorker Immobilienverwalter Gracetown, Inc. per Penalty Notice eine Geldbuße von 7.139.305 US-Dollar verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC nahm Gracetown zwischen April 2018 und Mai 2020 24 Zahlungen für ein verbundenes Unternehmen entgegen, das einem sanktionierten russischen Oligarchen gehörte, obwohl OFAC das Unternehmen zuvor ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen hatte. Zudem meldete Gracetown das gesperrte Vermögen mehr als 45 Monate lang nicht an OFAC. OFAC wertete die Verstöße als vorsätzlich oder zumindest leichtfertig, schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 8.906.358 US-Dollar. Ob Gracetown die Geldbuße gezahlt oder gerichtlich angegriffen hat, geht aus der Veröffentlichung von OFAC nicht hervor. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. for Violating Ukraine-/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 04.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934796/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.201; Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.603 (Sperrmeldung); Penalty Notice nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 7.139.305 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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02.12.2025 IPI Partners, LLCPrivate-Equity-Firma IPI hielt Oligarchen-Gelder vier Jahre nach Listung USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 9,89 Mio. €

Der auf Rechenzentren spezialisierte Chicagoer Fondsmanager nahm 2017/2018 über verschachtelte Strukturen Kapital eines russischen Oligarchen auf und verwaltete diese Beteiligung nach dessen Listung im April 2018 noch vier Jahre weiter. OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und nicht selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kapitalgeber müssen bis zum wirtschaftlich Berechtigten durchleuchtet und bei neuen Listungen erneut geprüft werden – verschachtelte Strukturen schützen nicht vor Haftung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung wirtschaftlich Berechtigter bei Investoren und Fondsstrukturen

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße in fünf Jahren; Kooperation erst nach anfänglich unzureichender Mitwirkung deutlich verbessert (u. a. Verzicht auf das Anwaltsprivileg), daher nur begrenzte Anrechnung
Veröffentlicht
02.12.2025

Originalbetrag 11.485.352 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.11.2025 Exodus Movement, Inc.OFAC: 3,1 Mio. US-Dollar Vergleich mit Exodus wegen Kundensupport für Nutzer im Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 2,68 Mio. €

Das US-Fintech Exodus Movement, Inc. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.103.360 US-Dollar für 254 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC leistete Exodus Kundensupport für Nutzer im Iran und half ihnen teilweise, über die eigene Wallet-Software auf Kryptobörsen Dritter zuzugreifen. In zwölf Fällen empfahlen Mitarbeiter den Nutzern laut OFAC trotz Kenntnis der Sanktionen, ihren Standort per VPN zu verschleiern, um die Kontrollen dieser Börsen zu umgehen; diese Fälle wertete OFAC als schwerwiegend. Die mutmaßlichen Verstöße waren nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße lag bei 4.774.400 US-Dollar. Berücksichtigt wurden umfangreiche Abhilfemaßnahmen und Kooperation. 630.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Exodus durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen, an das Finanzministerium zu zahlen sind 2.473.360 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 19.11.2025 unterzeichnet und am 16.12.2025 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis der mutmaßlichen Verstöße durch Exodus dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Exodus Movement, Inc. Settles with OFAC for $3,103,360 for Apparent Violations of Iran-related Sanctions Regulations“ vom 16.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934831/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (254 mutmaßliche Verstöße), in 12 Fällen zusätzlich § 560.203 (Umgehung); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 3.103.360 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.11.2025 Bank of Scotland PLCOFSI: 160.000 Pfund gegen Bank of Scotland wegen Zahlungen auf das Konto einer gelisteten Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 182.274 €

OFSI verhängte am 10. November 2025 gegen die Bank of Scotland PLC eine Geldbuße von 160.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 320.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI wickelte die Bank zwischen dem 8. und dem 24. Februar 2023 24 Zahlungen über insgesamt 77.383,39 Pfund über das Konto einer nach dem Russland-Sanktionsrecht gelisteten Person ab, darunter Gutschriften von 76.000 Pfund. Laut OFSI erkannte das Screening eine Namensvariante nicht, und bei einer PEP-Prüfung am 20. Februar 2023 unterlief ein menschlicher Fehler. In der Absichtsmitteilung vom 28. August 2025 waren 175.000 Pfund angekündigt. Die Bank beantragte keine ministerielle Überprüfung. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC“, 26.01.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-bank-of-scotland-plc. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 11, 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.09.2025 ShapeShift AGOFAC: 750.000 US-Dollar Vergleich mit ShapeShift wegen Kryptotausch mit Nutzern in Sanktionsstaaten USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 636.618 €

Die in der Schweiz gegründete und von Denver (Colorado) aus betriebene Kryptotauschbörse ShapeShift AG zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 750.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC tauschte ShapeShift zwischen Dezember 2016 und Oktober 2018 in 17.183 Fällen digitale Vermögenswerte im Wert von 12.570.956 US-Dollar mit Nutzern in Kuba, im Iran, im Sudan und in Syrien, obwohl IP-Adressen den Standort erkennen ließen. Ein Sanktions-Compliance-Programm führte das Unternehmen erst nach einer OFAC-Vorladung ein. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 39.515.000 US-Dollar. Der niedrige Vergleichsbetrag berücksichtigt, dass ShapeShift den Betrieb eingestellt hat und kaum noch Vermögen besitzt. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „ShapeShift AG Settles with OFAC for $750,000 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Programs“ vom 22.09.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934641/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201(b) (39); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (16.839); Sudanese Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 538.205 (33); Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207 (272); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.09.2025

Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.09.2025 Colorcon LimitedPharmazulieferer Colorcon zahlte Moskauer Gehälter über sanktionierte Banken Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 176.590 €

Das Moskauer Büro der britischen Tochter leistete 2022 Zahlungen – vor allem Gehälter – an Konten bei Alfa-Bank, Promsvyazbank, Sberbank und VTB; nach Abzug der durch eine Generallizenz gedeckten Zahlungen verblieben rund 128.300 GBP im Verstoß. Die Freigabe in Großbritannien prüfte nur Betrag und Empfänger, nicht die Bank; wegen vier Monaten Verzögerung bei der Meldung gab es nur 35 % statt 50 % Nachlass. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 280 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zahlungen freigibt, muss auch die Empfängerbank gegen Sanktionslisten prüfen – und entdeckte Verstöße ohne Verzögerung melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungsfreigabe mit Prüfung der Empfängerbank, zügige Meldung

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
250 bis 999
Mildernde Umstände
Offenlegung und volle Kooperation, jedoch verspätet
Veröffentlicht
30.09.2025

Originalbetrag 152.750 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.09.2025 Vanquis Bank LimitedOFSI: Veröffentlichung eines Sanktionsverstoßes durch Vanquis Bank statt Geldbuße nach verspäteter Kontosperre Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 8. September 2025 einen Bericht über Sanktionsverstöße der Vanquis Bank Limited, verhängte aber keine Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFSI blieb das Konto einer nach dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht gelisteten Person nach der Listung acht Tage lang uneingeschränkt nutzbar; in dieser Zeit wurden 200 Pfund in bar abgehoben und ein Kauf über 8,99 Pfund getätigt. OFSI hatte die Bank am Vortag der Listung vorgewarnt. Laut OFSI war das zuständige Personal für eine Nachbearbeitung abgezogen, sodass die interne Frist von einem Tag für die Sperre überschritten wurde. Die Bank meldete den Verstoß selbst, allerdings erst 13 Tage nach der Listung. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 08 September 2025“, 08.09.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-08-september-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulations 11 and 12 of the Counter-Terrorism (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Veröffentlichung nach section 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.09.2025 Fracht FWO Inc.Spediteur Fracht FWO charterte gesperrte venezolanische Airline mit Mahan-Air-Jet USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,38 Mio. €

Der Houstoner Spediteur beauftragte im Mai 2022 unter Umgehung interner Compliance-Abläufe eine gesperrte staatliche venezolanische Fluggesellschaft mit einem Transport von Mexiko nach Argentinien; eingesetzt wurde ein von Irans Mahan Air betriebenes, ebenfalls gesperrtes Flugzeug. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt ein, u. a. weil zwei Vizepräsidenten unter Zeitdruck die Prüfung übergingen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dringende Kundenaufträge rechtfertigen nie das Überspringen der Sanktionsprüfung von Frachtführern und eingesetzten Flugzeugen oder Schiffen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschäftspartnerprüfung unter Zeitdruck, Umgehung interner Freigaben

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Venezuela-, Iran-, Proliferations- und Terrorismus-Sanktionsprogramme (OFAC); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße in fünf Jahren, sofortige Abhilfe, erhebliche Kooperation
Haftung von Führungskräften
Verstoß ging laut OFAC maßgeblich von zwei Vizepräsidenten aus, die interne Prüfprozesse übergingen.
Veröffentlicht
03.09.2025

Originalbetrag 1.610.775 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.07.2025 Interactive Brokers LLCOFAC: 11,8 Mio. US-Dollar Vergleich mit Interactive Brokers wegen Dienstleistungen für Kunden in Sanktionsgebieten und gesperrte Personen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 10,1 Mio. €

Der Online-Broker Interactive Brokers LLC aus Greenwich (Connecticut) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 11.832.136 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC erbrachte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Januar 2024 Brokerage- und Anlagedienstleistungen für Personen im Iran, in Kuba, in Syrien und auf der Krim, wickelte Geschäfte in Wertpapieren ab, die unter das Programm gegen chinesische Rüstungsunternehmen fielen, führte Transaktionen mit gesperrten Personen aus mehreren Programmen durch und tätigte verbotene Neuinvestitionen in Russland; insgesamt ging es um 12.367 Transaktionen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfe und Kooperation; die Basisbuße lag bei 60.130.059 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Interactive Brokers LLC Settles with OFAC for $11,832,136 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 15.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
E.O. 13685 § 1(a)(iii), E.O. 14024 §§ 1, 4(a), E.O. 14071 § 1(a)(i); 31 C.F.R. § 515.201 (Kuba), §§ 542.201, 542.207 (Syrien), § 560.204 (Iran), § 583.201 (Global Magnitsky), § 586.201 (Chinese Military-Industrial Complex), § 587.201 (Russian Harmful Foreign Activities), § 591.201 (Venezuela); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.07.2025

Originalbetrag 11.832.136 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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