Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 2 | 195.000 € |
| 2025 | 2 | – |
| 2026 | 0 | – |
4 Fälle
10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert Anordnung
Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.
Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.
Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung
- Behörde / Gericht
- Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- EPPO: Italy – EPPO seizes €950 000 in probe into import of stainless steel coils (10.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben Vorfall
Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.
Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.
Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler
- Behörde / Gericht
- Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
- Maßnahme
- Vorfall ohne bekannte Maßnahme
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 03.02.2025
- Zollfahndungsamt Stuttgart: Verdacht der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Stahl (03.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.12.2024 Citibank Europe Plc, Luxembourg BranchCitibank Europe, Zweigniederlassung Luxemburg: Rüge wegen verspäteter Russland-Sanktionen Verwarnung
Die CSSF erteilte der Luxemburger Zweigniederlassung eine Rüge (reprimand), weil sie 2022 die Finanzsanktionen nach Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gegenüber zwei Konten eines gelisteten Kunden verspätet umsetzte und das Finanzministerium verspätet informierte. Auf den Konten liefen weiter automatische Gebühren- und Zinsbuchungen; ein Zugriff der gelisteten Person auf Mittel fand laut CSSF nicht statt.
Neue Sanktionslistungen müssen ohne Verzögerung auf alle Konten angewendet und dem Finanzministerium gemeldet werden – auch automatische Buchungen gehören auf den Prüfstand.
Unverzügliches Einfrieren und Melden bei neuen Sanktionslistungen
- Behörde / Gericht
- Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Art. 6(4) Loi du 19 décembre 2020 relative aux mesures restrictives en matière financière; Art. 8-4(1) und (2) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt Art. 2 und 7 VO (EU) Nr. 269/2014, Art. 6(1) Gesetz 2020, Règlement grand-ducal du 14 novembre 2022, Art. 33(2) Règlement CSSF 12-02
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die CSSF berücksichtigte die Abhilfemaßnahmen der Zweigniederlassung.
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- CSSF, Administrative decision of 19 December 2024 (Citibank Europe Plc, Luxembourg Branch) Entscheidung einer Behörde
- CSSF, Administrative sanction of 19 December 2024 – Dokumentseite Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet 195.000 €
Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro.
Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.
Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.09.2024
- Openbaar Ministerie, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink