Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 2 Jurisdiktionen
100.000 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
100.000 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Land
  1. Deutschland 100.000 € 100 % · 2 Fälle
  2. Italien — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Freiheitsstrafe 100.000 € 100 % · 1 Fall
  2. Anordnung — 0 % · 1 Fall
  3. Vorfall ohne Maßnahme — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Stahl und Metall 100.000 € 100 % · 3 Fälle

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20252—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20261100.000 €
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

31.03.2026 Antidumpingzoll umgangen: Bewährung und Geldstrafe für Import von Friseur-Alufolie DeutschlandZoll 100.000 €

Ein deutsches Importunternehmen deklarierte in China hergestellte Aluminiumfolie für Friseure als Ware mit Ursprung Myanmar, um Antidumpingzölle zu umgehen; eine eigens gegründete Firma in Myanmar nahm nur eine Minimalbearbeitung vor, die den Ursprung nicht änderte. Hinterzogen wurden rund 610.000 Euro, dazu rund 140.000 Euro aus sieben Direktverkäufen an ahnungslose deutsche Kunden. Der verantwortliche chinesische Staatsangehörige erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe; eingezogen wurden über 321.000 Euro, das Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten wurde gegen Geldauflage eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ursprungsangaben für Metallwaren mit Antidumpingzoll müssen belastbar sein – minimale Bearbeitung in einem Drittland ändert den Ursprung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warenursprung und Ursprungsnachweise bei antidumpingbelasteten Waren

Behörde / Gericht
Gericht in Krefeld (Krefeld District Court); Anklage: Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) Köln; Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Hinterziehung von EU-Antidumpingzöllen (Einfuhrabgaben) auf Aluminiumfolie aus China; Ursprungsregeln des EU-Zollrechts
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
31.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert ItalienZoll Anordnung

Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung

Behörde / Gericht
Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben DeutschlandZoll Vorfall

Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler

Behörde / Gericht
Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
Maßnahme
Vorfall ohne bekannte Maßnahme
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
03.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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