Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

6Fälle aus 2 Jurisdiktionen
26,1 Mio. €Summe der Geldbeträge (4 Fälle mit Betrag)
2,94 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. Deutschland 25,9 Mio. € 99 % · 5 Fälle
  2. Niederlande 215.000 € 1 % · 1 Fall

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Freiheitsstrafe 25,9 Mio. € 99 % · 4 Fälle
  2. Bußgeld 215.000 € 1 % · 1 Fall
  3. Anordnung — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Automobil 25 Mio. € 96 % · 2 Fälle
  2. Handel und E-Commerce 880.000 € 3 % · 1 Fall
  3. Sonstige 215.000 € 1 % · 1 Fall
  4. Industrie und Maschinenbau — 0 % · 2 Fälle

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 202421,1 Mio. €
Q4 20241—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 202515 Mio. €
Q4 20251—
Q1 2026120 Mio. €
Q2 20260—
Q3 20260—

6 Fälle

02.03.2026 Autohandel aus dem Landkreis Miltenberg (Inhaber Andreas M.)Sechs Jahre Haft für Autohändler: 111 Luxusfahrzeuge trotz Embargo nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 20 Mio. €

Ein auf gepanzerte und Luxusfahrzeuge spezialisierter Autohändler vom bayerischen Untermain brachte 111 Fahrzeuge im Wert von fast 20 Mio. Euro nach Russland, weitere rund 400 Fahrzeuge waren geplant. Das Landgericht Würzburg verurteilte den Inhaber zu sechs Jahren Haft, die frühere Prokuristin zu zwei Jahren auf Bewährung, und ordnete die Einziehung von rund 20 Mio. Euro an; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Luxusgüter-Verbote gegen Russland werden mit langen Haftstrafen und Vermögenseinziehung durchgesetzt; auch Prokuristen haften persönlich.

Behörde / Gericht
Landgericht Würzburg (Wirtschaftsstrafkammer); Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen und Staatsanwaltschaft Würzburg
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Russland-Embargoverordnung (EU) Nr. 833/2014 (gewerbsmäßig)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Inhaber (Andreas M.) sechs Jahre Freiheitsstrafe; ehemalige Prokuristin (Inna W.) zwei Jahre auf Bewährung.
Veröffentlicht
02.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Ex-Geschäftsführer in U-Haft: Werkzeugmaschinen über Drittländer nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Ein 55-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus dem Raum Tübingen soll von Oktober 2023 bis Dezember 2024 fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Mio. Euro über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert haben. Das Amtsgericht Stuttgart erließ Haftbefehl und einen Vermögensarrest über rund 1,5 Mio. Euro; durchsucht wurde u. a. eine Spedition in Duisburg. Die Ermittlungen dauern an (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werkzeugmaschinen gehören zu den Kernzielen der Russland-Sanktionen; auch Speditionen geraten bei Umwegsendungen in den Fokus der Zollfahndung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgehung über Drittländer erkennen (Spedition, Vertrieb)

Behörde / Gericht
Amtsgericht Stuttgart (Haftbefehl, Vermögensarrest); Staatsanwaltschaft Stuttgart; Zollfahndungsamt Stuttgart
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Ehemaliger Geschäftsführer in Untersuchungshaft.
Veröffentlicht
19.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.07.2025 Freies Autohaus aus Lohra (Inhaber nicht genannt)Fünf Jahre Haft für Schmuggel von 71 Luxusautos nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5 Mio. €

Der Verantwortliche eines freien Autohauses verkaufte 71 Luxusfahrzeuge mit einem Warenwert von rund 5 Mio. Euro nach Russland und täuschte dabei rechtmäßige Ausfuhren in Drittländer vor. Das Landgericht Marburg verhängte fünf Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung von rund 5 Mio. Euro; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vorgetäuschte Ausfuhren in Drittländer fliegen über Zolldaten und Zahlungsflüsse auf – die Einziehung trifft den gesamten Warenwert.

Behörde / Gericht
Landgericht Marburg; Ermittlungen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Zollfahndungsamt Essen
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Luxusgüterverbot)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verantwortlicher des Autohauses persönlich zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
11.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.11.2024 Sieben Jahre Haft: Werkzeugmaschinen für Scharfschützengewehre an russischen Waffenhersteller DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Freiheitsstrafe

Der 56-jährige Geschäftsführer eines baden-württembergischen Werkzeugmaschinenunternehmens und einer Schweizer Holding lieferte 2015 trotz des Russland-Embargos sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenhersteller für die Serienfertigung von Scharfschützengewehren und verschleierte Empfänger und Verwendungszweck. Das OLG verhängte sieben Jahre Gesamtfreiheitsstrafe; eingezogen wurden rund 3 Mio. Euro bei der Holding und 2,1 Mio. Euro beim Angeklagten (davon 674.000 Euro gesamtschuldnerisch). Nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Embargoverstöße mit Rüstungsbezug werden als Staatsschutzsachen verfolgt – auch Jahre später und mit Einziehung bei ausländischen Holdings.

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat (Az. 2 St 3 BJs 48/22)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§§ 17, 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Beschluss 2014/512/GASP und Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
07.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet NiederlandeVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 215.000 €

Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro, der Geschäftsführer als faktisch Leitender 20.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer zahlte als faktisch Leitender 20.000 Euro.
Veröffentlicht
23.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.07.2024 Elektronik für Orlan-10-Drohnen: 6 Jahre 9 Monate Haft für Saarländer Händler DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 880.000 €

Ein 59-jähriger Deutsch-Russe lieferte von Januar 2020 bis Mai 2023 in 54 Fällen über 120.000 Elektronikbauteile an russische Rüstungshersteller, u. a. für die Aufklärungsdrohne Orlan 10, und gab nach Februar 2022 Scheinempfänger in Hongkong und Kirgisistan an. Das OLG Stuttgart verurteilte ihn zu sechs Jahren und neun Monaten, eine Mitangeklagte zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, und ordnete die Einziehung von 880.000 Euro an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Elektronikhändler müssen Endverwender prüfen: Standardbauteile landen in russischen Drohnen, und Scheinempfänger in Drittländern schützen nicht vor Strafe.

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart, 7. Strafsenat (Az. 7 St 3 BJs 119/23)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§ 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer zweier Handelsunternehmen persönlich zu Haftstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
17.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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