Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

18Fälle aus 1 Jurisdiktion
22,6 Mio. €Summe der Geldbeträge (15 Fälle mit Betrag)
7,48 Mio. €Größter Einzelfall: Airbus Operations Limited
562.409 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20231–
20242580.229 €
202596,51 Mio. €
2026615,5 Mio. €

18 Fälle

11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5,54 Mio. €

Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
Veröffentlicht
02.09.2026

Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.07.2026 Airbus Operations LimitedAirbus Operations zahlt 6,4 Mio. GBP für Exportkontroll-Verstöße bei Technologietransfer Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 7,48 Mio. €

Airbus Operations Ltd verstieß über einen längeren Zeitraum vor November 2022 gegen die Export Control Order 2008: Übermittlungen kontrollierter Technologie unter drei allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (OGEL) wurden nicht korrekt dokumentiert, vorgeschriebene Register fehlten, und eine Einzelgenehmigung wurde nicht eingehalten. Der Fall kam durch Selbstanzeige ans Licht und wurde per Compound Settlement erledigt (Datum der Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Technologietransfers per E-Mail oder Datenraum sind Ausfuhren – Auflagen, Register und Aufzeichnungen allgemeiner Genehmigungen müssen im Alltag gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungsauflagen und Aufzeichnungspflichten beim Technologietransfer

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008, Art. 29(2) und 29(3) (Auflagen und Register bei OGELs) sowie Auflage einer SIEL; Straftaten nach Art. 38(1)(a) und (b); Compound Settlement durch HMRC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung, volle Kooperation, Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
30.07.2026

Originalbetrag 6.409.388 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.06.2026 Petrofac Facilities Management LimitedPetrofac Facilities Management: 569.157 £ Vergleich wegen Russland-Sanktionsverstößen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 660.160 €

Das Unternehmen zahlte HMRC eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 569.157,07 GBP für mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC machte es beim Rückzug aus Russland 2022/2023 in zwei Fällen sanktionierte Industriegüter einer mit Russland verbundenen Person bzw. zur Verwendung in Russland verfügbar und leistete dazu technische Hilfe. Laut HMRC nennt die Behörde damit erstmals öffentlich das Unternehmen hinter einem solchen Vergleich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch beim Rückzug aus einem Sanktionsmarkt gelten die Verbote für Warenüberlassung und technische Hilfe uneingeschränkt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsprüfung von Warenabgaben und technischer Hilfe beim Marktaustritt

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Reg. 46Y(2)(c) und Reg. 46Z(1)(b) Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige und volle Kooperation mit HMRC.
Veröffentlicht
29.06.2026

Originalbetrag 569.157,07 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,16 Mio. €

Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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30.04.2026 Deutsche Bank AG London BranchOFSI: 165.000 Pfund gegen Deutsche Bank AG London Branch im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 190.476 €

OFSI verhängte am 30. April 2026 gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank AG im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 165.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI führte die Niederlassung im Juni und Juli 2022 für einen Kunden zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler aus, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand. Laut OFSI enthielt die Liste des Screening-Anbieters keine Eigentumsangaben zu der gelisteten Einheit, sodass der Empfänger nicht erkannt wurde. Die Bank hatte die Zahlungen am 20. September 2022 selbst offengelegt. Nach einer Absichtsmitteilung vom 12. September 2025, die OFSI am 2. Dezember 2025 bestätigte, beantragte die Bank am 23. Januar 2026 eine ministerielle Überprüfung; das Verfahren endete mit dem Vergleich. Den ursprünglich angekündigten Betrag nennt die Veröffentlichung nicht. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (“DBLB”)“, 19.05.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-deutsche-bank-ag-london-branch-dblb. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.05.2026

Originalbetrag 165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 451.452 €

OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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01.12.2025 Britischer Exporteur zahlt 620.515 GBP für ungenehmigte Militärgüter-Ausfuhren Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 706.898 €

Ein nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im September 2025 eine Compound Settlement von 620.515,04 GBP an HMRC wegen ungenehmigter Ausfuhren von Militärgütern. HMRC bietet solche Vergleiche nur bei unbeabsichtigten Verstößen oder Schwächen der internen Kontrollen und nach freiwilliger Offenlegung an (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwächen in der internen Exportkontrolle werden auch ohne Vorsatz teuer – wer Verstöße früh offenlegt, kann eine Strafverfolgung vermeiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Güterklassifizierung und Genehmigungspflicht für Militärgüter

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung (Voraussetzung für die Compound Settlement)
Veröffentlicht
01.12.2025

Originalbetrag 620.515,04 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.11.2025 Bank of Scotland PLCOFSI: 160.000 Pfund gegen Bank of Scotland wegen Zahlungen auf das Konto einer gelisteten Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 182.274 €

OFSI verhängte am 10. November 2025 gegen die Bank of Scotland PLC eine Geldbuße von 160.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 320.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI wickelte die Bank zwischen dem 8. und dem 24. Februar 2023 24 Zahlungen über insgesamt 77.383,39 Pfund über das Konto einer nach dem Russland-Sanktionsrecht gelisteten Person ab, darunter Gutschriften von 76.000 Pfund. Laut OFSI erkannte das Screening eine Namensvariante nicht, und bei einer PEP-Prüfung am 20. Februar 2023 unterlief ein menschlicher Fehler. In der Absichtsmitteilung vom 28. August 2025 waren 175.000 Pfund angekündigt. Die Bank beantragte keine ministerielle Überprüfung. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC“, 26.01.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-bank-of-scotland-plc. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 11, 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.09.2025 Colorcon LimitedPharmazulieferer Colorcon zahlte Moskauer Gehälter über sanktionierte Banken Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 176.590 €

Das Moskauer Büro der britischen Tochter leistete 2022 Zahlungen – vor allem Gehälter – an Konten bei Alfa-Bank, Promsvyazbank, Sberbank und VTB; nach Abzug der durch eine Generallizenz gedeckten Zahlungen verblieben rund 128.300 GBP im Verstoß. Die Freigabe in Großbritannien prüfte nur Betrag und Empfänger, nicht die Bank; wegen vier Monaten Verzögerung bei der Meldung gab es nur 35 % statt 50 % Nachlass. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 280 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zahlungen freigibt, muss auch die Empfängerbank gegen Sanktionslisten prüfen – und entdeckte Verstöße ohne Verzögerung melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungsfreigabe mit Prüfung der Empfängerbank, zügige Meldung

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
250 bis 999
Mildernde Umstände
Offenlegung und volle Kooperation, jedoch verspätet
Veröffentlicht
30.09.2025

Originalbetrag 152.750 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.09.2025 Vanquis Bank LimitedOFSI: Veröffentlichung eines Sanktionsverstoßes durch Vanquis Bank statt Geldbuße nach verspäteter Kontosperre Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 8. September 2025 einen Bericht über Sanktionsverstöße der Vanquis Bank Limited, verhängte aber keine Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFSI blieb das Konto einer nach dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht gelisteten Person nach der Listung acht Tage lang uneingeschränkt nutzbar; in dieser Zeit wurden 200 Pfund in bar abgehoben und ein Kauf über 8,99 Pfund getätigt. OFSI hatte die Bank am Vortag der Listung vorgewarnt. Laut OFSI war das zuständige Personal für eine Nachbearbeitung abgezogen, sodass die interne Frist von einem Tag für die Sperre überschritten wurde. Die Bank meldete den Verstoß selbst, allerdings erst 13 Tage nach der Listung. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 08 September 2025“, 08.09.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-08-september-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulations 11 and 12 of the Counter-Terrorism (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Veröffentlichung nach section 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.07.2025 Britischer Exporteur (von HMRC nicht genannt, anonymisiert)Exporteur zahlt 1,16 Mio. £ – bis dahin höchster Vergleich wegen Russland-Sanktionen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,34 Mio. €

Ein von HMRC nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im Mai 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 1.160.725,67 GBP, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC hatte er Waren für Russland verfügbar gemacht. Laut HMRC war es zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der höchste Vergleich der Behörde wegen eines Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen; als Lehre nennt HMRC unter anderem das Risiko, an russische Unternehmen mit Niederlassungen in Drittstaaten zu liefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfänger in Drittstaaten müssen darauf geprüft werden, ob es sich um russische Unternehmen handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Empfängern in Drittstaaten auf Verbindung zu Russland

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.160.725,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.04.2025 Svarog Shipping & Trading Company LimitedTankerreederei Svarog ließ OFSI-Auskunftsersuchen unbeantwortet Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5.768 €

Die in Großbritannien registrierte, von Zypern aus tätige Treibstoff-Reederei antwortete im Rahmen von Ermittlungen zu Geschäften mit einer Sovcomflot-Tochter nicht fristgerecht auf ein förmliches Auskunftsersuchen von OFSI; erst nach Kontakt über ihre Wirtschaftsprüfer kam eine Antwort. Ein Sanktionsverstoß selbst wurde nicht festgestellt, wohl aber das Informationsdelikt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen von Sanktionsbehörden brauchen einen klaren Eingangsweg und Fristenkontrolle – schon das Versäumen der Frist ist strafbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Behördenanfragen und Fristen

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 72, 74(1)(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geringer, indirekter Schaden; Antwort wurde nachgereicht
Veröffentlicht
08.05.2025

Originalbetrag 5.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.04.2025 Britisches Exportunternehmen, Militärgüter (anonymisiert)Britischer Exporteur zahlt 3,23 Mio. £ für ungenehmigte Ausfuhr von Militärgütern Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 3,74 Mio. €

Ein von HMRC nicht namentlich genanntes britisches Unternehmen zahlte im Februar 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 3.231.762,40 GBP anstelle einer Strafverfolgung, wegen mutmaßlicher Ausfuhr von Militärgütern ohne die nach der Export Control Order 2008 erforderliche Genehmigung. HMRC stellte den Sachverhalt so dar. Es war der höchste von drei Vergleichen, die HMRC von Januar bis März 2025 über zusammen knapp 3,7 Mio. GBP schloss; Sanktionsverstöße waren nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Ausfuhr ist zu prüfen, ob die Ware als Militärgut gelistet ist, und die passende Genehmigung einzuholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Güterklassifizierung und Genehmigungspflicht bei Militärgütern

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008; Customs and Excise Management Act 1979
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Veröffentlicht
09.04.2025

Originalbetrag 3.231.762,4 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.03.2025 Sahara Hands; Peculiar Peoples' Palace Ministries; Impact PlanetOFSI: Veröffentlichung von Verstößen dreier Wohltätigkeitsorganisationen gegen Auskunftspflichten statt Geldbuße Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 14. März 2025 einen Bericht über Verstöße dreier britischer Wohltätigkeitsorganisationen – Sahara Hands, Peculiar Peoples' Palace Ministries und Impact Planet – gegen Auskunftspflichten aus dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht; eine Geldbuße verhängte OFSI nicht. Nach den Feststellungen von OFSI hatten die Organisationen auf ein förmliches Auskunftsersuchen trotz dreier Schreiben ohne vernünftigen Grund keine Informationen geliefert. OFSI stellte klar, dass es sich nur um einen Verstoß gegen Informationspflichten handelt und ihr keine Hinweise auf weitere Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften vorliegen. OFSI hält es für möglich, dass veraltete Kontaktdaten im Register der Charity Commission eine Rolle spielten, wertete dies aber nicht als mildernd. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 14 March 2025“, 14.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-14-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Counter-Terrorism (International Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 36(6); Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
14.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.01.2025 Markom Management LimitedOFSI: 300.000 Pfund gegen Markom Management wegen Rückzahlung an eine gelistete Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 358.453 €

OFSI verhängte am 10. Januar 2025 gegen die britische Markom Management Limited, die 2018 Treuhand-, Verwaltungs- und Buchhaltungsdienste für Gesellschaften erbrachte, eine Geldbuße von 300.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI veranlasste das Unternehmen am 20. Februar 2018 die Rücküberweisung einer Überzahlung von rund 416.590 Pfund an eine nach EU-Recht gelistete Person und stellte ihr damit unmittelbar Gelder zur Verfügung. OFSI führte dies auf fehlende Abläufe, mangelnde Sanktionskenntnisse und den Wunsch nach einer raschen Zahlung zurück. Das Unternehmen meldete den Verstoß im Oktober 2018; einen Nachlass für die Offenlegung gewährte OFSI nicht. In der Absichtsmitteilung vom 1. August 2024 waren 400.000 Pfund angekündigt; nach Stellungnahmen des Unternehmens senkte OFSI den Betrag. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 4. Juni 2025. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Markom Management Limited“, 31.07.2025, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-markom-management-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine (European Union Financial Sanctions) (No. 2) Regulations 2014 (Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014); Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2025

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.11.2024 Herbert Smith Freehills CIS LLPOFSI: 465.000 Pfund gegen Moskauer Kanzleigesellschaft Herbert Smith Freehills CIS wegen Zahlungen an gelistete Banken Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 562.409 €

OFSI verhängte am 11. November 2024 gegen die Herbert Smith Freehills CIS LLP, das Moskauer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei, eine Geldbuße von 465.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 930.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI leistete die Gesellschaft zwischen dem 25. und dem 31. Mai 2022 sechs Zahlungen von zusammen 3.932.392,10 Pfund an drei gelistete russische Banken, unter anderem im Zuge der Schließung des Büros. Als Ursachen nannte OFSI eine unzureichende Prüfung und fehlendes Sanktions-Screening der Zahlungen sowie die Eile bei der Abwicklung. Gegen die Londoner Muttergesellschaft traf OFSI keine Feststellungen. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 14. Februar 2025; am 14. März 2025 erklärte sich die Londoner Muttergesellschaft bereit, die Buße für die Gesellschaft vollständig zu zahlen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow“, 20.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/penalty-notice-20-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulation 12 of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
20.03.2025

Originalbetrag 465.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.08.2024 ein britischer Concierge- und ImmobiliendienstleisterOFSI: 15.000 Pfund gegen Concierge-Dienstleister wegen Zahlungen für die Immobilie einer gelisteten Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 17.820 €

OFSI verhängte am 29. August 2024 gegen einen britischen Concierge- und Immobiliendienstleister eine Geldbuße von 15.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI leistete oder empfing das kleine Hausverwaltungsunternehmen in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 26 Zahlungen im Wert von 15.487,30 Pfund im Zusammenhang mit einer Immobilie, die einer gelisteten Person gehörte, und verfügte damit über eingefrorene Gelder bzw. stellte Gelder zu deren Gunsten bereit. Weitere Zahlungen waren zwar durch eine Generallizenz gedeckt, doch versäumte das Unternehmen die darin vorgeschriebenen Meldungen; OFSI wertete dies als zusätzlichen Verstoß und als erschwerend, verhängte dafür aber keine gesonderte Buße. Das Unternehmen hatte die Verstöße nicht selbst angezeigt. Es gab keine Stellungnahme ab und beantragte keine ministerielle Überprüfung. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulations 11(1) and 13(1) of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
26.09.2024

Originalbetrag 15.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink

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31.08.2023 ein britischer ZahlungsdienstleisterOFSI: Veröffentlichung eines Sanktionsverstoßes durch Zahlungsdienstleister statt Geldbuße – Barabhebung vom Konto einer von einer gelisteten Person kontrollierten Gesellschaft Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert Sonstiges

Das Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) von HM Treasury veröffentlichte am 31. August 2023 einen Bericht über einen Sanktionsverstoß eines britischen Zahlungsdienstleisters, verhängte aber keine Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFSI konnte am 30. Juni 2022, einen Tag nach der Listung, über eine Debitkarte eines Firmenkontos 250 Pfund in bar abgehoben werden, obwohl das Konto einer Gesellschaft gehörte, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person stand. Das Konto selbst war nach einem Screening-Treffer eingeschränkt worden, die Karte jedoch nicht; laut OFSI sah die interne Richtlinie keine Kartensperre bei solchen Treffern vor, und am Wochenende stand kein Fachteam bereit, sodass die Karte erst am 4. Juli 2022 gesperrt wurde. OFSI wertete dies als Bereitstellung von Geldern an eine Gesellschaft im Eigentum oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person. Das Unternehmen hatte den Vorfall selbst gemeldet und seine Abläufe angepasst; OFSI hielt eine Veröffentlichung statt einer Geldbuße für angemessen. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.08.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.08.2025 · Direktlink

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