Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2025 | 3 | 46,4 Mio. € |
| 2026 | 2 | 484,5 Mio. € |
5 Fälle
20.05.2026 Farjess Inc. und Royal Canadian Steel Inc.Kanadische Stahlunternehmen zahlen 19 Mio. USD – Stahl aus Asien und Europa als kanadisch gemeldet 16,4 Mio. €
Zwei kanadische Stahlunternehmen sollen von Mai 2019 bis Januar 2025 Flachstahl aus China, Indonesien, Italien, der Türkei und Vietnam gegenüber dem US-Zoll als kanadischen oder US-Ursprungs angegeben haben. Der Vergleich über 19 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt die Klage eines Zollmaklers, der rund 3,61 Mio. USD erhält.
Ursprungsangaben im grenznahen Handel müssen auf Werksnachweise gestützt sein; der eigene Zollmakler ist oft der erste, der Unstimmigkeiten bemerkt.
Ursprungsnachweise im Stahlhandel
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.05.2026 Perfectus Aluminum Inc., Perfectus Aluminum Acquisitions LLC und vier verbundene LagergesellschaftenPerfectus Aluminum: 549,5 Mio. USD – Aluminiumprofile als Scheinpaletten eingeführt 468,1 Mio. €
Die Unternehmen führten von Juli 2011 bis Juni 2014 über 2,2 Millionen chinesische Aluminiumstrangpressprofile ein, die nur punktuell zu „Paletten“ verschweißt waren, und meldeten sie als Fertigware, die nicht unter die Antidumping- und Ausgleichszölle falle – Käufer für die Paletten gab es nie. Eine Jury hatte die Gesellschaften bereits 2021 u. a. wegen Verschwörung zum Betrug an den USA strafrechtlich verurteilt; der zivilrechtliche Vergleich über 549,5 Mio. USD erledigt mehrere Whistleblower-Klagen.
Wer Ware durch minimale Bearbeitung als Fertigware aus dem Anwendungsbereich von Antidumpingzöllen herausdeklariert, umgeht Zölle – die Einreihung muss dem tatsächlichen Erzeugnis folgen.
Tarifierung und Umgehung von Antidumpingzöllen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (zivilrechtlicher Vergleich)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
Originalbetrag 549.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Ceratizit USA LLCCeratizit USA: 54,4 Mio. USD für umdeklarierte Hartmetallprodukte aus China 46,4 Mio. €
Der Vertrieb für Wolframkarbid-Produkte soll chinesische Ware über Taiwan umgeschlagen und als taiwanisch deklariert (2020–2024), Produkte falsch tarifiert (2015–2024) und Ware ohne Ursprungskennzeichnung vertrieben haben. Der Vergleich über 54,4 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage; der Hinweisgeber erhält rund 9,75 Mio. USD.
Ursprung, Zolltarifnummer und Kennzeichnung sind drei getrennte Pflichten – eine Zoll-Compliance, die nur eine davon prüft, lässt die anderen Risiken offen.
Tarifierung, Ursprungsangaben und Ursprungskennzeichnung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 54.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- Ceratizit USA LLC Agrees to Pay $54.4M to Settle False Claims Act Allegations Relating to Evaded Customs Duties Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert Anordnung
Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.
Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.
Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung
- Behörde / Gericht
- Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- EPPO: Italy – EPPO seizes €950 000 in probe into import of stainless steel coils (10.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben Vorfall
Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.
Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.
Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler
- Behörde / Gericht
- Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
- Maßnahme
- Vorfall ohne bekannte Maßnahme
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 03.02.2025
- Zollfahndungsamt Stuttgart: Verdacht der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Stahl (03.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink