Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

11Fälle aus 3 Jurisdiktionen
472,1 Mio. €Summe der Geldbeträge (10 Fälle mit Betrag)
463,2 Mio. €Größter Einzelfall: ein britischer Tabakkonzern
846.529 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202213,37 Mio. €
20232463,5 Mio. €
202441,59 Mio. €
202521,34 Mio. €
202622,35 Mio. €

11 Fälle

01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 901.597 €

Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
01.06.2026

Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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12.02.2026 IMG Academy, LLCOFAC: 1,72 Mio. US-Dollar Vergleich mit IMG Academy wegen Schulverträgen mit zwei sanktionierten Personen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,45 Mio. €

Die Schule und Sportakademie IMG Academy, LLC aus Bradenton (Florida) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.720.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Sanktionen zur Drogenbekämpfung. Nach den Feststellungen von OFAC schloss IMG Academy zwischen 2019 und 2025 mit zwei Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu einem sanktionierten mexikanischen Drogenkartell auf der SDN-Liste standen, Schulverträge für deren Kinder und wickelte die zugehörigen Zahlungen ab; insgesamt handelte es sich um 89 Vorgänge. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, da bereits Ermittlungen liefen, als die Akademie sie meldete; der Vergleichsbetrag entspricht der Basisbuße. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million Related to Apparent Violations of Counternarcotics Sanctions“ vom 12.02.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935006/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202 (89 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 1.720.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.07.2025 Britischer Exporteur (von HMRC nicht genannt, anonymisiert)Exporteur zahlt 1,16 Mio. £ – bis dahin höchster Vergleich wegen Russland-Sanktionen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,34 Mio. €

Ein von HMRC nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im Mai 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 1.160.725,67 GBP, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC hatte er Waren für Russland verfügbar gemacht. Laut HMRC war es zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der höchste Vergleich der Behörde wegen eines Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen; als Lehre nennt HMRC unter anderem das Risiko, an russische Unternehmen mit Niederlassungen in Drittstaaten zu liefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfänger in Drittstaaten müssen darauf geprüft werden, ob es sich um russische Unternehmen handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Empfängern in Drittstaaten auf Verbindung zu Russland

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.160.725,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.03.2025 Sahara Hands; Peculiar Peoples' Palace Ministries; Impact PlanetOFSI: Veröffentlichung von Verstößen dreier Wohltätigkeitsorganisationen gegen Auskunftspflichten statt Geldbuße Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 14. März 2025 einen Bericht über Verstöße dreier britischer Wohltätigkeitsorganisationen – Sahara Hands, Peculiar Peoples' Palace Ministries und Impact Planet – gegen Auskunftspflichten aus dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht; eine Geldbuße verhängte OFSI nicht. Nach den Feststellungen von OFSI hatten die Organisationen auf ein förmliches Auskunftsersuchen trotz dreier Schreiben ohne vernünftigen Grund keine Informationen geliefert. OFSI stellte klar, dass es sich nur um einen Verstoß gegen Informationspflichten handelt und ihr keine Hinweise auf weitere Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften vorliegen. OFSI hält es für möglich, dass veraltete Kontaktdaten im Register der Charity Commission eine Rolle spielten, wertete dies aber nicht als mildernd. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 14 March 2025“, 14.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-14-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Counter-Terrorism (International Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 36(6); Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
14.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.12.2024 Córdoba Music Group LLCOFAC: 41.591 US-Dollar Vergleich mit Córdoba Music Group wegen Instrumentenlieferungen in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 39.626 €

Der kalifornische Musikinstrumentenhersteller Córdoba Music Group LLC zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 41.591 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen zwischen November 2019 und März 2022 in neun Fällen Instrumente und Zubehör im Wert von 118.831 US-Dollar an ein Handelsunternehmen in Dubai, obwohl es wusste, dass die Ware für einen iranischen Vertriebspartner bestimmt war. Laut OFAC war dem Unternehmen, auch mangels Compliance-Schulung, offenbar nicht bewusst, dass indirekte Exporte in den Iran verboten sind. Aufgedeckt wurde dies nach der Übernahme durch einen neuen Eigentümer. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 59.416 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 Related to Apparent Violations of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 18.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933726/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (neun Lieferungen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.12.2024

Originalbetrag 41.591 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.11.2024 Herbert Smith Freehills CIS LLPOFSI: 465.000 Pfund gegen Moskauer Kanzleigesellschaft Herbert Smith Freehills CIS wegen Zahlungen an gelistete Banken Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 562.409 €

OFSI verhängte am 11. November 2024 gegen die Herbert Smith Freehills CIS LLP, das Moskauer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei, eine Geldbuße von 465.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 930.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI leistete die Gesellschaft zwischen dem 25. und dem 31. Mai 2022 sechs Zahlungen von zusammen 3.932.392,10 Pfund an drei gelistete russische Banken, unter anderem im Zuge der Schließung des Büros. Als Ursachen nannte OFSI eine unzureichende Prüfung und fehlendes Sanktions-Screening der Zahlungen sowie die Eile bei der Abwicklung. Gegen die Londoner Muttergesellschaft traf OFSI keine Feststellungen. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 14. Februar 2025; am 14. März 2025 erklärte sich die Londoner Muttergesellschaft bereit, die Buße für die Gesellschaft vollständig zu zahlen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow“, 20.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/penalty-notice-20-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulation 12 of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
20.03.2025

Originalbetrag 465.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.10.2024 Vietnam Beverage Company LimitedOFAC: 860.000 US-Dollar Vergleich mit Vietnam Beverage wegen Getränkeverkäufen nach Nordkorea USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 791.460 €

Die vietnamesische Holding Vietnam Beverage Company Limited zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für zwei Tochtergesellschaften 860.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC nahmen die Getränke-Töchter zwischen April 2016 und Oktober 2018 in 43 Fällen Zahlungen von rund 1.141.547 US-Dollar für den Verkauf alkoholischer Getränke nach Nordkorea über US-Finanzinstitute entgegen und veranlassten diese dadurch, Finanzdienstleistungen für Nordkorea zu erbringen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, würdigte aber die Kooperation und die eigene Meldung der internen Erkenntnisse; die Basisbuße lag bei 1.720.000 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Vietnam Beverage Company Limited settles with OFAC for $860,000 for Apparent Violations of the North Korea Sanctions Regulations“ vom 17.10.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (43 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.10.2024

Originalbetrag 860.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet NiederlandeVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 195.000 €

Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

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17.04.2023 ein britischer TabakkonzernOFAC: 508,6 Mio. US-Dollar Vergleich mit Tabakkonzern wegen Tabakgeschäften mit Nordkorea USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 463,2 Mio. €

Ein Londoner Tabakkonzern zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 508.612.492 US-Dollar, den gesetzlichen Höchstbetrag, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen und die Sanktionen gegen Verbreiter von Massenvernichtungswaffen. Nach den Feststellungen von OFAC verabredete sich der Konzern, Tabakprodukte nach Nordkorea zu liefern und die Zahlungen dafür über das US-Finanzsystem abzuwickeln; zwischen 2009 und 2016 flossen so rund 251,6 Mio. US-Dollar. Zudem nahm die Singapurer Tochter über US-Banken Dollarzahlungen für Zigarettenverkäufe an die nordkoreanische Botschaft in Singapur entgegen. Dadurch verarbeiteten US-Banken Zahlungen, an denen gesperrte nordkoreanische Banken beteiligt waren. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein. Der Vergleich erging zeitgleich mit einer Einigung mit dem DOJ; 503.263.807 US-Dollar gelten durch die dortige Zahlung als beglichen, 5.348.685 US-Dollar gehen an das Finanzministerium. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Weapons of Mass Destruction Proliferators Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 544.205(b) (ein mutmaßlicher Verstoß); North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (15 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
25.04.2023

Originalbetrag 508.612.492 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.04.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.03.2023 ein indischer TabakherstellerOFAC: 332.500 US-Dollar Vergleich mit indischem Tabakhersteller wegen Tabakexporten nach Nordkorea USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 311.213 €

Ein indischer Tabakhersteller aus Mumbai zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 332.500 US-Dollar für fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen 2017 über Zwischenhändler Tabak indirekt nach Nordkorea und ließ sich die Zahlungen über Vermittler in Drittstaaten in US-Dollar überweisen. Dadurch wurde der Bezug zu Nordkorea verschleiert und US-Banken wickelten die Zahlungen ab. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 475.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (Veranlassung von Verstößen gegen §§ 510.206, 510.211 durch US-Banken; fünf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
01.03.2023

Originalbetrag 332.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.11.2022 ein US-KosmetikunternehmenOFAC: 3,33 Mio. US-Dollar Vergleich mit Kosmetikunternehmen wegen jahrelanger Exporte in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 3,37 Mio. €

Ein Kosmetikunternehmen aus Kalifornien zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.334.286 US-Dollar wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC beteiligte sich das Unternehmen über rund acht Jahre bis 2018 an einer Verabredung mit einem iranischen und einem emiratischen Vertriebspartner, Produkte und Dienstleistungen aus den USA ohne Genehmigung in den Iran zu liefern; es ging um mindestens 62 Exporte im Wert von rund 11,1 Mio. US-Dollar. OFAC stufte den mutmaßlichen Verstoß als schwerwiegend, aber nach einem Eigentümerwechsel freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 11.114.287 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Unternehmen wurde von OFAC am 02.11.2022 unterzeichnet und am 17.05.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. part 560, insbesondere § 560.203(b) (Verabredung zur Umgehung); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.05.2023

Originalbetrag 3.334.286 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.11.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2024 · Direktlink

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