Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

13Fälle aus 2 Jurisdiktionen
284,4 Mio. €Summe der Geldbeträge
4,46 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202214,11 Mio. €
2023227,8 Mio. €
2024113,5 Mio. €
2025312,5 Mio. €
20266226,5 Mio. €

13 Fälle

24.08.2026 Container Manufacturing Ltd.Kleiner US-Maschinenlieferant exportierte Ersatzteile für Dosenpressen nach Russland USAExportkontrolle und Dual-Use 857.339 €

Der Hersteller von Pressen für Getränkedosendeckel aus Ohio (neun Beschäftigte) lieferte von März 2023 bis März 2025 in zehn Fällen Ersatzteile für Aluminium-Umformwerkzeuge im Wert von rund 264.700 USD – teils über die VAE und die Türkei – ohne Lizenz an einen russischen Kunden, dessen Gruppe auch Rüstungsvorprodukte liefert. In zwei Fällen handelte das Unternehmen in Kenntnis des Verstoßes; es räumte die Vorwürfe ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten müssen Zolltarifnummern gegen Russland-Beschränkungen prüfen und Lieferungen über Drittländer als Warnsignal behandeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

HTS-basierte Russland-Exportbeschränkungen, Umwege über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, § 746.8(a)(5) (HTS-Codes Supplement No. 4 to Part 746), §§ 764.2(a), 764.2(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Volle Kooperation; nachträglich ausgebautes Compliance-Programm mit Screening, Freigabeprozess und zusätzlicher Exportkontrollschulung
Veröffentlicht
24.08.2026

Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 52.632 €

Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 Everlight Electronics Co., Ltd. und Everlight Americas, Inc.Everlight: 5,15 Mio. USD – chinesische LEDs über Taiwan als taiwanisch deklariert USAZoll 4,46 Mio. €

Der taiwanische LED-Hersteller und seine texanische Tochter sollen von 2018 bis 2022 in China gefertigte LEDs über Taiwan umgeschlagen und gegenüber dem Zoll als taiwanischen Ursprungs angegeben haben, um Section-301-Zölle zu vermeiden; bis 2025 wurden zudem chinesische und taiwanische Chips in der Fertigung nicht getrennt. Der Vergleich über 5,15 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage eines früheren Mitarbeiters, der rund 876.000 USD erhält.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Umschlag über Drittländer muss der Warenursprung nach Fertigungsschritt belegt sein – ein Umpacken in Taiwan macht aus chinesischer Ware keine taiwanische.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungsregeln und Warenursprung bei Umschlag über Drittländer

Behörde / Gericht
U.S. Attorney’s Office District of Maryland (Department of Justice) mit U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Tariff Act of 1930 (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
05.08.2026

Originalbetrag 5.150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.07.2026 Airbus Operations LimitedAirbus Operations zahlt 6,4 Mio. GBP für Exportkontroll-Verstöße bei Technologietransfer Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 7,48 Mio. €

Airbus Operations Ltd verstieß über einen längeren Zeitraum vor November 2022 gegen die Export Control Order 2008: Übermittlungen kontrollierter Technologie unter drei allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (OGEL) wurden nicht korrekt dokumentiert, vorgeschriebene Register fehlten, und eine Einzelgenehmigung wurde nicht eingehalten. Der Fall kam durch Selbstanzeige ans Licht und wurde per Compound Settlement erledigt (Datum der Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Technologietransfers per E-Mail oder Datenraum sind Ausfuhren – Auflagen, Register und Aufzeichnungen allgemeiner Genehmigungen müssen im Alltag gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungsauflagen und Aufzeichnungspflichten beim Technologietransfer

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008, Art. 29(2) und 29(3) (Auflagen und Register bei OGELs) sowie Auflage einer SIEL; Straftaten nach Art. 38(1)(a) und (b); Compound Settlement durch HMRC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung, volle Kooperation, Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
30.07.2026

Originalbetrag 6.409.388 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.04.2026 Coastal PVA Technology, Inc.Coastal PVA: 1,7 Mio. USD (ausgesetzt) für Bürsten an SMIC – ohne Exportkontrollprogramm USAExportkontrolle und Dual-Use 1,45 Mio. €

Der kalifornische Hersteller von PVA-Bürsten zur Wafer-Reinigung verkaufte von 2021 bis 2024 in 18 Fällen Ware im Wert von rund 400.000 USD über zwei chinesische Händler an SMIC Beijing und SMIC North, beide auf der Entity List. Das Unternehmen hatte keine formalen Exportkontrollregeln; die Strafe von 1,7 Mio. USD wird wegen begrenzter Zahlungsfähigkeit ein Jahr ausgesetzt und entfällt, wenn Schulung und internes Audit fristgerecht erfolgen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch nicht gelistete Alltagsware (EAR99) braucht eine Genehmigung, wenn der Endkunde auf der Entity List steht – ohne Endkundenprüfung hilft auch der Umweg über Händler nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exportkontrolle bei EAR99-Ware und Lieferung über Händler

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Zahlung wegen nachgewiesen begrenzter Zahlungsfähigkeit ausgesetzt; Lieferungen nach Hinweis von BIS eingestellt.
Veröffentlicht
14.04.2026

Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.02.2026 Applied Materials, Inc. und Applied Materials Korea, Ltd.Applied Materials zahlt 252 Mio. USD für Chipanlagen-Exporte nach China USAExportkontrolle und Dual-Use 212,2 Mio. €

Applied Materials und die koreanische Tochter führten 2021 und 2022 Ionenimplanter für die Halbleiterfertigung im Wert von rund 126 Mio. USD über Korea ohne Lizenz an ein 2020 auf die Entity List gesetztes chinesisches Unternehmen aus. Die Strafe entspricht dem doppelten Transaktionswert und damit dem gesetzlichen Höchstmaß; verantwortliche Compliance- und Führungskräfte sind nicht mehr im Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umwege über ausländische Tochtergesellschaften heben die Lizenzpflicht nicht auf; Exportkontrolle braucht Audits und klare Verantwortlichkeit der Führung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Entity-List-Prüfung bei Lieferungen über Tochtergesellschaften

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations (Entity List)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Verantwortliche Compliance-Mitarbeitende und leitende Führungskräfte aus Handel und Produktion sind laut BIS nicht mehr beschäftigt.
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 252.500.300 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.11.2025 Harman International Industries, Inc.Harman zahlt 11,8 Mio. USD – Antidumpingzoll auf Aluminium-Kühlkörper nicht bezahlt USAZoll 10,2 Mio. €

Der Audioelektronik-Konzern (Marken u. a. Harman Kardon, JBL) soll von 2011 bis 2023 Kühlkörper aus chinesischem Aluminium-Strangpressprofil eingeführt haben, ohne die fälligen Antidumping- und Ausgleichszölle zu zahlen; nach Hinweisen auf das Versäumnis soll das Unternehmen es nicht offengelegt haben. Der Vergleich über 11.809.628 USD erledigt eine Whistleblower-Klage (Anteil rund 2,3 Mio. USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer einen Zollfehler erkennt und nicht freiwillig offenlegt, verwandelt ein Versehen in eine bewusste Täuschung – Korrekturmeldungen gehören in den Prozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Antidumpingzölle auf Vorprodukte und Offenlegung erkannter Fehler

Behörde / Gericht
U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan (Department of Justice) mit CBP und Department of Commerce
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
26.11.2025

Originalbetrag 11.809.628 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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25.06.2025 Harman International Industries, Inc.OFAC: 1,45 Mio. US-Dollar Vergleich mit Harman wegen Umleitung von Produkten über einen VAE-Händler in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,25 Mio. €

Der Audioelektronik-Konzern Harman International Industries, Inc. aus Connecticut zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.454.145 US-Dollar für elf mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte der langjährige Händler in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Mai 2018 bis Oktober 2020 Harman-Produkte an Kunden im Iran, und zwar mit Wissen und Unterstützung von 13 in Großbritannien tätigen Mitarbeitern der US-Tochter Harman Professional, Inc.; deren Verhalten wird Harman zugerechnet. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 2.077.350 US-Dollar. 400.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Harman durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 25.06.2025 unterzeichnet und am 08.07.2025 veröffentlicht. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Harman International Industries, Inc. Settles with OFAC for $1,454,145 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 08.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934471/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (elf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.454.145 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.01.2025 Haas Automation, Inc.Haas Automation: CNC-Teile und Freischaltcodes für gesperrte russische Rüstungsfirmen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,01 Mio. €

Nach Darstellung von OFAC lieferte der kalifornische Werkzeugmaschinenhersteller von Dezember 2019 bis März 2022 über sein Händlernetz indirekt eine CNC-Maschine, 13 Ersatzteilbestellungen und sieben Freischaltcodes für Maschinen gesperrter russischer Rüstungs- und Energieunternehmen. Laut OFAC einigte sich Haas mit der Behörde auf einen Vergleich über 1.044.781 USD (acht der 21 mutmaßlichen Verstöße wertete OFAC als schwerwiegend; keine freiwillige Selbstanzeige); zeitgleich schloss Haas einen separaten Vergleich mit dem Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums über 1,5 Mio. USD, der im angegebenen Betrag nicht enthalten ist. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 for Apparent Violations of the Ukraine-/Russia-related Sanctions Regulations“ vom 17.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933956/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Ersatzteile und Software-Freischaltcodes für bereits gelieferte Maschinen sind sanktionsrelevante Leistungen – Endkunden hinter Händlern müssen bekannt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Endkundenprüfung im Händlervertrieb, Software-Freischaltungen als Leistung

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC); parallel U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589; E.O. 13662); Export Administration Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Erhebliche Abhilfemaßnahmen und umfassende Kooperation
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 1.044.781 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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07.11.2024 Aiotec GmbHOFAC: 14,55 Mio. US-Dollar Vergleich mit Aiotec wegen Lieferung einer Polypropylenanlage in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 13,5 Mio. €

Die Berliner Aiotec GmbH, die Industrieanlagen für den Energiesektor beschafft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 14.550.000 US-Dollar wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Iran-Sanktionen; davon sind 9.550.000 US-Dollar ausgesetzt, solange Aiotec seine Compliance-Zusagen erfüllt. Laut Vergleichsvereinbarung können weitere bis zu 700.000 US-Dollar ausgesetzt werden, wenn sie für Sanktions-Compliance ausgegeben werden; zu zahlen sind 4,3 Mio. US-Dollar in Raten über sieben Jahre. Nach den Feststellungen von OFAC wirkte das Unternehmen zwischen 2015 und 2019 an einer Verabredung mit, ein US-Unternehmen dazu zu bringen, ihm eine stillgelegte Polypropylenanlage aus Australien für rund 9,7 Mio. US-Dollar zu verkaufen, die tatsächlich für einen Abnehmer im Iran bestimmt war; die Zahlungen von rund 9,46 Mio. US-Dollar liefen über eine US-Bank. OFAC stufte den mutmaßlichen Verstoß als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 19,4 Mio. US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 07.11.2024 unterzeichnet und am 03.12.2024 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis des mutmaßlichen Verstoßes durch Aiotec dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Aiotec GmbH Settles with OFAC for $14,550,000 Related to an Apparent Violation of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 03.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933661/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.203(b) (Verabredung zur Umgehung; ein mutmaßlicher Verstoß); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
03.12.2024

Originalbetrag 14.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.08.2023 ein US-IndustriekonzernOFAC: 9,62 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Industriekonzern wegen Verkaufs von Reflexfolie an eine Einrichtung der iranischen Polizei USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 8,9 Mio. €

Ein US-Industriekonzern aus Minnesota zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 9.618.477 US-Dollar für 54 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte die Schweizer Tochter zwischen 2016 und 2018 wissentlich reflektierende Folie für Kfz-Kennzeichen über einen deutschen Wiederverkäufer an eine Einrichtung, die von den iranischen Polizeikräften kontrolliert wird; ein bei einer Auslandstochter beschäftigter US-Bürger war eng beteiligt. Solche Geschäfte waren von der damaligen Allgemeingenehmigung für Auslandstöchter ausdrücklich ausgenommen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 13.740.682 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 29.08.2023 unterzeichnet und am 21.09.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204, 560.206, 560.215 (54 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
21.09.2023

Originalbetrag 9.618.477 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.02.2023 ein US-amerikanischer Hersteller von 3D-DruckernDDTC: 20 Mio. USD gegen US-Hersteller von 3D-Druckern wegen Weitergabe technischer Daten USAExportkontrolle und Dual-Useanonymisiert 18,9 Mio. €

Das DDTC schloss mit einem US-amerikanischen Hersteller von 3D-Druckern einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 20 Mio. USD wegen ungenehmigter Ausfuhren und Weitergaben technischer Daten in verschiedene Länder, darunter ein nach ITAR gesperrtes Land, sowie mangelhafter ITAR-Aufzeichnungen. 10 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 10 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen. Das Bureau of Industry and Security verhängte wenige Tage später eine gesonderte Strafe wegen Verstößen gegen die Export Administration Regulations.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer technische Daten digital mit Standorten und Partnern teilt, muss vor jeder Weitergabe die Exportkontrolle prüfen und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe technischer Daten und ITAR-Aufzeichnungspflichten

Behörde / Gericht
U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die das Unternehmen dem DDTC selbst offengelegt hatte.

Originalbetrag 20.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.02.2025 · Direktlink

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30.12.2022 ein dänischer Hersteller von Kälte- und KlimatechnikOFAC: 4,38 Mio. US-Dollar Vergleich mit dänischem Hersteller wegen Zahlungen aus Iran, Syrien und Sudan über ein US-Bankkonto USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 4,11 Mio. €

Ein dänischer Hersteller von Kälte- und Klimatechnik zahlt nach einem Vergleich mit dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums 4.379.810 US-Dollar für 225 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-, Syrien- und Sudan-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC wies die Tochter in den Vereinigten Arabischen Emiraten zwischen November 2013 und August 2017 Kunden in diesen Ländern an, über Drittzahler auf ihr Konto bei der VAE-Filiale eines US-Finanzinstituts zu zahlen, und leistete von dort auch Zahlungen in den Iran und nach Syrien; insgesamt ging es um rund 16,96 Mio. US-Dollar. Die Drittzahler verschleierten Absender und Empfänger, sodass die Filter der Bank nicht griffen. OFAC stufte den Fall als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 21.899.050 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
IEEPA, 50 U.S.C. §§ 1701-1705; Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560), Syrian Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 542), Sudanese Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 538); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
30.12.2022

Originalbetrag 4.379.810 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.12.2024 · Direktlink

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