Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 2 Jurisdiktionen
2,52 Mio. €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
2,47 Mio. €Größter Einzelfall: Haas Automation, Inc.
1,26 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. USA 2,52 Mio. € 100 % · 2 Fälle
  2. EU — 0 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 2,52 Mio. € 100 % · 2 Fälle
  2. Anordnung — 0 % · 1 Fall
  3. Freiheitsstrafe — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Haas Automation, Inc. 2,47 Mio. € 98 % · 1 Fall
  2. Rice Lake Weighing Systems, Inc. 52.632 € 2 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241—
Q1 202512,47 Mio. €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20251—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 2026152.632 €

4 Fälle

12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 52.632 €

Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Ex-Geschäftsführer in U-Haft: Werkzeugmaschinen über Drittländer nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Ein 55-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus dem Raum Tübingen soll von Oktober 2023 bis Dezember 2024 fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Mio. Euro über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert haben. Das Amtsgericht Stuttgart erließ Haftbefehl und einen Vermögensarrest über rund 1,5 Mio. Euro; durchsucht wurde u. a. eine Spedition in Duisburg. Die Ermittlungen dauern an (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werkzeugmaschinen gehören zu den Kernzielen der Russland-Sanktionen; auch Speditionen geraten bei Umwegsendungen in den Fokus der Zollfahndung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgehung über Drittländer erkennen (Spedition, Vertrieb)

Behörde / Gericht
Amtsgericht Stuttgart (Haftbefehl, Vermögensarrest); Staatsanwaltschaft Stuttgart; Zollfahndungsamt Stuttgart
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Ehemaliger Geschäftsführer in Untersuchungshaft.
Veröffentlicht
19.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.01.2025 Haas Automation, Inc.Haas Automation: CNC-Teile und Freischaltcodes für gesperrte russische Rüstungsfirmen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 2,47 Mio. €

Der kalifornische Werkzeugmaschinenhersteller lieferte von Dezember 2019 bis März 2022 über sein Händlernetz indirekt eine CNC-Maschine, 13 Ersatzteilbestellungen und sieben Freischaltcodes für Maschinen gesperrter russischer Rüstungs- und Energieunternehmen. OFAC verhängte 1.044.781 USD (acht der 21 Verstöße schwerwiegend, keine Selbstanzeige), zeitgleich zahlte Haas an BIS 1,5 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Ersatzteile und Software-Freischaltcodes für bereits gelieferte Maschinen sind sanktionsrelevante Leistungen – Endkunden hinter Händlern müssen bekannt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Endkundenprüfung im Händlervertrieb, Software-Freischaltungen als Leistung

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC); parallel U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589; E.O. 13662); Export Administration Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Erhebliche Abhilfemaßnahmen und umfassende Kooperation
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 2.544.781 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.11.2024 Sieben Jahre Haft: Werkzeugmaschinen für Scharfschützengewehre an russischen Waffenhersteller DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Freiheitsstrafe

Der 56-jährige Geschäftsführer eines baden-württembergischen Werkzeugmaschinenunternehmens und einer Schweizer Holding lieferte 2015 trotz des Russland-Embargos sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenhersteller für die Serienfertigung von Scharfschützengewehren und verschleierte Empfänger und Verwendungszweck. Das OLG verhängte sieben Jahre Gesamtfreiheitsstrafe; eingezogen wurden rund 3 Mio. Euro bei der Holding und 2,1 Mio. Euro beim Angeklagten (davon 674.000 Euro gesamtschuldnerisch). Nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Embargoverstöße mit Rüstungsbezug werden als Staatsschutzsachen verfolgt – auch Jahre später und mit Einziehung bei ausländischen Holdings.

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat (Az. 2 St 3 BJs 48/22)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§§ 17, 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Beschluss 2014/512/GASP und Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
07.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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