Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 2,52 Mio. € 100 % · 2 Fälle
- Anordnung — 0 % · 1 Fall
- Freiheitsstrafe — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | — |
| Q1 2025 | 1 | 2,47 Mio. € |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 1 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | 52.632 € |
4 Fälle
12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter 52.632 €
Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.
Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.
Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- OFAC Enforcement Release: Rice Lake Weighing Systems Settles with OFAC for Iran-Related Apparent Violations (12.08.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.11.2025 Ex-Geschäftsführer in U-Haft: Werkzeugmaschinen über Drittländer nach Russland Anordnung
Ein 55-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus dem Raum Tübingen soll von Oktober 2023 bis Dezember 2024 fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Mio. Euro über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert haben. Das Amtsgericht Stuttgart erließ Haftbefehl und einen Vermögensarrest über rund 1,5 Mio. Euro; durchsucht wurde u. a. eine Spedition in Duisburg. Die Ermittlungen dauern an (Datum = Pressemitteilung).
Werkzeugmaschinen gehören zu den Kernzielen der Russland-Sanktionen; auch Speditionen geraten bei Umwegsendungen in den Fokus der Zollfahndung.
Umgehung über Drittländer erkennen (Spedition, Vertrieb)
- Behörde / Gericht
- Amtsgericht Stuttgart (Haftbefehl, Vermögensarrest); Staatsanwaltschaft Stuttgart; Zollfahndungsamt Stuttgart
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Ehemaliger Geschäftsführer in Untersuchungshaft.
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- Zollfahndungsamt Stuttgart: Zoll deckt unerlaubte Ausfuhren von Werkzeugmaschinen nach Russland auf (19.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.01.2025 Haas Automation, Inc.Haas Automation: CNC-Teile und Freischaltcodes für gesperrte russische Rüstungsfirmen 2,47 Mio. €
Der kalifornische Werkzeugmaschinenhersteller lieferte von Dezember 2019 bis März 2022 über sein Händlernetz indirekt eine CNC-Maschine, 13 Ersatzteilbestellungen und sieben Freischaltcodes für Maschinen gesperrter russischer Rüstungs- und Energieunternehmen. OFAC verhängte 1.044.781 USD (acht der 21 Verstöße schwerwiegend, keine Selbstanzeige), zeitgleich zahlte Haas an BIS 1,5 Mio. USD.
Auch Ersatzteile und Software-Freischaltcodes für bereits gelieferte Maschinen sind sanktionsrelevante Leistungen – Endkunden hinter Händlern müssen bekannt sein.
Endkundenprüfung im Händlervertrieb, Software-Freischaltungen als Leistung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC); parallel U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589; E.O. 13662); Export Administration Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Erhebliche Abhilfemaßnahmen und umfassende Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
Originalbetrag 2.544.781 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.
- OFAC Enforcement Release: Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 (17.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.11.2024 Sieben Jahre Haft: Werkzeugmaschinen für Scharfschützengewehre an russischen Waffenhersteller Freiheitsstrafe
Der 56-jährige Geschäftsführer eines baden-württembergischen Werkzeugmaschinenunternehmens und einer Schweizer Holding lieferte 2015 trotz des Russland-Embargos sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenhersteller für die Serienfertigung von Scharfschützengewehren und verschleierte Empfänger und Verwendungszweck. Das OLG verhängte sieben Jahre Gesamtfreiheitsstrafe; eingezogen wurden rund 3 Mio. Euro bei der Holding und 2,1 Mio. Euro beim Angeklagten (davon 674.000 Euro gesamtschuldnerisch). Nicht rechtskräftig.
Embargoverstöße mit Rüstungsbezug werden als Staatsschutzsachen verfolgt – auch Jahre später und mit Einziehung bei ausländischen Holdings.
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat (Az. 2 St 3 BJs 48/22)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- §§ 17, 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Beschluss 2014/512/GASP und Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer persönlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- OLG Stuttgart, 2. Strafsenat: Angeklagter wegen vier Verstößen gegen das AWG i. V. m. dem Russland-Embargo zu 7 Jahren verurteilt (07.11.2024) Pressemitteilung eines Gerichts
- Generalbundesanwalt: Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben (13.11.2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink