Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 1,03 Mrd. € 83 % · 20 Fälle
- GVA Capital Ltd. 186,3 Mio. € 15 % · 1 Fall
- Interactive Brokers LLC 10,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
- IPI Partners, LLC 9,89 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Citibank, N.A., London Branch 5,54 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Exodus Movement, Inc. 2,68 Mio. € 0 % · 1 Fall
- TradeStation Securities, Inc. 963.196 € 0 % · 1 Fall
- ShapeShift AG 636.618 € 0 % · 1 Fall
- Markom Management Limited 358.453 € 0 % · 1 Fall
- Deutsche Bank AG London Branch 190.476 € 0 % · 1 Fall
- 5 weitere454.217 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 6 | 26,6 Mio. € |
| 2023 | 12 | 990,7 Mio. € |
| 2024 | 4 | 10,4 Mio. € |
| 2025 | 9 | 210,3 Mio. € |
| 2026 | 3 | 6,69 Mio. € |
34 Fälle
11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen 5,54 Mio. €
Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.
Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.
Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Citibank, N.A., London Branch Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.04.2026 Deutsche Bank AG London BranchOFSI: 165.000 Pfund gegen Deutsche Bank AG London Branch im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler 190.476 €
OFSI verhängte am 30. April 2026 gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank AG im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 165.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI führte die Niederlassung im Juni und Juli 2022 für einen Kunden zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler aus, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand. Laut OFSI enthielt die Liste des Screening-Anbieters keine Eigentumsangaben zu der gelisteten Einheit, sodass der Empfänger nicht erkannt wurde. Die Bank hatte die Zahlungen am 20. September 2022 selbst offengelegt. Nach einer Absichtsmitteilung vom 12. September 2025, die OFSI am 2. Dezember 2025 bestätigte, beantragte die Bank am 23. Januar 2026 eine ministerielle Überprüfung; das Verfahren endete mit dem Vergleich. Den ursprünglich angekündigten Betrag nennt die Veröffentlichung nicht. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (“DBLB”)“, 19.05.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-deutsche-bank-ag-london-branch-dblb. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
Originalbetrag 165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (DBLB) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (DBLB) (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.03.2026 TradeStation Securities, Inc.OFAC: 1,11 Mio. US-Dollar Vergleich mit TradeStation wegen Wertpapierhandel für Kunden in Iran, Syrien und auf der Krim 963.196 €
Der Online-Broker TradeStation Securities, Inc. aus Florida zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.110.661 US-Dollar für 481 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Kunden im Iran, in Syrien und auf der Krim zwischen Juni 2021 und Juni 2022 nach mehreren Fehlern in den Compliance-Kontrollen über die mobile App 481 Wertpapiergeschäfte im Wert von zusammen 4.442.645 US-Dollar ausführen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 2.221.322 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 17.03.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935351/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (481 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
Originalbetrag 1.110.661 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
- OFAC Enforcement Release: TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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02.12.2025 IPI Partners, LLCPrivate-Equity-Firma IPI hielt Oligarchen-Gelder vier Jahre nach Listung 9,89 Mio. €
Der auf Rechenzentren spezialisierte Chicagoer Fondsmanager nahm 2017/2018 über verschachtelte Strukturen Kapital eines russischen Oligarchen auf und verwaltete diese Beteiligung nach dessen Listung im April 2018 noch vier Jahre weiter. OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und nicht selbst angezeigt.
Kapitalgeber müssen bis zum wirtschaftlich Berechtigten durchleuchtet und bei neuen Listungen erneut geprüft werden – verschachtelte Strukturen schützen nicht vor Haftung.
Prüfung wirtschaftlich Berechtigter bei Investoren und Fondsstrukturen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße in fünf Jahren; Kooperation erst nach anfänglich unzureichender Mitwirkung deutlich verbessert (u. a. Verzicht auf das Anwaltsprivileg), daher nur begrenzte Anrechnung
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
Originalbetrag 11.485.352 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2025.
- OFAC Enforcement Release: IPI Partners, LLC Settles with OFAC for $11,485,352 (02.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.11.2025 Exodus Movement, Inc.OFAC: 3,1 Mio. US-Dollar Vergleich mit Exodus wegen Kundensupport für Nutzer im Iran 2,68 Mio. €
Das US-Fintech Exodus Movement, Inc. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.103.360 US-Dollar für 254 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC leistete Exodus Kundensupport für Nutzer im Iran und half ihnen teilweise, über die eigene Wallet-Software auf Kryptobörsen Dritter zuzugreifen. In zwölf Fällen empfahlen Mitarbeiter den Nutzern laut OFAC trotz Kenntnis der Sanktionen, ihren Standort per VPN zu verschleiern, um die Kontrollen dieser Börsen zu umgehen; diese Fälle wertete OFAC als schwerwiegend. Die mutmaßlichen Verstöße waren nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße lag bei 4.774.400 US-Dollar. Berücksichtigt wurden umfangreiche Abhilfemaßnahmen und Kooperation. 630.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Exodus durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen, an das Finanzministerium zu zahlen sind 2.473.360 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 19.11.2025 unterzeichnet und am 16.12.2025 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis der mutmaßlichen Verstöße durch Exodus dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Exodus Movement, Inc. Settles with OFAC for $3,103,360 for Apparent Violations of Iran-related Sanctions Regulations“ vom 16.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934831/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (254 mutmaßliche Verstöße), in 12 Fällen zusätzlich § 560.203 (Umgehung); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.12.2025
Originalbetrag 3.103.360 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.
- OFAC Enforcement Release: Exodus Movement, Inc. Settles with OFAC for $3,103,360 (16.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC Settlement Agreement: Exodus Movement, Inc. (19.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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10.11.2025 Bank of Scotland PLCOFSI: 160.000 Pfund gegen Bank of Scotland wegen Zahlungen auf das Konto einer gelisteten Person 182.274 €
OFSI verhängte am 10. November 2025 gegen die Bank of Scotland PLC eine Geldbuße von 160.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 320.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI wickelte die Bank zwischen dem 8. und dem 24. Februar 2023 24 Zahlungen über insgesamt 77.383,39 Pfund über das Konto einer nach dem Russland-Sanktionsrecht gelisteten Person ab, darunter Gutschriften von 76.000 Pfund. Laut OFSI erkannte das Screening eine Namensvariante nicht, und bei einer PEP-Prüfung am 20. Februar 2023 unterlief ein menschlicher Fehler. In der Absichtsmitteilung vom 28. August 2025 waren 175.000 Pfund angekündigt. Die Bank beantragte keine ministerielle Überprüfung. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC“, 26.01.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-bank-of-scotland-plc. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 11, 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.11.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Bank of Scotland PLC (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.09.2025 ShapeShift AGOFAC: 750.000 US-Dollar Vergleich mit ShapeShift wegen Kryptotausch mit Nutzern in Sanktionsstaaten 636.618 €
Die in der Schweiz gegründete und von Denver (Colorado) aus betriebene Kryptotauschbörse ShapeShift AG zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 750.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC tauschte ShapeShift zwischen Dezember 2016 und Oktober 2018 in 17.183 Fällen digitale Vermögenswerte im Wert von 12.570.956 US-Dollar mit Nutzern in Kuba, im Iran, im Sudan und in Syrien, obwohl IP-Adressen den Standort erkennen ließen. Ein Sanktions-Compliance-Programm führte das Unternehmen erst nach einer OFAC-Vorladung ein. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 39.515.000 US-Dollar. Der niedrige Vergleichsbetrag berücksichtigt, dass ShapeShift den Betrieb eingestellt hat und kaum noch Vermögen besitzt. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „ShapeShift AG Settles with OFAC for $750,000 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Programs“ vom 22.09.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934641/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201(b) (39); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (16.839); Sudanese Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 538.205 (33); Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207 (272); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.
- OFAC Enforcement Release: ShapeShift AG Settles with OFAC for $750,000 (22.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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08.09.2025 Vanquis Bank LimitedOFSI: Veröffentlichung eines Sanktionsverstoßes durch Vanquis Bank statt Geldbuße nach verspäteter Kontosperre Sonstiges
OFSI veröffentlichte am 8. September 2025 einen Bericht über Sanktionsverstöße der Vanquis Bank Limited, verhängte aber keine Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFSI blieb das Konto einer nach dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht gelisteten Person nach der Listung acht Tage lang uneingeschränkt nutzbar; in dieser Zeit wurden 200 Pfund in bar abgehoben und ein Kauf über 8,99 Pfund getätigt. OFSI hatte die Bank am Vortag der Listung vorgewarnt. Laut OFSI war das zuständige Personal für eine Nachbearbeitung abgezogen, sodass die interne Frist von einem Tag für die Sperre überschritten wurde. Die Bank meldete den Verstoß selbst, allerdings erst 13 Tage nach der Listung. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 08 September 2025“, 08.09.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-08-september-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- regulations 11 and 12 of the Counter-Terrorism (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Veröffentlichung nach section 149(3) Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.09.2025
- OFSI: Report Concerning Breach of Financial Sanctions Regulations – Vanquis Bank Limited (08.09.2025) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Disclosure notice: 08 September 2025 (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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15.07.2025 Interactive Brokers LLCOFAC: 11,8 Mio. US-Dollar Vergleich mit Interactive Brokers wegen Dienstleistungen für Kunden in Sanktionsgebieten und gesperrte Personen 10,1 Mio. €
Der Online-Broker Interactive Brokers LLC aus Greenwich (Connecticut) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 11.832.136 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC erbrachte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Januar 2024 Brokerage- und Anlagedienstleistungen für Personen im Iran, in Kuba, in Syrien und auf der Krim, wickelte Geschäfte in Wertpapieren ab, die unter das Programm gegen chinesische Rüstungsunternehmen fielen, führte Transaktionen mit gesperrten Personen aus mehreren Programmen durch und tätigte verbotene Neuinvestitionen in Russland; insgesamt ging es um 12.367 Transaktionen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfe und Kooperation; die Basisbuße lag bei 60.130.059 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Interactive Brokers LLC Settles with OFAC for $11,832,136 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 15.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- E.O. 13685 § 1(a)(iii), E.O. 14024 §§ 1, 4(a), E.O. 14071 § 1(a)(i); 31 C.F.R. § 515.201 (Kuba), §§ 542.201, 542.207 (Syrien), § 560.204 (Iran), § 583.201 (Global Magnitsky), § 586.201 (Chinese Military-Industrial Complex), § 587.201 (Russian Harmful Foreign Activities), § 591.201 (Venezuela); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 15.07.2025
Originalbetrag 11.832.136 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2025.
- OFAC Enforcement Release: Interactive Brokers LLC Settles with OFAC for $11,832,136 (15.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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12.06.2025 GVA Capital Ltd.OFAC: Geldbuße von 216 Mio. US-Dollar gegen GVA Capital wegen Verwaltung einer Beteiligung für einen sanktionierten Oligarchen 186,3 Mio. €
OFAC hat gegen die Risikokapitalgesellschaft GVA Capital Ltd. aus San Francisco per Penalty Notice den gesetzlichen Höchstbetrag von 215.988.868 US-Dollar als Geldbuße verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC verwaltete GVA Capital zwischen April 2018 und Mai 2021 wissentlich eine Beteiligung für einen sanktionierten russischen Oligarchen, obwohl ihr dessen Sperrstatus bekannt war, und arbeitete dabei mit einem Verwandten als dessen Mittelsmann zusammen. Zudem kam das Unternehmen einer OFAC-Vorladung 28 Monate lang nicht vollständig nach. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt. Der Penalty Notice gingen Pre-Penalty Notices vom 13.09.2023 und 22.08.2024 voraus. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $215,988,868 Penalty on GVA Capital Ltd. for Violating Ukraine/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 12.06.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934366/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.201(a)(3), 589.201(b)(1), 589.213(a); Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.602 (28 Verstöße, Subpoena); Penalty Notice nach 31 C.F.R. § 589.703 und den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
Originalbetrag 215.988.868 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.
- OFAC Enforcement Release: OFAC Imposes $215,988,868 Penalty on GVA Capital Ltd. (12.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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27.02.2025 Rogaland SparebankRogaland Sparebank: 1,2 Mio. NOK Strafe wegen nicht eingefrorenen Kontos 102.551 €
Gulating lagmannsrett verurteilte Rogaland Sparebank (früher Sandnes Sparebank) zu einer Unternehmensgeldstrafe von 1.200.000 NOK, weil die Bank im April und Mai 2020 ein auf den Namen einer auf der Al-Qaida-Sanktionsliste der Vereinten Nationen geführten Person eröffnetes Konto nicht einfror und darauf 13 Einzahlungen über zusammen 45.828 NOK verbuchte; zusätzlich muss die Bank 50.000 NOK Verfahrenskosten tragen. Das Hordaland tingrett hatte die Bank zunächst freigesprochen; der Berufungsausschuss des Høyesterett ließ die Revision der Bank am 21.05.2025 nicht zu.
Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ersetzen keine Sanktionsprüfung: Gelder gelisteter Personen sind sofort einzufrieren, auch wenn das Konto formal auf Veranlassung Dritter eröffnet wurde.
Einfrieren von Geldern sanktionierter Personen
- Behörde / Gericht
- Gulating lagmannsrett
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- § 2 lov om bindende FN-vedtak i. V. m. § 3 forskrift om sanksjoner mot ISIL (Da'esh) og Al-Qaida; §§ 27 und 28 straffeloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank entdeckte den Vorgang selbst, ergriff Maßnahmen und meldete ihn an Økokrim, später an Finanstilsynet und das Außenministerium; sie hatte keinen Vorteil aus dem Verstoß.
- Haftung von Führungskräften
- Nach dem Berufungsgericht liegt es in der Verantwortung von Leitung und Vorstand, die Bank personell so auszustatten, dass Sanktionspflichten eingehalten werden.
Originalbetrag 1.200.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.01.2025 Markom Management LimitedOFSI: 300.000 Pfund gegen Markom Management wegen Rückzahlung an eine gelistete Person 358.453 €
OFSI verhängte am 10. Januar 2025 gegen die britische Markom Management Limited, die 2018 Treuhand-, Verwaltungs- und Buchhaltungsdienste für Gesellschaften erbrachte, eine Geldbuße von 300.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI veranlasste das Unternehmen am 20. Februar 2018 die Rücküberweisung einer Überzahlung von rund 416.590 Pfund an eine nach EU-Recht gelistete Person und stellte ihr damit unmittelbar Gelder zur Verfügung. OFSI führte dies auf fehlende Abläufe, mangelnde Sanktionskenntnisse und den Wunsch nach einer raschen Zahlung zurück. Das Unternehmen meldete den Verstoß im Oktober 2018; einen Nachlass für die Offenlegung gewährte OFSI nicht. In der Absichtsmitteilung vom 1. August 2024 waren 400.000 Pfund angekündigt; nach Stellungnahmen des Unternehmens senkte OFSI den Betrag. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 4. Juni 2025. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Markom Management Limited“, 31.07.2025, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-markom-management-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine (European Union Financial Sanctions) (No. 2) Regulations 2014 (Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014); Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.01.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Markom Management Ltd (MML) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Markom Management Limited (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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19.12.2024 Citibank Europe Plc, Luxembourg BranchCitibank Europe, Zweigniederlassung Luxemburg: Rüge wegen verspäteter Russland-Sanktionen Verwarnung
Die CSSF erteilte der Luxemburger Zweigniederlassung eine Rüge (reprimand), weil sie 2022 die Finanzsanktionen nach Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gegenüber zwei Konten eines gelisteten Kunden verspätet umsetzte und das Finanzministerium verspätet informierte. Auf den Konten liefen weiter automatische Gebühren- und Zinsbuchungen; ein Zugriff der gelisteten Person auf Mittel fand laut CSSF nicht statt.
Neue Sanktionslistungen müssen ohne Verzögerung auf alle Konten angewendet und dem Finanzministerium gemeldet werden – auch automatische Buchungen gehören auf den Prüfstand.
Unverzügliches Einfrieren und Melden bei neuen Sanktionslistungen
- Behörde / Gericht
- Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Art. 6(4) Loi du 19 décembre 2020 relative aux mesures restrictives en matière financière; Art. 8-4(1) und (2) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt Art. 2 und 7 VO (EU) Nr. 269/2014, Art. 6(1) Gesetz 2020, Règlement grand-ducal du 14 novembre 2022, Art. 33(2) Règlement CSSF 12-02
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die CSSF berücksichtigte die Abhilfemaßnahmen der Zweigniederlassung.
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- CSSF, Administrative decision of 19 December 2024 (Citibank Europe Plc, Luxembourg Branch) Entscheidung einer Behörde
- CSSF, Administrative sanction of 19 December 2024 – Dokumentseite Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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14.11.2024 American Life Insurance Company (ALICO)OFAC: 178.421 US-Dollar Vergleich mit American Life Insurance Company wegen Policen für Einrichtungen der iranischen Regierung 169.392 €
Die American Life Insurance Company (ALICO), ein US-Versicherer mit Sitz in Delaware und weltweitem Gruppen- und Einzelgeschäft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 178.421 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC versicherte ALICO zwischen Februar 2022 und August 2023 drei Versicherungsnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die der iranischen Regierung gehörten oder von ihr kontrolliert wurden und daher gesperrt waren, darunter Schulen; insgesamt wurden 2.331 Prämien und Leistungen über 446.077 US-Dollar abgewickelt. Warnmeldungen des Screenings wurden fälschlich als Fehlalarm geschlossen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 223.038 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „American Life Insurance Company Settles with OFAC for $178,421 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 14.11.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933596/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204 (Dienstleistungsexport), 560.211 (gesperrtes Vermögen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.11.2024
Originalbetrag 178.421 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.
- OFAC Enforcement Release: American Life Insurance Company Settles with OFAC for $178,421 (14.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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07.06.2024 eine US-DepotbankOFAC: 7,45 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Depotbank wegen Rechnungen einer Software-Tochter an russische Kunden 6,84 Mio. €
Eine Depotbank aus Massachusetts zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für sich und ihre Software-Tochter 7.452.501 US-Dollar für 38 mutmaßliche Verstöße gegen die Ukraine/Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC datierte die Software-Tochter zwischen 2016 und 2020 Rechnungen über rund 1,27 Mio. US-Dollar an Kunden, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlagen, wiederholt neu oder stellte sie neu aus und nahm Zahlungen nach Ablauf der zulässigen Kreditfristen an; darin lag eine verbotene Neuverschuldung. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein und berücksichtigte Kooperation und Abhilfe; die Basisbuße entsprach dem Höchstbetrag von 13.550.002 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 07.06.2024 unterzeichnet und am 26.07.2024 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.202 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (38 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 26.07.2024
Originalbetrag 7.452.501 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.06.2024.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.06.2026 · Direktlink
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14.03.2024 eine Schweizer PrivatbankengruppeOFAC: 3,74 Mio. US-Dollar Vergleich mit Schweizer Privatbankengruppe wegen Wertpapiergeschäften für Kunden in Kuba und gesperrte Personen 3,42 Mio. €
Eine Schweizer Privatbankengruppe zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.740.442 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme; 1.000.000 US-Dollar davon sind ausgesetzt, bis bestimmte Compliance-Zusagen erfüllt sind. Nach den Feststellungen von OFAC veranlassten Gesellschaften der Gruppe zwischen 2014 und 2018, dass US-Wertpapierfirmen 727 Wertpapiertransaktionen über 29.939.701 US-Dollar für Kunden in Kuba und 141 Transaktionen über 468.615 US-Dollar für eine nach dem Kingpin Act gesperrte Person abwickelten; 2023 kamen fünf Dividendenzahlungen an eine nach den Russland-Sanktionen gesperrte Person hinzu. Insgesamt ging es um 873 Transaktionen über 30.409.488 US-Dollar. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als freiwillig offengelegt und nicht schwerwiegend ein; die Basisbuße lag bei 10.686.977 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202; Russian Harmful Foreign Activities Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 587.201; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
Originalbetrag 3.740.442 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2024.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.03.2026 · Direktlink
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21.12.2023 ein US-Versicherer aus New YorkOFAC: 466.200 US-Dollar Vergleich mit US-Versicherer wegen Policen für ein gesperrtes Unternehmen 424.474 €
Ein Versicherer aus dem Bundesstaat New York zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 466.200 US-Dollar für 39 mutmaßliche Verstöße gegen die Ukraine/Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC wickelte das Unternehmen zwischen Mai 2018 und Juli 2020 Transaktionen über zusammen 315.891 US-Dollar zu vier Versicherungspolicen einer panamaischen Gesellschaft ab, die einer auf der SDN-Liste geführten Person gehörte und damit selbst gesperrt war. Laut OFAC war im Unternehmen seit 2010 bekannt, dass die Policen Vermögen dieser Person abdeckten. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 666.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.201(a)(4)(iii) (39 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.12.2023
Originalbetrag 466.200 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.12.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink
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13.12.2023 eine US-KryptohandelsplattformOFAC: 1,21 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Kryptoplattform wegen Transaktionen von Nutzern auf der Krim 1,12 Mio. €
Eine Kryptohandelsplattform aus San Francisco einigte sich mit OFAC auf einen Vergleich über 1.207.830 US-Dollar. Nach den Feststellungen von OFAC wickelte das Unternehmen zwischen April 2020 und Mai 2022 989 Transaktionen über rund 1,25 Mio. US-Dollar für Nutzer ab, die gewöhnlich auf der Krim ansässig waren. Die 89 betroffenen Konten nannten überwiegend Russland als Wohnsitzland, gaben aber Adressen auf der Krim an; das Screening wertete das Adressfeld nicht aus. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 3.097.000 US-Dollar. Wegen der finanziellen Lage des Unternehmens sind 300.000 US-Dollar der Vergleichssumme ausgesetzt, solange es seine Compliance-Zusagen erfüllt; weitere 300.000 US-Dollar gelten als erbracht, wenn es diesen Betrag in zusätzliche Sanktionskontrollen investiert. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (989 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 13.12.2023
Originalbetrag 1.207.830 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.12.2025 · Direktlink
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08.12.2023 ein US-BörsenbetreiberOFAC: 4,04 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Börsenbetreiber wegen Geschäften der früheren armenischen Börsentochter 3,75 Mio. €
Ein Börsenbetreiber aus New York zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 4.040.923 US-Dollar für das Verhalten ihrer früheren armenischen Tochter, die die Armenische Wertpapierbörse betrieb. Nach den Feststellungen von OFAC wickelte die Tochter zwischen Dezember 2012 und September 2014 über ihre Handelsplattformen 151 Geschäfte mit einem Nennwert von rund 227,9 Mio. US-Dollar mit der armenischen Tochter einer gelisteten iranischen Staatsbank ab und erbrachte damit wissentlich Dienstleistungen für den Iran und die iranische Regierung. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.215 (151 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.12.2023
Originalbetrag 4.040.923 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2025 · Direktlink
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21.11.2023 eine internationale KryptobörseOFAC: 968,6 Mio. US-Dollar Vergleich mit Kryptobörse wegen Handels zwischen US-Nutzern und Nutzern in Sanktionsgebieten 884,2 Mio. €
Eine auf den Kaimaninseln registrierte Kryptobörse zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 968.618.825 US-Dollar für 1.667.153 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC führte die Handelsplattform von August 2017 bis Oktober 2022 Kryptowährungsgeschäfte über rund 706 Mio. US-Dollar zwischen US-Nutzern und Nutzern in sanktionierten Ländern und Regionen oder gesperrten Personen zusammen. Laut OFAC wusste die Unternehmensführung von US-Nutzern und Nutzern aus Sanktionsgebieten auf der Plattform, duldete dies, täuschte Dritte über ihre Kontrollen und ermunterte Nutzer, die eigenen Kontrollen zu umgehen. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag. Parallel einigte sich das Unternehmen mit DOJ, FinCEN und CFTC; 898.618.825 US-Dollar des OFAC-Betrags gelten durch die Zahlung an das DOJ als beglichen. Das Unternehmen muss zudem für fünf Jahre einen unabhängigen Compliance-Monitor einsetzen. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 510.206, 510.212, E.O. 13722; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.207, 589.213, E.O. 13685; Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; E.O. 14065; IEEPA § 206(a); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.11.2023
Originalbetrag 968.618.825 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.11.2025 · Direktlink