Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen – 0 % · 2 Fälle
- Serbia Zijin Copper D.O.O. – 0 % · 1 Fall
- Xinjiang Zijin Zinc Industry Co., Ltd. – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 2 | – |
| 2025 | 1 | – |
| 2026 | 1 | – |
4 Fälle
16.06.2026 Serbia Zijin Copper D.O.O.CBP-Einfuhrstopp für Kupfer von Serbia Zijin Copper wegen Zwangsarbeitsindikatoren Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Kupfer und Kupfererzeugnisse von Serbia Zijin Copper D.O.O. (Serbien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Lohneinbehalt, Einschüchterung, Bewegungseinschränkung und Einbehalt von Ausweisen).
Auch Produktion in Europa ist kein Freibrief: Rohstoff- und Metalllieferketten brauchen eigene Zwangsarbeitsprüfungen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- CBP issues Withhold Release Order on Serbia Zijin Copper D.O.O. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.01.2025 Xinjiang Zijin Zinc Industry Co., Ltd.UFLPA-Liste: Zinkproduzent Xinjiang Zijin Zinc Industry aufgenommen Anordnung
Die FLETF listete das Bergbauunternehmen aus der Präfektur Kizilsu doppelt: wegen Zusammenarbeit mit der Regierung Xinjiangs bei Anwerbung und Transfer verfolgter Gruppen und wegen Materialbezugs aus Xinjiang. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Metallverarbeiter sollten Hütten und Minen ihrer Vorlieferanten kennen und gegen die UFLPA Entity List abgleichen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(ii) und (v)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 15.01.2025
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (15.01.2025) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.08.2024 ein Hongkonger MagnesiumherstellerUFLPA-Liste: Hongkonger Magnesiumhersteller aufgenommen Sonstiges
Die Forced Labor Enforcement Task Force unter Vorsitz des US-Heimatschutzministeriums hat einen in Hongkong ansässigen Hersteller von Magnesiumdünger und Magnesiumlegierungen in die UFLPA Entity List aufgenommen, weil die US-Regierung begründeten Anlass zur Annahme sieht, dass er Magnesium aus der Region Xinjiang bezieht. Für Waren des Unternehmens gilt damit die widerlegliche Vermutung, dass sie mit Zwangsarbeit hergestellt wurden und nicht in die USA eingeführt werden dürfen.
Rohstoffe müssen bis in die Herkunftsregion zurückverfolgt werden – schon mittelbare Bezüge aus Xinjiang können Einfuhren in die USA blockieren.
Herkunft von Rohstoffen und Zwangsarbeitsrisiken in der Lieferkette
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Sec. 2(d)(2)(B)(v) und Sec. 3(a); 19 U.S.C. 1307
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.08.2024 ein chinesisches BergbauunternehmenUFLPA-Liste: chinesisches Bergbauunternehmen aufgenommen Sonstiges
Die Forced Labor Enforcement Task Force unter Vorsitz des US-Heimatschutzministeriums hat ein in Xinjiang ansässiges Bergbauunternehmen (Nichteisenmetalle) in die UFLPA Entity List aufgenommen, weil die US-Regierung begründeten Anlass zur Annahme sieht, dass es mit der Regionalregierung Xinjiangs bei Anwerbung, Transport und Aufnahme von Uiguren, Kasachen, Kirgisen und Angehörigen anderer verfolgter Gruppen zusammenarbeitet. Waren des Unternehmens gelten damit als mit Zwangsarbeit hergestellt und sind von der Einfuhr in die USA ausgeschlossen, solange die Vermutung nicht widerlegt ist.
Bei Metallen aus China gehört die Prüfung gegen die UFLPA Entity List bis zur Mine in jede Lieferantenbewertung.
Zwangsarbeitsrisiken bei Metallen und Rohstoffen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Sec. 2(d)(2)(B)(ii) und Sec. 3(a); 19 U.S.C. 1307
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink