Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Energie und Versorgung 226,5 Mio. € 57 % · 2 Fälle
- Bau und Immobilien 62,3 Mio. € 16 % · 5 Fälle
- Industrie und Maschinenbau 45,3 Mio. € 11 % · 4 Fälle
- Stahl und Metall 25,8 Mio. € 7 % · 1 Fall
- Sonstige 18,4 Mio. € 5 % · 1 Fall
- Telekommunikation, IT und Software 16,6 Mio. € 4 % · 2 Fälle
- Gesundheitswesen 1,77 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Chemie und Pharma 96.540 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 15,9 Mio. € |
| 2023 | 5 | 245 Mio. € |
| 2024 | 1 | 30.000 € |
| 2025 | 5 | 68,1 Mio. € |
| 2026 | 5 | 67,8 Mio. € |
17 Fälle
19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia 29,7 Mio. €
Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.
Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.
Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP COLAS RAIL ASIA Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – COLAS RAIL ASIA (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt 1,77 Mio. €
Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Vorgängen bei der übernommenen Blockade Medical.
Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.
Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice – Conventions judiciaires d'intérêt public (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CJIP Société BALT USA LLC (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo 25,8 Mio. €
Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.
Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.
Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Geldboete Fleurette Properties Ltd wegens omkoping in Congo Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro 10 Mio. €
Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.
Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.
Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Strukton betaalt hoge transactie van 10 miljoen euro na corruptieonderzoek Pressemitteilung einer Behörde
- OM Functioneel Parket: Transactieovereenkomst Calisto (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- College van procureurs-generaal: Beslissing hoge transactie onderzoek Calisto (09.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex 18,4 Mio. €
SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.
Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP SURYS Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – SURYS (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 15,5 Mio. €
IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.
Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.
Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken
- Behörde / Gericht
- Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
- Communiqué de presse de la Procureure de la République de Paris, 27 juin 2025 (CJIP IDEMIA France) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung 16,1 Mio. €
Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.
Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP Exclusive Networks Corporate Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP société Exclusive Networks Corporate (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.02.2025 Paprec GroupPNF: CJIP mit Paprec Group über 17,54 Mio. Euro nach Ermittlungen zu Abfallaufträgen 17,5 Mio. €
Paprec Group verpflichtete sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von 17.538.990 EUR, in der bereits beschlagnahmte 4.828.000 EUR enthalten sind, sowie zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (Kosten bis 1.000.000 EUR). Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung, Begünstigung bei Vergaben, Geldwäsche und unzulässiger Absprachen rund um Aufträge und Konzessionen französischer Gebietskörperschaften zur Abfallbehandlung; validiert am 11.02.2025.
Wer von kommunalen Aufträgen lebt, muss Kontakte zu Entscheidungsträgern und Vergabeabläufe lückenlos auf Korruptions- und Begünstigungsrisiken prüfen.
Integrität bei kommunalen Aufträgen und Konzessionen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 11 février 2025 (CJIP Paprec Group) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Paprec group Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien 558.024 €
Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.
Exportaufträge an staatliche Stellen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP KLUBB France Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP KLUBB France SAS (10.02.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.12.2024 BAM International B.V.OM: Strafbefehl gegen BAM International wegen falsch verbuchter Beschleunigungszahlungen 30.000 €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die BAM International B.V. einen Strafbefehl über 30.000 Euro wegen Urkundenfälschung (valsheid in geschrift): Bei einem abgeschlossenen Projekt in Afrika waren im Zusammenhang mit einem Steuerstreit sogenannte Beschleunigungszahlungen (facilitation payments) an Amtsträger geflossen, die nicht alle transparent in der Buchhaltung erfasst waren. Das Unternehmen hatte die Zahlungen bei einer eigenen Untersuchung entdeckt und selbst gemeldet; die Höhe entspricht der OM-Richtlinie zu Selbstanzeige, Kooperation und Eigenuntersuchung. Ein separates Verfahren wegen Bestechung von Amtsträgern bei anderen Projekten stellte das OM mangels Beweisen ein.
Auch geduldete Kleinzahlungen an Amtsträger müssen vollständig und transparent verbucht werden; Selbstanzeige und eigene Aufklärung wirken mildernd.
Beschleunigungszahlungen und transparente Buchführung
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Valsheid in geschrift (Urkundenfälschung nach niederländischem Strafrecht); Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, eigene Untersuchung und Kooperation mit den Ermittlungen.
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
- OM: Strafbeschikking en sepot in onderzoek naar BAM International B.V. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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04.12.2023 ein französisches Ingenieur- und PlanungsunternehmenPNF: CJIP mit Ingenieurunternehmen über 14,6 Mio. Euro wegen Auslandsbestechungsverdachts 14,6 Mio. €
Das Ingenieurunternehmen verpflichtete sich in einer am 29.11.2023 geschlossenen und am 04.12.2023 validierten CJIP zu einer Geldauflage von 14.600.000 EUR. Das Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger, ging auf eine Strafanzeige zurück, mit der das Unternehmen 2013 selbst Prüfberichte und ein anonymes Schreiben an die Justiz übermittelt hatte.
Interne Audits und anonyme Hinweise auf Bestechung sollten sofort untersucht werden; eine Selbstanzeige ersetzt die spätere Sanktion aber nicht.
Umgang mit internen Hinweisen auf Bestechung und Selbstanzeige
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 4 décembre 2023 (CJIP ADP Ingénierie) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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04.12.2023 ein französischer Industriehersteller und seine UnternehmensgruppePNF: CJIP mit Industriehersteller über 13,37 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 13,4 Mio. €
Der Hersteller verpflichtete sich in einer mit dem Parquet national financier geschlossenen CJIP zu einer Geldauflage von 13.373.000 EUR; zusätzlich muss die Unternehmensgruppe ein dreijähriges Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (AFA) umsetzen, dessen Kosten der Hersteller bis 500.000 EUR trägt. Grundlage war ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger; validiert am 04.12.2023.
Wer mit ausländischen Amtsträgern Geschäfte macht, braucht ein belastbares Anti-Korruptionsprogramm – sonst verordnet es die Behörde samt Aufsichtskosten.
Anti-Korruptionsprogramm nach Sapin II unter behördlicher Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 4 décembre 2023 (CJIP Seves Group / Sediver) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Groupes Seves et Sediver Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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28.07.2023 ein ungarisches PharmaunternehmenPharmaunternehmen: 37 Mio. HUF Bußgeld für Ärztehonorare und überhöhte Bewirtung 96.540 €
Die ungarische Arzneimittelbehörde OGYÉI belegte ein ungarisches Pharmaunternehmen mit einem Bußgeld von 37.000.000 HUF und untersagte die Fortsetzung der Verstöße, weil das Unternehmen verschreibungsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in zahlreichen Fällen über Honorarverträge unzulässige Vermögensvorteile gewährt hatte – etwa für Rollenspiele zur Schulung des eigenen Außendienstes, Fachbeiträge in einer firmeneigenen Werbezeitschrift, werbliche Vorträge sowie bezahlte Vorträge von Abteilungschefärzten vor ihren eigenen Mitarbeitern. Hinzu kamen eine Bewirtung über dem gesetzlichen Satz je Teilnehmer in vier Fällen bei eigenen Fachveranstaltungen, die nicht gemeldete Unterstützung der Teilnahme von Ärzten an zwei internationalen Fachveranstaltungen sowie Mängel bei Warnhinweisen in Werbematerial, bei der Abgabe von Mustern und bei Spendenprotokollen. Der Bescheid erging in einem neuen Verfahren, nachdem das Hauptstädtische Gericht (Fővárosi Törvényszék) einen früheren Bescheid von 2020 wegen unzureichender Begründung der Sanktionshöhe aufgehoben, die rechtliche Bewertung der Honorarverträge aber bestätigt hatte.
Honorarverträge mit verschreibenden Ärztinnen und Ärzten brauchen eine echte, von der Verkaufsförderung getrennte fachliche Leistung zu angemessenem Preis – sonst gelten sie als verbotener Vorteil.
Honorarverträge, Vorträge und Bewirtung von Ärztinnen und Ärzten im Pharmamarketing
- Behörde / Gericht
- Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet (OGYÉI; Rechtsnachfolger NNGYK)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Gyftv. (Gesetz Nr. XCVIII/2006) § 14 Abs. 1, 2 und 10, § 11/B Abs. 2, § 19 Abs. 2 lit. c und d; EüM-Verordnung 3/2009 § 7 Abs. 1 lit. a, § 10 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 28.07.2023
Originalbetrag 37.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2023.
- OGYÉI, endgültige behördliche Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.07.2025 · Direktlink
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28.06.2023 ein französischer und ein britischer Anlagenbauer für die Energiebranche aus derselben GruppePNF: CJIP mit zwei Energie-Anlagenbauern über 208,94 Mio. Euro 208,9 Mio. €
Zwei Gesellschaften einer früheren Anlagenbaugruppe für die Energiebranche schlossen mit dem Parquet national financier eine CJIP wegen möglicher Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit 2008 und 2009 geschlossenen Verträgen in Ghana und Äquatorialguinea. Die französische Gesellschaft zahlt eine Geldauflage von 54.146.000 EUR, die britische von 154.792.000 EUR, zusammen 208.938.000 EUR; die Vereinbarung wurde am 28.06.2023 validiert.
Bei Großaufträgen mit staatlichen Energieunternehmen müssen Kontakte von Vermittlern zu Amtsträgern und deren Angehörigen besonders streng geprüft werden.
Bestechung ausländischer Amtsträger bei Großprojekten im Energiesektor
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 28.06.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 28 juin 2023 (CJIP Technip Energies France / Technip UK) Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public vom 22. Juni 2023 (Technip Energies France, Technip UK) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink
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17.05.2023 ein französisches Bauunternehmen und ein Projektentwickler desselben BaukonzernsPNF: CJIP mit Bauunternehmen und Projektentwickler über 7,96 Mio. Euro 7,96 Mio. €
Die beiden Gesellschaften eines französischen Baukonzerns verpflichteten sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von insgesamt 7.964.000 EUR und zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption, dessen Kosten das Bauunternehmen bis 1.337.000 EUR trägt. Das 2021 eingeleitete Ermittlungsverfahren betraf u. a. Begünstigung bei öffentlichen Aufträgen (favoritisme) und aktive wie passive Bestechung von Amtsträgern; validiert am 17.05.2023.
Kontakte zu öffentlichen Auftraggebern im Vergabeverfahren müssen klar geregelt und dokumentiert werden, um Begünstigungsvorwürfe zu vermeiden.
Korruption und Begünstigung bei öffentlichen Bauaufträgen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (favoritisme, corruption d'agent public)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 17 mai 2023 (CJIP Bouygues Bâtiment Sud-Est / Linkcity Sud-Est) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Bouygues bâtiment sud-est et Linkcity sud-est Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.05.2025 · Direktlink
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30.11.2022 ein europäischer Luft- und RaumfahrtkonzernPNF: Zweite CJIP mit Luftfahrtkonzern über 15,86 Mio. Euro wegen Bestechungsverdachts 15,9 Mio. €
In einer zweiten Convention judiciaire d'intérêt public (nach jener von 2020) verpflichtete sich der Konzern gegenüber dem Parquet national financier zu einer Geldauflage von 15.856.044 EUR. Gegenstand sind Zahlungen an Vertriebsmittler bei Verkaufskampagnen in Libyen und Kasachstan sowie über einen weiteren Vermittler, die die Staatsanwaltschaft überwiegend als mögliche Bestechung ausländischer Amtsträger einstuft, bei einem Hubschraubergeschäft in Kasachstan als mögliche Bestechung eines französischen Mandatsträgers; die Höhe entspricht den an die Mittler in Libyen und Kasachstan gezahlten Vergütungen. Die am 17.11.2022 geschlossene Vereinbarung wurde am 30.11.2022 gerichtlich validiert.
Provisionen an Vertriebsmittler brauchen eine belegte Gegenleistung und eine dokumentierte Prüfung, sonst drohen auch Jahre später Sanktionen.
Risiken bei Provisionen an Vertriebsmittler im Auslandsgeschäft
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale; Art. 435-3, 433-1 Code pénal
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 30.11.2022
- Agence française anticorruption: Affaire Airbus SE (2022), CJIP validiert am 30.11.2022 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Convention judiciaire d'intérêt public zwischen dem Procureur de la République financier und Airbus SE (2022) Entscheidung einer Behörde
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