Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 1 Jurisdiktion
458,9 Mio. €Summe der Geldbeträge
143,3 Mio. €Größter Einzelfall: Trafigura Beheer B.V.
90,5 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Bundesanwaltschaft (BA) 315,6 Mio. € 69 % · 4 Fälle
  2. Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft 143,3 Mio. € 31 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Bestechung von Amtsträgern 458,9 Mio. € 100 % · 5 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Energie und Versorgung 233,8 Mio. € 51 % · 2 Fälle
  2. Stahl und Metall 138,9 Mio. € 30 % · 1 Fall
  3. Sonstige 82,1 Mio. € 18 % · 1 Fall
  4. Industrie und Maschinenbau 4,07 Mio. € 1 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202214,07 Mio. €
2023182,1 Mio. €
20242229,4 Mio. €
20251143,3 Mio. €
20260–

5 Fälle

31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola SchweizBestechung von Amtsträgern 143,3 Mio. €

Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen Amtsträger in Angola, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD). Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
31.01.2025

Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.08.2024 ein Schweizer RohstoffkonzernBundesanwaltschaft: Strafbefehl gegen Schweizer Rohstoffkonzern wegen Bestechung im Kongo SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 138,9 Mio. €

Der Konzern traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen gegen die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der DR Kongo im Jahr 2011. Strafbefehl mit Busse von 2 Mio. CHF und Ersatzforderung von 150 Mio. USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 05.08.2024: zusammen 152.357.266 USD); weitere Sachverhalte 2007–2017 wurden eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften auch für Bestechung durch Geschäftspartner, wenn sie keine angemessenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken durch Geschäftspartner bei Beteiligungserwerben

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger; Strafbefehl
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
05.08.2024

Originalbetrag 152.357.266 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.08.2026 · Direktlink

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01.03.2024 ein Schweizer RohstoffhandelshausRohstoffhandelshaus verurteilt: rund 86,7 Mio. CHF wegen Korruption im Ölgeschäft Ecuadors SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 90,5 Mio. €

Das Genfer Rohstoffhandelshaus traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass in seinem Namen von 2013 bis 2017 fremde Amtsträger im Zusammenhang mit der ecuadorianischen Erdölindustrie bestochen wurden. Die BA verurteilte das Handelshaus – koordiniert mit US-Behörden – zu rund 86,7 Mio. CHF, davon 4,3 Mio. CHF Busse.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffhändler müssen Vermittlerzahlungen im Staatsgeschäft lückenlos prüfen – die Einziehung von Gewinnen übersteigt die Busse bei weitem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an staatliche Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
01.03.2024

Originalbetrag 86.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink

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27.04.2023 ein Schweizer Anbieter von SicherheitstechnikStrafbefehl: 81 Mio. CHF gegen Sicherheitstechnik-Anbieter wegen Bestechung in Südamerika SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 82,1 Mio. €

Wegen Mängeln in Corporate Governance, Risikomanagement und Compliance konnten Angestellte eines Schweizer Anbieters von Sicherheitstechnik bei Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Amtsträger bestechen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte das Unternehmen per Strafbefehl zu einer Busse von 1'000'000 CHF und einer Ersatzforderung von 80'000'000 CHF, zusammen 81 Mio. CHF. Der Strafbefehl gegen das Unternehmen ist rechtskräftig, weil das Unternehmen auf Einsprache verzichtete.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in Märkten mit hohem Korruptionsrisiko an staatliche Stellen verkauft, braucht wirksame Kontrollen im Vertrieb, sonst folgt auf die Busse eine hohe Ersatzforderung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung fremder Amtsträger im Vertrieb; Compliance-Organisation

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB; Ersatzforderung nach Art. 71 Abs. 1 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
27.04.2023

Originalbetrag 81.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.04.2025 · Direktlink

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02.12.2022 eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft eines ElektrotechnikkonzernsBundesanwaltschaft büsst Konzerngesellschaft wegen Bestechung in Südafrika SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 4,07 Mio. €

Mitarbeitende eines Elektrotechnikkonzerns bauten ab 2013 ein Bestechungssystem auf, bei dem überhöhte Zahlungen an Subunternehmer dazu dienten, Amtsträgern in Südafrika Vorteile zukommen zu lassen und Aufträge beim Bau eines Kohlekraftwerks zu erhalten (Bestechungsgelder von mindestens 1,3 Mio. CHF, Aufträge im Wert von mindestens 200 Mio. USD). Per Strafbefehl verurteilte die Bundesanwaltschaft eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft des Konzerns, weil sie nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehren dagegen getroffen hatte, zu einer Busse von 4'000'000 CHF (gesetzliches Maximum 5 Mio. CHF) und auferlegte ihr Verfahrenskosten von 50'000 CHF. Auf eine Ersatzforderung verzichtete die BA, weil der Konzern 2020 bereits 104 Mio. USD an Südafrika gezahlt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungen an Subunternehmer in Risikoländern müssen auf Gegenleistung und Angemessenheit geprüft werden, sonst haftet das Unternehmen für fehlende Vorkehren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung über Subunternehmer und Drittparteien im Auslandsgeschäft

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Kooperation strafmindernd berücksichtigt; keine Ersatzforderung wegen einer bereits 2020 geleisteten Ausgleichszahlung von 104 Mio. USD an Südafrika.
Veröffentlicht
02.12.2022

Originalbetrag 4.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.12.2024 · Direktlink

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