Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU) 685,2 Mio. € 86 % · 13 Fälle
- Controladoria-Geral da União (CGU) 113,5 Mio. € 14 % · 11 Fälle
Wofür?
nach Unterthema- Bestechung von Amtsträgern 685,2 Mio. € 86 % · 12 Fälle
- ohne Unterthema 113,5 Mio. € 14 % · 12 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Industrie und Maschinenbau 330,4 Mio. € 41 % · 2 Fälle
- Chemie und Pharma 113,8 Mio. € 14 % · 2 Fälle
- Lebensmittel und Landwirtschaft 113,7 Mio. € 14 % · 5 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 89,7 Mio. € 11 % · 3 Fälle
- Energie und Versorgung 87,7 Mio. € 11 % · 2 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 29 Mio. € 4 % · 2 Fälle
- Gesundheitswesen 11,7 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 10 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Bau und Immobilien 7,21 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Automobil 3,99 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 1 weitere1,4 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 5 | 444,6 Mio. € |
| 2023 | 2 | 9,1 Mio. € |
| 2024 | 5 | 50 Mio. € |
| 2025 | 6 | 282,9 Mio. € |
| 2026 | 6 | 12,2 Mio. € |
24 Fälle
23.07.2026 Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda.Arla Foods Ingredientes: Leniency-Vereinbarung nach Selbstanzeige über 31.056,36 BRL 5.375 €
Die Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über Verstöße nach dem Antikorruptionsgesetz, die in einem nicht veröffentlichten Anhang beschrieben sind; sie hatte sich im Oktober 2022 als Erste gemeldet. Die mutmaßliche Geldbuße von 31.056,36 BRL ergibt sich aus einer vorläufigen Buße von 93.150,45 BRL auf Basis des Bruttoumsatzes 2021 von 6.210.029,68 BRL, die wegen Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen um 66,66 % gemindert wurde.
Selbstanzeige, umfassende Kooperation und die Zahlungsbedingungen können eine Geldbuße nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz in einer Kronzeugenvereinbarung zusammen um zwei Drittel senken.
Selbstanzeige und Kooperation bei Korruptionsverdacht
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16 und 17; Decreto nº 11.129/2022, Art. 22, 23 und 47; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Minderung um insgesamt 66,66 % (je 22,22 % für Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen); bei der Bemessung wirkten zudem Schadensausgleich, Kooperation und freiwilliges Eingeständnis mildernd.
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wertete die CGU, dass die Leitung die Taten duldete oder von ihnen wusste (Aufschlag von 3 %).
Originalbetrag 31.056,36 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. (Processo 00190.108116/2022-10, SEI 4123003) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Arla – Anexo II: Demonstrativo de cálculo do valor da multa (SEI 4123008) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs 1,49 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.
Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.
Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.
- DOU Seção 1 Nr. 128 vom 10.07.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 202 de 9.7.2026, PAR 00190.106958/2025-80 Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.07.2026 IRB-Brasil Resseguros S.A.IRB-Brasil Resseguros: 6,32 Mio. BRL im Vergleich wegen Behinderung der SUSEP-Aufsicht 1,07 Mio. €
IRB-Brasil Resseguros S.A. schloss mit der CGU einen Termo de Compromisso (Vergleich im Sanktionsverfahren) und zahlt mutmaßlich eine Geldbuße von 6.317.473,41 BRL, weil das Unternehmen die Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit der Versicherungsaufsicht SUSEP erschwert hatte (Art. 5 V Lei 12.846/2013). Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum von 0,1 % des Bruttoumsatzes (6.509.921,81 BRL) abzüglich 192.448,40 BRL, die bereits in SUSEP-Verfahren wegen inkonsistenter Meldungen gezahlt worden waren. Auf die außerordentliche Veröffentlichung wurde verzichtet, das Verfahren ist damit beendet.
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber einer Aufsichtsbehörde können als Behinderung der Aufsicht eine Antikorruptionsbuße auslösen.
Behinderung von Aufsichtsbehörden durch unzutreffende Angaben
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 V, Art. 6 I; Decreto 11.129/2022, Art. 25 § 2; Portaria Normativa CGU 155/2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden ein Compliance-Programm (3,6 %), der fehlende Nachweis von Vorteil oder Schaden (1 %) sowie vergleichsbedingte Nachlässe für Kooperation und Eingeständnis; bereits an die SUSEP gezahlte Bußen wurden abgezogen.
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
Originalbetrag 6.317.473,41 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.102081/2025-58 (IRB-Brasil Resseguros S.A.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Termo de Compromisso com IRB-Brasil Resseguros S.A. (SEI 4136663) Entscheidung einer Behörde
- CGU – Nota Técnica nº 1857/2026/CGIST/DIREP/SIPRI (Termo de Compromisso IRB) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 3, 3.7.2026 – Extrato de Compromisso CGU/IRB-Brasil Resseguros Amtliches Register oder Bekanntmachung
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24.04.2026 Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio DoceFischerkolonie Z-12: 7,18 Mio. BRL CGU-Buße wegen Betrugs um Renova-Entschädigungen 1,23 Mio. €
Die CGU verhängte gegen die Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce eine Geldbuße von 7.180.921,47 BRL und die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Die Vereinigung hatte im Zusammenwirken mit anderen Anträge ihrer Mitglieder auf Eintragung ins Fischereiregister (RGP) und rückdatierte Protokolle gefälscht und auf das Bundesbüro für Fischerei in Espírito Santo eingewirkt, sodass falsche Daten in amtliche Dokumente gelangten und unberechtigt Entschädigungen der Fundação Renova samt Anwaltshonoraren flossen (Art. 5 II, III und V Lei 12.846/2013).
Gefälschte Unterlagen gegenüber Behörden zur Erlangung von Entschädigungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II, III und V, Art. 6 I und II, Art. 14; Decreto 11.129/2022, Arts. 19, 22 und 23
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 7.180.921,47 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- CGU – Decisão nº 91, de 24 de abril de 2026 (DOU Seção 1, 5.5.2026) Entscheidung einer Behörde
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.104175/2024-81 (Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Relatório Final da Comissão de PAR, Colônia Rio Doce Entscheidung einer Behörde
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26.01.2026 JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A.JBJ Agropecuária und Prima Foods: 31,16 Mio. BRL Geldbußen aus Leniency-Vereinbarung 4,98 Mio. €
JBJ Agropecuária Ltda. und Prima Foods S.A. räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen in ihrem Interesse lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben (Art. 5 I Lei 12.846/2013). Nach einem Nachlass von 66,6 % zahlen sie mutmaßlich Geldbußen von zusammen 31.156.767,70 BRL in drei Jahresraten und haften dafür gesamtschuldnerisch. Zahlungen aus einer Vereinbarung über dieselben Sachverhalte mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) werden angerechnet.
Parallele Vereinbarungen mit Staatsanwaltschaft und Kontrollbehörden lassen sich koordinieren – Doppelzahlungen werden angerechnet, die Haftung bleibt.
Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Bei JBJ angerechnet: Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,5 %); insgesamt 66,6 % Nachlass auf die volle Buße von 93.283.735,64 BRL.
- Haftung von Führungskräften
- Bei JBJ wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %) erschwerend.
Originalbetrag 31.156.767,7 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com JBJ Agropecuária Ltda. e Prima Foods S.A. (Processo 00190.109011/2022-88) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação, cronograma e instrução de pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung 3,43 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.
Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.01.2026
Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.
- DOU Seção 1 vom 12.01.2026, S. 113: CGU Decisão nº 6 de 9.1.2026 (Linkcon Ltda.) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 1 vom 03.08.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 240 de 30.7.2026, Reconsideração abgelehnt Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.109659/2024-16 (Linkcon) Entscheidung einer Behörde
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30.09.2025 Bulls Holding Investments Company S.A., RS Investimentos S/ABulls Holding und RS Investimentos: 508,8 Mio. BRL wegen Behinderung der Aufsicht 81,5 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Bulls Holding Investments Company S.A. eine Geldbuße von 387.431.733,02 BRL und gegen die RS Investimentos S/A eine Geldbuße von 121.380.000,00 BRL (zusammen 508.811.733,02 BRL) sowie jeweils die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Nach dem Abschlussbericht hatten die Unternehmen der Versicherungsaufsicht SUSEP Angebote zur Übernahme der unter Sonderverwaltung stehenden Vorsorgeeinrichtung APLUB mit unzureichenden, teils mutmaßlich gefälschten Unterlagen vorgelegt und damit in deren Aufsichtstätigkeit eingegriffen; RS Investimentos wurde zusätzlich wegen Unterstützung der Taten der Bulls Holding sanktioniert. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Irreführende Unterlagen gegenüber einer Aufsichtsbehörde gelten in Brasilien als Eingriff in die Aufsicht nach dem Antikorruptionsgesetz und können sehr hohe Geldbußen auslösen.
Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und V, Art. 6 I und II, Art. 14
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
Originalbetrag 508.811.733,02 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.
- DOU Seção 1 vom 02.10.2025: CGU Decisão nº 393 de 30.9.2025, PAR 00190.105969/2023-81 Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.105969/2023-81 (Relatório Final, Parecer CONJUR, Decisão) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Portal da Transparência (CGU): Cadastro Nacional de Empresas Punidas – CNEP, Datendownload (Sanktion 365225) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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30.07.2025 Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda.Seatrium und Jurong: Leniency-Vereinbarung über 728,9 Mio. BRL 113,2 Mio. €
Die Seatrium Ltd., die Jurong Shipyard Pte. Ltd. (beide Singapur) und die Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. schlossen mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über unrechtmäßige Vorteile an Amtsträger oder Politiker und ihnen nahestehende Personen sowie über unrechtmäßig erlangte Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung. Die Unternehmen erkannten mutmaßlich eine Schuld von 728.933.258,58 BRL an, zahlbar innerhalb von 60 Tagen; nach eigenen Angaben haben sie auch mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) und dem Attorney-General's Chambers in Singapur Vereinbarungen ausgehandelt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Unternehmen mit Großaufträgen der öffentlichen Hand müssen Zuwendungen an Amtsträger, Politiker und deren Umfeld wirksam unterbinden, da Behörden in mehreren Ländern parallel vorgehen.
Zuwendungen an Amtsträger und politisch exponierte Personen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I, III und IV d, Art. 16; Lei nº 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Zusage von CGU und AGU, doppelte Zahlungen im Verhältnis zu einer Vereinbarung mit dem MPF zu vermeiden; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.
Originalbetrag 728.933.258,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. (Processo 00190.109025/2019-04, SEI 3722477) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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05.05.2025 Minerva S.A.Minerva: 22 Mio. BRL Geldbuße aus Leniency-Vereinbarung wegen Vorteilen für Amtsträger 3,44 Mio. €
Minerva S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, Amtsträgern, deren Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, wirtschaftliche Vorteile gezahlt zu haben. Die volle Geldbuße nach Art. 6 I Lei 12.846/2013 von 51.376.161,22 BRL wurde um 57,1 % auf 22.040.373,16 BRL (IPCA-indexiert bis März 2025) reduziert und fließt mutmaßlich an die Union. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Ein funktionierendes Compliance-Programm und frühe Kooperation senken die Buße spürbar, heben die Wirkung der Leitungsverantwortung aber nicht auf.
Vorteilszahlungen an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992, Art. 12; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (1,5 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,1 %).
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %).
Originalbetrag 22.040.373,16 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Minerva S.A. (Processo 00190.102672/2022-82) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação e instrução para pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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28.03.2025 Trafigura Beheer B.V.Trafigura Beheer: Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU über 435,4 Mio. BRL 69,9 Mio. €
Die Trafigura Beheer B.V. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung, in der sie Zahlungen unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger und den Einsatz vorgeschobener Personen zur Verschleierung ihrer Interessen einräumte. Sie zahlt mutmaßlich 435.410.672,26 BRL: 153.710.689,11 BRL innerhalb von zehn Tagen (umgerechnet 26.829.346 USD; nach ihrer Vereinbarung mit dem US-Justizministerium über eine Geldstrafe von 80.488.040 USD kann dieser Teil der US-Geldstrafe mit der Zahlung an die brasilianischen Behörden verrechnet werden) und 281.699.983,15 BRL (umgerechnet 49.169.165,53 USD) als Restbetrag. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Bei Korruptionsfällen mit Bezug zu mehreren Staaten lassen sich Doppelzahlungen durch abgestimmte Vereinbarungen mit allen beteiligten Behörden vermeiden.
Zahlungen an Amtsträger und Einsatz von Mittelspersonen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 16; Lei nº 8.429/1992; Decreto nº 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abstimmung mit dem US-Verfahren, sodass ein Teil der brasilianischen Zahlung auf die US-Geldstrafe angerechnet werden kann; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms mit Überwachung durch die CGU über 36 Monate.
Originalbetrag 435.410.672,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Trafigura Beheer B.V. (Processo 00190.100002/2022-21, SEI 3569333) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.03.2025 Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A.Qualicorp: Leniency-Vereinbarung über 44,5 Mio. BRL wegen Vorteilszahlung an Amtsträger 7,15 Mio. €
Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben. Sie zahlt mutmaßlich 44.485.434,29 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung: 27.803.396,43 BRL Abschöpfung des erlangten Vorteils und 16.682.037,86 BRL Geldbuße nach Lei 12.846/2013 (40 % Nachlass), jeweils IPCA-indexiert bis Dezember 2024. Die Vereinbarung erstreckt sich auf weitere Gesellschaften der Qualicorp-Gruppe. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Weiß die Leitung von Zahlungen an Amtsträger oder duldet sie diese, steigt die Buße; ohne wirksames Compliance-Programm fehlt zudem ein Milderungsgrund.
Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17, Art. 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); ein Compliance-Programm wurde nicht berücksichtigt. Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum in Höhe des erlangten Vorteils, danach um 40 % reduziert.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 44.485.434,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. (Processo 00190.101239/2021-49) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Qualicorp – Anexo III: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Qualicorp – Anexo IV: Demonstrativo do valor, imputação e instrução para pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.01.2025 Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de PacaembuSanta Casa de Pacaembu: 47,4 Mio. BRL wegen Betrugs bei Krankenhausverträgen 7,65 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de Pacaembu, einen als Organização Social im Gesundheitswesen tätigen Trägerverein, eine Geldbuße von 47.391.386,87 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit. Nach dem Abschlussbericht manipulierte der Verein das Auswahlverfahren für die Leitung des Feldlazaretts Hangar in Belém (Pará), betrog bei der Ausführung des Managementvertrags für ein Regionalkrankenhaus in Belém und setzte vorgeschobene natürliche und juristische Personen ein, um seine wirklichen Interessen zu verschleiern.
Auch Vereine, die im Auftrag des Staates Krankenhäuser führen, haften nach dem Antikorruptionsgesetz, und ihre Leitungspersonen können persönlich einbezogen werden.
Integrität bei Auswahlverfahren und Managementverträgen im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 III und IV b und d, Art. 6, Art. 14; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 II und III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
Originalbetrag 47.391.386,87 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.
- DOU Seção 1 Nr. 19 vom 28.01.2025 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 41 de 23.1.2025, PAR 00190.106781/2022-79 Entscheidung einer Behörde
- DOU: CGU Decisão nº 58 de 2.3.2026 (Reconsiderações abgelehnt, Wirkungen der Decisão nº 41 bestätigt) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106781/2022-79 (Santa Casa de Pacaembu) Entscheidung einer Behörde
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14.11.2024 Freepoint Commodities LLCFreepoint Commodities: Leniency-Vereinbarung über 131,25 Mio. BRL wegen Bestechung 17,8 Mio. €
Die US-Gesellschaft Freepoint Commodities LLC räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, über Mittelsleute unzulässige Vorteile an Amtsträger gezahlt zu haben (Art. 5 I und III Lei 12.846/2013), und zahlt mutmaßlich 108.710.739,68 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung. Laut Anlage III entfallen 60.919.037,14 BRL auf die Geldbuße an die Union (nach 67 % Nachlass) und 47.791.702,54 BRL auf die Vorteilsabschöpfung. Der Schadensersatz an Petrobras von 22.542.907,62 BRL steht nur im Text. Die Vereinbarung nannte daneben insgesamt 131.253.647,32 BRL (22.744.839,85 USD); die zwei Centavos, um die diese Summe über Geldbuße, Abschöpfung und Schadensersatz liegt, werden nicht ausgeglichen. Nimmt das Unternehmen binnen fünf Jahren wieder Geschäfte in Brasilien auf, muss es sein Compliance-Programm an brasilianisches Recht anpassen und der CGU berichten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Geschäfte über Vermittler anbahnt, muss deren Zahlungen an Amtsträger kontrollieren – sonst haftet das Unternehmen selbst.
Bestechung von Amtsträgern über Mittelsleute
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 6 I, Arts. 16, 17 und 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); für ein Compliance-Programm gab es keinen Abzug.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Leitung wurde mit 2,5 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 108.710.739,68 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Freepoint Commodities LLC (Processo 00190.104910/2023-75) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Freepoint – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Freepoint – Anexo III: Demonstrativo do valor da dívida, destinação e pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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18.06.2024 ein brasilianischer Einzelhändler, seine Beteiligungsgesellschaft und zwei KulturprojektträgerEinzelhändler u. a.: 8,14 Mio. BRL CGU-Bußen wegen zweckentfremdeter Rouanet-Kulturförderung 1,4 Mio. €
Die CGU verhängte Geldbußen von zusammen 8.143.459,20 BRL gegen einen brasilianischen Einzelhändler (4.386.459,20 BRL) und die gesamtschuldnerisch haftende Beteiligungsgesellschaft der Gruppe (930.000,00 BRL), weil sie über eine zwischengeschaltete Gesellschaft öffentliche, aus Steuerverzicht stammende Mittel an sich gezogen hatten (Art. 5 III Lei 12.846/2013), sowie gegen zwei Projektträger (1.297.000,00 BRL, Art. 5 II Lei 12.846/2013, bzw. 1.530.000,00 BRL); alle vier verstießen zugleich gegen die Lei Rouanet (Lei 8.313/1991), und drei von ihnen müssen die Entscheidung zusätzlich außerordentlich veröffentlichen. Nach dem Abschlussbericht wurden geförderte Kulturprojekte (Pronacs) zweckentfremdet, um Bücher als Marketingmittel für den Händler herzustellen; eine natürliche Person erhielt zusätzlich 500.000,00 BRL. Am 30. September 2025 rechnete die CGU Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung an (verbleibend 3.071.819,19 BRL) und wies die Anträge der Beteiligungsgesellschaft und des ersten Projektträgers ab.
Sponsoring mit staatlicher Steuerförderung darf keine Gegenleistungen für das eigene Marketing enthalten – sonst drohen Bußen für Sponsor und Projektträger.
Gegenleistungen aus steuerlich gefördertem Kultursponsoring
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II und III, Art. 6 I und II; Lei 8.313/1991 (Lei Rouanet), Art. 2 §§ 1 und 2, Art. 23 § 1, Art. 38; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung (ANPC) zum selben Sachverhalt wurden auf dessen Buße angerechnet.
- Veröffentlicht
- 21.06.2024
Originalbetrag 8.143.459,2 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink
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13.06.2024 drei norwegische SchifffahrtsgesellschaftenDrei norwegische Schifffahrtsgesellschaften: Leniency-Vereinbarung über 153,2 Mio. BRL 26,3 Mio. €
Drei norwegische Schifffahrtsgesellschaften räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, dass eine von ihnen gezahlte Provision von Dritten teilweise zur Finanzierung von Schmiergeld an einen Amtsträger verwendet wurde und ihnen Vermögensvorteile bei der Ausführung von Verträgen mit der öffentlichen Hand verschaffte. Sie zahlen zusammen 153.184.045,95 BRL: 16.055.700,00 BRL Schadensersatz und 124.662.133,17 BRL Rückgabe des unzulässigen Vorteils an die geschädigte Tochtergesellschaft eines staatlich kontrollierten Konzerns sowie 12.466.212,78 BRL Geldbuße nach Lei 8.429/1992 an die Union.
Provisionen an Vermittler sind ein klassischer Kanal für Schmiergeld; profitiert das Unternehmen davon, haftet es für die Verwendung.
Provisionen an Vermittler als Kanal für Schmiergeld
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei 8.429/1992, Art. 9 i. V. m. Art. 3; Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Originalbetrag 153.184.045,95 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.06.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein brasilianisches GesundheitsdienstleistungsunternehmenGesundheitsdienstleister: 21,7 Mio. BRL und Vergabesperre wegen Arzneimittelaufträgen 4,06 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen einen Gesundheitsdienstleister eine Geldbuße von 21.697.740,49 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit. Nach dem Abschlussbericht hatte das Unternehmen in Vergaben des Gesundheitsministeriums für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Aldurazyme, Myozyme, Fabrazyme) Angebote abgegeben, ohne zum Vertrieb dieser Mittel berechtigt zu sein, vereinbarte Mengen nicht fristgerecht geliefert und sich Vorauszahlungen zum Nachteil der Staatskasse angeeignet. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 15.06.2025 zurück.
In öffentlichen Vergaben dürfen nur Leistungen angeboten werden, die das Unternehmen rechtlich und tatsächlich erbringen kann.
Angebotsabgabe und Vertragserfüllung bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV b und d, Art. 6; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 II und III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 12.01.2024
Originalbetrag 21.697.740,49 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein brasilianischer ArzneimittelhändlerArzneimittelhändler: CGU-Buße wegen falscher Unterlagen im Impfstoffvertrag 483.622 €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen einen Arzneimittelhändler, der inzwischen unter anderem Namen firmiert, eine Geldbuße von 3.879.251,35 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit (declaração de inidoneidade). Nach dem Abschlussbericht legte das Unternehmen beim geplanten Kauf von 20 Mio. Dosen eines Covid-19-Impfstoffs durch das Gesundheitsministerium ein Dokument vor, das der Impfstoffhersteller später als falsch bezeichnete, sowie Proforma-Rechnungen, die nicht den Vertragsbedingungen entsprachen. Auf einen Antrag auf Überprüfung (pedido de reconsideração) setzte die CGU die Geldbuße am 05.05.2025 auf 2.586.167,56 BRL herab und verkürzte die Aushangfrist der Veröffentlichung von 75 auf 60 Tage; die Erklärung der Vergabeunwürdigkeit blieb bestehen.
Wer als Vertreter eines ausländischen Herstellers Verträge mit dem Staat schließt, muss Vollmachten und Rechnungen sorgfältig prüfen; falsche Unterlagen führen zu Geldbuße und Vergabesperre.
Echtheit von Vertretungsnachweisen und Rechnungen in öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV b und d, Art. 6; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Auf den Antrag auf Überprüfung hin setzte die CGU die Geldbuße von 3.879.251,35 BRL auf 2.586.167,56 BRL herab.
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
Originalbetrag 2.586.167,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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04.12.2023 ein brasilianisches IT-UnternehmenIT-Unternehmen: 27,2 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung und irregulärer Buchungen 5,11 Mio. €
Ein brasilianisches IT-Unternehmen räumte gegenüber CGU und AGU ein, Mittel irregulär verbucht zu haben, um Amtsträgern oder Politikern unzulässige Vorteile zu zahlen, und sich so Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Hand verschafft zu haben (Art. 5 I–IV Lei 12.846/2013). Die Gesamtschuld von 27.178.868,56 BRL umfasst Ersatz an ein geschädigtes Unternehmen (4.875.501,13 BRL) und an den Gesundheitsfonds des Bundesstaats Santa Catarina (17.587.259,86 BRL) sowie eine Antikorruptionsbuße von 4.716.107,57 BRL. Weil frühere Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft und der Landes-Controladoria CGE/SC angerechnet werden, ist nur die Buße an die Union offen.
Irreguläre Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld begründen selbst Haftung – saubere Buchführung ist Korruptionsprävention.
Verschleierte Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I–IV, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,4 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Duldung durch die Unternehmensleitung wurde mit 3 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 27.178.868,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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09.02.2023 ein brasilianischer AutomobilherstellerBrasilianischer Autohersteller: 22,4 Mio. BRL wegen zweckentfremdeter Kulturförderung 3,99 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) setzte gegen einen Automobilhersteller im vorgezogenen Verfahren (julgamento antecipado) eine Geldbuße von 22.423.482,15 BRL nach dem Kulturförderungsgesetz (Lei nº 8.313/1991) und dem Antikorruptionsgesetz fest. Der Hersteller hatte ein über das nationale Kulturförderprogramm (Pronac) gefördertes Konzertprojekt mit 1.000.000 BRL gesponsert, das ohne Zustimmung des Kulturministeriums in eine nicht öffentliche Firmenfeier zum 60-jährigen Bestehen umgewandelt wurde; in der Abrechnung wurden laut Abschlussbericht falsche Angaben gemacht. Gegen die Projektträgerin erging am selben Tag eine gesonderte Entscheidung mit einer Geldbuße von 2.940.317,28 BRL.
Sponsoring mit staatlicher Steuerförderung muss exakt dem genehmigten Projektzweck dienen; eine Umwidmung zu eigenen Firmenveranstaltungen kann als eigener Rechtsverstoß des Sponsors geahndet werden.
Sponsoring und staatlich geförderte Kulturprojekte
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 8.313/1991, Art. 38; Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und Art. 6; Portaria Normativa CGU nº 19/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die CGU berücksichtigte die Kooperation und die Zusagen des Unternehmens und entschied im vorgezogenen Verfahren nach der Portaria Normativa CGU nº 19/2022.
- Veröffentlicht
- 10.02.2023
Originalbetrag 22.423.482,15 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2023.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.02.2025 · Direktlink
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28.12.2022 ein brasilianischer LebensmittelkonzernLebensmittelkonzern: Leniency-Vereinbarung über 584 Mio. BRL wegen Vorteilszahlungen an Amtsträger 104,1 Mio. €
Ein brasilianischer Lebensmittelkonzern verpflichtete sich in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU zur Zahlung von 583.977.360,48 BRL in fünf Jahresraten ab 2023, weil er nach der vertraulichen Anlage I Amtsträgern oder ihnen nahestehenden Dritten unzulässige Vorteile gezahlt hatte. Der Betrag setzt sich aus der Abschöpfung unrechtmäßiger Vorteile (314.875.384,01 BRL), einer Geldbuße nach Lei 8.429/1992 (9.173.587,96 BRL) und einer Geldbuße nach dem Antikorruptionsgesetz Lei 12.846/2013 (259.928.388,50 BRL) zusammen; ohne die vereinbarten Nachlässe wären es 1.170.184.567,12 BRL gewesen. Laut Vereinbarung betrafen die Taten keine Bundesaufträge, und ein Schaden für die öffentliche Hand war bis zur Unterzeichnung nicht belegt.
Auch ohne Bezug zu öffentlichen Aufträgen können Vorteilszahlungen an Amtsträger Abschöpfung und Bußen in dreistelliger Millionenhöhe auslösen.
Vorteilszahlungen an Amtsträger außerhalb öffentlicher Aufträge
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022, Art. 33; Instrução Normativa CGU/AGU 2/2018
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation (1 %), spontane Mitteilung vor einem Verfahren (1 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,21 %) wurden angerechnet; die Antikorruptionsbuße wurde um 63,33 % und die Abschöpfung um 30 % reduziert.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit 2,25 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 583.977.360,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.12.2024 · Direktlink