Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | 90,5 Mio. € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 138,9 Mio. € |
| Q4 2024 | 1 | — |
| Q1 2025 | 1 | 143,3 Mio. € |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 2 | 60.000 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | — |
7 Fälle
31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola 143,3 Mio. €
Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen leitenden Mitarbeiter des staatlichen angolanischen Erdölvertriebs, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD); drei Personen erhielten Freiheitsstrafen. Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.
Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.
Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften
- Behörde / Gericht
- Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Ein früherer leitender Manager der Gruppe erhielt 32 Monate Freiheitsstrafe (davon 12 unbedingt), der Vermittler 24 Monate bedingt, der angolanische Amtsträger 36 Monate (Namen anonymisiert).
- Veröffentlicht
- 31.01.2025
Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.
- Bundesstrafgericht: Verurteilung einer juristischen und drei natürlicher Personen wegen Bestechung fremder Amtsträger (SK.2023.49) Pressemitteilung eines Gerichts
- TRAFIGURA BEHEER BV und drei natürliche Personen vor Bundesstrafgericht angeklagt Pressemitteilung einer Behörde
- Bundesstrafgericht, Dispositiv SK.2023.49 vom 31.01.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.09.2026 BGH bestätigt Vorteilsannahme eines Beschaffungs-Referatsleiters am OLG Jena Freiheitsstrafe
Ein für Haushalt, Beschaffung und Personal der Thüringer Justiz zuständiger Referatsleiter am OLG Jena ließ sich 2013 bis 2019 von zwei Mitangeklagten vierzehn Darlehen (375 bis 10.000 EUR) gewähren, verbunden mit der stillschweigenden Erwartung, sie bei Aufträgen zu berücksichtigen; zudem schloss er vergaberechtswidrige Dienstleistungsverträge (Schaden über 450.000 EUR). Das LG Gera verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und Einziehung. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Vorteilsannahme (nicht Bestechlichkeit) in 13 Fällen, stellte einen verjährten Fall ein und hob die Gesamtstrafe sowie die Tagessatzhöhe auf; über die Revision des Angeklagten wird gesondert entschieden.
Private Darlehen von Lieferanten an Beschaffungsverantwortliche sind auch ohne konkrete Gegenleistung strafbar – Vergabestellen brauchen klare Regeln und Rotation.
Darlehen und Vorteile von Auftragnehmern an Beschaffungsverantwortliche
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (2. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Gera
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- § 331 StGB (Vorteilsannahme), § 266 StGB (Untreue); BGH 2 StR 554/25
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Verurteilt wurde der frühere Referatsleiter (Leitungsfunktion in der Justizverwaltung); zwei Darlehensgeber waren mitangeklagt.
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- BGH: Verurteilung eines früheren Referatsleiters des Oberlandesgerichts Jena wegen Vorteilsannahme weitgehend bestätigt Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.08.2025 Ronny Pecik (Unternehmer)Diversion: Unternehmer Pecik zahlt rund 60.000 EUR wegen Vorteilen für BMF-Generalsekretär 60.000 €
Im Verfahrenskomplex CASAG war der Unternehmer angeklagt, einem Kabinettschef bzw. Generalsekretär im Finanzministerium Vorteile im Wert von rund 17.000 EUR (Nutzung von Luxusautos, Maßanzüge) gewährt zu haben, um Wohlwollen bei Amtsgeschäften zu erlangen. Nach Verantwortungsübernahme wurde das Verfahren rechtskräftig per Diversion gegen Zahlung von rund 60.000 EUR erledigt.
Schon Sachgeschenke wie Autonutzung oder Kleidung an Ministeriumsbeamte können als „Anfüttern“ strafbar sein – Geschenkregeln müssen auch für Eigentümer gelten.
Geschenke und Sachzuwendungen an Beamte (Anfüttern)
- Behörde / Gericht
- Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht für Strafsachen Wien
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- § 307a StGB (Vorteilszuwendung); Diversion nach StPO
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Persönliche Verantwortung des Unternehmers Ronny Pecik (Diversion ohne Schuldspruch).
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Verfahrenskomplex CASAG: Diversion im Verfahren wegen Vorteilszuwendung Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2025 LG Neuruppin/BGH: 3,5 Jahre Haft für Bestechung des Chefs eines staatlichen Entsorgers Freiheitsstrafe
Der Geschäftsführer eines Anbieters von Deponietechnik gewährte 2015 bis 2019 dem Geschäftsführer eines von zwei Bundesländern kontrollierten Abfallentsorgers Vorteile von rund 696.325 EUR und erhielt dafür bevorzugt Aufträge. Weil der Entsorger staatlich beherrscht ist, galt dessen Chef als Amtsträger. Die Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten ist rechtskräftig; über die Einziehung von 1.982.658,63 EUR muss neu entschieden werden.
Wer an kommunale oder landeseigene Unternehmen liefert, besticht rechtlich Amtsträger – dort gelten die strengeren §§ 331 ff. StGB, nicht nur § 299 StGB.
Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen als Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (6. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Neuruppin
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- § 334 StGB (Bestechung) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB; BGH 6 StR 315/24; LG Neuruppin 13 KLs 26/23
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Der Geschäftsführer des Lieferanten wurde zu 3 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 05.01.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.11.2024 Commerzialbank MattersburgCommerzialbank Mattersburg: Anklage wegen bezahlter Polizei-Weihnachtsfeiern, Diversionen Sonstiges
Laut Anklage der WKStA bezahlte die Bank auf Veranlassung eines früheren Vorstandsmitglieds mehrere Jahre die Weihnachtsfeiern dreier Polizeiinspektionen, um deren Amtsführung zu beeinflussen. Gegen das Ex-Vorstandsmitglied wurde Strafantrag wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung eingebracht; vier überwiegend leitenden Polizeibeamten wurde wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung eine Diversion angeboten (eine Probezeit, zwei Geldbeträge, eine weitere Probezeit), die Verfahren gegen zwei weitere Ex-Vorstände wurden eingestellt.
Sponsoring von Feiern oder Veranstaltungen für Behörden, mit denen man zu tun hat, ist kein harmloses Goodwill – es kann als Anfüttern strafbar sein.
Einladungen und Feiern für Behörden und Polizei
- Behörde / Gericht
- Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht Eisenstadt
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- § 307b StGB (Vorteilszuwendung zur Beeinflussung), § 306 StGB (Vorteilsannahme zur Beeinflussung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Anklage gegen ein früheres Vorstandsmitglied der Bank; Verfahren gegen zwei weitere Ex-Vorstände eingestellt.
- Veröffentlicht
- 25.11.2024
- Verfahrenskomplex Commerzialbank: Anklage in Causa Polizei-Weihnachtsfeiern Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.08.2024 Glencore International AGBundesanwaltschaft: Strafbefehl gegen Glencore wegen Bestechung im Kongo 138,9 Mio. €
Glencore traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen gegen die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der DR Kongo im Jahr 2011. Strafbefehl mit Busse von 2 Mio. CHF und Ersatzforderung von 150 Mio. USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 05.08.2024: zusammen 152.357.266 USD); weitere Sachverhalte 2007–2017 wurden eingestellt.
Unternehmen haften auch für Bestechung durch Geschäftspartner, wenn sie keine angemessenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen haben.
Korruptionsrisiken durch Geschäftspartner bei Beteiligungserwerben
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger; Strafbefehl
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
Originalbetrag 152.357.266 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2024.
- Bundesanwaltschaft schliesst Strafuntersuchung gegen Glencore International AG mit Strafbefehl und Einstellungsverfügung ab Pressemitteilung einer Behörde
- OM: Geldboete Fleurette Properties Ltd wegens omkoping in Congo (erwähnt Strafbefehl gegen Glencore vom 05.08.2024) Pressemitteilung einer Behörde
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01.03.2024 Gunvor SAGunvor verurteilt: rund 86,7 Mio. CHF wegen Korruption im Ölgeschäft Ecuadors 90,5 Mio. €
Das Genfer Rohstoffhandelshaus traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass in seinem Namen von 2013 bis 2017 fremde Amtsträger im Zusammenhang mit der ecuadorianischen Erdölindustrie bestochen wurden. Die BA verurteilte Gunvor – koordiniert mit US-Behörden – zu rund 86,7 Mio. CHF, davon 4,3 Mio. CHF Busse.
Rohstoffhändler müssen Vermittlerzahlungen im Staatsgeschäft lückenlos prüfen – die Einziehung von Gewinnen übersteigt die Busse bei weitem.
Zahlungen über Vermittler an staatliche Ölgesellschaften
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
Originalbetrag 86.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2024.
- GUNVOR SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Zusammenhang mit Korruptionsdelikten in Ecuador verurteilt Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink